CETA: Kein Schutz für Mindestlohn

Kein Schutz für Mindestlohn. EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht
Thomas Fritz
18.11.2015

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

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Dazu passt der Artikel in der Le Monde Diplomatique von 2014:

Profit als höchstes Rechtsgut

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den Tafta-Regeln wird es alle treffen

Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe“ (mehr hier)

Studien von Thomas Fritz: http://thomas-fritz.org/studien/

Literatur: Privatisierung

Altvater, Elmar: Privatisierung und Korruption. Zur Kriminologie von Globalisierung, Neoliberalismus und Finanzkrise. Hamburg 2009.

Tim Engartner: Staat im Ausverkauf. Privatisierung in Deutschland. Frankfurt am Main u. New York. 2016.

Jahberg, Heike: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel 03.06.2012.

Kirbach, Roland: Kommunen. Schön gerechnet. Schulen, Straßen und Schwimmbäder zu sanieren, können sich viele Kommunen nicht mehr leisten. Oft springen private Unternehmen ein – in Öffentlich-Privaten Partnerschaften. Doch die werden oft teuer. In: Zeitonline. 4. November 2012.

Kirbach, Roland: Privatisierte Autobahnen. Deutschlands gefährlichste Straße
Endlose Baustellen, viele Tote auf der A 1: Seit die Regierung Autobahnen wie die zwischen Hamburg und Bremen an private Firmen verpachtet, sind sie zu Horrorpisten geworden. Heimlich haben Politiker die Geschäfte eingefädelt. In: Zeitonline. 19. Juli 2010.

Leif, Thomas u.a. (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland. (Bundeszentrale für Politische Bildung). Bonn 2006.

Leif, Thomas u. Rudolf Speth (Hrsg.): Die stille Macht. Lobbyismus in Deutschland. Wiesbaden 2003.

Rügemer, Werner: Public Private Partnership – Keine Partnerschaft, sondern öffentlich-private Komplizenschaft zum Schaden der Allgemeinheit. Beitrag auf: Ethecon. Stiftungstagung 2012.

Rügemer, Werner: „Heuschrecken“ im öffentlichen Raum. Public Private Partnership. Anatomie eines globalen Finanzinstruments. In: X-Texte zu Kultur und Gesellschaft. 2., aktualisierte und erw. Aufl. Bielefeld 2011.

Rügemer, Werner: Privatisierung in Deutschland : eine Bilanz. Von der Treuhand zu Public Private Partnership. 2. Aufl. Münster 2006.

Salewski, Christian: Gabriel und die Autobahn. In:  ARD, 16.11.2016.

Salewski, Christian, Nils Naber u. Johannes Edelhoff: Privatisierung: Die zweifelhafte Rolle der Gutachter. In: NDR, 04.04.2013.

Salewski, Christian: Cash oder Crash. Autobahnen. Der Ausbau der deutschen Fernstraßen soll Privatsache werden. Obwohl die Effizienz zweifelhaft ist, treibt ein kleiner Kreis aus Bauuunternehmern, Politikern, Beratern und Bankern die Projekte voran. in: Capital 10/2009, S. 49–50.

Salewski, Christian: Staatsaufträge. Die Selbstbediener. Bei Public-Private Partnerships verdienen Konzerne, Banken und Berater das große Geld. Gemeinsam mit der öffentlichen Hand haben sie ein intransparentes System geschaffen, von dem vor allem sie selbst profitieren – zulasten von Mittelstand und Steuerzahlern. In: Impulse. Feb. 2012. S. 16–25).

Salewski, Christian: Sie nennen es Mitgift. Immer öfter lässt sich der Staat seine Infrastruktur von privaten Konzernen finanzieren, bauen und jahrzehntelang betreiben. Doch was gut klingt, entpuppt sich häufig als ineffizient, intransparent und unkontrollierbar. Jüngstes Beispiel. das neue Forschungsministerium. In: Financial Times Deutschland. Dienstag, 22. Mai 2012, S. 23–24.

Schlieter, Kai: Der Autobahn-Klau. Das Bundesverkehrsministerium will immer mehr Autobahnabschnitte privatisieren. Das kostet sogar mehr? Egal. Dann ignoriert man die Studien eben. In: taz, 5. 1. 2013.

Steiner, Nikolaus u. Stephan Stuchlik: Geheimoperation Wasser: Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will. In: Monitor Nr. 642 vom 13.12.2012.

Wissenschaft bezieht Stellung gegen CETA und TTIP

der Freitag
17.11.2015

„Es wird eine Nebenverfassung errichtet“
von Ben Mendelson

TTIP Die Wissenschaft bezieht Stellung gegen das EU-Freihandelsabkommen. Eine Intitiative kritisiert, dass die Bevölkerung von der Politik nicht ernst genommen wird

TTIP_Endlager

  Foto: Fil Filmotstand/Flickr(CC BY 2.0): https://flic.kr/p/yDvrpq

Einige Wissenschaftler bekräftigen dieser Tage ihre Kritik an den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union. Professorinnen und Professoren aus ganz Deutschland haben sich deshalb in einer Initiative zusammengeschlossen. Sie befürchten, dass TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada) die gesellschaftliche Ungleichheit vergrößern könnten. Mit den intransparenten Verhandlungen würden außerdem demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien völlig unter den Tisch fallen.

zum vollständigen Artikel

 

Massive Kritik am Trans­pazi­fi­schen Frei­handels­abkommen TPP

citienstrade.org
12.11.2015

Five Ways the TPP Is Worse than Past Trade Agreements
Fünf Gründe, warum das TPP schlimmer ist als die bisherigen Handelsverträge
TPP-Stiefelvon Citizens Trade Campaign (U.S.A.)

Wie man von einem Hinterzimmer-Abkommen, das mithilfe hunderter Firmenberater verhandelt wurde, bei dem aber Öffentlichkeit und Presse ausgeschlossen war, nicht anders erwarten kann, setzt das geplante Trans-Pazifische Partnerschafts-Abkommen (TPP) nicht nur das schreckliche Erbe vergangener Handelsabkommen fort – bei denen Konzernprofite wichtiger waren als Arbeitsplätze und Löhne – sondern ist auch in einer Reihe wichtiger Punkte schlimmer als bisherige Abkommen.
Hierfür stehen fünf Beispiele:

1. „Herkunftsregeln“, die U.S. Jobs bedrohen, sind schlimmer als in NAFTA
2. Ein „Roll Back“ der Umwelt-Verpflichtungen aus der Bush-Ära
3. Neue Instrumente für Banken, die Finanzreformen in Frage stellen
4. Das „immer-Wirksam-Bleiben“ medizinischer Patente, was den Zugang zu Medikamenten blockiert
5. Eine „Andock-Möglichkeit“, die das schon jetzt wuchtige Abkommen noch riesiger macht

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier
(Übersetzung der Einleitung: Wassertisch)

Anmerkung Wassertisch:
Das TPP Freihandelsabkommen ist ausverhandelt, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Was mit TTIP als atlantische Handelszone in Angriff genommen wurde ist mit TPP das Pendant auf der pazifischen Seite der USA. Der Artikel zeigt: Menschen in den USA wehren sich aus guten Gründen genauso gegen sogenannte Freihandelsabkommen wie wir in Europa. Es geht nicht um den Widerspruch zu den Vereinigten Staaten, sondern um die Abwehr der Begehrlichkeiten großer weltweiter Konzerne.

 

Initiative „Wissenschaft gegen TTIP“ fordert Stopp der Verhandlungen über transatlantisches Freihandelsabkommen und spricht sich gegen CETA und TiSA aus

wgtInitiative „Wissenschaft gegen TTIP“
Pressemitteilung vom 13. November 2015
• Zusammenschluss von über 120 ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen warnt vor Risiken der Freihandelsabkommen für das Gemeinwohl
• Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Europäische Kommission
• Wissenschafts- und Bildungsstandort Deutschland in Gefahr

Die Initiative „Wissenschaft gegen TTIP“ fordert die Bundesregierung und die europäische Kommission eindringlich auf, die Verhandlungen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zu beenden und den Ratifizierungsprozess für CETA zu stoppen.

Beim Pressegespräch in Berlin warnt das interdisziplinäre Bündnis erneut vor den Gefahren der Freihandelsverträge für Demokratie, Wissenschaft und Rechtstaatlichkeit sowie vor der Bedrohung des europäischen Vorsorgeprinzips und fordert stattdessen Maßnahmen für eine zukunftsfähigere Entwicklung der Gesellschaft.

In der Initiative „Wissenschaft gegen TTIP“ haben sich über 120 ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen der verschiedensten Fachdisziplinen vereint. Das gemeinsame Anliegen: Der Stopp der TTIP und CETA Verhandlungen sowie die Forderung nach einer verantwortungsvollen Politik.

Prof. Dr. Dr. Karl-Franz Kaltenborn, Arzt und Erziehungswissenschaftler sowie Initiator des Bündnisses: „Die Zunahme von Übergewicht und Adipositas schon bei Kindern, von Allergien und chronischen Krankheiten, von bestimmten Krebserkrankungen, von Resistenzen gegen in der Massentierhaltung eingesetzte Antibiotika, von krebserregenden Pestiziden in der Muttermilch zeigt, wir müssen umsteuern: Die Interessen und Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher müssen gestärkt werden, nicht die Macht der Großkonzerne. TTIP, CETA und TISA würden – etwa über die demokratie- und verfassungswidrige regulatorische Kooperation und den geplanten Investorenschutz – die ohnehin vielfach unzureichenden Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Sozialbereich noch mehr gefährden.“

Prof. Dr. Andreas Fisahn, Hochschullehrer für öffentliches Recht:Bei Umwelt- und
Verbraucherstandards folgen die USA und Europa unterschiedlichen Philosophien: auf der einen Seite ein strenges Haftungsregime, also ein Nachsorgeregime, auf der anderen Seite (EU) der Vorsorgegrundsatz. Beide haben für sich ihre Vor- und Nachteile, aber wenn man sie verbindet oder mischt, ist zu erwarten, dass die Schutzrechte auf der Strecke bleiben.“

Prof. Dr. Axel Flessner, Jurist: Der Investorenschutz nach der Art von TTIP und CETA liegt quer zu den Verfassungsregeln über die Amts- und Staatshaftung, über die Demokratie und über die hoheitliche Handlungsmacht in der EU und Deutschland, und das deutlich. Es ist seltsam, dass bisher weder Brüssel noch Berlin in ihren offiziellen Verlautbarungen auf diese offensichtliche Querlage eingegangen sind und diese deshalb auch noch nicht in den allgemeinen Medien behandelt worden ist.“

Frau Prof Dr. Eva Walther, Sozialpsychologin: „Die weitgehend geheim verhandelten Abkommen TTIP und CETA und die regulatorische Kooperation unterminieren den Rechtsstaat, verletzen unser Demokratieverständnis und erschüttern das Vertrauen in die Politik. Mangelndes Vertrauen in Rechtstaat und Politik erzeugt Unsicherheit und stellt einen Risikofaktor dar, der zu Extremismus und Radikalisierung beitragen kann.

Prof. Dr. Christoph Scherrer, Ökonom und Politologe: Selbst die von den Befürwortern des TTIP in Auftrag gegebenen wirtschaftswissenschaftlichen Prognosen zu den Arbeitsplatzgewinnen fallen gering aus, im Bestfall 181.000 Arbeitsplätze innerhalb von ca. 12 Jahren bei einem Gesamtbestand von derzeit 41,5 Mio. Arbeitsplätzen. Diese geringen und letztlich ungewissen Arbeitsplatzaussichten können die Risiken des TTIP für Demokratie und Gemeinwohl nicht aufwiegen.“

Die Beiträge aus der Wissenschaft gegen TTIP wurden in einem E-book gesammelt

Bereits im Juli 2014 hatte die Initiative in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel die Forderung nach einem Verhandlungsstopp erhoben und aufgrund der Risiken die Bundeskanzlerin aufgefordert: „Frau Bundeskanzlerin, das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden: Wir appellieren an Sie! Tun Sie dies für uns, unsere Kinder und Kindeskinder.“

Kontakt:
Prof. Dr. Dr. Karl-Franz Kaltenborn
E-Mail: kaltenborn@uni-marburg.de
Tel.:06421/31600

Prof. Dr. Eva Walther
Universität Trier
E-Mail: Walther@uni-trier.de
Tel.: 01702737097

Dr. Martha Mertens
Institut für Biodiversität Netzwerk e.V.
E-Mail: mertens@biodiv.de
Tel. 089-5807693

Anlage: Liste der Unterzeichner des offenen Briefs an Bundeskanzlerin Angela Merkel

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Mehr unter: http://www.kritik-freihandelsabkommen.de/

Klimaschutz erfordert ISDS-Ausnahmeregelung

Council of Canadians
Schutz eines multilateralen Abkommens zum Klimaschutz
vor der Bedrohung durch Kampfansagen von Unternehmen

von Maude Barlow

Ein Vorwort zur Ausarbeitung „Eine ISDS-Ausnahmeregelung zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen“ von Gus Van Harten

In diesem Dezember treffen sich Staaten aus aller Welt in Paris zur COP 21, der Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel. Dies ist ein historisches Treffen und ein wichtiger Moment für die Nationen der Welt, ein wirklich sinnvolles Abkommen zu vereinbaren, um die Treibhausgasemissionen ernsthaft zu reduzieren. Die Erwartungen sind hoch.

Es gibt sicherlich einige Hoffnungsschimmer, obwohl viel getan werden muss. Im Juni 2015 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G7-Länder, Treibhausgase durch die allmähliche Abschaffung von fossilen Brennstoffen bis zum Ende des Jahrhunderts zu reduzieren. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel, die auf eine Umsetzungsfrist bis 2050 drängt und sich für sofortige verbindliche Emissionsziele engagierte, sprach von der Notwendigkeit „die globale Ökonomie im Lauf dieses Jahrhunderts zu dekarbonisieren.”
In demselben Monat versprach China, der größte Treibhausgasemittent der Welt, die steigenden Emissionen bis zum Jahr 2030 zu reduzieren, zum ersten Mal für eine Nation, deren Richtlinien ein unbegrenztes industrielles Wachstum begünstigt haben. Im August 2015 hat der US-Präsident Barack Obama, vielleicht eingedenk seines Vermächtnisses, die ersten landesweiten Standards zur Beendigung des unbeschränkten Ablassens der Kohlenstoffbelastung durch US-Kraftwerke enthüllt.

Die Weltmeinung ändert sich erheblich, seit immer weniger Menschen die überwältigenden wissenschaftlichen Beweise eines durch Menschen verursachten Klimawandels in Frage stellen. Eine Umfrage des Pew Research Centers ergab im Juli 2015, dass der Klimawandel als größte weltweite Bedrohung angesehen wird. Mit der Annäherung der Gespräche in Paris wächst die Hoffnung auf ein wirklich sinnvolles multilaterales Abkommen zum Klimawandel.
Aber es gibt ein Problem, das angesprochen werden muss, wenn eine Vereinbarung oder ein Abkommen, die/das auf dem Gipfel von Paris erzielt wird, in den Heimatländern der Parteien umgesetzt werden soll. Das zentrale Problem ist, dass viele der Länder, die versprechen, ernsthafte Maßnahmen zum Klimawandel zu ergreifen, auch Parteien von Handels- und Investitionsgeschäften oder aggressiven Verhandlungen sind, die einen Mechanismus enthalten, der großen Unternehmen das Recht gibt, Veränderungen an den derzeitigen Vorschriften, gemäß denen sie ihren Betrieb führen, zu fordern.

Der Mechanismus bei diesen Handelsgeschäften heißt Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Es gibt ausländischen Unternehmen das Recht, Regierungen direkt auf finanzielle Entschädigung zu verklagen, wenn diese Regierungen neue Gesetze oder Praktiken, wie z. B. Umwelt-, Gesundheits- oder Menschenrechte, einführen, die sich auf die Bilanzen der Unternehmen negativ auswirken. ISDS gewährt Unternehmen bei diesen Verhandlungen im Wesentlichen denselben Status wie Regierungen und privatisiert die Streitbeilegung zwischen den Nationen.

Das vollständige Vorwort von Maude Barlow und die Ausarbeitung von Gus Van Harten finden Sie hier