CEO: TTIP investor rights: the many voices ignored by the Commission

CEO
Coorporate Europe Observatory
03.02.2015

TTIP investor rights: the many voices ignored by the Commission

Opposition to ISDS in TTIP comes from a broad and diverse camp – and expressed itself in a pretty sophisticated manner. Here are ten facts worth knowing about the voices that the European Commission is turning its back on.

Voices ignored #1: more than 97% reject ISDS in TTIP
Voices ignored #2: ISDS in TTIP also opposed by businesses
Voices ignored #3: elected representatives and governments say no to ISDS
Voices ignored #4: 120 academics dismiss the EU’s approach on ISDS
Voices ignored #5: public businesses and bodies critical of ISDS in TTIP
Voices ignored #6: trade unions united against ISDS
Voices ignored #7: a vigorous no from public interest groups
Voices ignored #8: half of the Commission’s own advisors reject ISDS in TTIP
Voices ignored #9: disappointment and frustration about the consultation approach
Voices ignored #10: sophisticated criticism of the Commission’s reform agenda

Zum Artikel

Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

UPDATE:
30. Januar 2015:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)

Zur Stellungnahme

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung

TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor

Logos der VerbändeBerlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und Transparency Deutschland – haben als „Initiativgruppe für verantwortungsvolle Handelspolitik“ in einem gemeinsamen Positionspapier Kritik am Freihandelsabkommen TTIP geäußert.

Im Dokument „Für eine Handelspolitik im Interesse der Menschen und der Umwelt. Keine transatlantischen Handels- und Investitions-Abkommen auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Subsidiarität und kultureller Vielfalt“ warnen die Verbände davor, dass TTIP den „‘Wert‘ des Freihandels über die Werte einer aus europäischer Sicht erstrebenswerten ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“ setzen könnte.

Gefahren sehen die Organisationen vor allem durch ein mögliches Senken bzw. Aufweichen der im Vergleich mit den USA und Kanada höheren EU-Standards beim Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie für den Kultursektor. Ein zunehmender Wettbewerb dürfe zudem nicht zu Lasten der Beschäftigten auf beiden Seiten des Atlantiks gehen. Deshalb müssten die Handelsvereinbarungen mit der Stärkung von Arbeitnehmerrechten verknüpft werden. Nicht verhandelbar seien außerdem Kernprinzipien des europäischen Urheberrechts. Erforderlich seien „soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung, die dafür sorgen, dass Preise und Märkte auch die wahren Kosten widerspiegeln und diese nicht auf sozial Schwache oder die Umwelt abgewälzt werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz fordern die Unterzeichner die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips. Dieses Prinzip sei von grundlegender Bedeutung und dürfe deshalb nicht durch „scheinbare Harmonisierungen oder gegenseitige Anerkennung“ ausgehebelt werden. Im Kulturbereich müssten die Finanzierungs- bzw. Förderungsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Unternehmen weiterhin möglich bleiben, ebenso die Buchpreisbindung.

Kritik üben die Unterzeichner außerdem am Vorhaben, im Zuge von TTIP neue Verfahren zur sogenannten regulatorischen Kooperation einzuführen. Da die regulatorische Kooperation in der Regel aus Zielvorgaben zur Angleichung rechtlicher Normen bestehe und vor allem auf der Vorgabe fuße, bei neuen Entwicklungen erst gar keine Handelshemmnisse entstehen zu lassen, bestehe die Gefahr, „dass tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU“ eingegriffen werde, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Dem System der regulatorischen Kooperation sei es immanent, „dass entscheidende Fragen der Gestaltung unseres Gemeinwesens in intergouvernementale Beratungsgremien verlagert werden, was erreichte Fortschritte bei der Demokratisierung der EU wieder rückgängig machen würde“, so die Verbände.

Zu der bei TTIP ebenfalls geplanten Einführung von Investor-Staats-Schiedsverfahren heißt es in dem Papier, dass sich die Grundsatzfrage stelle, „ob Staaten und Unternehmen zukünftig auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen…wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt“. Die in Schiedsverfahren der letzten Jahre zur Debatte stehenden Streitgegenstände und Kompensationssummen machten deutlich, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren eine nicht zu akzeptierende Einschränkung staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren darstellten, so die Verbände.

Gefahren sehen die TTIP-kritischen Organisationen außerdem in dem geplanten allgemeinen Liberalisierungsgebot. Dieses erhöhe den Liberalisierungsdruck im gesamten Dienstleistungssektor, der auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfasse. Da die Definitionen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zwischen WTO, USA, EU und Mitgliedsländern wie Deutschland völlig unterschiedlich seien, könnte die von den Verhandlern der Europäischen Union gemachte Aussage, die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten zu wollen, so unterlaufen werden.

Am 2. Februar 2015 beginnt in Brüssel die achte TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA.

Das fünfseitige Verbändepapier zu TTIP finden Sie anbei oder auf der BÖLW-Webseite unter: http://www.boelw.de/wirtschaftspolitik.html bzw. als Deeplink unter http://www.boelw.de/fileadmin/files/2015_TTIP_5_Punkte_Papier.pdf.

Pressekontakt: Anette Schmitt, Akademie der Künste/Pressestelle, Tel. 030-20057-1509/-1514, E-Mail: schmitt@adk.de bzw. Klaus Staeck, AdK-Präsident, Tel. 030-20057-1503/-1504; Jan Piegsa bzw. Marion Knappe, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DGB, Tel. 030-24060211, E-Mail: jan.piegsa@dgb.de, marion.knappe@dgb.de; Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender, Mobil: 0171-3035686 bzw. Joyce Moewius, BÖLW-Pressestelle, Tel. 030-28482307, E-Mail: moewius@boelw.de; Gabriele Schulz, Stv. Geschäftsführerin Deutscher Kulturrat, Mobil: 0174-93 73496; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464/-489, E-Mail: presse@bund.net

Hinweis Wassertisch: hier noch ein interessanter Artikel zum Zustandekommen des 5-Punkte-Papiers

 

Zum Thema LexOlympia: Mehr Mitsprache für Bürger

taz
29.01.2015

Direkte Demokratie
Mehr Mitsprache für Bürger
Von Stefan Alberti

Die Opposition will die Berliner via Verfassungsänderung nicht nur bei den Olympischen Spielen, sondern auch bei anderen Großprojekten entscheiden lassen.

Der Opposition reicht die von Innensenator Frank Henkel (CDU) für September geplante einmalige Bürgerbefragung zur Olympia-Bewerbung nicht aus: Grüne, Linkspartei und Piraten wollen das Thema grundsätzlicher angehen und streben eine Verfassungsänderung* an, über die die Bürger am 26. April abstimmen sollen. Die würde die Olympia-Abstimmung nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verbindlich machen.

Zum Artikel

* Die Beschlussempfehlung Drucksache 17/2072

Kommentar Wassertisch: Der Hinweis auf die Stellungnahme der zwei Jura-Professoren in diesem Artikel ist sehr wichtig. Wichtige Argumente der beiden Kritiker gegen Plebiszite von oben werden in der Diskussion bisher nicht berücksichtigt. Denn es bleibt zu fragen, ob es überhaupt wünschenswert ist, in die Verfassung die Möglichkeit für Plebiszite von oben hineinzuschreiben. Leider fehlen im Artikel die Namen der Jura-Professoren und ein Link zu ihrer Stellungnahme .
In ihrer ausführlichen verfassungsrechtliche Stellungnahme weisen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch darauf hin, dass das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte Gesetz ein „Plebiszit von oben“ sei, das fünf mal gegen die Verfassung von Berlin verstoße.

  1. „Nicht nur das Volk, sondern auch die Regierung bzw. die Parlamentsmehrheit will nun die Möglichkeit haben, Abstimmungen des Volkes herbeizuführen. Dies will die Verfassung jedoch gerade nicht.“
  2. „Das Plebiszit von oben ermöglicht es der Regierung bzw. Regierungsmehrheit, sich aus der Verantwortung zu stehlen.“
  3. „Das Plebiszit entwertet die Wahlen und die Volksrechte „von unten“. Denn die Regierungsmehrheit kann sich jederzeit zwischen den Wahlen eine neue Legitimation durch das Volk beschaffen.“
  4. Die Einführung der konsultativen Volksbefragung unterläuft das nach Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung vorgesehene Recht, Volksbegehren im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses auch darauf zu richten, sonstige Beschlüsse zu Gegenständen der politischen Willensbildung zu fassen. Die Entscheidung über die Olympia-Bewerbung ist ein solcher Gegenstand der politischen Willensbildung, bei dem aber die durch Art. 62 Abs. 1 Satz 2 vom Verfassungsgeber intendierte Entscheidungsbefugnis über Gegenstand und Frage dem Volk dergestalt entzogen wird, dass diese auf das Abgeordnetenhaus verlagert wird, indem § 1 Abs. 2 des Olympia-Volksbefragungsgesetzes diese Frage verbindlich vorwegnimmt.“ (Hervorhebung: Wassertisch)
  5. „Der Senatsvorschlag gibt nur der Parlamentsmehrheit das Recht, eine Volksabstimmung herbeizuführen. Dies verletzt das Recht der Opposition auf politische Chancengleichheit nach Art. 38 Absatz 3 Satz 2 der Berliner Verfassung.“

 

Demokratie adé! TTIP: USA sollen EU-Gesetze beeinflussen

FAZ
27.01.2015

TTIP. Amerika soll bei unseren Gesetzen mitreden
Von Hendrik Kafsack und Maximilian Weingartner

Ein Geheimpapier zum Handelsabkommen TTIP sorgt für Ärger: Ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglichen, Bedenken zu äußern. Die Amerikaner wollten noch mehr.

Zum Artikel

 

Süddeutsche Zeitung
27.01.2015

TTIP-Abkommen. USA sollen EU-Gesetze beeinflussen
Von Daniel Brössler, Brüssel

TTIP ist kein reines Freihandelsabkommen: „Es sind Verhandlungen, die über normale Handelsfragen wie Marktzugang für Waren und Dienstleistungen weit hinaus gehen“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
In der Praxis soll das zu einer gegenseitigen, institutionalisierten Einflussnahme im Gesetzgebungsverfahren führen.
Europaabgeordnete sehen den Vorschlag der EU-Kommission skeptisch.

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