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Energiekonzerne verlassen sich auf juristische Knüppeltrupps, um ihr klimaschädliches Geschäft zu schützen. Das Geld dafür ziehen sie den Steuerzahlern aus der Tasche.
Von Theresa Crysmann
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Energiekonzerne verlassen sich auf juristische Knüppeltrupps, um ihr klimaschädliches Geschäft zu schützen. Das Geld dafür ziehen sie den Steuerzahlern aus der Tasche.
Von Theresa Crysmann
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01. September 2022
Berlin, 1. September 2022: Nach einem Jahr kehrt die Wassernetz-Initiative vor das Berliner Abgeordnetenhaus zurück und appelliert erneut an die Berliner Abgeordneten des Umweltausschusses, den Gewässerschutz endlich in die richtigen Bahnen zu lenken.
Die Wassernetz-Initiative fordert von der Berliner Landesregierung, die Berliner Gewässer zu schützen und endlich Maßnahmen zu ergreifen, um diese in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Denn auch unter der aktuellen Regierung hat sich für die Gewässer in Berlin kaum etwas getan.
Nachdem den Gewässern bereits im letzten Jahr fast vollständig (97 % aller untersuchten Gewässer) ein chemisch schlechter Zustand und mehr als der Hälfte der untersuchten Flüsse und Seen ein ökologisch unbefriedigend bis schlechter Zustand attestiert wurde, hat sich die Lage in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Das Stadtgrün, die Feuchtgebiete und Kleingewässer leiden massiv unter der Trockenheit, der Grundwasserspiegel ist weiter gesunken, Spree und Havel führen nur noch Niedrigwasser und der Anteil an geklärtem Abwasser in unseren Flüssen und Seen mit höchst bedenklichen Inhaltsstoffen wie Arzneirückstände und Mikroplastik ist gestiegen.
Verena Fehlenberg, vom BUND Berlin: „Im letzten Jahr haben wir schon auf die Missstände vor dem Abgeordnetenhaus und mit einer Petition an den Petitionsausschuss auf die Situation hingewiesen. Dieser hielt die Forderungen der Wassernetz-Initiative für berechtigt und legte die Petition im Februar 2022 zur weiteren Beratung dem Parlament vor. Bisher ist jedoch nichts weiter passiert. Die Wasserkrise drängt aber nach einem klaren Signal aus der Politik. Die Bürger*innen haben ein Recht darauf zu erfahren, wo es bei der Umsetzung des Gewässerschutzes hakt, warum ein Großteil der Wassereinnahmen nicht in den Schutz unserer essenziellen Lebensgrundlage Wasser fließen und wie die Probleme noch dieses Jahr angegangen werden. Wir erwarten einen Aktionsplan für gute Gewässer statt lauter Tropfen auf heiße Steine.“
Eigentlich war Berlin schon 2015 nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu verpflichtet, seine Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Mit der Vereinbarung des neuen Koalitionsvertrags, der Auflegung des 100-Tage-Programms und dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2022/2023 boten sich den politischen Entscheidungsträger*innen in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gelegenheiten, die Forderungen der Wassernetz-Initiative endlich umzusetzen und die gravierenden Probleme im Gewässerschutz anzugehen. „Aber auch diese Gelegenheitsfenster wurden nicht genutzt. Wir sehen uns daher gezwungen, heute erneut vor das Abgeordnetenhaus zu ziehen, um den Abgeordneten mit unseren Forderungen aufzuzeigen, wie dringend JETZT ein zielgerichtetes Handeln ist. Und auch die EU wird nicht untätig bleiben. Sie hat bereits vor zwei Jahren wegen mangelnder Umsetzung der WRRL gegen die EU-Staaten die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, das für Berlin sehr teuer werden könnte“, so Manfred Schubert, Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz.
Die Wassernetz-Initiative ist ein Bündnis mehrerer Berliner Umweltverbände, die die Politik auffordert, EU-Recht endlich umzusetzen und damit die Gewässer zu schützen.
Die Hauptforderungen dazu:
Für Rückfragen:
Christian Schweer; Verena Fehlenberg, Projektkoordination Wassernetz-Initiative Berlin, BUND Berlin e.V., Tel 030-78 79 00-19
Manfred Schubert, Geschäftsführer, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., 030-26550864
Michael Bender, Leiter GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser, Tel. 030 – 40 39 35 30
Juliana Schlaberg, Naturschutzreferentin, NABU Berlin e.V., Tel. 030-986 08 37 0
26. August 2022
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„Wer in Deutschland an Kanada denkt, hat die Rocky Mountains, die Niagarafälle oder Eisbären im hohen Norden vor Augen. Fragt man uns Kanadier, dominieren oft andere Bilder: Verkohlte Wälder, schmelzende Gletscher, verwüstete Städte, zerstörte Autobahnen. Von Küste zu Küste trägt das Land schon jetzt die Narben der Klimakrise. Wir sind schockiert, dass Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz die Ursachen hierfür weiter befeuern will.“
Zum Kommentar von Caroline Brouillette
24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen
München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.
Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.
“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus” kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.
Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.
Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.
Hintergrund:
Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.
Zur Pressemitteilung
Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier
Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!
https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/
25.08.2022
klartext Nr. 25/2022
Kanada-Handelspakt: Verbesserungen brauchen Verbindlichkeit
Die Bundesregierung möchte die Handelsbeziehungen mit Kanada angesichts der aktuellen Krise ausbauen. Noch ist das Freihandelsabkommen CETA nicht in allen EU-Staaten, so auch in Deutschland, ratifiziert. Eine Zustimmung zum Abkommen darf es aus DGB-Sicht nur geben, wenn konkrete und bereits angekündigte Verbesserungen bei Nachhaltigkeitskapiteln und Investorenrechten in CETA umgesetzt werden. […]
Investitionsschutz aus Sicht des DGB hochproblematisch
Auch beim Investitionsschutz hat die Bundesregierung Reformen angekündigt: Mit Blick auf zukünftige Abkommen ist es ein richtiger Schritt, die problematischen Rechte für Investor*innen zumindest eingrenzen zu wollen. Ob eine „Interpretationserklärung“ – wie sie die Bundesregierung für CETA plant – dazu ein wirksames Mittel ist, bleibt aber sehr zweifelhaft.* Aus Sicht des DGB braucht es in CETA eigentlich überhaupt keinen Investitionsschutz. Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten schützen Eigentumsrechte schließlich umfänglich. […]“
Zum Beitrag
* Ein neues Rechtsgutachten (pdf) zeigt, dass diese CETA-Interpretationserklärung unwirksam ist! Damit ist diese Überlegung hinfällig. Es bleibt dabei: #stopCETA

25. August 2022
Anfang dieser Woche reiste Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Kanada. Neben LNG, Wasserstoff und kritischen Rohstoffen ging es wie erwartet auch um CETA. Wenn es nach der deutschen Bundesregierung geht, soll das völlig veraltete Abkommen noch dieses Jahr ratifiziert werden. Um den öffentlichen Druck zu besänftigen, hat sie dafür eine Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel (Kap. 8) angekündigt, die das Klagerecht auf Fälle der direkten Enteignung und den Diskriminierungsschutz beschränken sollen. Eine neue juristische Untersuchung im Auftrag des Umweltinstituts zeigt: Dieser Plan funktioniert nicht! …
Zur Meldung
Zur Untersuchung (pdf)
Presseecho:
Anja Krüger (taz): „Europäisch-kanadischer Handelspakt CETA: So geht’s nicht. Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte würden bleiben.“ Zum Artikel