Bundesregierung gibt sich ahnungslos

Süddeutsche Zeitung
26.06.2014

Dienstleistungsabkommen Tisa
Bundesregierung gibt sich ahnungslos
Von Alexander Hagelüken

Werden Bildung oder Wasser mit dem Dienstleistungsabkommen Tisa privatisiert? Die Bundesregierung antwortet auf diese Frage desinteressiert und widersprüchlich. Die Linke warnt vor einem „Zwang permanenter Liberalisierung“.

Ein neuer Schauplatz: Während Europas Bürger gegen das EU-Handelsabkommen mit den USA protestierten, rückt der Dienstleistungsvertrag Tisa in den Blick. Seit die Süddeutsche Zeitung erstmals Details aus den geheim gehaltenen Verhandlungen veröffentlichte, fragen Skeptiker: Was ist in diesem globalen Vertrag geplant, den 50 Nationen schon seit März 2013 bereden? Die Bundesregierung nimmt jetzt Stellung – und wirft ein paar Nebelkerzen, wie aus der Antwort auf einer Anfrage der Linken hervorgeht, die SZ, NDR und WDR vorliegt.

zum Artikel…

 

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Private Schiedsgerichte verstoßen gegen die Verfassung

Heute wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit

Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

Gemeinsam gegen TTIO, CETA und TiSA

17. Januar 2015: Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA (Foto: Friedrich/Weltfriedensdienst)


 

Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub

ZEIT
14.01.2015

Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken

Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.

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Mehr zum Thema hier

Pia Eberhardt (CEO) zum Investorenschutz in TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“

ZEIT
16.01.2015

TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“
Interview von Alexandra Endres mit Pia Eberhardt (CEO)

Der Investorenschutz in TTIP wird wohl kommen, sagt die Lobbykritikerin Pia Eberhardt – obwohl eine Mehrheit der Bürger und selbst Wirtschaftsverbände klar dagegen sind.

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Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!

Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015

Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.

Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:

    1. Transparenz herstellen:
    Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.

    2. Demokratische Einbindung sichern:
    Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.

    3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
    Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.

    4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
    Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.

    5. Investitionsschutz verhindern:
    Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.

    6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
    Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
    Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)

Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).

[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]

14012015_Erklärung_CDA_KAB_TTIP

Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

heute im bundestag, Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
15.01.2015

Am Freitag, 16. Januar steht im Bundestag TTIP auf der Tagesordnung!

„Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“

Grüne gegen TTIP-Schiedsverfahren

Bündnis 90/ Die Grünen
Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit [97 %] habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
Zum Beitrag

Antrag 18/3737: Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen
Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zu- rückweisen (pdf)

Nimm das, Sigmar Gabriel! 97% der Befragten sind gegen TTIP-Schiedsgerichte

FAZ
13.01.2015

Überwältigende Mehrheit gegen TTIP-Schiedsgerichte

Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Die Europäer wollen eine Investorenschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika nicht. Fast alle sind dagegen. Kippt das Abkommen nun bevor es beschlossen ist?

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Ebenso:
Süddeutsche Zeitung
13.01.2015

Bürgerbefragung zu TTIP 97 Prozent dagegen

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Cerstin Gammelin, Brüssel

Die EU-Kommission hat die Bürger zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA befragt. Genau 149 399 Antworten gingen bis Mitte Juli ein – die meisten davon sind sehr kritisch.
Besonders auf Ablehnung stoßen die Klauseln zum Investorenschutz. Der soll Firmen davor schützen, im Ausland investiertes Kapital durch staatliche Willkür oder Enteignung zu verlieren.
Trotz der vielen kritischen Einwendungen bei der Konsultation will die EU-Kommission an dem Abkommen festhalten.

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Dazu die Verbraucherzentrale (Bundesverband)
13.01.2015

TTIP: EU-Kommission bleibt beim Investorenschutz bei ihrem Kurs

„Wie erwartet bleibt die EU-Kommission bei ihrem Kurs, dass TTIP besondere Investitionsschutzregeln enthält“, sagt Helga Springeneer, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dabei sind Regeln, die über den Grundsatz der Inländergleichbehandlung hinausgehen, zwischen Verhandlungspartnern mit verlässlichen Rechtssystemen nicht notwendig.“

Zur Pressemitteilung

 

Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
14.01.2015

 

Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

 

Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb ist eine Stickstoffstrategie nötig“, fordert Prof. Karin Holm-Müller, die stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung. Heute übergibt der SRU sein Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

 

Die Belastung der Umwelt mit reaktivem Stickstoff ist ein vielfach unterschätztes Problem. Es geht nicht alleine um die Vermeidung von Nitratbelastungen im Trinkwasser. Zu hohe Nährstoffeinträge führen zu weitreichenden Schäden an der Biodiversität. Zum Beispiel beeinträchtigt die verminderte Vielfalt blühender Pflanzen auf Wiesen und Äckern die Ernährungsgrundlage von Bestäubern wie Bienen. Die Überdüngung der Meere führt zu verstärkter Algenbildung. Sichtbare Folge ist die Schaumbildung an den Stränden der Ost- und Nordsee. Zu hohe Stickstoffoxidkonzentrationen in der Luft gefährden die menschliche Gesundheit, Lachgasemissionen tragen zum Klimawandel bei. Die wichtigsten Ursachen sind die Düngung in der Landwirtschaft und die Verbrennung von Kohle, Öl oder Biomasse.

 

Wegen zu hohen Konzentrationen von reaktiven Stickstoffverbindungen in Luft und Gewässern verfehlt Deutschland vielfach die Vorgaben der europäischen Umweltpolitik. 27 % der Grundwasserkörper befinden sich aufgrund einer zu hohen Nitratkonzentration in schlechtem chemischen Zustand, 48 % der natürlichen und naturnahen Ökosysteme an Land sind von Eutrophierung betroffen (Zahl für das Jahr 2009) und an etwa 70 % der innerstädtischen, stark durch den Verkehr beeinflussten Messstationen wird der Langzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft von 40 μg/m3 überschritten. „Eine umweltpolitische Vorreiterrolle sieht anders aus“, stellt das federführende Ratsmitglied, Prof. Heidi Foth, fest. Der SRU geht davon aus, dass mindestens eine Halbierung der Stickstoffeinträge in Deutschland und der EU notwendig wäre, um nationale und internationale Qualitätsziele zu erreichen.

Um dem Thema ein angemessenes politisches Gewicht und eine deutlich höhere öffentliche Aufmerksamkeit zu verleihen, empfiehlt der SRU daher eine Stickstoffstrategie. Diese sollte von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt werden.

Der SRU macht in seinem Gutachten über 40 Handlungsvorschläge. Aktuelle Handlungsprioritäten sind:

 

  • Die Novelle der Düngeverordnung (DÜV), die die Ausbringung von Gülle oder Gärresten regeln soll: Sie bietet die Chance deutlich verminderter Nährstoffaufbringung. Sie verringert gleichzeitig die Nitratbelastung, die Ammoniak- und die Lachgasemissionen. Somit ist sie Gewässerschutz, Luftreinhaltepolitik und Klimaschutz in einem. Der Referentenentwurf vom Dezember 2014 würde Verbesserungen bringen, die aber noch nicht ausreichend sind. Wichtig ist vor allem: ohne scharfe Kontrollen und Sanktionen nützen die strengsten Vorgaben wenig.
  • Die Einführung einer Umweltabgabe auf Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft als Ergänzung zu ordnungsrechtlichen Vorgaben: Der Minderungsbedarf ist so hoch, dass ökonomische Anreize für weitere Maßnahmen verstärkt werden müssen.
  • Die Weiterentwicklung der europäischen Luftreinhaltepolitik: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die ursprünglich vorgeschlagenen strengeren Reduktionsziele für Ammoniak und Stickstoffoxide für 2030 nicht aufgegeben werden. Der SRU bewertet daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Behandlung aktueller Vorschläge zu verschieben, als ökonomisch und ökologisch kurzsichtig.

 

Das Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel.: +49 30 263696-0.

Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109

Internet: www.umweltrat.de  E-Mail: info@umweltrat.de

TTIP – Die Geburt eines Monsters

Tagesspiegel
13.01.2015

Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA
TTIP – Die Geburt eines Monsters
von Antje Sirleschtov

Das Freihandelsabkommen TTIP ist zur Chiffre für rücksichtslose, kapitalhörige Politik geworden. Wie konnte es dazu kommen? Eine Spurensuche.

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Schlimmer hätte es kaum kommen können. An diesem Mittwoch trifft sich in Berlin ein Beirat, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einst ins Leben gerufen hat, damit seine Mitglieder die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über das Freihandelsabkommen TTIP begleiten. In Gabriels Beirat sitzen Gewerkschafter, Globalisierungskritiker und Kulturschaffende. Sie sollen der Regierung sagen, was die Bevölkerung über TTIP denkt, und am Ende dabei mithelfen, das heftig umstrittene Abkommen zu einem Erfolg zu machen.

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Kommentar Wassertisch: Die Autorin dieses Artikels möchte uns Bürger*innen anscheinend für dumm verkaufen. Sie behauptet, niemand könne heute eine überzeugende Antwort darauf geben, wie es zu dieser Geheimhaltung bei den Verhandlungen gekommen sei. Dabei ist es doch offensichtlich, dass dieses Abkommen unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung verhandelt und unbemerkt unter Dach und Fach gebracht werden sollte. Dieses wäre beim CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU ja auch fast gelungen.
Der Artikel enthält keinerlei Belege für die Sinnhaftigkeit von TTIP, verunglimpft aber die Bürger*innen, die sich angeblich grundlos vor einem Monster namens TTIP fürchten. Bei ihrem Fingerzeig an Ministerien und Verbände, doch in sozialen Netzwerken aktiver für TTIP einzutreten, übersieht die Autorin einen wesentlichen Punkt: Die breite öffentliche Diskussion hat (und auch die Leserkommentare unter ihrem Artikel haben) bereits gezeigt, wie schwach die Argumente der Befürworter von TTIP und CETA sind. Trotzdem: Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Lesen Sie auch den Artikel im Pfälzischen Merkur: „Breiter Widerstand gegen TTIP

 

Schule als Handelsware

Tagesspiegel
12.01.2015

TTIP und die Bildung
Schule als Handelsware
Von Josta van Bockxmeer

Auch private Bildungseinrichtungen könnten vom Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP betroffen sein. Bildungsgewerkschaften und Grüne befürchten unkontrollierbare Angebote aus den USA.

Berlin, im Jahr 2025. Das private Gymnasium der amerikanischen Firma Educom macht Schlagzeilen. „Bildungsgetto Neukölln“ und „Die schlechteste Schule Berlins“, titelt die Presse, da der Großteil der Schüler das Abitur nicht besteht. Als die Behörden die Schule schließen wollen, verklagt Educom das Land Berlin auf Schadensersatz, weil es sich als amerikanisches Unternehmen diskriminiert fühlt – und gewinnt.

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Kommentar Wassertisch: Der Artikel zeigt auf, wie weit der Geltungsbereich dieser „modernen“ Freihandelsabkommen TTIP und CETA geht. Alles – aber auch alles – soll liberalisiert werden. Nur was rechtzeitig, also vor Abschluss der Abkommen, auf einer Negativliste erscheint, kann von der Liberalisierung ausgenommen werden. Das ist aber bei der Bildung offensichtlich noch nicht geschehen. Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

 

Neue Studie: CETA und TTIP öffnen Gentechnik den Weg nach Europa

Süddeutsche Zeitung
12.01.2015

Grüne Gentechnik. Vernebelungstaktik im Supermarkt.
Von Silvia Liebrich

  • Freihandelsabkommen mit Nordamerika könnten einer Studie im Auftrag der Grünen zufolge den europäischen Schutz vor grüner Gentechnik aufweichen.
  • So könnte es für die Behörden deutlich schwieriger werden, Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzensorten zu verweigern. Außerdem könnten Investoren gegen Hemmnisse klagen.
  • Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu einer klaren Position in Sachen grüner Gentechnik durchgerungen – auch wenn die eigentlich im Koalitionsvertrag steht.

Zum Artikel

Wieder einmal eine gute Gelegenheit, die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA