AöW schickt Offenen Brief zum TTIP-Abkommen an die CDU-Bundestagsabgeordneten Mißfelder u. Peter Beyer – 22.01.2014

Berlin, 22.01.2014

Offener Brief an die CDU-Bundestagsabgeordneten
Philipp Mißfelder und Peter Beyer

Sehr geehrter Herr Mißfelder, sehr geehrter Herr Beyer,

zu Ihrer heutigen Pressemitteilung zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP möchten wir Ihnen hiermit unsere Überlegungen zukommen lassen:

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. hat bereits im August 2013 vor den Gefahren der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen EU und USA (TTIP)gewarnt. Die AöW sieht als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und verbandlichen Wasserwirtschaft die Strukturen und die Qualität der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung in Deutschland und Europa in Gefahr. […]

Der vollständige Text des Offenen Briefes der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. ist hier als PDF verfügbar.

Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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Zitat Prof. Laskowski zur Privatisierung der Wasserversorgung

Professorin Dr. jur. habil Silke Ruth Laskowski,
Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel

Laskowski
sagte zum Thema der Privatisierung öffentlicher Infrastruktur:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“

Das Zitat kann man hier nachhören.
Siehe auch:
http://detektor.fm/politik/wasser-ist-ein-menschenrecht-erfolgreichste-petition-auf-eu-ebene/

besser konnten wir das auch nicht formulieren….. 🙂

Inhouse für Strom- und Gaskonzessionen – 23. Okt. 2013

Brief vom „Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung“ an den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vom 23.10.2013
Das Schreiben ist gerichtet an Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer, Leiter der Abt. Energiewirtschaft bei der VKU

Sehr geehrter Herr Wübbels,

wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre Unterstützung brauchen. Wir, das sind der Berliner Wassertisch und das Stuttgarter Wasserforum, s.a. Anlage.
In Hamburg, Berlin und Stuttgart engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze. Sie werden ausgebremst, vor allem durch Auflagen der Kartellämter an die Kommunen, Strom- und Gaskonzessionen auszuschreiben.

Ihnen ist die Kampagne „right2water“ bekannt mit dem Slogan:
„Ausschreibung führt zur Privatisierung“. Wir wollen die Energiewende vor Ort umsetzen und brauchen dazu die kommunale Verfügung über die Netze und den Netzbetrieb. Ausschreibung findet hinter verschlossenen Türen statt, Bürgerinnen und Bürger können nicht mitbestimmen. Wir sind entrechtet.
Grundsätzlich muss eine Kommune nach Ablauf geschlossener Verträge mit privaten Dienstleistern auf eine Ausschreibung verzichten können, wenn sie die Dienstleistung gegenüber ihren BürgerInnen selbst erbringen will!

Wir haben gesehen, dass der VKU ein Gutachten erstellen ließ von Professor Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Professor Hellermann schreibt: „Inhouse für Strom- und Gaskon­zessionen ist verfassungsgeschützt“.

Unsere Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns, mischen Sie sich in die Rekommunalisierungsdebatte ein. Machen Sie Kommunen und BürgerInnen Mut! Fast alle OLG’s – Zivilgerichte – lehnen Inhouse ab.
In Stuttgart wurde das Bürgerbegehren „Energie-& Wasserversorgung Stuttgart“ mit Hinweis auf die Ausschreibungsverpflichtung durch die Kartellämter als rechtlich unzulässig abgelehnt.

Die verfassungsrechtliche Klärung von Inhouse bei Strom- und Gaskonzessio­nen durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend erforderlich. Wir BürgerInnen können diese rechtlich nicht durchführen.
Wir brauchen einen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder eine Kommune, da die direkt vor das Bundesverfassungsgericht treten können.

Äußern Sie sich öffentlich für Inhouse, unterstützen Sie BürgermeisterInnen und Kommunen, schreiben Sie uns Ihr Statement für „Inhouse“, wie Sie es im Berliner Abgeordnetenhaus am 12.12.2012 vertreten haben:
„für uns – ich habe das bisher nur nicht erwähnt, weil das für uns als VKU selbstverständlich ist […], [ist] der Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz höherwertiger [..] als § 46 EnWG, der dort eine Vorgabe macht, die auch wir für höchst zweifelhaft halten“.
Wir setzen auf Ihr Engagement und hoffen auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
c/o: Marabustraße 34, 70378 Stuttgart
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994, Web: www.100-strom.de
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

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Offener Brief der Zivilgesellschaft gegen Sonderrechte von Investoren beim TTIP-Abkommen

(16. Dezember 2013) Viele kritische Organisationen – nicht nur in den USA und Europa – haben einen offenen Brief an Michael Froman, United States Trade Representative, Washington und EU-Kommissar Karel de Gucht, Brüssel gerichtet.

siehe auch: Seattle to Brussels Network

Sehr geehrter Herr Botschafter Froman und Herr Kommissar De Gucht:

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, richten uns mit diesem Brief an Sie, um unsere Ablehnung gegen die Einbeziehung des „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS), einem Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in das Abkommen der Transatlantischen Handels- und Investment-Partnerschaft (TTIP) auszudrücken.

Das ISDS gewährt ausländischen Investoren das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen anzufechten, wenn diese gemäß der Unternehmen deren Anlagewert mindern. Auch wenn neue Richtlinien bei inländischen und ausländischen Investoren gleichermaßen angewandt werden, erlaubt das ISDS ausländischen Unternehmen, Schadensersatz bei Ausbleiben von ‚verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen‘ zu verlangen.

In den vergangenen Jahren wurde das ISDS zunehmend dazu genutzt, um in unterschiedlichsten Bereichen die Regierungspolitik anzufechten. Die Einbeziehung des ISDS in Freihandelsabkommen und bilaterale Investitionsabkommen hat es Unternehmen ermöglicht, mehr als 500 Klagen gegen 95 Regierungen einzureichen. Viele dieser Fälle greifen das öffentliche Interesse oder die Umweltpolitik direkt an. Aus folgenden Gründen fordern wir Sie nachdrücklich auf, das ISDS aus der TTIP auszugliedern.

Das ISDS zwingt Regierungen, Steuergelder dafür aufzuwenden, um Konzernen Kompensationen für Richtlinien in Gesundheitswesen, Umwelt, Arbeit und andere das Gemeinwohl betreffende Bereiche zu zahlen:

Das ISDS wurde dazu benutzt, das Gemeinwohl betreffende Politikbereiche wie Erneuerbare Energien, Bergbau, Landnutzung, Gesundheit, Arbeit u.a. anzufechten. Tatsächlich beziehen sich die 16 bereits unter US-amerikanischen Freihandelsabkommen anhängigen Fälle mit Forderungen von mehr als 14 Milliarden US-$ alle auf die Bereiche Umwelt- und Energiepolitik, Finanzregulierung, Gesundheitswesen, Landnutzung und Transportwesen – jedoch auf keine traditionellen Handelsfragen.

Konzerne nutzen das ISDS zunehmend dazu, um nicht diskriminierende Regierungsmaßnahmen anzufechten. So haben Investoren aus der EU beispielsweise das Anheben des Mindestlohns durch die ägyptische Regierung angefochten. Und ein US-amerikanisches Unternehmen klagte in Vereinbarung mit dem ISDS gegen die peruanische Regierung für deren Entscheidung, den Umgang mit Giftmüll zu regulieren und ein stark umweltschädliches Hüttenwerk zu schließen. In einem der berüchtigsten Fälle stieß der US-amerikanische Tabak-Gigant Philip Morris Prozesse zwischen Investoren und Staaten an, um Antirauchergesetze in Uruguay und Australien anzufechten, nachdem es dem Konzern nicht gelungen war, Gesetze im Gesundheitswesen in nationalen Gerichten zu untergraben. Gerade aufgrund der bedeutenden Anzahl von Unternehmen mit Sitz sowohl in den USA als auch in der EU, würde die Zahl an ISDS-Anfechtungen von Richtlinien, die das Gemeinwohl betreffen, im Falle der Einbeziehung des ISDS in die TTIP wahrscheinlich drastisch steigen. Regierungen müssen die Flexibilität bewahren, Politik im öffentlichen Interesse zu gestalten, handelsbezogene Gerichtsverfahren zu fürchten, die von Konzernen angeleihert werden.

Das ISDS untergräbt eine demokratische Entscheidungsfindung: Das ISDS gewährt ausländischen Konzernen das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen direkt anzufechten, dabei nationale Gerichte zu umgehen und ein neues Rechtssystem zu schaffen, welches ausschließlich ausländischen Investoren und multinationalen Konzernen Zugang gewährt. Das ISDS bietet Konzernen außerdem einen Gerichtsstand an, um Entscheidungen nationaler Gerichte anzufechten sowie nationale Entscheidungsfindung zu untergraben. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass das ISDS eine Einbahnstraße darstellt, durch die Konzerne Regierungspolitik anfechten können, gleichzeitig aber weder Regierungen noch Einzelpersonen vergleichbare Rechte gewährt werden, um Konzerne haftbar zu machen.

Europäische und US-amerikanische Rechtssysteme sind befähigt, Investitionsstreitigkeiten zu behandeln: Die USA und die EU haben sehr strenge nationale Gerichtssysteme und Schutzvorkehrungen für Besitzrechte. Die Einbeziehung des ISDS in die TTIP würde Konzerne lediglich mit neuen Mitteln ausstatten, um die Politik der heimischen Regierung anzufechten, welche von nationalen Gerichten als statthaft erachtet wird. Ein System zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsstaaten ist mehr als ausreichend, um Investitionsstreitigkeiten in der TTIP zu schlichten.

Diese und weitere Bedenken unterstreichen, warum unsere Organisationen sich gegen die Einbeziehung des Investor-Staat-Mechanismus in der TTIP stellen. Wir rufen Sie daher dazu auf, das „Investor-State Dispute Settlement“ aus dem Abkommen auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

U.S. und EU bzw. global:
350.org
Global Marshall Plan Initiative
Greenpeace
IBFAN
International Trade Union Confederation
Naturefriends International
Transnational Institute

Vereinigte Staaten
ActionAid USA
African Services Committee, U.S. and Ethiopia
American Federation of Labor and Congress of Industrial Organizations (AFLCIO)
American Federation of State, County and Municipal Employees (AFSME)
Americans for Democratic Action
Blue Green Alliance
Center for Digital Democracy
Center for Effective Government
Center for Food Safety
Center for International Environmental Law (CIEL)
Citizens Trade Campaign
Coalition for Sensible Safeguards
Communications Workers of America (CWA)
Consumer Action
Consumer Federation of America
Consumers Union
Earthjustice
Environmental Investigation Agency
Fair World Project
Farmworker Association of Florida
Food & Water Watch
Friends of the Earth U.S.
Health GAP (Global Access Project)
Indiana Toxics Action Project
Institute for Agriculture and Trade Policy
Institute for Policy Studies, Global Economy Project
International Brotherhood of Boilermakers
International Brotherhood of Teamsters
International Fund for Animal Welfare
Knowledge Ecology International
National Association of Consumer Advocates
National Legislative Association on Prescription Drug Prices
National Wildlife Federation (NWF)
Natural Resources Defense Council (NRDC)
Oil Change International
Pesticide Action Network North America
Portland Area Global AIDS Coalition-Global South
Public Citizen
Sierra Club
Sisters of Notre Dame de Namur Justice and Peace Network
Sustainable Energy & Economy Network
United Steelworkers (USW)
Women’s Voices for the Earth

Europa:
11.11.11, Belgien
Act Up, Frankreich
Africa Europe Faith and Justice Network (AEFJN) Belgien
Afrika Kontakt, Dänemak
A G Post-Fossil, Deutschland
AITEC, Frankreich
Alliance for Cancer Prevention, UK
Amigos de la Tierra (FoE Spanien)
Aquattac, Europa
Arbeiterkammer Wien, Österreich
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL), Deutschland
Arbeitskreis Heckenschutz, Deutschland
ATTAC Österreich
ATTAC Darmstadt, Deutschland
ATTAC Frankreich
ATTAC Deutschland
Attac Gruppe Schwalm-Eder, Deutschland
ATTAC Stuttgart, Deutschland
Attac Wuppertal (Agrargruppe), Deutschland
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Baby Milk Action, UK
Bee Life European Beekeeping Coordination
Berliner Wassertisch (Berlin Watertable), Deutschland
Buglife – The Invertebrate Conservation Trust, Europe
BUND e.V. – Friends of the Earth Deutschland
Bürgerinitiative Fracking freies Hessen, Deutschland
Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach, Deutschland
Campact e.V., Deutschland
CEE Bankwatch Network, Europe
Center for Encounter and Active Non-violence, Österreich
Chaos Computer Club e.V., Deutschland
ClientEarth, UK, Belgium, Polen
Climate Action Network Europe
CNCD-11.11.11, Belgien
Corporate Europe Observatory, Belgien
Danish Ecological Council
Décroissance Bern, Schweiz
Deutsche Umweltstiftung, Deutschland
Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V
Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutschland
DIVaN e.V., Deutschland
Earth Watch Media, Niederlande
Ecologistas en Acción, Spanien
EcoNexus, UK and International
European Attac Network, Europe
European Environmental Bureau (EEB)
European Federation of Public Service Unions (EPSU)
European Professional Beekeepers Association
European Public Health Alliance
Fairwatch, Italien
Federation of Greek Beekeepers Associations
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V., Deutschland
Friends of the Earth Europe
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Deutschland
Gen-ethisches Netzwerk, Europe
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), BirdLife partner, Deutschland
German NGO Forum on Environment and Development
Germanwatch
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten-Kunst, Medien,Sport, freie Berufe
(GdG-KMSfB), Österreich
Global Responsibility – Austrian Platform for Development and Humanitarian
Aid, Österreich
Health Action International
Health and Environment Alliance (HEAL), Europa
Health Care Without Harm, Europa
Health Poverty Action, UK
Ibfan Italia, Italien
Initiativ Liewensufank, Luxemburg
Initiative für Netzfreiheit, Österreich
Institut za trajnostni razvoj(Institute for Sustainable Development), Slovenien
John Mordaunt Trust, UK
Keep Our NHS Public, UK
KEPKA (Consumers Protection Center), Griechenland
Lambeth Keep Our NHS Public, UK
Les Verts du Golfe, Frankreich
Milieudefensie, Friends of the Earth Niederlande
National Union of Teachers, UK
NaturFreunde Deutschlands, Deutschland
NOAH, Friends of the Earth Dänemark
No Moor Fracking, Deutschland
ÖBV-Via Campesina Österreich
Occupy London Economics Working Group, UK
Occupy London – Real Democracy Working Group, UK
One World Week-UK
Patients4nhs, UK
PELLETIER, Rhone-Alpes
PEGAH – Verein für regionale und globale Kunst und Kultur / Iranischer Kunstund
Kulturverein, Deutschland
Pesticide Action Network Europe
Piratenpartei, Deutschland
PowerShift e.V., Deutschland
PRO-GE, Österreich
Quercus – ANCN, Portugal
Reseau Environment Sante, Frankreich
R.I.S.K. Consultancy, Belgien
Slovene Consumers Association, Slovenien
Slow Food Deutschland e.V., Deutschland
SOMO, Niederlande
StopTTIP, UK
Student Stop AIDS Campaign, UK
SÜDWIND, Österreich
The Berne Declaration, Switzerland
The Cancer Prevention & Education Society, England
The Danish Ecological Council
The Energy, Equity and Environment Group of Occupy London
Therapeutikum Wuppertal e. V., Deutschland
Tower Hamlets Keep Our NHS Public, UK
Trade Justice Movement,UK
Trades Union Congress, UK
Traidcraft Exchange, UK
Transition Town Brixton, UK
Transport & Environment
UK National Hazards Campaign, UK
Umweltdachverband, Österreich
UNISON, UK
Vrijschrift, Niederlande
War on Want, UK
Wasser in Bürgerhand (WIB), Deutschland
Women and Development (KULU), Dänemark
Women in Europe for a Common Future
World Development Movement (WDM), UK
World Economy, Ecology & Development (WEED), Deutschland
WWF European Policy Office

Afrika
AIDSCARE WATCH ORG, Kenya
Center for Health Human Rights and Development, Uganda
Girls-Awake Foundation (GAF), Uganda
Treatment Action Campaign, South Africa

Asien
IBFAN-ICDC, Malaysia

Lateinamerika
Democracy Center, Bolivia
LATINDADD

Englische Fassung des Offenen Briefes

Rückkaufverträge zur „Rekommunalisierung“ der Berliner Wasserbetriebe

Am 30. Oktober 2012 wurde das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der RWE-Anteile und am 2. Dezember 2013 das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der Veolia-Anteile durch das Land Berlin unterzeichnet.

Eine Aufstellung der Vertragsdokumente mit den entsprechenden Links zum Download der entsprechenden PDF-Dokumente sind auf dieser Seite der Senatsverwaltung für Finanzen zu finden:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php