Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37

Offener Brief an alle Abgeordneten – Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Briefkopf

OFFENER BRIEF

Für ein Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen des Senats mit Veolia

Berlin, 22. August 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

das Thema Rekommunalisierung ist auf der politischen Agenda angekommen.

Nach dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben will der Senat jetzt auch die Anteile von Veolia zurückkaufen. Als Berliner Wassertisch treten wir unverändert dafür ein, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zurückkehren. Aber nicht, bevor die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind, denn diese werden noch erheblichen Einfluss auf die Modalitäten der Rekommunalisierung haben. Die aktuelle Rückkaufsumme ist viel zu hoch und entspricht den bis 2028 verfassungswidrigerweise für den Wasserkonzern garantierten Gewinnen. Deshalb fordern wir ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis die Gerichtsentscheidungen vorliegen.

Wir appellieren daher an Ihr politisches Gewissen als Parlamentarier: Dieser Weg des Rückkaufs, den der Senat von Berlin jetzt einschlägt, ist falsch. Mit seiner unnötig hohen Rückkaufsumme schadet er den Interessen Berlins und denen seiner Bürgerinnen und Bürger. Was wir stattdessen benötigen, ist eine Nichtigerklärung der Wasserverträge und eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung. Dieses Vertragswerk wäre niemals ohne die offenkundig verfassungswidrige Gewinngarantie zustande gekommen. Es wird deshalb auch keinen Bestand haben, sobald das Verfassungsgericht seine Verfassungswidrigkeit feststellt.

Als Abgeordnete treten Sie dafür ein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie ein hohes verteidigungswürdiges Gut sind. Seien Sie dann auch so konsequent und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Moratorium bei den Rückkaufsverhandlungen! Rechtsstaatliche Prozesse dürfen nicht durch das übereilte Schaffen von Fakten ausgehebelt werden. Wichtige politische Entscheidungen dürfen nicht nach Opportunitätsgesichtspunkten getroffen werden.

Die Verfahren
Der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben darf nicht vollzogen werden, bevor folgende wichtige Entscheidungen oberster Gerichte ergangen sind: Dazu gehören die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die Normenkontrollklage von Grünen und Piraten gegen die Unbestimmtheit bzw. Willkür im Berliner Betriebegesetz (bei der Festlegung wichtiger Zins-Kennzahlen für die Wasserpreiskalkulation) und die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Verletzung des Budgetrechts aller Berliner Abgeordneten durch eben diese oben erwähnte Gewinngarantie richtet.

Wie agiert Senator Nußbaum?
Finanzsenator Nußbaum beruft sich im Eckpunktepapier vom 12.06.2013 auf den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Wenn er aber diese Rekommunalisierung im Blitzverfahren durch einen überteuerten Rückkauf durchsetzen will, kann er den gleichermaßen erhobenen Wunsch der Berliner nach niedrigeren Wasserpreisen unmöglich erfüllen. Das stellt der Finanzsenator in seinem Papier auch unumwunden fest.

Wichtiger ist es ihm anscheinend, mit dem Rückkaufvertrag dem Wasserkonzern die bis zum Jahre 2028 verfassungswidrigerweise garantierten zukünftigen Gewinne vorzeitig in einer Summe auszuschütten. Dies ist nicht die Rekommunalisierung, für die sich 98,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in dem Volksentscheid UNSER WASSER ausgesprochen haben. Dies ist eine Verschärfung der Lobbyistenpolitik von 1999.

Nußbaums scheinbar alternativlose Rekommunalisierung durch Rückkauf ist aber keineswegs der einzige Weg zur Wiedererlangung des Einflusses des Landes auf die Wasserbetriebe. Der Senat selbst hätte schon längst die Erfüllung der Verträge unter Hinweis auf ihre Verfassungswidrigkeit verweigern können. Dann wäre es in einem Prozess zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie und damit höchstwahrscheinlich zur Feststellung der Nichtigkeit der Verträge gekommen. Diesen alternativen und wegen einer dann möglichen Rückabwicklung der Verträge viel preisgünstigeren Weg zur Rekommunalisierung wollte der Senat aber nicht gehen. Ganz im Gegenteil: Noch Ende April wurde die Anzahl der vom Land zu bestimmenden Vorstände der Wasserbetriebe von zwei Vorständen auf einen Vorstand reduziert und damit Veolia praktisch die gesamte Steuerung der Wasserbetriebe übertragen.
Es ist offensichtlich, dass die Regierungskoalition nach wie vor den Interessen Veolias auf Kosten der Berliner Bürgerinnen und Bürger entgegenkommt.

Warum ist ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen jetzt so wichtig?
Es gibt politisch im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder man sagt, es sollen möglichst schnell Fakten geschaffen werden durch einen Rückkauf, der auch viel zu teuer sein darf. Hauptsache, die Diskussion um die Wasser-Privatisierung ist endlich vom Tisch und es fragt niemand mehr nach der Rolle der für die desaströse Privatisierung verantwortlichen Politiker. Oder man sagt, zuerst müssen die anstehenden Gerichtsentscheidungen abgewartet werden, um klarzustellen, unter welchen Umständen es in Berlin möglich ist, eine Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch bis zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Ein demokratischer Rechtsstaat muss solche Fälle von Amtsmissbrauch aufklären, um solche Verträge für die Zukunft zu verhindern.

Zudem verbessert jedes dieser Verfahren im Erfolgsfall die Verhandlungsposition des Senats, weil der Wert der Veolia-Anteile drastisch sinken würde. Wenn die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vollumfänglich umgesetzt wird, werden die Einnahmen der Wasserbetriebe und der nach dem Ertragswertverfahren festzustellende Unternehmenswert der Wasserbetriebe erheblich sinken. Gleiches gilt, wenn über die Organklage die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt wird. Dann liegt mit der Rückabwicklung wegen Nichtigkeit der Verträge eine weitere, kostengünstigere Möglichkeit zur Rekommunalisierung vor. Auch dies wird die Verhandlungsposition des Senats stärken. Damit würde selbst ein Rückkauf viel günstiger ausfallen und es könnte damit sogar wieder Spielraum für sinkende Wasserpreise geschaffen werden.

Wir sind für die zweite Möglichkeit: Diese ist nicht nur klarer und demokratischer, sondern sorgt auch dafür, dass die Rolle der für die Wasserprivatisierung Verantwortlichen näher beleuchtet werden kann. Für die zweite Möglichkeit wird deshalb das Moratorium unbedingt gebraucht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)


Moratorium – Pro und Contra

1)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, damit Veolia nicht weiter missbräuchlich überhöhte Preise bei den Berliner Bürgern erhebt.

Durch den Rückkauf bekommt der Konzern die verfassungswidrig garantierten Gewinne bis 2028 in einer Summe ausgezahlt – sogar ohne etwas dafür leisten zu müssen. Durch den überteuerten Rückkauf werden die Finanzen der Bürger nicht im Geringsten geschont.

2)        Wir müssen die Wasserbetriebe schnellstmöglich rekommunalisieren, bevor weitere Wasserwerke geschlossen, Investitionen auf die lange Bank geschoben werden, etc.

Der Senat verfügt bereits über 75 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben. Wenn er wollte, könnte er schon jetzt mehr Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Stattdessen räumt die Regierungskoalition Veolia sogar mehr Einfluss im Vorstand ein. Eine wirkliche Ausrichtung der Wasserbetriebe auf Bürgerinteressen ist erst zu erwarten, wenn die Bürger das Unternehmen besser kontrollieren können. Landesbesitz verringert zwar in der Regel privatisierungstypische Erscheinungen wie Preismissbrauch, Reduzierung von Investitionen etc.; sie ist allein aber keine Garantie für eine bürgernahe Unternehmensführung.

3)        Ein Moratorium wird die Steuerung des Wassergeschäfts auf Jahre blockieren.

Die Gerichte werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres entscheiden. Sollten die Urteile im Sinne der Bürger positiv ausfallen, wird der Rückkaufpreis erheblich günstiger sein. Von einer jahrelangen Blockade kann keine Rede sein. Auf die Geschäftsleitung der Wasserbetriebe kann das Land mit seinem 75 prozentigen Anteil bereits jetzt schon mehr Einfluss nehmen. Hier ist konsequente Oppositionsarbeit gefragt, damit das Land seine Einflussmöglichkeiten konsequent nutzt.

4)        Die Prüfung der Wasserverträge ist bereits ausreichend erfolgt.

Es hat noch keine ausreichende juristische Prüfung des Vertragswerks stattgefunden. Alle Oppositionsparteien haben im Abschlussbericht des Wasser-Sonderausschusses darauf hingewiesen, dass die Regierungsparteien eine effektive Untersuchung verhindert haben. Die Prüfung findet erst jetzt vor den Gerichten statt.

5)        Es ist unsicher, ob die Organklage zum Erfolg führen wird.

Veolia hat in dem Monat den Rückkauf angeboten, in dem die Piraten die Klageschrift durch Prof. Kirchberg eingereicht haben. Der Senat hat seine Stellungnahme zur Klageschrift bereits vorsichtshalber auf einen Termin hinter die Bundestagswahl verschoben. Offensichtlich wird die Klage ernst genommen. Im Sonderausschuss konnte die Senatsseite keinen Juristen aufbieten, der für die Verfassungsmäßigkeit der Gewinngarantie einstehen wollte.

6)        Selbst wenn die Organklage erfolgreich sein sollte, würde eine anschließende Rückabwicklung zu lange dauern.

Bei einer Rückabwicklung würde der Kaufpreis von 1999 für die BWB-Anteile mit den bis jetzt erzielten Gewinnen verrechnet werden. Da die Konzerne den Kaufpreis bereits wieder eingenommen haben, würden voraussichtlich keine Rückkaufkosten entstehen. Wie lange eine Rückabwicklung dauern würde, steht nicht fest. Rückabwicklungen kommen jedoch häufiger vor und dauern nicht ewig. In der Regel haben beide Parteien kein Interesse daran, allzu lange mit einer Rückabwicklung wegen rechtswidriger Verträge in den Schlagzeilen zu stehen.
Eine gewonnene Organklage würde jedoch auch in Rückkaufsverhandlungen zu neuen Perspektiven führen: Veolia würde wesentlich entgegenkommender sein, wenn der Konzern damit rechnen müsste, anderweitig mit Verlusten dazustehen.

Dieser Offene Brief als PDF

Möglichkeiten der Wahrung kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe

Wie das Stuttgarter Wasserforum berichtet müssen Konzessionen für den Netzbetrieb zur Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser nicht ausgeschrieben werden, wenn eine Kommune den Netzbetrieb auf einen 100 % kommunalen Betrieb übertragen will! Es genügt ein begründeter Gemeinderatsbeschluss nach der Bekanntgabe des Konzessionsendes. Hierzu existiert ein ausführliches Gutachten:

Gutachten Prof. Dr. Johannes Hellermann

Lehrstuhl Rechtswissenschaft, Universität Bielefeld, 2013
Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt. zum Gutachten (PDF)

Fragen und Antworten zur Organklage gegen die Wasserverträge

Berlin, den 4. April 2013


                        Fragen und Antworten zum Organstreitverfahren

  1. Was ist eine Organklage?
    Eine Organklage setzt die Verletzung der Rechte eines Verfassungsorgans durch ein anderes voraus. Das Organstreitverfahren dient zur Abwehr von Verletzungen der garantierten Verfassungsrechte. Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof von Berlin.
  1. Was soll mit der angestrebten Organklage erreicht werden?
    Ziel ist es, eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe durch Rückabwicklung der verfassungswidrigen Teilprivatisierungsverträge zu erreichen.
  1. Warum ist die Rekommunalisierung durch Rückabwicklung billiger als durch Rückkauf?
    Erweist sich der Vertrag als nichtig, dann muss die Teilprivatisierung vom 29. Oktober 1999 rückabgewickelt werden. Bei einer Rückabwicklung werden der Kaufpreis mit den bis heute geflossenen Gewinnen aufgerechnet. Die privaten Anteilseigner haben jedoch aufgrund der Gewinngarantie und der verfassungswidrigen Kalkulationsmodalitäten ihre Kaufsumme schon lange rekapitalisiert. Hinzu kommt, dass der Rückkaufpreis der privaten Anteile auf der Grundlage der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 des Konsortialvertrages) berechnet wird und allein schon deswegen überteuert ist.
  1. Wie erreichen wir die Nichtigkeit der Verträge?
    Die Nichtigkeit der Verträge lässt sich durch ein zweistufiges Klageverfahren erreichen:
  1. durch ein Organstreitverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit der Verträge festgestellt wird;
  2. durch eine anschließende Feststellungsklage, mit der die Verträge für nichtig erklärt werden.
  1. Wodurch eröffnet sich die Klagemöglichkeit?
    Der Senat von Berlin hat im RWE-Rückkaufvertrag unverändert den Konsortialvertrag fortgeführt. Er enthält im § 23.7 eine staatliche „Gewinngarantie“, die als Sicherheits­übernahme durch das Land Berlin zu werten ist. Das Budgetrecht des Parlaments verletzt worden, weil der Senat zum Parlamentsbeschluss über den Rückkauf am 25. Oktober 2012 den § 23.7 nicht abgeändert bzw. kein Gesetz vorgelegt hat, wie es Art. 87.1 der Verfassung von Berlin vorschreibt.
  1. Welche Klagefristen sind zu beachten?
    Die Frist beginnt mit der parlamentarischen Verabschiedung des Rückkaufvertrages am 25. Oktober 2012 und endet sechs Monate nach Eintreten des verfassungswidrigen Zustands am 25. April 2013. (Nur) hilfsweise kann die Vorlage des Abschlussberichts des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2013 als Fristbeginn angenommen werden.
  1. Bis wann muss der Anwalt beauftragt werden?
    Bis zum 12. April 2013.
  1. Welche Kosten fallen an?
    Die Anwaltskosten betragen 30.000 EUR zzgl. MwSt. Gerichtskosten fallen nicht an. Bei einem Erfolg werden die Honorare erstattet.
  1. Wäre ein ausgewiesener Verfassungsjurist zur Klagevertretung bereit?
    Ja. Einer der führenden Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Deutschlands Prof. Dr. Christian Kirchberg hat sich dazu bereit erklärt. Er ist Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und …
  1. Verhindert das Organstreitverfahren die Rekommunalisierung der Veolia-Anteile?
    Wie oben dargestellt, ist die Rückabwicklung günstiger als der Rückkauf. Mit dem Organstreitverfahren erschweren wir den überteuerten Rückkauf der Veolia-Anteile im Schnellverfahren.
  1. Würde ein Rückkauf oder Teilrückkauf der Veolia-Anteile die Organklage entbehrlich machen?
    Nein, grundsätzliche Verfassungsklagen werden von den zuständigen Gerichten auch dann behandelt, wenn sich die Bedingungen zwischenzeitlich geändert haben. Das zeigt die Praxis der bundesdeutschen Verfassungsgerichte.
  1. Würden Änderungen des Konsortialvertrages das Organstreitverfahren überflüssig machen?
    Nein. Siehe Antwort Nr. 11.
  1. Steht die Organklage in Konkurrenz zu einer Normenkontrollklage?
    Nein. Die von den Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Piraten“ bereits eingereichte Normenkontrollklage zur fehlenden Normenbestimmtheit des § 16 Abs. 5 Satz 3 des BerlBetrG und eine weitere von der Fraktion „Die Linke“ angestrebte Normenkontrollklage zur fehlenden Umsetzung des Demokratiegebots gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG stehen nicht in Konkurrenz zur Organklage. Eine Normenkontrollklage wendet sich gegen verfassungswidrige Gesetze. Das Organstreitverfahren wendet sich direkt gegen die berühmt-berüchtigte „Gewinngarantie“ in § 23.7 der Teilprivatisierungsverträge. Der Berliner Wassertisch ist der Ansicht, dass alle Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vorgehen des Senats genutzt werden müssen!
  1. Könnten die Oppositionsfraktionen gemeinsam klagen?
    Ja. In ihren grundsätzlichen Positionen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe unterscheiden sich die Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus nicht (vgl. dazu die veröffentlichten Minderheitsstellungnahmen im Abschlussbericht des Sonderausschuss „Wasserverträge“). Alle Fraktionen unterstützen die preiswerte und bürgernahe Rekommunalisierung. Es wäre zu begrüßen, wenn alle betreffenden Fraktionen gemeinsam klagten und anteilig die Kosten übernehmen würden. Zwei der Oppositionsfraktionen haben 1999 bereits gegen die Teilprivatisierung vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin mit einem Teilerfolg geklagt. An dieser Politik sollten die betreffenden Fraktionen festhalten.Die Berliner Bevölkerung, die 2011 ihre Meinung im Volksentscheid UNSER WASSER deutlich zum Ausdruck gebracht hat, würde es nicht verstehen, wenn diese Parteien und ihre Fraktionen nun aus formalen oder bürokratischen Gründen eine solche einmalige Chance platzen ließen – zumal sie den Klageweg weitgehend zustimmend zur Kenntnis genommen haben.Mit der Einleitung des Organstreitverfahrens würden die Oppositionsfraktionen hinsichtlich einer grundsätzlichen, öffentlichen Beurteilung von verfassungswidrigem, skandalösem Verhalten der Exekutive Geschichte schreiben und damit dem Erhalt unserer Demokratie dienen. Ein solches Urteil würde auch bundesweit Maßstäbe setzen.
  1. Rekommunalisierung, und was dann?
    Eine beispielgebende Rekommunalisierung wurde in Paris durchgeführt (ehemals Suez u. Veolia). Seit der Rekommunalisierung sind die Preise gesunken und die Wasserqualität ist gestiegen. Vorbildlich ist diese Rekommunalisierung außerdem, weil Einrichtungen für ein höheres Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung geschaffen wurden – wie es der Berliner Wassertisch auch für Berlin fordert (siehe beiligende Wassercharta).

Berliner Wassertisch (Plenum Muskauer Str.)

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Vorstellung der neuen Klagemöglichkeit gegen die Berliner Wasserverträge – Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Rede von Wolfgang Rebel
Pressesprecher Berliner Wassertisch / Muskauer Str.
anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Berliner Wassertischs möchte ich mich herzlich für Ihr Kommen bedanken. Außerdem bedanke ich mich für die Unterstützung unseres Anliegens durch den Bund der Steuerzahler, den Verein deutscher Grundstücksnutzer und durch die GRÜNE LIGA, die freundlicherweise diesen Raum zur Verfügung gestellt hat. Wir haben Sie eingeladen, weil wir Sie darüber informieren möchten, dass eine Klage gegen die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge endlich in greifbare Nähe gerückt ist – Privatisierungsverträge, die nach wie vor „in Betrieb“ sind mit allen ihren negativen Auswirkungen.

Erlauben Sie mir, bevor ich auf die erwähnte Klagemöglichkeit eingehe, noch kurz die entscheidenden Umstände in Erinnerung zu rufen, die zum heutigen Stand der Dinge geführt haben. Bekanntlich wurde mit dem Volksentscheid UNSER WASSER mit großer Mehrheit für die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge gestimmt; Verträge, die der CDU/SPD -Senat 1999 mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia abgeschlossen hatte. Schon bald gab es deutliche Indizien für das Vorhandensein einer rechtswidrigen Gewinngarantie in den geheimen Verträgen.

Was damals vermutet wurde, konnte durch die Offenlegung bestätigt werden: Die Gewinngarantie, der § 23.7 des Konsortialvertrags, ist verfassungswidrig. Auf der Basis dieser Vertragklausel wurde das Verfassungsgerichtsurteil vom 21.Okt.1999, das Teile der Gewinnkalkulation für verfassungswidrig erklärt hatte, bewusst umgangen. Selbst der von der Großen Koalition in den Sonderausschuss „Wasserverträge“ eingeladene Verfassungsrechtler Professor Dr. Andreas Musil hält diese Klausel für verfassungswidrig. Zutreffend bezeichnen die Oppositionsparteien deshalb die Gewinngarantie als die „Grundlage der Raub- und Beutegemeinschaft von Senat und Privaten“. Auch die SPD-CDU Koalition hat sich von ihrem ehemaligen Werk distanziert. Michael Müller sagte in der ersten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses nach dem Volksentscheid als damaliger Partei- und Fraktionsvorsitzender der SPD: „Niemand würde heute wieder einen solchen Vertrag schließen.“

Trotz aller Lippenbekenntnisse wurde jedoch mit dem Rückkauf der RWE-Anteile das komplette Vertragswerk einschließlich der verfassungswidrigen Gewinngarantie weitergeführt. Wie schon beim Verkauf 1999 wurden auch beim Rückkauf 2012 allein die Interessen der privaten Anteilseigner bedient. Der Rückkaufpreis errechnete sich aus den Gewinnerwartungen bis 2028 auf der Basis des unverändert geltenden Konsortialvertrages. Auch die betriebliche Führung der Wasserbetriebe liegt trotz des Zukaufs der RWE-Anteile nach wie vor bei Veolia. Dieses Ergebnis entspricht dem Ziel der Geheimverhandlungen, die CDU-Senator Heilmann mit Lobbyisten von Veolia in einem Moratorium vereinbart hatte, wie im September 2012 der Öffentlichkeit bekannt wurde. Entgegen den Beteuerungen der Großen Koalition kann man beim Rückkauf der RWE-Anteile daher nur von einer Schein-Rekommunalisierung sprechen.

Zwar ist diese Art von Rückkauf keinesfalls im Sinne der Berlinerinnen und Berliner, die beim Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben, aber paradoxer Weise ergibt sich gerade aus der Fortschreibung des Vertrages nun die Möglichkeit, ihn juristisch anzugreifen.

Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die durch das Volksgesetz vorgeschriebene Prüfung der Privatisierungsverträge durch unabhängige Sachverständige verhindert haben, haben wir unsererseits eine Prüfung veranlasst. Über den Kontakt zu dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Siegfried Broß bekamen wir die Empfehlung, uns an den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Kirchberg zu wenden. Prof. Broß beschäftigt sich mit der Privatisierung der Daseinsvorsorge aus unterschiedlichsten Perspektiven. Vor seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht war er Richter am Bundesgerichtshof und davor in der bayerischen Staatskanzlei tätig. Von ihm sind mehrere Aufsätze zum Thema erschienen, die ihn als langjährigen Kenner der Materie ausweisen.

Wie Prof. Broß gehört auch Prof. Kirchberg zu den führenden Juristen auf seinem Gebiet. Er ist Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses in der Bundesrechtsanwaltskammer und hat wiederholt öffentliche Auftraggeber vor Gericht verteidigt. Beispielsweise hat er den Bundestag in der CDU-Spendenaffäre vertreten, auch gegen Prozessgegner aus der internationalen Wirtschaft ist er schon tätig geworden.

Mit anderen Worten, wir sind sehr froh, dass Prof. Kirchberg uns in dieser Angelegenheit beraten hat. Er hat sich ausführlich mit den Verhältnissen bei den Berliner Wasserbetrieben befasst. Als Ergebnis dieser Prüfung hat er die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens beim Berliner Verfassungsgerichtshof aufgezeigt, die wir Ihnen nun vorstellen möchten:

Gegenstand des Verfahrens wäre die Verletzung des Budgetrechts nach Art. 87.1 der Verfassung von Berlin. Das Budgetrecht, das sogenannte „Königsrecht“ des Parlaments wurde verletzt, weil die berühmt berüchtigte Gewinngarantie gleichzeitig auch eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes ist. Die Verfassung schreibt jedoch vor, dass Sicherheiten, die der Staat gewährt, eines besonderen Gesetzes bedürfen. Solch ein Gesetz wurde aber weder zur Teilprivatisierung des Jahres 1999 noch vor dem Abschluss des RWE-Rückkaufvertrages geschaffen. Daher kann das Parlament als Verfassungsorgan gegen diese Verletzung seines wichtigsten Rechtes klagen. Vereinfacht gesagt, beginnt mit der Fortschreibung des Vertrags durch den Rückkauf auch die Laufzeit der Klagefristen erneut. Da der Rückkauf am 25. Oktober letzten Jahres erfolgte, läuft die Klagefrist am 25. April ab. Nur hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Jan. 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden. Klageberechtigt ist mindestens eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Eine ausführlichere Klageskizze finden Sie in der Pressemappe.

Ziel des Verfahrens ist es, die Verfassungswidrigkeit der Verträge feststellen zu lassen. Damit ist der Vertrag zwar noch nicht aus der Welt. In einem Folgeverfahren kann er jedoch über eine Feststellungsklage für nichtig erklärt werden, woraufhin eine Rückabwicklung erfolgen könnte. Bei einer Rückabwicklung würden die erhaltenen Gewinne mit dem 1999 gezahlten Kaufpreis verrechnet. Aufgrund von Gewinngarantie und dem einkalkulierten Preismissbrauch des Vertragswerks haben die privaten Anteilseigner ihre Kaufsumme jedoch schon längst rekapitalisiert. Eine Rückabwicklung wäre also die kostengünstigste Form der Rekommunalisierung.

Das Organstreitverfahren kollidiert nicht mit der bereits eingereichten Normenkontrollklage von Grünen und Piraten. Die Organklage ist umfassender, da sie sich direkt gegen die „Gewinngarantie“ als Hauptzweck der Teilprivatisierungsverträge richtet. Prof. Broß und Prof. Kirchberg sind hochangesehene Juristen und sprechen sich nicht leichtfertig für einen Klageweg aus. Prof. Dr. Kirchberg wäre bereit, die gerichtliche Vertretung zu übernehmen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen im Anschluss gern zur Verfügung.

Wir möchten mit einem Appell enden: Momentan verhandelt der Senat mit Veolia über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass der Senat die von Veolia angebotenen 15% im Schnellverfahren wieder zu einem überhöhten Preis zurückkaufen könnte und Veolia die Betriebsführung überlassen würde. Eine solche erneute Schein-Rekommunalisierung würde aber nichts an den verfassungswidrigen Festlegungen ändern, an der absichtlichen Umgehung von Verfassungsgerichtsurteilen, an der missbräuchlichen Preisgestaltung und an den geheimen Schiedsverfahren, die ungeheure Anwaltskosten verursachen.

Darum kann und muss nach Ansicht des Berliner Wassertischs gegen diese Verträge geklagt werden. Die unrechtmäßige Bereicherung der Wasserkonzerne RWE und Veolia an den Berliner Bürgern ist eine direkte Folge eines Verfassungsbruchs. Die Abgeordneten, deren wichtigstes Recht – das Budgetrecht – verletzt wurde, müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und alles tun, um wieder rechtskonforme, demokratische Verhältnisse herzustellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Veranstaltung
          „Wasser, Gas, Strom…  Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist
          – oder sogar die Demokratie gefährden kann“ vom 30. Jan. 2013

(PDF)

Guten Abend!

Ich begrüße Sie alle herzlich als Sprecher des Wassertisch-Plenums an der Muskauer Straße, das in gemeinsamer Arbeit die Idee zu diesem Informationsabend entwickelt hat. Zunächst möchte ich der Urania und danken und besonders Dr. Karl und Dr. Ebel, die uns so unkompliziert und freundlich diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns sehr, heute Abend an einer Stätte sein zu können, die in bester demokratischer Tradition über aktuelle Ergebnisse aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft aufklärt und einen Raum für Auseinandersetzungen und Diskussionen schafft. Der Wassertisch könnte in diesem Sinne vielleicht selbst als eine Art monothematische kleine Outdoor-Version der Urania betrachtet werden. Der erfolgreiche Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 war nicht zuletzt das Ergebnis umfänglicher Recherchearbeiten, Aufklärungsarbeit und intensiver Diskussionen an allen erdenklichen Orten dieser Stadt.

Ich begrüße sehr herzlich die Referenten, Herrn Professor Dr. Siegfried Broß, Bundesverfassungsrichter a.D., Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe sowie Honorarprofessor an der Universität Freiburg. Herr Professor Broß wird uns in einem ausführlichen Referat über die Zusammenhänge von Privatisierungen und der Verletzung grundsätzlicher Verfassungsprinzipien wie Demokratiegebot, Sozialstaatsprinzip und Rechtsstaatsprinzip informieren. Er hat sich schon wiederholt zu diesem Thema geäußert, zuletzt in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“, und wir bedanken uns sehr, dass er sich die Zeit genommen hat, hier zu uns zu sprechen. Ich begrüße ferner den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes und ehemaligen Vorsitzenden des OECD-Ausschusses für Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht, Dr. Kurt Stockmann, der aus wettbewerbswirtschaftlicher Sicht über die Rolle und Auswirkungen privater regionaler Monopole im Bereich der Daseinsvorsorge sprechen wird. Auch ihm danke ich sehr, dass er an dieser Veranstaltung mitwirkt. Schon jetzt möchte ich ein herzliches Dankeschön an Heidi Kosche von den Grünen, an Dr. Klaus Lederer von der Linken und an Gerwald Claus-Brunner von den Piraten richten, und natürlich auch an unseren Moderator Professor Dr. Martin Kutscha. Herzlich begrüßen möchte ich auch die Mitglieder des Energietisches, die vor dem Saal einen Informationstisch für ihr demnächst startendes Volksbegehren aufgebaut haben.

„Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist … oder sogar die Demokratie gefährden kann“ lautet der Titel dieser Veranstaltung. Privatisierung wurde in der Tat einmal als Allheilmittel gepriesen. Jedoch scheint dieser Hype indessen vorbei zu sein. Die Umstände und Folgen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe haben offengelegt, dass an diesem „Heilmittel“ vor allem die daran beteiligten Konzerne und ihre Lobbyisten gesunden. Die CSU bemerkt zu den aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, die Wasserprivatisierung in Europa zwangsweise zu verordnen: „Die Privatisierungspläne der Kommission haben nur einen Gewinner, nämlich internationale Großkonzerne.“

Bis sich diese Einsicht in den Regierungsparteien durchsetzen wird, wird es allerdings noch lange dauern. Vorreiter des Richtungswechsels war die Zivilgesellschaft. Der Volksentscheid UNSER WASSER für die Offenlegung der geheimen Wasser-Privatisierungsverträge hätte niemals gewonnen werden können, wenn sich nicht zahlreiche Unterstützer sein Anliegen zu eigen gemacht hätten. Hierzu zählen die Grüne Liga Berlin, unter deren Dach der Wassertisch nun schon seit mehreren Jahren firmiert, das Theater der Berliner Compagnie, das uns unentgeltlich seine Räumlichkeiten für Treffen zur Verfügung stellt, Attac, die Kirchen, die Kleingärtner, die Verbraucherzentrale, der VDGN – und viele andere. Dieses überparteiliche Bündnis spiegelte sich im Ergebnis von 98,2% der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz. In absoluten Zahlen waren das rund 666.000 Bürger und damit mehr Menschen, als die Wähler der seinerzeit regierenden Rot-Roten Koalition.

Diese hohe Zustimmung in der Zivilgesellschaft steht in einem beängstigenden Kontrast zur parlamentarischen Unterstützung. Es gab zwar einzelne Abgeordnete, die das Volksbegehren befürworteten, wie die Mitgründerin des Wassertischs Heidi Kosche, aber keine der Abgeordnetenhaus- Fraktionen bekannte sich vor dem Volksentscheid zum Offenlegungsgesetz. Dieses Missverhältnis verlangt dringend nach einer intensiven Aufarbeitung und Diskussion darüber, wie eine solche Schieflage zwischen Wählerwillen und politischer Repräsentation entstehen konnte.

Zudem muss geklärt werden, warum sich die alte Allheilmittel-Ideologie der Privatisierungs-Befürworter in der Praxis immer noch fortsetzt. Zwar sind die Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten mittlerweile auf die Seite der Zivilgesellschaft gerückt, es fehlen jedoch noch die Regierungsparteien SPD und CDU. Trotz anders lautender Bekenntnisse hat die Große Koalition die volksgesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Wasser-Verträge im eigens eingerichteten „Sonderausschuss“ effektiv verhindert. Weder der 98,2 Prozent-Erfolg des Volksentscheids noch der vom Bundeskartellamt festgestellte Preismissbrauch haben den SPD-CDU-Senat dazu bewegen können, gegen die Verträge vorzugehen. Stattdessen sorgte auch der als „Rekommunalisierung“ bezeichnete Kauf der RWE-Anteile im letzten Jahr mit Geheimverträgen und Gewinngarantie für den Verbleib der alleinigen privaten Geschäftsführung beim privaten Anteilseigner Veolia. Wo bleiben da Transparenz, demokratische Kontrolle und Selbstbestimmung, fragen wir?

Der meistzitierte deutsche Philosoph der Gegenwart, Jürgen Habermas, weist darauf hin, dass die demokratische Selbstbestimmung dann in Schwierigkeiten gerät, wenn die Systeme von Wirtschaft und Bürokratie nicht mehr ausreichend demokratisch eingehegt sind. Gefahr drohe, wenn das staatliche Handeln nicht mehr demokratischen Prinzipien folgt, sondern sich – wie er es ausdrückt – selbst „programmiert“. Wenn also der Bereich der Daseinsvorsorge gegen den Willen der Bürger eigenmächtig Kriterien der Gewinnmaximierung unterworfen wird. Gefahr droht ebenso, wenn Unternehmen den Staat gleichsam kolonisieren. Wenn sie sich beispielsweise ihre Profite nicht mehr durch geregelten Wettbewerb, sondern durch Missbrauch staatlicher Macht erschleichen. In Berlin haben sich die Konzerne RWE und Veolia mit dem Senat zusammengetan, um missbräuchlich überhöhte Wasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent quasi per Verfügung zu erzielen. Das Problem der Privatisierung besteht jedoch nicht nur im öffentlich-privaten Preismissbrauch. Zwar beherrschen die enttäuschten finanziellen Hoffnungen früherer Privatisierungsverheißungen die Berichterstattung über das Privatisierungsgeschehen. Sie sind jedoch nur ein Symptom für ein veritables Demokratiedefizit, das durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge entsteht.

Wir möchten heute Abend dazu beitragen, dieses Defizit bewusst zu machen, seine Ursachen und Folgen mit Fachleuten und Politikern zu diskutieren und nach Mitteln zu seiner Verringerung zu suchen. Die beiden Teile des Abends sollen den Bogen von der grundsätzlichen Ebene hin zur praktischen Politik schlagen. Im ersten Teil werden Professor Broß und Dr. Stockmann zu den grundsätzlich wichtigen Fragen referieren. Nach einer Fragerunde und einer anschließenden Pause transportieren wir das Thema mit einer Podiumsdiskussion in den praktisch politischen Bereich. Hier möchten wir mit unseren Gästen aus der Politik am konkreten Beispiel erstens die Frage diskutieren, ob – und wenn ja, wie – die Privatisierung das Demokratie- und Sozialstaatsprinzip gefährdet. Und zweitens möchten wir in einer Art zivilgesellschaftlichen Wasser-Sonderausschuss die politischen und vor allem juristischen Möglichkeiten gegen die Teilprivatisierung diskutieren. Denn eine gerichtliche Überprüfung ist nach Ansicht des Wassertisches nach wie vor notwendig. Ein Vertragswerk, das schon mehrere Verfassungsrechtler als „Verfassungs-Umgehungskonstruktion“ bezeichnet haben, darf nicht weiter fortbestehen.

Damit möchte ich Ihnen auch für Ihre Aufmerksamkeit danken und Herrn Professor Kutscha die Moderation übergeben. Professor Kutscha lehrt an der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er ist Träger der Theodor Heuss-Medaille von 2008. Er hat verschiedene Gastprofessuren in Großbritannien, Schweden und den Beneluxstaaten innegehabt. Schon 1999 war er Mitherausgeber des Sammelbandes „Herrschaft des Marktes – Abschied vom Staat?“, der sich mit den Gefahren der Privatisierung auseinandersetzt. Als Verwaltungs- und Verfassungsjurist wird er uns sicher sachkundig durch die schwierige Thematik leiten.
Dankeschön!