Dr. Durmuş Ünlü wird neuer Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung. AöW-Geschäftsführung: Dr. Durmuş Ünlü folgt auf Kirsten Arp

Berlin, 24. März 2021) Im Rahmen der AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 hat AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer bekanntgegeben, dass Geschäftsführerin Kirsten Arp die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Ende Juni 2021 auf eigenen Wunsch verlassen wird. […]

Dr. Durmuş Ünlü (Foto: Frederic Schweizer)

Zum 1. Juli 2021 hat das AöW-Präsidium Dr. Durmuş Ünlü zum Geschäftsführer bestellt. Dr. Ünlü ist in der Branche und insbesondere der AöW kein Unbekannter. Bereits seit knapp 11 Jahren ist der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Er hat sich insbesondere bei der Kritik an Handelsabkommen einen Namen gemacht und ist ein überzeugter Verfechter der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Scheuer freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und dass er einen erfahrenen Mann aus dem eigenen Verband für die Nachfolge gewinnen konnte.

Der Berliner gratuliert der AöW zu dieser Entscheidung und freut sich auf den neuen Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü!

Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung! AöW zum WWT am 22. März 2021

Pressemitteilung vom 19.03.2021 zum Weltwassertag am 22. März:

„Wir gestalten heute mit der Wasserstrategie unsere Zukunftschancen. Dabei muss Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung gelten – damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas wirbt für solidarische, gesamtgesellschaftliche Weichenstellung


AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas
Fotoquelle: Gerhard Weber

Lengede/Berlin. „Ob heißer Sommertag oder wochenlanges Homeoffice: Auf die Wasserversorgung ist Verlass – zu jeder Tages- und Nachtzeit kommt unser Trinkwasser verlässlich aus der Leitung. Eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge, die wir uns gerade am Weltwassertag am 22. März ins Bewusstsein rufen sollten. Denn dieser Service ist ein wahrer Luxus unseres täglichen Lebens, um den uns andere Regionen der Welt beneiden. Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren und zukunftsfest auszugestalten. Wir müssen jetzt mit einer nachhaltigen, integrierten Wasserstrategie und Nutzungskonzepten die Weichen stellen, um das öffentliche Interesse deutlich zu stärken – mit einer Priorisierung für das Trinkwasser“, sagt Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aus Berlin und langjähriger Vorsteher des Wasserverbands Peine. Baas hat sich jahrzehntelang für die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland eingesetzt und ist ein vehementer Verfechter der guten kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum als wichtigem Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er warnt davor zu glauben, dass markt- und profitorientierte Mechanismen den Sektor Wasser zukunftssicher und gerecht gestalten können. „Hier ist öffentliche Verantwortung gefragt – und damit sind die politischen Entscheider*innen in der Pflicht, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit klaren und fairen Regeln auszugestalten. Damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

Öffentliches Interesse muss stärker gewichtet werden

„Wasser wertschätzen“ ist das Thema, das die UN in diesem Jahr für den Weltwassertag ausgegeben haben. „Der Wert des Lebensmittels Nummer eins ist uns in der täglichen Nutzung oft gar nicht mehr bewusst, was vermutlich auch daran liegt, dass Trinkwasser vergleichsweise sehr günstig ist“, gibt Baas zu bedenken. „Doch spätestens mit den langen, heißen Sommern der letzten Jahre ist klar geworden, wie kostbar die Ressource auch im wasserreichen Deutschland ist und es umso mehr um bewusste und nachhaltige Wassernutzung gehen muss. Dennoch oder gerade deshalb erleben wir in den letzten Jahren steigende Bedarfsmeldungen aus Industrie und Landwirtschaft, Nutzungskonkurrenzen haben spürbar zugenommen.“ Hier brauche es klare Ziele und die Konzentration auf das gesellschaftliche Gesamtwohl, mahnt Baas. Das sei bislang noch nicht ausreichend erfolgt. „Mehrmengen für alle werden nicht leistbar sein. Wir müssen effiziente Technik fördern, Einsparpotenziale in allen Sektoren prüfen und uns auf die zentralen Interessen der Gesellschaft und ihrer sicheren Trinkwasserversorgung konzentrieren, bevor andere Nutzergruppen weitere Rechte erhalten. Jeder und jede Einzelne ist ganz direkt und jeden Tag von einer guten kommunalen Trinkwasserversorgung und umweltschonenden Abwasserbeseitigung abhängig. Deshalb muss hier die erste Priorität liegen. Diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher und bezahlbar erhalten werden.“ Weiterlesen

Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven

Deutsche Umwelthilfe. Pressemitteilung

29. Oktober 2020
Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven

• Betreiber Uniper forderte in formalem Verfahren bis 30. Oktober Interessensbekundung an der Buchung von Kapazitäten des geplanten LNG-Terminals Wilhelmshaven

• Mit einem „Letter of Disinterest“ fordern DUH und weitere Organisationen Planungsstopp

• LNG-Terminal widerspricht Klimaschutzzielen und soll Import von Fracking-Gas dienen

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Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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Trotz Klimakrise! Bundesrat stimmt für die Förderung der Fracking-Gas-Infrastruktur

Stand: 16. Juni 2019

Bundesrat Kompakt
7. Juni 2019

„Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.“ Zum Beitrag

Materialien u.a.:

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland zum Beratungsvorgang (DRS 138/19)

Drucksachen

20.06.2019

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

vom 13.06.2019 (BGBl. I S. 786), ändert 2 Titel, davon nach Filterung:

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
(17 geänderte Vorschriften)

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
(1 geänderte Vorschriften)

Wie haben die einzelnen Länder abgestimmt?

Das erfährt man hier

Trigger: Das Land Berlin hat der LNG-Verordnung NICHT zugestimmt!!! Eine Ablehnung wäre uns lieber gewesen, aber immerhin hat sich Berlin enthalten, was einer Ablehnung gleich kommt…..

Reaktionen

 


Der BUND lehnt den Import von Flüssiggas entschieden ab

7. Juni 2019

Heute hat der Bundesrat der „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ grünes Licht gegeben. Damit hat er mitten in der Klimakrise dem Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur in Deutschland zugestimmt: dem Bau von Terminals für verflüssigtes Gas (LNG). Der BUND lehnt dies entschieden ab!

„Der Aufbau dieser Terminals widerspricht den Zielen des Klimaschutzes und ist energiewirtschaftlich unsinnig. Investitionen sollten im Jahr 2019 nicht in neue fossile Infrastruktur, sondern in Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung, in Power-to-Gas-Technologien und energieeffiziente Gebäude fließen“, so BUND-Klimaschutzexpertin Ann-Kathrin Schneider.

Derzeit ist der Bau von LNG-Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssiggas in Hafenstädten in Norddeutschland geplant. Als mögliche Standorte werden Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven sowie Rostock in Betracht gezogen. Neben einem Schiffsanleger sollen Lagertanks, Verdampfungsanlagen und ein Anschluss an das Erdgasnetz entstehen.

Die Investitionssummen sind erheblich und bewegen sich zwischen 450 und 850 Millionen Euro pro LNG-Terminal. Zahlen sollen dafür letztlich die Verbraucher*innen: Denn den Netzbetreibern wir mit der Verordnung ermöglicht, die Baukosten teilweise auf die Stromkund*innen abzuwälzen.

Schmutziges Fracking-Gas aus den USA

Hinzu kommt, dass das verflüssigte Gas auch aus den USA kommen soll. Dort wird es mittels des besonders gefährlichen Frackings gefördert. Zwar ist jede Form der Erdgasgewinnung mit Methan-Emissionen verbunden. Beim Fracking ist dieser „Methanschlupf“ jedoch besonders hoch, es entweicht also besonders viel Methan in die Atmosphäre, so dass das klimaschädigende Potenzial von Fracking etwa das Niveau von Erdöl erreicht.

„Es ist skandalös, dass sich die Bundesländer in Zeiten, wo alle erkannt haben, welche Zerstörung die Klimakrise mit sich bringt, für den Bau von fossiler Infrastruktur entscheiden. Der Bau von Häfen für den Import von gefracktem Gas wird die Klimakrise weiter anheizen. Wir brauchen stattdessen Gesetze, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern“, so Ann-Kathrin Schneider.

Zur Pressemitteilung

Bundesrat opfert das Klima für Import von Fracking-Gas und Verbraucher müssen die Kosten tragen

Bundesrat beschließt, dass Verbraucher Kosten der Anschlussleitung von LNG-Terminals tragen müssen – Geplante LNG-Terminals dienen Import von Fracking-Gas aus den USA – Deutschlands Klimaziele werden für politischen Kuhhandel mit der Regierung Trump geopfert

Berlin, 7.6.2019: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 7. Juni, neue Rahmenbedingungen für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Deutschland verabschiedet. Die Betreiber von LNG-Anlagen müssen Anschlussleitungen zum Gasnetz damit nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen werden nun die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten. Dies soll die LNG-Terminals für Investoren wirtschaftlich attraktiver machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Bau von LNG-Terminals für Fracking-Gas ab und verurteilt den Beschluss des Bundesrates als klima- und verbraucherfeindlich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Import von Flüssig-Gas nach Europa ergibt weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. Es handelt sich dabei um einen klassischen Kuhhandel mit der Regierung Trump in Washington. Als Gegenleistung für den Import des klimaschädlichen Fracking-Gases sollen Strafzölle für deutsche Autos vermieden werden. Die Bundesregierung wirft dafür ihre eigenen Klimaziele über Bord, indem sie auf zusätzliche fossile Energien setzt. Die monatelangen Proteste der jungen Menschen für mehr Klimaschutz werden damit ignoriert.“

Die Kosten für den Anschluss der drei geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel belaufen sich auf circa 120 Millionen Euro. Diese Summe können sich die Investoren nun sparen. Das geplante Terminal in Brunsbüttel möchte das Land Schleswig-Holstein zusätzlich noch mit 50 Millionen Euro direkt fördern.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bundesregierung und Länder spielen verkehrte Welt: Statt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden schamlos neue Subventionen für fossile Energien eingeführt. Zahlen müssen Verbraucher und Steuerzahler, freuen können sich die Investoren. Die Politik legt uns hier ein Kuckucksei ins Nest, mit dem das Erreichen der Klimaziele zukünftig noch schwerer wird. Wir werden notfalls juristische Schritte einleiten, um diesen Unsinn zu verhindern.“

Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, dessen Planungen am weitesten fortgeschritten sind, ist gemäß eines kürzlich von der DUH veröffentlichten Rechtsgutachtens an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Laut Planungen soll die Anlage zwischen Atomanlagen, Wohngebiet und Chemiepark als weiterer Störfallbetrieb angesiedelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen rechtlich ausgeschlossen. Damit ist auch die geplante Anschlussleitung hinfällig.

Dem Protest der DUH haben sich in den vergangenen Wochen knapp 100.000 Menschen angeschlossen, die die Petition „#NoFracking: Keine neuen Terminals für Klimakiller-Gas!“ unterschrieben haben. Die Petition hat die DUH gemeinsam mit den Schülern Lilli und Gustav, die sich bei Fridays for Future in Hamburg engagieren, initiiert. Die Unterschriften hat DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zusammen mit Gustav vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag an Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sowie amtierender Bundesratspräsident, übergeben.

Hintergrund:

Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann.
LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden.

Links: […]

Zur Pressemitteilung

Außerdem: „Stoppt den Import von dreckigem Fracking-Gas!

 

„Fracking ist das Gegenteil von Klimaschutz!“ Der Berliner Wassertisch lehnt Fracking ab und kritisiert die Bundesratsentscheidung.

Zur Erinnerung: Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrates anlässlich der Abstimmung über LNG-Infrastruktur

Christfried Lenz (BürgerEnergieAltmark): Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur. In: PV-Magazin, 11. Juni 2019.


Hubertus Zdebel (LINKE): Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz
(7. Juni 2019) „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss.

„Wenig überraschend war, dass es wieder einmal der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies war, der versuchte, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die Subventionierung von LNG-Terminals sogar als Beitrag zur Energiewende zu verkaufen. Bereits in seiner Amtszeit als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte er die Interessen der Gaskonzerne vertreten und sich massiv für das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung eingesetzt, mit dem Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gesetzlich erlaubt wurde.

Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über ein Gesetzesvorhaben in einer Landesregierung, enthält sich diese grundsätzlich im Bundesrat. Hätten sich alle Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung enthalten, wäre die erforderliche Mehrheit für die LNG-Verordnung nicht zustande gekommen. Stattdessen verkündete Schleswig-Holstein in der Bundesratssitzung sogar, dass das Bundesland, in dem die GRÜNEN mitregieren, die Verordnung begrüßt. Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein.“

Zur Pressemitteilung

Medien:

Michael Bauchmüller, Brunsbüttel: Geopolitik trifft Atommüll. In: SZ, 14.06.2019

„Damit Donald Trump Ruhe gibt, sollen auch in Deutschland Terminals für Flüssiggas entstehen. In Brunsbüttel allerdings in einem Risiko-Gebiet.“

Keine Zeit mehr für Untätigkeit – Zivilgesellschaft sieht dringenden Handlungsbedarf in der deutschen Nachhaltigkeitspolitik

Berlin, 03. Juni 2019
Vor fast 4 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die 2030-Agenda mit den Sustainable Development Goals – den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). Dieses Jahr kommen Staats- und Regierungschefs erneut zusammen, um das erste Mal eine umfassende Bilanz über die bisherige Umsetzung zu ziehen. Eines ist auch vor dem Treffen klar – das bisherige Tempo ist bei weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen eine gemeinsame Erklärung (pdf) an die Bundesregierung erarbeitet, die heute veröffentlicht und mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert wird.

Dazu Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, Mitinitiator der Erklärung und Mitorganisator des heutigen zivilgesellschaftlichen Gipfels: „Die Bundesregierung kann die Augen nicht länger verschließen vor den Konsequenzen der eigenen Politikentscheidungen. Eine Kurswende hinzu nachhaltiger Entwicklung wird nicht durch einige Schönheitsreparaturen hier und da erreicht. Mit der aktuellen Ausrichtung unserer Wirtschafts- und Handelspolitik, dem ungebremsten Profitstreben in der Agrarpolitik und den Fehlentscheidungen in der Energie- und Verkehrspolitik sind wir auch in 100 Jahren nicht auf dem Pfad in eine nachhaltige Zukunft. Wir kommen heute in Berlin zusammen um deutlich zu machen: Nachhaltige Politik sieht anders aus!“

Die gemeinsame Erklärung, die aktuell von 118 Organisationen aus ganz Deutschland unterzeichnet wurde, zeigt wie selten die Einigkeit in der Zivilgesellschaft über die fehlenden Anstrengungen der Politik im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik. Dabei verbindet sie ein Kerngedanke der Agenda 2030: Nur, wenn ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen zusammen gedacht werden und gesellschaftliche Gruppen gemeinsam an Lösungen arbeiten, können Antworten auf die Krisen und Herausforderungen unserer Zeit gefunden werden. Die Forderung der Erklärung ist klar. Die Bundesregierung muss der Umsetzung der Agenda 2030 oberste Priorität einräumen und Nachhaltigkeit im Sinne globalen (Generationen-)Gerechtigkeit als zentrales Leitbild zu ihren Entscheidungen machen.

Zum Blogbeitrag

Download der Erklärung: Zivilgesellschaftliche Erklärung zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik (pdf)

Pressemitteilung als PDF

Die gemeinsame Erklärung (pdf) wurde anlässlich des UN-Gipfels im September 2019 zum Umsetzungsstand der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) veröffentlicht