Pressemitteilung zum globalen Anti-Chevron-Tag am 21. Mai 2019

Massive Antwort der internationalen Zivilgesellschaft am globalen Anti-Chevron Day

PRESSEMITTEILUNG

Amsterdam/Genf/Quito 21. Mai 2019

Mehr als 260 Organisationen, Netzwerke, Gewerkschaften und soziale Bewegungen weltweit, die über 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit von Chevron in Ecuador und bitten den Präsidenten von Ecuador in einem offenen Brief, den Fall Chevron zugunsten der indigenen Gemeinschaften zu unterstützen.

Nach 25 Jahren Prozessführung zur Behebung der größten Umweltkatastrophe im ecuadorianischen Amazonasgebiet, gewann eine Koalition mit über 30.000 indigenen Bewohnern ihre Klage gegen den Ölriesen Chevron. Das Unternehmen weigerte sich jedoch stets zu zahlen und nutzte erfolgreich das System des Investor State Dispute Settlement (ISDS, Abkürzung auf Englisch) gegen den Staat. Mehr als 260 Organisationen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften weltweit, die mehr als 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit des Unternehmens und fordern die ecuadorianische Regierung auf, sich nicht in den Prozess zwischen den Gemeinschaften der UDAPT (Vereinigung der von Texcao Betroffenen) und des transnationalen Unternehmens einzugreifen und sich für die betroffenen Gemeinschaften einzusetzen.

Der Fall der UDAPT (Vereinigung der von Texaco Betroffenen) gegen Chevron (früher Texaco) stellt den größten Umweltprozess weltweit dar. Infolge einer Klage, die im Namen von 30.000 Indigenen und Bauern aus Ecuador 1993 eingereicht wurde, wurde Chevron (ehemals Texaco) im Jahr 2011 zu einer Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt, ein Betrag, der für die Beseitigung der zwischen 1964 und 1992 im ecuadorianischen Amazonasgebiet entstandenen Umwelt-, Kultur- und Sozialschäden verwendet werden soll. Im Jahr 2018 gewann Chevron jedoch vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag mittels ISDS eine Klage gegen Ecuador mit dem Argument, der Staat habe gegen die bilateralen Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten verstoßen. Die Schiedsrichter ordneten den ecuadorianischen Staat an, Chevron eine finanzielle Entschädigung zu zahlen und das Urteil zugunsten der betroffenen Gemeinschaften aufzuheben, was bedeutet, dass der Staat gegen seine eigene Verfassung verstoßen sollte. Dies wäre ein gefährlicher internationaler Präzedenzfall, da es ein Schiedsgericht über nationale Gerichte stellt.

Die «Global Campaign to Reclaim Peoples Sovereignty, Dismantle Corporate Power and Stop Impunity» hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Europäischen Kampagne « Menschenrechte schützen, Konzernklagen stoppen- Stopp-ISDS » und anderen internationalen Netzwerken, in enger Abstimmung mit der Vereinigung der von Texaco-Chevron Betroffenen in Ecuador (UDAPT) eine Initiative eingeleitet, durch die mehr als 260 Organisationen, Sozialbewegungen und Gewerkschaften, in einem Brief den ecuadorianischen Präsidenten Lenin Moreno bitten, den Schiedsspruch zugunsten von Chevron abzulehnen und stattdessen bei den betroffenen Gemeinschaften zur Seite zu stehen. Am 21. Mai, dem Globalen Anti-Chevron-Tag, zur Unterstützung der grossen in Ecuador organiserten Mobilisation durch die betroffenen Gemeinschaften, werden lokale Gruppen in Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten mobilisiert und den Brief an die ecuadorianischen Regierungsvertreter übergeben. Das Schreiben prangert die Straflosigkeit von Chevron in Ecuador und anderen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kazakstan, USA und Indonesien) an und weist auch auf die gravierenden Auswirkungen von Ölgesellschaften wie Chevron auf den globalen Klimawandel hin. Das Ecuadorianische Volk und Organisationen auf der ganzen Welt werden sich gegen ISDS-Fälle wie den Fall Chevron gegen Ecuador steelen und die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützen.

Pablo Fajardo (UDAPTs Hauptanwalt) erklärte: «Nach 15 Jahren Rechtsstreit in Ecuador hat die gesamte ecuadorianische Justiz aufgrund der Rechtsstaatlichkeit das Urteil gegen die Ölgesellschaft vollständig ratifiziert. Doch Chevron beabsichtigt die Betroffenenen, durch das ISDS-System daran zu hindern, Gerechtigkeit zu erlangen. Für uns ist das ISDS-System zum Haupthindernis für den Zugang zur Justiz für alle geworden, deren Menschenrechte durch Konzernen verletzt werden.»

Das ISDS-System ermöglicht es ausländischen Investoren, Länder zu verklagen, wenn ihre Politik ihren erwarteten Gewinnen im Wege steht. Viele dieser Fälle werden von Gas- und Erdölunternehmen gegen Staaten eingereicht, die versuchen, Richtlinien zum Schutz ihrer Bürger und der Umwelt umzusetzen. Für die betroffenen Gemeinschaften in diesen Ländern hat es sich dort als fast unmöglich erwiesen, diese Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. In Europa hat eine laufende zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen ISDS eine halbe Million mehr als Unterschriften erhalten.

 

Für mehr Informationen: http://www.udapt.org/21-mayo-2019/

Brief an die ecuadorianische Regierung: http://www.udapt.org/movilizacion-internacional/

Informationsflyer: https://www.stopcorporateimpunity.org/21st-may-the-global-antichevron-day-of-action-is-coming/

Global campaign: https://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

Kampagne ISDS: https://stopisds.org/de/

Fotos von Mobilisierungen vom 21. Mai: https://flic.kr/s/aHsmDz3XE3

#AntiChevron #BindingTreaty #StopISDS

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ beschließt Loccumer Resolution für Klimaschutz und das Ende der Erdgasförderung


(Loccum, Hannover, Berlin, 18.04.2019) Auf seinem Bundestreffen am letzten Wochenende hat Gegen Gasbohren, der Zusammenschluss der bundesdeutschen Initiativen gegen Fracking, die Loccumer Resolution beschlossen. Die Initiativen betonen in dieser Resolution, dass Deutschland seine Verpflichtungen zum Klimaschutz, die aus dem Pariser Abkommen resultieren, bisher nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt hat. Insbesondere wegen der äußerst hohen Klimaschädlichkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) aus Fracking-Erdgas fordern die Initiativen, keine LNG-Projekte sowie die hierzu gehörende Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und auch nicht anderswo zu unterstützen.

Zudem fordert Gegen Gasbohren ein Ende der Erdgasförderung in Deutschland. Neue Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Bestehende Erlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr verlängert werden und müssen spätestens 2025 auslaufen. Alle existierenden Bohrungen sowie Altbohrungen müssen insbesondere auf die Emissionen des klimaschädlichen Methans überprüft werden. Die Kosten hierfür sind von den Erdgasförderunternehmen zu tragen.

Zum Thema „Klimaschutz“ ist Gegen Gasbohren auch in einen Gedankenaustausch mit „Fridays for Future“ eingetreten. Zwei Vertreterinnen der Schulstreikbewegung diskutierten mit den Initiativen in Loccum. Gegen Gasbohren beschloss in der Loccumer Resolution, die Ziele der neuen Bewegung für eine wirksame Dekarbonisierung zu unterstützen.

Auch lokale Aspekte wurden auf dem Treffen erörtert. So stieß das Verhalten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf massive Kritik, einen Mini-Frac an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf zuzulassen, ohne hierfür eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und auch auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu verzichten. Bei diesem beschönigend als ‚Drucktest“ bezeichneten Vorgang wurde nach Auffassung der Initiativen das Fracking-Recht des Bundes missachtet.

Auch an anderer Stelle war ein Demokratiedefizit festzustellen. So hatte der niedersächsische Wirtschaftsminister Althusmann vor wenigen Wochen lediglich einen ausgewählten Kreis niedersächsischer Bürgerinitiativen zum Thema Erdgasförderung in sein Ministerium eingeladen. Gegen Gasbohren fordert, dass diese Runde bei ihren nächsten Treffen für alle Bürgerinitiativen in Niedersachsen geöffnet wird, die sich schwerpunktmäßig mit den Gefahren der Erdgasförderung und der daraus resultierenden Folgen beschäftigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens in Loccum war die niedersächsische Abstandsstudie zu hämatologischen Krebserkrankungen im Umfeld von Erdöl- und Erdgasförderanlagen sowie Bohrschlammgruben. Hier waren sich die Initiativen einig, dass diese Studie nur ein Anfang sein kann. Es sind weitere und gerade im Studiendesign weitergehende Studien erforderlich.

Für das nächste Jahr ist das Folgetreffen geplant, falls keine dringenden Vorkommnisse einen früheren Termin erfordern.

Text der Loccumer Resolution und die unterstützenden Organisationen hier

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

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Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

https://www.lobbycontrol.de/2019/03/ttip-2-0-konzernlobbyisten-dominieren-bei-vorbereitungen-fuer-neues-handelsabkommen-mit-den-usa/

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

Pressemitteilung als pdf

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)

Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin – 600.000 Berliner*innen freuen sich über eine 100%ige Rekommunalisierung

Logo EnergietischPressemitteilung vom 05.03.2019

Wie der Berliner Senat heute bekannt gegeben hat, erhält das landeseigene Unternehmen Berlin Energie den Zuschlag für die Stromnetzkonzession und ist somit zukünftig für den Netzbetrieb des Berliner Stromnetzes zuständig.

Der Berliner Energietisch begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und freut sich über eine vollständige Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes.

„Für 600.000 Berliner*innen, die im Volksentscheid 2013 für ein Stromnetz in Berliner Hand votiert haben, ist das heute ein sehr guter Tag. Die Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben jetzt endlich wieder in der Stadt. Zentrales Ziel des kommunalen Netzbetreibers muss es nun sein, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen und den Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend umzusetzen. Wir erwarten, dass auch die im Gesetzesentwurf zum Volksentscheid aufgeführten Bestimmungen zu Transparenz und Mitbestimmung zügig umgesetzt werden. Eine Weiterbeschäftigung von allen Angestellten des Netzbereichs von Vattenfall sowie der derzeit im Netzbetrieb Beschäftigten muss zudem sichergestellt werden. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dürfen sich im Vergleich zum Vorgängerunternehmen auf keinen Fall verschlechtern, sondern sollten sich perspektivisch verbessern“, erörtert Eric Häublein vom Berliner Energietisch.

Obwohl die Stromnetzkonzession bereits 2014 auslief, hat der bisherige Netzeigentümer Vattenfall das Verfahren mehrfach durch juristische Auseinandersetzungen verzögert, zuletzt jedoch auch vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage erlitten. Der Berliner Energietisch ruft Vattenfall dazu auf, auf weitere Klagen zu verzichten, um Platz zu schaffen für eine kommunal gestaltbare und demokratische Energieversorgung in Berlin und mittelfristig für einen integrierten kommunalen Netzbetrieb.