Reaktionen auf das wegweisende EU-Gutachten Singapur-EU

(16.5.2017) Das Gutachten der EU zum Freihandelsabkommen Singapur–EU kommt zum Ergebnis, dass es sich hier um ein „gemischtes Abkommen“ handelt: „Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten [ISDS] fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann“

Reaktionen:

NGOs

Umweltschützer loben EuGH-Urteil zu Handelsabkommen

Brüssel/Berlin/Luxemburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reagierte erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Beteiligung nationaler Parlamente beim Aushandeln von Freihandelsabkommen. „Erneut stärkt ein EU-Gericht demokratische Rechte bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen, das ist ein großer Erfolg für die Demokratie in Europa. Dass nationale und regionale Parlamente künftig über Abkommen à la Ceta und TTIP abstimmen werden, lässt uns hoffen, dass ökologisch und sozial fragwürdige Handelsverträge zu Fall gebracht werden können. Der Versuch der Kommission, die Parlamente der Mitgliedstaaten auszubooten, endete in einer Bauchlandung. Es ist gut, dass der anmaßende Hochmut von EU-Handelspolitikern einen deutlichen Dämpfer erhalten hat“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper.

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, stellv. BUND-Vorsitzender, Tel. 0049-172-2903751 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Greenpeace: Greenpeace bewertet EuGH-Entscheid zum EU-Singapur-Abkommen als Sieg der Demokratie. 16.05.2017

Attac Österreich: EuGH-Urteil: Kommission scheitert erneut bei Demokratieabbau. Nationale Parlamente müssen bei Konzernklagerechten mitentscheiden können. 16.05.2017

Mehr Demokratie e.V.: Wegweisendes EuGH-Gutachten: EU-Mitgliedstaaten dürfen Veto bei Handelsabkommen einlegen! 16.05.2017

Medien:

Deutschlandfunk: EugH-Urteil. Veto-Recht nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen möglich. 16.05.2017.
Silvia Liebrich: Das Freihandels-Urteil stärkt die Demokratie. In: Süddeutsche Zeitung, 16.05.2017.
Erich Möchel: EuGH: Mitsprache der EU-Mitglieder bei Investorenschutzklauseln. In: ORF, 16.05.2017.
ZEIT: Europäischer Gerichtshof: Parlamente von EU-Staaten haben Veto-Recht bei Handelsabkommen. 16.05.2017.
EURACTIV: EuGH-Urteil: EU darf Handelsabkommen mit Singapur nicht im Alleingang abschließen. 16.05.2017.
Wiener Zeitung: EU-Singapur. Handelsverträge mit Hürden. 16.05.2017.
Tagesspiegel: Was das EuGH-Urteil für Ceta, TTIP und Co. bedeutet. 16.05.2017.
Neues Deutschland: Parlamente haben Vetorecht bei EU-Handelsverträgen. 17.05.2017.

Parteien:

DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus: EU-Gerichtshof stärkt nationale Parlamente bei Handelsabkommen der EU. 16.05.2017.

Zur Pressemitteilung des EuGH vom 16.05.2017.
Zum Gutachten

Gutachten EuGH: Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der Europäischen Union allein geschlossen werden

www.curia.europa.eu
Presse und Information
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 52/17
Luxemburg, den 16. Mai 2017
Gutachten 2/15

Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der Europäischen Union allein geschlossen werden

Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann Weiterlesen

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

Gemeinsame Abschlusserklärung der zweiten TTIPunfairHandelbar Strategie- und Aktionskonferenz

Zeit für eine neue Wirtschafts- und Handelspolitik!

Wir haben TTIP einstweilen gestoppt. Breite Bündnisse und Bewegungen in den Ländern Europas und den USA haben dafür gesorgt, dass die geplanten Deals zugunsten von Konzerninteressen und zu Lasten von Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen, der Umwelt, der bäuerlichen Landwirtschaft u.v.m. bislang verhindert werden konnten und die weiteren Verhandlungen festgefahren sind. CETA hat zwar noch die Hürde des Europaparlaments geschafft, braucht aber nun die Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten. Reißt es eine dieser Hürden, wandert es in den Mülleimer der Geschichte, und dort gehört es hin. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass CETA die Zustimmung in Bundestag und Bundesrat nicht erhält. Auch die Gefahren des geplanten Dienstleistungsabkommen TiSA werden immer offensichtlicher und das Abkommen immer mehr in Frage gestellt.

Aber TTIP, CETA, TiSA und auch das europäisch-japanische Handelsabkommen JEFTA sind nur Symptome einer falschen Wirtschafts- und Handelspolitik. Auch ohne diese Abkommen ist die Welt nicht wieder in Ordnung. Jahrzehnte neoliberaler Globalisierungspolitik haben zu krasser und wachsender Ungleichheit geführt. Strukturanpassungsprogramme haben diese Probleme meist noch verschärft. Wenn es in Schwellenländern Fortschritte bei der Bekämpfung der Armut gegeben hat, so sind diese oft durch den gezielten Schutz von entstehenden Industriebranchen vor Handelsliberalisierung erreicht worden. Ein Drittel der Menschen in Deutschland ist in einem weiter wachsenden Niedriglohnsektor gefangen, in Südeuropa ist die Arbeitslosigkeit gerade unter jungen Menschen auf Rekordhöhe gestiegen. Von der dringend notwendigen Transformation unseres Wirtschaftens zur Nachhaltigkeit sind wir weit entfernt. Die bäuerliche Landwirtschaft kämpft weltweit ums Überleben.

Doch Europas Regierungen und die EU-Kommission setzen unbeirrt weiter auf diese zerstörerische Politik. Millionen Menschen haben nicht nur gegen TTIP und CETA demonstriert und unterschrieben, sondern gegen diese Politik. Sie machen das nicht mehr mit und sie wollen diese Politik auch nicht mehr wählen. Es ist Aufgabe der demokratischen Parteien, dieser Mehrheit eine Stimme zu geben und einen Politikwechsel herbeizuführen. Dafür werden wir auch in diesem Jahr streiten.

Wer jetzt glaubt, als Antwort auf Brexit und Trump erst recht auf die alte marktradikale Globalisierungspolitik setzen zu müssen, spielt mit dem Feuer. Neoliberalismus und Austeritätspolitik sind nicht die Alternative zu Trump, Brexit & Co, sondern eine der Ursachen dafür. Diese Politik muss deshalb endlich aufhören, sonst bekommen wir mehr Trumps und mehr Nationalismus.

Wir brauchen eine bessere Regulierung und Besteuerung von Konzernen, keine Paralleljustiz für Konzerne. Wir brauchen eine Neuorientierung hin zu globalen sozialen Rechten und Menschenrechten, keinen globalen Konkurrenzkampf aller gegen alle. Wir brauchen eine bäuerliche Landwirtschaft in der Region für die Region, keine weltmarktorientierte Agrarindustrie. Wir brauchen den Schutz und die Wiederherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, nicht ihre Kommerzialisierung. Wir brauchen eine nachhaltige Wirtschaft in den ökologischen Grenzen des Planeten, keine Intensivierung von Naturausbeutung und Umweltzerstörung.

Völkerrechtlich verbindliche Abkommen, welche lange entwickelte Kriterien wie das Vorsorgeprinzip, die Kernarbeitsnormen und den Klima- und Umweltschutz wieder in Frage stellen, nutzen nur kurzfristigen Kapitalinteressen, nicht aber den Menschen. Dafür brauchen wir eine grundlegende Neuorientierung der europäischen Wirtschafts- und Handelspolitik und wir wissen eine Mehrheit der Menschen hinter dieser Forderung.

Daher fordern wir ein Moratorium für alle derzeit verhandelten Freihandelsabkommen. Alle diese Verhandlungsmandate müssen veröffentlicht werden – und sie müssen in einer demokratischen und ergebnisoffenen breiten öffentlichen Diskussion neu ausgerichtet werden. Eine EU-Kommission, die dies weiter blockiert und die alte Politik auf Biegen und Brechen gegen die Menschen durchsetzen will, ist auf dem falschen Weg. Es ist Zeit für eine neue Politik!

Wir brauchen ein Europa der Menschen, welches nach innen und außen eine Politik der Offenheit und demokratischen, emanzipatorischen Entwicklung vertritt, in welcher die Menschen nicht aus Angst voreinander, sondern miteinander leben und arbeiten. Dabei geht es um den Schutz der Grundlagen für ein Leben in Würde – auch für die Zukunft. Es geht um gerechtere Verteilung, nicht darum, dass Shareholder immer reicher werden, während Arme und die Mittelschicht immer unsicherer leben. Es geht um Solidarität und Gemeinwohlorientierung als Wertebasis der Politik.

Geheimverhandlungen, Paralleljustiz für Konzerne, die Zustimmung der deutschen und österreichischen Sozialdemokraten zu CETA trotz des Widerspruchs zu eigenen Beschlüssen, die zugegeben vorgespielten Tränen der kanadischen Ministerin bei den Verhandlungen – das nährt den Boden für Trump, AfD und den Aufstieg der Rechten in Europa. Demokratie braucht Transparenz und die Beteiligung aller, nicht weniger. Das einzufordern ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft. Dafür werden wir weiter arbeiten.

Wir werden in diesem Jahr verstärkt Alternativen zur herrschenden Wirtschafts- und Handelspolitik entwickeln, diskutieren und verbreiten. Wirtschaftswachstum auf Kosten von Mensch und Umwelt lehnen wir ab. Auch werden wir den Druck auf die Politik weiter erhöhen.

Auf der Konferenz haben wir uns über erfolgreiche Aktionen ausgetauscht und über eine Vielfalt von lokalen und regionalen Aktionen beraten. Wir rufen dazu auf, diese Aktionen mit Leben zu füllen und gemeinsam zum Erfolg zu führen. Insbesondere unterstützen wir:

­– Zivilgesellschaftliche Lobbyaktionen von Organisationen, regionalen Bündnissen und Einzelpersonen an Parteien und Parlamente, bundesweite Aktionen / einen bundesweiten Aktionstag gegen CETA & Co, um Druck auf die Parteien auszuüben, in Bundestag und Bundesrat gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.

– Initiativen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung und Transparenz in Politik und Verwaltung auf allen Ebenen, einschließlich der EU-Ebene, und in allen Institutionen, insbesondere vollständige Offenlegung aller Dokumente und Bürgerbeteiligung bei Handelsverträgen.

­– Aktionen auf kommunaler Ebene, wie z.B. Kommunale TTIP-kritische Zonen, Aktionen zum Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Güter sowie gegen voranschreitenden Privatisierungen.

– Friedliche Protestaktionen zum G20-Gipfel in Hamburg.


Die Abschlusserklärung wurde im Rahmen der zweiten TTIPunfairHandelbar Strategie- und Aktionskonferenz am 24./25.03.2017 in Kassel verabschiedet.

 

Erklärung als pdf

 

 

Sehr spannend: Vortrag von Prof. Dr. Scherrer von der Universität Kassel zum Thema „US-amerikanische Handelspolitik unter Trump“.

Weitere Videos der Veranstaltung hier

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Das Berliner Netzwerk hat auf dem Aktionsaustausch zwei Aktionen aus 2016 vorgestellt: Den CETA-Markt der UnMöglichkeiten und „CETA wegbassen!“



Rezeption: taz: NGO-Chef über Freihandelsabkommen. „Martin Schulz sagt keinen Ton“, 24.03.2017.
Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen werden weitergehen, sagt Jürgen Maier. Er ist Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung.

Weltwassertag am 22.03.2017: Abwasser – In Kreisläufen denken und handeln

Forum Umwelt und Entwicklung: Umwelt- und Entwicklungsorganisationen zum diesjährigen Thema des Weltwassertages am 22.03.2017 „Wastewater – Abwasser“

Weltwassertag am 22.03.2017: Abwasser – In Kreisläufen denken und handeln

Berlin, 21.03.2017

Das Thema des Weltwassertages 2017 lautet „Wastewater – Abwasser“. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen: Für einen nachhaltigen Umgang mit Abwasser muss der gesamte natürliche Wasserkreislauf einschließlich der sozialen und ökologischen Aspekte berücksichtigt werden.

Die einzelnen in Forum Umwelt & Entwicklung vernetzten Organisationen erklärten hierzu:

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. – AöW –

Abwasser wird in Deutschland bereits zu fast hundert Prozent nach dem höchsten EU-Standard gereinigt und dies geschieht durch öffentliche Betriebe. Zum Teil wird die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) noch übertroffen. Auf EU-Ebene wird nun zusätzlich an gesetzlichen Regelungen zur Wiederverwendung von Wasser („Water Reuse“) gearbeitet.

AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärt hierzu: „Es ist dabei bisher völlig unklar, ob das wiederverwendete Wasser als ,Ware‘ betrachtet wird oder als eine natürliche Ressource, die ja keine übliche Handelsware ist, wie es in der Wasserrahmenrichtlinie steht. Unter dem Gesichtspunkt von Hygiene, Gesundheit und Vorsorge ist eine differenzierte und ganzheitliche Betrachtung des Wasserkreislaufs angebracht. Lösungen, die lediglich auf zusätzliche technische Anforderungen an die Abwasserreinigung (End-of-Pipe Lösungen) abzielen, ohne zuvor das Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip angewendet zu haben, lehnen wir entschieden ab“.

Wasserwiederverwendung hat in Regionen mit Wassermangel eine weit größere Bedeutung als in Regionen mit reichhaltigen Wasserressourcen. Deshalb ist auch eine unterschiedliche Betrachtung von Regelungen zum Water Reuse erforderlich.

GRÜNE LIGA

Ein Großteil der in unsere Gewässer gelangenden Nährstofffrachten stammt inzwischen nicht mehr aus den kommunalen Kläranlagen sondern aus der Landwirtschaft. Mit der neuen Düngegesetzgebung kann ein erster, zaghafter Baustein zur Verbesserung erreicht werden. „Wir unterstützen die von europäischen Umweltverbänden gestartete Kampagne ,LivingLand‘, die auf eine grundlegende Neuorientierung der europäischen Agrarpolitik abzielt,“ gibt Michael Bender für den Umweltverband GRÜNE LIGA e.V. bekannt. „Bis zum 2. Mai 2017 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, den von der EU-Kommission bereitgestellten Fragebogen zu beantworten. Auf www.living-land.de steht ein ausführlich kommentierter Antwortvorschlag für die EU-Konsultation zur Verfügung.“

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND –

Nur wenn sich die politisch Verantwortlichen und die Wirtschaft zu ihrer Gesamtverantwortung bekennen und alle betroffenen Akteure (Verursacher und Stakeholder) gemeinsam im zeitlichen Gleichschritt und ernsthaft die Verantwortung für ihren jeweiligen Teilbereich übernehmen und entsprechend handeln, kann eine Mikroschadstoff-Strategie zum Erfolg führen. Das gemeinsame Ziel von Politik und Wasserwirtschaft muss eine signifikante Verringerung der Stoffeinträge und das Wiedererreichen des guten ökologischen Zustandes unserer Gewässer sein, um auch für die künftigen Generationen gesundes Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können.

Berliner Wassertisch.info

Aus Abwasser können Phosphate, Energie und andere nützliche Ressourcen gewonnen werden. In Pestiziden enthaltene hormonwirksame Stoffe, auch endokrine Disruptoren (EDCs) genannt, können jedoch nicht herausgeholt werden. Sie vergiften selbst in extremer Verdünnung die Umwelt, führen u.a. zu Krebs und bedrohen die Fortpflanzungsfähigkeit.

30 Organisationen hatten die EDCs im Januar zum Anlass genommen, das EU Parlament aufzufordern, CETA abzulehnen. Kanada, die USA und andere Länder wollen das EU-Vorsorgeprinzip für die EDCs abschaffen, damit sie pestizid-kontaminierte Lebensmittel ohne Einschränkung in die EU exportieren können. Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch fordert: „Im Umgang mit den endokrinen Disruptoren muss schnellstens ein Umdenken stattfinden. Diese Stoffe sind so gefährlich, dass sie erst gar nicht in den natürlichen Wasserkreislauf gelangen dürfen.“ Weiterlesen

Neues Düngerecht schützt Gewässer zuwenig

Düngerecht muss Schutz von Umwelt und Gewässern sicherstellen

Gemeinsame Pressemitteilung vom 16. Februar 2017

Berlin: Am späten Donnerstagnachmittag wird der Bundestag über eine Neufassung der Düngegesetzgebung abstimmen. Bereits zuvor hat sich der Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Großen Koalition für die Annahme des Beschlusses ausgesprochen. Damit gilt eine Zustimmung des Bundestags als sicher. Mehrere Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßten den lange diskutierten und mehrfach verschobenen Gesetzentwurf als einen Schritt in die richtige Richtung. Er beinhalte eine Festschreibung zusätzlicher Beschränkungen in nitratsensiblen Gebieten, eine Reduzierung der Obergrenze für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Behörden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der WWF, der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bezweifeln jedoch, dass die vorgesehen Änderungen ausreichen werden, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie einzuhalten sowie Umwelt und Gewässer wirksam zu schützen. Damit drohten der Bundesrepublik weiterhin Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufgrund zu hoher Nitratbelastungen der Umwelt, insbesondere des Grundwassers.

Die Verbände forderten weitere gesetzliche Nachbesserungen, verstärkte Kontrollen der Betriebe und die Einführung einer bundesweiten Gülle-Datenbank. Nicht zufrieden zeigten sich die Verbände mit der Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern in den Boden und forderten eine maximal einstündige Einarbeitungsfrist. Außerdem bemängelten sie, dass für besonders belastete Regionen keine Stickstoff-Obergrenzen von maximal 130 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr beschlossen wurden. Darüber hinaus sei es wichtig, dass für Betriebe, die mit Festmist arbeiten oder Tiere auf der Weide halten, günstigere Rahmenbedingungen geschaffen und bürokratische Hürden reduziert werden.

„Mit den längst überfälligen Korrekturen geht eine jahrelange Hängepartie dem Ende entgegen. Erst nach Androhung von empfindlichen Vertragsstrafen durch die Europäische Kommission haben sich die Agrarpolitiker endlich auf das vorliegende Gesetzespaket verständigt“, sagte DNR-Generalsekretär Florian Schöne.

„Die neue Düngeverordnung trägt nicht genügend dazu bei, die EU-Nitratrichtlinie tatsächlich einzuhalten. Die Stickstoffeinträge in Bäche, Flüsse, Meere und das Grundwasser müssen dringend und drastisch reduziert werden, dafür sind flächendeckende Hoftorbilanzen für alle Betriebe erforderlich. Leider haben sich die Koalitionsfraktionen lediglich auf die Einführung von Stoffstrombilanzen ab 2023 bzw. für besonders große oder viehintensive Agrarbetriebe ab 2018 geeinigt. Das kommt dann viel zu spät“,
sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

„Die Schwächen des neuen Düngegesetzes stellen eine Planungsunsicherheit für die Landwirte und ein finanzielles Risiko für den Steuerzahler dar. Wir gehen davon aus, dass die neue Gesetzgebung nicht dazu führt, die EU-Nitratziele einzuhalten. Landwirte werden sich also bald auf veränderte Regeln und die Steuerzahler auf eine Milliarden Euro teure Strafzahlung einrichten müssen“, betonte Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.

„Den Umweltverbänden ist nicht nur der Grundwasser-, sondern auch der Bodenschutz wichtig. Der Einsatz von hochwertigem Kompost zur Bodenverbesserung ist ein Gebot der Kreislaufwirtschaft. Bund und Länder sind daher gut beraten, in der jetzt entscheidenden Düngeverordnung klar zu formulieren, dass ausgewaschener Stickstoff aus Gülle und Gärresten das Grundwasser bedroht und Stickstoffverluste gar nicht erst toleriert werden sollten. Im Kompost ist Stickstoff jedoch mehrheitlich gebunden, ein moderates Aufbringen sollte für dieses Humus bildende Substrat in der Düngeverordnung möglich gemacht und dies eindeutig formuliert werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Für Rückfragen: Christian Rehmer, BUND-Agrarexperte, Tel. 0174-3932100 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425; Matthias Meissner/WWF, Tel. 030-311777-220; Florian Schöne/DNR, Tel. 030-6781775-99 bzw. Angelika Lischka/NABU, Tel. 030-284984-1627