Reaktionen auf die CETA-Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017

Wie die Abgeordneten aus Deutschland gestimmt haben: pdf


(grün = für CETA, rot: für StopCETA, gelb = Enthaltung)

Vote details unter Votewatch

Stop TTIP Europäische Initiative
Pressemitteilung
15. Februar 2017

Trotz massiver Bedenken der Bürger*innen Europas und trotz 3,5 Millionen Unterschriften europaweitgegen CETA hat heute das Europäische Parlament mehrheitlich für das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada gestimmt. Aktivist*innen bereiten sich nun darauf vor, CETA in den kommenden 38 Abstimmungen in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und Regionen zu Fall zu bringen. Weiterlesen

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Pressemitteilung vom 13.02.2017

Berliner Netzwerk demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Ein breites Bündnis fordert von den EU-Parlamentariern bei der anstehenden abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament mit NEIN zu CETA zu stimmen. Denn gerade den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu.

Bei der Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments machten die Vertreter des Netzwerks noch mal deutlich, dass das Abkommen zwischen Kanada und der EU kein gutes Abkommen für Mensch, Umwelt und Demokratie ist und von einem großen Teil der Bevölkerung abgelehnt wird.

13.02.17: Kundgebung: CETA im Europäischen Parlament stoppen!

Dazu Uwe Hiksch (Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands und Anmelder der Kundgebung): „Den deutschen Mitgliedern im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu. Die NaturFreunde erwarten von ihnen, dass sie gegen den CETA-Vertrag stimmen. Dieser Vertrag wird die Demokratie weiter aushöhlen und soziale und ökologische Standards zerstören.“

Dazu Helga Reimund (Attac Berlin): „CETA gibt Investoren nach wie vor Klagerechte und weicht die Regulierung für die Finanzwirtschaft auf. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden nicht umgesetzt. Um zukünftige demokratische Wahlmöglichkeiten zu erhalten, muss CETA im Europäischen Parlament abgelehnt werden.“

Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „Wasser- und Energieversorgung, sowie Gesundheitswesen und andere öffentliche Dienste sind im CETA nicht hinreichend geschützt. Sind kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Wasserversorger einmal privatisiert, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Am Gemeinwohl orientierte Politik ist dann kaum noch möglich.“

Dazu Christoph Röthlein (Greenpeace Berlin) „Freihandelsabkommen müssen auf Basis europäischer Werte und Standards verhandelt werden. CETA gefährdet unseren Verbraucher- und Umweltschutz, schafft eine Paralleljustiz und untergräbt unsere Demokratie. Wir erwarten daher von unseren Repräsentanten, die Position der deutschen Bevölkerung gegen CETA im Europaparlament zu vertreten.“

Und Carmen Schultze (BUND Berlin): „Mit CETA geraten Energiewende und Klimaschutz weiter unter Druck. Fracking und Erdöl aus Teersanden drücken saubere Energie aus dem Markt. Gentechnik und Pestizide haben damit ein weiteres Einfallstor auf unsere Äcker und Teller.“

**************************

Kontakt:

Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

AbL: „EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft!“

AbLPressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)


Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft
EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendigHamm/Straßburg, 10. Februar 2017    Nächste Woche wollen die EU-Abgeordneten über den Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) abstimmen. Bei einer Zustimmung würde der größte Teil des Vertrages vorläufig in Kraft treten, noch bevor alle 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA nicht zuzustimmen. „Mit CETA wird der Ausverkauf einer bäuerlichen und sozial gerechten Landwirtschaft in ganz Europa massiv voran getrieben“, warnt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Der CETA-Vertrag sieht vor, die Rind- und Schweinefleischimporte aus Kanada um das Zwölf-Fache bzw. 14-Fache zu steigern. In transatlantischen Studien hat die AbL untersuchen lassen, dass Tierschutzgesetze in Kanada – ähnlich wie in den USA – so gut wie gar nicht existieren und Fleisch somit viel billiger produziert werden kann.

Diese Importe werden ein Preisdumping in Europa auslösen“, sagt Janßen. „Europa hat in keinster Weise für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Es wäre möglich gewesen mittels einer vertraglichen Agrarschutzklausel Importstopps einzuführen, wenn es zu Marktstörungen kommt. Solch eine Agrarschutzklausel soll künftig nicht für Europa gelten, sondern nur für Kanada – so steht es im Vertrag.“ Die Region Wallonie hat bei der Abstimmung im EU-Rat letzten Jahres eben diesen Sachverhalt kritisiert und zunächst verweigert, CETA zuzustimmen. „Die Wallonie und ihre wachsamen Bäuerinnen und Bauern haben richtig gehandelt, sich gegen CETA zu verteidigen und sie haben die Unterstützung aller bäuerlichen Bewegungen in Europa verdient“, sagt Janßen.

Mit CETA wird die soziale Ungerechtigkeit im Agrarsektor zunehmen. Es ist beängstigend zu sehen, dass plötzlich Politiker auch kritischer Parteien Abkommen wie CETA als positiv und sozial gerecht darstellen. Das spielt rechten Populisten in die Hände“, sagt Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Deshalb müssen wir jetzt die Ursache bekämpfen und eine sozial gerechte Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa entwickeln.“

Des weiteren steht mit CETA auch das Vorsorgeprinzip, das Fundament für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa, auf der Kippe und ist auch durch die Zusatzerklärungen in keinster Weise nachträglich wirksam abgesichert. Außerdem sollen Schiedsgerichte eingeführt werden, die einseitig Klagerechte für Konzerne gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden. „Wir fordern von den Europaabgeordneten, dass sie nächste Woche CETA ablehnen,“ so Thomsen. „Notwendig ist eine neue Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa, in dem viele Menschen eine Perspektive haben.“

Kontakt für die Presse:

Berit Thomsen, Mobil: 0157-85075279

Mehr Infos:

http://www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/materialien.html

CETA-Analyse Agrar:

http://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Gentechnikfrei/2016-08_CETA_AbL-Analyse_Der_Versuch_die_Landwirtschaft_weiter_zu_globalsiseren….pdf

Zum Beitrag

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

testbiotech
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

(07.02.2017)

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich mehr Tiere, die von geklonten Bullen abstammen. Für entsprechende Importe in die EU ist bislang keine Erfassung und auch keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Damit können die Tiere nur in Ausnahmefällen identifiziert werden. Die Recherche wurde von der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, werden für die Rinderzucht jedes Jahr etwa 30 bis 40 Tonnen Bullensperma aus den USA in die EU importiert. Weitere Importe kommen aus Kanada. Darunter kann sich auch Material von geklonten Bullen befinden, die insbesondere in den USA seit Jahren zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Deren Sperma wird tiefgefroren und kann dann weltweit verschickt werden. Nur die Züchter selbst wissen, wo dieses Sperma eingesetzt wird, sie geben der Öffentlichkeit aber keinen Einblick in die Zuchtbücher. Ein Zugang wie beim englischen Register ist die Ausnahme.

Das Europäische Parlament tritt, ähnlich wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, für ein Verbot von geklonten Tieren in der Landwirtschaft ein. Grund dafür sind vor allem ethische Bedenken: Beim Klonen kommt es aufgrund von Störungen der Genregulation oft zu Krankheiten und Todesfällen bei den Tieren. Deswegen verlangt das EU-Parlament, dass die Klone, ihre Nachkommen und das Zuchtmaterial erfasst und gekennzeichnet werden müssen. So soll verhindert werden, dass die Tiere und von ihnen gewonnene Lebensmittel unbemerkt auf den Markt gelangen. Bisher fehlen Behörden, Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern die nötigen Informationen.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, könnte das geplante Freihandelsabkommen CETA es in Zukunft unmöglich machen, diese Situation zu verbessern. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht könnte unter CETA als unnötiges Handelshemmnis verboten werden. Testbiotech empfiehlt deswegen, dass das Europäische Parlament in dieser Frage ausreichende rechtliche Klarheit und Sicherheit schafft, bevor es dem Vertrag endgültig zustimmt. Ansonsten könnte das Parlament mit der Entscheidung für CETA seinen eigenen Beschlüssen widersprechen und seine politischen Ziele und Errungenschaften gefährden.

„Trotz aller Diskussionen über CETA gibt es für Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher immer noch keine Sicherheit, ob die nötige Wahlfreiheit auch in Zukunft gesichert werden kann. Wenn diese Frage jetzt nicht geklärt wird, könnte sich CETA für all jene, die der Ansicht sind, dass die Interessen der VerbraucherInnnen Vorrang vor freiem Handel haben sollten, zum Albtraum entwickeln“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

Kontakt:

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

Pressemitteilung als pdf
Für Rückfragen oder Interviews wenden Sie sich bitte an Christoph Then.
Email: info[@]testbiotech.org (ohne Klammern)
Tel: 0151 54638040

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus

Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D.Volz | pixelio.de

Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungs­konform ist, muss das Gericht noch treffen.

Weiterlesen