Netzwerk Gegen Gasbohren: Loccumer Resolution

Loccum, den 14.04.2019

Wir, die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“, stellen fest, dass die Bundesregierung im Dezember 2015 in Paris Mitunterzeichnerin des völkerrechtlich bindenden Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung war. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Reduzierung der Schädigung der Atmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger und deren Nebenwirkungen wurden und werden von der Bundesregierung nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Erdgas ist wegen seiner hohen Leckagemengen an unverbranntem Methan ein bedeutender Klimaschädiger; es ist keineswegs „grüner“ als Kohle. Erdgas aus der Fracking-Förderung ist wegen der noch wesentlich höheren Verluste bei der Förderung etwa 3 x schädlicher als konventionelles. Liquefied Natural Gas (LNG) aus Fracking-Erdgas ist noch einmal deutlich klimaschädlicher durch den hohen Energieaufwand zur Verflüssigung auf minus 162 Grad C und die anschließenden Lager-, Umschlags- und Seetransportverluste.

Trotz der Erkenntnis, dass Erdgas die globale Erwärmung nicht verringert, sondern statt dessen besonders verstärkt, will die Bundesregierung LNG-Terminals an den Küsten nicht nur genehmigen, sondern auch subventionieren. Es ist unverantwortlich, diese Mittel für die klimaschädliche LNG-Technik auszugeben. Sie müssen zwingend für die Nutzung regenerativer Energien eingesetzt werden.

Im Ergebnis trägt Deutschland damit dazu bei, die Erdgasnutzung zu steigern und die Schädigung der Atmosphäre zu verstärken. Dadurch werden die Lebensgrundlagen von uns allen auf diesem Planeten direkt gefährdet.

Die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“ unterstützen die Ziele der Schulstreikbewegung „Fridays for Future“ für eine schnelle und wirksame Dekarbonisierung!

Wir fordern von der Bundesregierung und den Landesregierungen mit der „Loccumer Resolution April 2019″:

  1. Keinerlei LNG-Projekte und Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und keine deutsche Unterstützung derartiger Projekte im Ausland, weder direkt, noch indirekt über Absicherungen, Garantien und dergleichen.
  2. Ab sofort keine neuen Erlaubnisse zu Aufsuchungen und Bewilligungen zur Gewinnung von Erdgas zu erteilen.
  3. Bestehende Bergbauberechtigungen für Erdgas nicht zu verlängern und durch Festlegung auf den maximalen Endtermin 2025 zeitlich zu begrenzen.
  4. Unverzüglich den Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdgasgewinnung oder -aufbereitung nach Ablauf der Bergbauberechtigungen zu verfügen.
  5. Ab sofort die Entsorgung von Abfallflüssigkeiten aus der Förderung und Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen in Versenkbohrungen zu beenden.
  6. Zügig die Altlasten aus der Kohlenwasserstoff-Förderung (Bohrschlammgruben u.a.) zu sanieren, so dass diese Maßnahmen bis 2030 beendet sind.
  7. Fracking aller Arten und andere Techniken zur Förderung von Kohlenwasserstoffen zu verbieten.
  8. Überprüfung aller bestehenden Bohrungen und Altbohrungen auf ungeregelte Methan- wie toxische Emissionen durch unabhängige Institute auf Kosten der Erdgasförderunternehmen. Altbohrungen dürfen nicht aus der Bergaufsicht entlassen werden.

Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Die „Loccumer Resolution April 2019“ wurde am 14.04.2019 in Loccum von folgenden Mitgliedern gezeichnet:

AK Fracking Braunschweiger Land
BI kein-frack-in-wf
WUG Initiative Wittorfer Bürger
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bonn BI für sauberes Wasser, Witten
Berliner Wassertisch
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
BI Walsrode gegen Gasbohren
BUND AG gegen Fracking, Lüneburg
AG No Moor Fracking,
Diepholzer Moorniederung
attac AG Fracking, Nienburg
BI Gesundheit Söhlingen
BI Saubere Umwelt und Energie, Altmark
BI Frack-loses Gasbohren im LK Rotenburg
BI Schönes Lünne
BI Gegen Gasbohren e.V. Drensteinfurt
BI gegen CO2-Endlager e.V. ,
Schleswig-Holstein BI Mensch & Umwelt Suhlinger Land
BI Gegen Gasbohren-Zehdenick-Templin
GENUK e.V., Hamburg

IG Fracking-freies Artland e.V.

Weitere Mitglieder des Zusammenschlusses schließen sich an:
BI Fracking freies Hessen n.e.V.
BI Umweltschutz Uelzen
gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V., Paderborn
AG Post-Fossil, Kassel
BI gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
BI LK Oldenburg
BI gegen Gasbohren Kleve
AG Fracking der BI Umweltschutz Luechow-Dannenberg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
IG Gegen Gasbohren im Oberspreewald
BI Gegen-Gasbohren Hamm
BI Lebensraum Vorpommern
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI inofrack Inde- Rur-Wurm
BI rote Hand Thedinghausen/Achim
IG Breinermoor/Backermoor
BI gegen Gasbohren im Landkreis Rotenburg e.V.
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen
BI Lausitzer Initiative gegen Rohstoffpiraterie
gemeinnütziger Verein zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität in Deutschland e.V.

Weitere Organisationen schließen sich an:
Food & Water Europe
BI NoFracking Bodensee-Oberschwaben
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
Initiative gegen Gasbohren im Tecklenburger Land
BI LangBÜRGnERsee, Bad Endorf

 

Offener Brief an BÜNDNIS/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein: „Keine Fracking-LNG-Import-Terminals: Schleswig-Holsteins Stimme im Bundesrat zählt“

13. April 2019

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von Kalben,
sehr geehrter Herr Umweltminister Albrecht,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

das Klimabündnis gegen LNG hat in einer detaillierten Stellungnahme (pdf) sowie in mehreren öffentlichen Veranstaltungen auf die signifikanten klimatischen Gefahren sowie die großen ökonomischen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau des LNG Terminals in Brunsbüttel deutlich hingewiesen (pdf & pdf)

Trotz aller anderweitiger Bekundungen, steht es zudem eindeutig fest, dass Deutschland bewußt mit direkten und indirekten Subventionen eine Fracking-Gas-Import-Infrastruktur für den Klimawandelleugner Trump aufbauen möchte. Das können weder Sie, noch der Investor, noch die Bundesregierung negieren. Ganz im Gegenteil. Der geopolitische Zusammenhang mit den USA und der gewollte Import von Fracking-Gas wird offen gelebt und kommuniziert.

Zu den indirekten Subventionen zählt die jetzt durch das BMWI vorgelegte Rechtsänderung. Nach einer gemeinsam anberaumten Konferenz mit dem US Vize-Energieminister sowie den größten US LNG Lobby Verbänden hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Februar 2019 entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“ Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Anschlussleitung für das LNG Terminal in Brunsbüttel aus dem Netzentwicklungsplan zu nehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Investor die Anschluss- und Betriebskosten hätte zahlen müssen.

Die angestrebte Rechtsänderung wird buchstäblich durchgepeitscht. Der Öffentlichkeit wurde eine Farce-Beteiligungsfrist von de facto 2 1/2 Tagen eingeräumt. Weil uns das Thema extrem wichtig ist, haben wir dennoch – zusammen mit insgesamt 25 Umweltgruppen – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben), die jedoch vom BMWI und dem Kabinett völlig mißachtet wurde.

Hauptpunkte sind:

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen;
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden;
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler –insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates soll am 2. Mai über den Verordnungsentwurf abstimmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 17. Mai 2019 final abstimmen soll.

Am 24. März 2019 hat der Landesparteitag von B90/Die Grünen in SH dem Antrag „Vorfahrt beim Klimaschutz, auch beim LNG Terminal Brunsbüttel“ zugestimmt.

Folgende Punkte wurden u.a. festgestellt:

  • Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab. Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
  • Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden könnte. Wir lehnen Fracking ab

Ihrem eigenen Landesparteibeschluss folgend sowie mit Verweis auf

a) unsere detaillierten Stellungnahmen,
b) die aktuell vor der Wahl des EU-Parlamentes publizierte Position der europäischen Grünen, dass fossiles Gas keine Zukunft in Europa hat,
c) die klare, wohl begründete Position der Grünen in Niedersachsen gegen LNG Terminals,

fordern wir Sie auf, im Wirtschaftsausschuss sowie Plenum des Bundesrates gegen die geplante Rechtsänderung zu stimmen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns vorab mitteilen könnten, wie Ihre Entscheidung diesbezüglich ausfällt.

Mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
– Policy Advisor –
Food & Water Europe
Stechbahn 9
34497 Korbach
Germany

+49 5631 50 69 507

Offener Brief: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges


To: Members of the Conference of Presidents of the European Parliament, leaders of the political groups
CC: Chairs and Vice-Chairs of the Committee on the Environment, Public Health and Food Safety and the Committee on Petitions
MEPs: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges

Dear Members of the European Parliament,

we are writing to you to ask you to remove the access badges of ExxonMobil because it failed to appear at the European Parliament’s hearing without sufficient justification, failed to answer legitimate questions about its role in undermining climate science and action, and simultaneously attempted to discredit the proceedings behind the scenes.

Following a petition by Food & Water Europe1), the European Parliament’s Committees on Environment, Public Health and Food Safety and on Petitions invited ExxonMobil to appear before them for a public hearing on its climate change denialism on March 21st. ExxonMobil declined to attend the hearing, citing in its email response2) “ongoing climate-change related litigation in the United States” and that it is “important to ensure that public commentary does not prejudice those proceedings”.

ExxonMobil’s excuse of ongoing litigation is an unacceptable and insufficient justification to refuse cooperation with the European Parliament. It appears to be an attempt to avoid being held publicly accountable for its actions by the European Parliament. The oil and gas major, responsible for 3.2% of global emissions from 1751 to 20103), has continued to issue4) “public commentary” regarding the court cases since they began. Weiterlesen

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs?

Das Tauziehen um Erdgas-Absatzmärkte zwischen Russland und den USA, die beide künftig so viel wie möglich Erdgas nach Deutschland und Europa liefern wollen, geht vermutlich massiv auf Kosten des Klimas. In einem Fachgespräch diskutierte am Montag die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die umstrittene Frage „Wieviel Erdgas braucht Europa?“ – und vor allem wann und wie lange.

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs? Steht die Verpflichtung aus dem Pariser Klimavertrag nicht ganz oben auf der Agenda, wie uns die FridaysForFuture-SchülerInnen regelmäßig in Erinnerung rufen? Wie bewertet man zusätzliche Gasinfrastruktur an der deutschen Küste aus geo- und sicherheitspolitischen Interessen, brauchen wir Pipelines etwa auch zur Friedenssicherung? Verschiedene Expertinnen und Experten nahmen dazu Stellung.

Dr. Kirsten Westphal, von der Stiftung Wissenschaft und Politik wurde eingeladen, um geo- und versorgungspolitische Aspekte der Debatte aufzuzeigen. Nach Vorstellung der wichtigsten Gas-Pipeline- und Terminal-Projekte und dahinter stehender Interessen bezog sich Frau Westphal auf die Berechnungen, die von einem steigenden Gasimportbedarf in Europa ausgehen, da innereuropäische Quellen zurückgehen. Zudem bräuchte man in bestimmten Situationen im Winter die Gaskorridore. Sie beschrieb die Entscheidungen, die hier getroffen werden müssen, als komplizierten Prozess einer Prinzipien- und Güterabwägung, in dem viele Fragen zu stellen seien zu Abhängigkeiten und geo-, versorgungs-, sicherheits- und klimapolitischen Interessen, die gegeneinander abzuwägen seien.

Auf die Einbeziehung der Klimaziele angesprochen, die eigentlich insgesamt einen Rückgang fossiler Energie in Deutschland und Europa erwarten ließen, beschrieb Kirsten Westphal die Situation auf den Märkten für Erdgas als eine Wette, die Gaskonzerne Ost wie West abgeschlossen haben: eine Wette auf das Verfehlen der Klimaziele.

Prof. Christian von Hirschhausen vom DIW beantwortete die Frage, ob wir zusätzliche Gasinfrastruktur vor dem Hintergrund der Klimaziele eigentlich brauchen, mit einem eindeutigen Nein. Fossiles Erdgas könne keine Brückentechnologie sein. Wer dies fordere, möchte, dass Erdgas noch die kommenden Jahrzehnte eine relevante Rolle spielt. Nordstream 2 sei erstens energiewirtschaftlich unnötig, zweitens betriebswirtschaftlich unrentabel und drittens umweltpolitisch schädlich. Ein privater Investor käme nicht auf die Idee, eine solche Pipeline bauen zu wollen. Auch im Stromsektor brauche man zusätzliches Gas selbst vor dem Hintergrund von Atom- und Kohleausstieg nicht. Das deutsche Stromsystem könne problemlos bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar sein, zusammen mit Speichertechnik. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Klaus Ernst, es sei kaum zu verstehen, weshalb eine Pipeline gebaut werden würde, wenn sie unrentabel sei, antwortete von Hirschhausen: Circa sechs Milliarden Euro würde Nordstream 2 Verlust machen, so habe er errechnet. Die Geschichte der Erdgaspipelines zeige, dass immer politische Interessen dahinter stünden. Heute seien Speicher die Konkurrenz zu Erdgas, weil sie das Erdgas überflüssig machten.

Sebastian Scholz, Klima- und Energieexperte beim NABU Deutschland, brachte verstärkt klimapolitische Argumente in die Debatte. Er räumte mit der Legende auf, LNG würde benötigt, um den Schiffsverkehr zu dekarbonisieren. Auch das Argument, man brauche die Infrastruktur auch für grünes Gas, wies er zurück und bewertete die Debatte um Power-to-Gas als „Nebelkerze“. Man könne gar nicht so viel Strom erzeugen wie man bräuchte, um grünes Gas in großem Stil herzustellen. Da käme man mit dem Zubau an erneuerbaren Energien an die Grenzen ökologischer Verträglichkeit. Daher sei Effizienz im Umgang auch mit erneuerbaren Energien so wichtig. In Hinblick auf Methan warf er das Problem auf, dass über Methanschlupf, also das Austreten von Gas während des Produktions- oder Transportprozesses, noch zu wenig bekannt sein. Ein internationales Monitoring sei hier eigentlich notwendig, um mehr Klarheit über Leckagen und die eigentliche Klimabilanz von Erdgas zu erhalten.

In der Diskussion betonte Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, dass eine politische Richtungsentscheidung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele notwendig sei. Es reiche nicht, den Vertrag unterschrieben zu haben, man müsse nun auch stringent danach handeln. Er verwies auf die Bewegung FridaysForFuture, von denen auch drei Mitglieder anwesend waren, die zusammen mit anderen Teilen der Klimabewegung nicht nachlassen dürften, der Regierung und den Parlamenten Druck zu machen.

Hubertus Zdebel, der in der Fraktion DIE LINKE das Fracking-Thema bearbeitet, fasste die Debatte noch einmal vor dem Hintergrund der Unternehmen zusammen, die hinter den Gas-Projekten stehen. Mächtige transnationale Konzerne drängten auf die europäischen Absatzmärkte. Dass Klimapolitik da unter die Räder gerate, müsse sich ändern. Viele Fragen seien angesprochen, aber neue Fragen aufgeworfen worden, die zu klären sich die Fraktion DIE LINKE weiter zur Aufgabe machen wird.

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Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

[…] Weiterlesen

Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. Weiterlesen