Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) und der Berliner Wassertisch erstatten gemeinsam Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue beim überteuerten Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

(Berlin, den 17. Jan. 2014) Dem Finanzsenator Herrn Dr. Nußbaum wird von den beteiligten Organisationen vorgeworfen, dass er die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der BWB geführt haben, ohne Not vorschnell auf den Weg gebracht hat. Bei einem solchen Unternehmensverkauf wird der Kaufpreis nicht aus den Werten von Anlagen und Gebäuden berechnet, sondern als sogenannter „Ertragswert“ aus den Gewinnmargen des Unternehmens abgeleitet. Dieser Ertragswert sinkt, sobald das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens eine sinkende Rendite für das Unternehmen zur Folge hat.

Dazu sagt Rainer Heinrich, Wirtschaftsfachmann des Berliner Wassertischs: „Der Rückkaufpreis der Anteile von RWE und Veolia an den BWB entsprach nicht dem tatsächlichen Anteilswert. Er sicherte den Konzernen lediglich ihre auf der Grundlage der skandalösen Gewinngarantie kalkulierten Gewinne bis 2028. Der Finanzsenator hat den Konzernen voreilig den Abschied vergoldet. Damit hat er Millionenwerte verschleudert, die eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern gehören.“

Auch Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des BdSt kritisiert die Art des Rückkaufs: „Der Bund der Steuerzahler Berlin sieht in der Einschaltung der Berliner Staatsanwaltschaft die einzige Möglichkeit für eine Klärung der Frage, ob der Finanzsenator durch den frühzeitigen Anteilsrückkauf bereits vor Klärung der laufenden Gerichtsverfahren bewußt und ohne Zeitdruck geltendes Haushaltsrecht gebrochen hat. Durch die damalige Teilprivatisierung waren Finanzierungskosten für die Berliner Haushaltslöcher unzulässigerweise den Wasserkunden aufgebürdet worden, was die Preissenkungsverfügung des Bundeskartelamtes klar beweist. Nach der Auffassung des Steuerzahlerbundes hätte der Finanzsenator im Interesse des Landes abwarten müssen, ob die Gerichte diesen unsäglichen Zustand bestätigen und einer Preissenkung oder sogar Rückabwicklung den Weg ebnen, statt ihn zu zementieren.“

Holger Becker, der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer kritisiert ebenfalls die Vermögensgeschäfte: „Der voreilige Rückkauf der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben widerspricht dem Volkswillen. Immerhin war es das Ziel des erfolgreichen Volksentscheids zum Berliner Wasser 2011, eine Rekommunalisierung herbeizuführen ohne den Konzernen unnötig Geld hinterherzuwerfen. Diesem gesetzgeberischen Auftrag ist die Exekutive nicht nachgekommen.“

In der Strafanzeige heißt es, aufgrund seines Verhaltens liege die Annahme nahe, dass der Senator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und damit gegen den § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. In dem an die Staatsanwaltschaft gerichteten Text heißt es weiter: „Damit hat der für die Vermögensgeschäfte verantwortliche Senator Nußbaum entgegen seinem Amtseid nicht seine ganze Kraft » … dem Wohle des Volkes« gewidmet, sondern die privaten Anteilseigner geschont und damit den Berlinerinnen und Berlinern für 30 Jahre die Rückzahlung der gesamten nunmehr überhöhten Rückkaufsumme von über 1,2 Mrd. EUR durch weiterhin überhöhte Wasserpreise über einen ausgelagerten Sonderhaushalt aufgebürdet.“

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch am 23. Jan. 2014 in der Urania e.V. organisierten gleichnamigen Veranstaltung
Der Vortrag (ISSN 2198-4735) ist in der „Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge erschienen“ und kann hier heruntergeladen werden.

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne

Kommentar Wassertisch
31.12.2013

Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne
Von Wolfgang Rebel und Rainer Heinrich

Eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Silke Gebel brachte es an den Tag. Am 29. Dezember stand es dann in der Berliner Morgenpost: „Berlins Kanäle weisen an Tausenden Stellen Schäden auf. Die Wasserbetriebe wollen deshalb das gesamte Netz sanieren. Das wird 17 Jahre dauern und Millionen kosten.

Sanierungsinvestitionen waren viel zu gering
Was der Berliner Wassertisch immer gesagt hat, stellt sich jetzt – leider – als richtig heraus: Die Sanierungsinvestitionen waren nach dem Jahr 2004 insbesondere im Kanalsystem viel zu gering, eine klare Folge der Teilprivatisierung. Es war aber nicht nur der Hunger nach Rendite, der den Sanierungs-Investitionsstau hervorrief. Hinzu kamen die Folgen der massiven Reduzierung der Beschäftigtenzahlen. Hierzu stellt die TBS Clusteranalyse Wasser Berlin vom Okt. 2011 interessante Informationen bereit. Bauunternehmen, die Ihre Aufträge zu einem hohen Prozentsatz von den Wasserbetrieben erhielten, äußerten bei einer Befragung im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben folgende Mängel:

  • Zitat: „BWB kennen eigene Qualitätsmaßstäbe nicht mehr!“
  • Personalabbau bei BWB führt zu verzögerter Auftragsvergabe
  • bei Ausschreibungen gibt es keine Leistungsverzeichnisse mehr
  • neue Auftragsinhalte erfordern verbesserte Fachkenntnisse, damit entsprechende Innovationen ausgeschrieben werden können
  • es fehlt eine verlässliche Investitionspolitik, z.B. mit verbindlichen Zielen zu den Erneuerungsraten von Kanälen und Leitungen und Investitionen zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL

Kein Wunder, wenn es bei den Leistungsverzeichnissen haperte. Ausschreibungen wurden nämlich gleich nach der Teilprivatisierung den technischen Abteilungen weggenommen und die Einkaufsabteilung wurde im Personalbestand massiv reduziert.

Gibt es denn jetzt eine sachlich vernünftige Sanierungsstrategie?
Zunächst einmal: Das Land Berlin selbst hat keine Strategie. So steht es in der Antwort des Senats auf die oben erwähnte Kleine Anfrage. Alle Aufgaben der Abwasserentsorgung seien per Gesetz an die BWB übertragen worden. Und da haben immer noch die Vorstände Simon (ehemals Veolia) und Bruckmann (ehemals RWE) das Sagen. (Anmerkung: Die zuständige Senatsverwaltung müsste sich allerdings sehr wohl um eine solche Strategie kümmern, wenn die Wasserbetriebe wieder in einen Eigenbetrieb des Landes umgewandelt würden, was der localhost/wassertisch/ anstrebt.)

Wie groß der Sanierungsbedarf eigentlich ist, ist noch nicht bekannt. Eine Erstinspektion des Kanalnetzes soll erst 2016 abgeschlossen sein. Die jetzt schon bekannten Schäden, allerdings nur diejenigen, die zur höchsten Schadensklasse gehören, sollen bis 2017 behoben werden, also innerhalb von gut vier Jahren. Der noch nicht dokumentierte Rest der Schäden dieser Schadensklasse soll bis 2020, also innerhalb weiterer drei Jahre, behoben werden.

Die bekannten Schäden betreffen 8000 km des Kanalnetzes. Da das gesamte Kanalnetz 9600 km lang ist, stellt sich die Frage, warum 8000 km (also 83%) in 4-5 Jahren und 1600 km (also 17%) in 3 Jahren instandgesetzt werden sollen. Es könnte sein, dass der Grund dafür eine absichtlich zu optimistische Einschätzung für die erste Etappe der Sanierung ist. Schließlich handelt es sich zunächst nur um die Sanierung von Schäden, die zur Schadensklasse „SK1A“ gehören und eigentlich eine „unverzügliche Sanierung erfordern“. Hier soll der Öffentlichkeit wohl ein relativ schnelles und konsequentes Handeln vorgeführt werden. Für die weiteren Schäden will man sich allerdings bis 2030 weitere 10 Jahre Zeit lassen.

Dass die Berliner*innen sich eine schnellere Schadenssanierung wünschen, davon geht wohl auch der Senat aus. Trotzdem soll die Sanierung wohl im Rahmen der normalen Investitionsplanung durchgeführt werden. Eine schnellere Sanierung würde auf die Wasserpreise durchschlagen, die dann erhöht werden müssten. Dass man auch Haushaltsmittel für den Schutz der Grundwasserkörper und damit für die langfristige Sicherung der Trinkwasserqualität einsetzen könnte, scheint die Vorstellungskraft der Senatsbürokratie zu übersteigen.

Als Rechtfertigung für die lange Sanierungszeit der ersten Phase verweist der Senat deshalb auf die zu große Zahl der dann erforderlichen Baustellen und auf den hohen Grundwasserstand, der die Verschmutzung des Trinkwassers durch marode Kanäle angeblich verhindern soll und darauf, dass sonst die Wasserpreise steigen müssten. Dass der hohe Grundwasserstand die Kanäle abdichten soll muss allerdings skeptisch gesehen werden. In der Eigenkontrollverordnung für Abwasserkanäle in Sachsen zählen nämlich Kanäle, für die ein hoher Grundwasserstand gilt, genauso wie die Kanäle in Wasserschutzgebieten zu den „Kanälen in exponierter Lage“, die vorrangig zu untersuchen sind. Während der Hinweis auf die hohe Zahl von erforderlichen Baustellen noch nachvollziehbar ist, ist der Hinweis auf tarifliche Wasserpreisauswirkungen in diesem Zusammenhang eine Unverschämtheit. Die Gefahren für das Trinkwasser, die sich aus dem bisher von den Privatkonzernen verursachten und vom Senat bewusst tolerierten Sanierungsstau ergeben, müssen unverzüglich, also so schnell wie möglich entschärft werden, ohne dass die Wasserpreise erhöht werden!

Veolia könnte trotz Rückzug aus den BWB von den nachzuholenden Sanierungsinvestitionen profitieren
Die nachzuholenden Investitionen im Abwasserbereich bieten ein Einfallstor für Aufträge an Veolia-Betriebe. Der etwas günstigere Rückkaufpreis für die Veolia-Anteile gegenüber dem RWE-Rückkauf in 2012 hatte ja Fragen hinsichtlich möglicher geheimer Kompensationen zwischen Veolia und dem Land Berlin aufgeworfen. Nun könnte sich die Aussage der Senatorin Yzer im Hauptausschuss doch als richtig erweisen, dass eine Kompensationsregelung, bezogen auf Auslagerungen von BWB-Teilen für den Veolia-Rückkaufpreis, nicht besteht. Zukünftige Aufträge der Wasserbetriebe an Veolia-Firmen könnten durchaus eine Kompensationsregelung ersetzen. Bezahlen dafür müssen natürlich die Wasser- und Abwasser-Kunden. Aufträge statt Auslagerungen machen es auch. Hauptsache, sie können dadurch ihre Kapazitäten auslasten und Gewinne einstreichen. Dafür scheint nunmehr gesorgt zu sein.

Die Sanierungsmaßnahmen können durch das Kompetenzzentrum Wasser Berlin, das durch den Senat und TU-Berlin gefördert wird und an dem Veolia weiter beteiligt ist, wissenschaftlich unterstützt werden. Die Wissenschaftsergebnisse kann dann Veolia wiederum weltweit vermarkten.

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Offener Brief der Zivilgesellschaft gegen Sonderrechte von Investoren beim TTIP-Abkommen

(16. Dezember 2013) Viele kritische Organisationen – nicht nur in den USA und Europa – haben einen offenen Brief an Michael Froman, United States Trade Representative, Washington und EU-Kommissar Karel de Gucht, Brüssel gerichtet.

siehe auch: Seattle to Brussels Network

Sehr geehrter Herr Botschafter Froman und Herr Kommissar De Gucht:

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, richten uns mit diesem Brief an Sie, um unsere Ablehnung gegen die Einbeziehung des „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS), einem Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in das Abkommen der Transatlantischen Handels- und Investment-Partnerschaft (TTIP) auszudrücken.

Das ISDS gewährt ausländischen Investoren das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen anzufechten, wenn diese gemäß der Unternehmen deren Anlagewert mindern. Auch wenn neue Richtlinien bei inländischen und ausländischen Investoren gleichermaßen angewandt werden, erlaubt das ISDS ausländischen Unternehmen, Schadensersatz bei Ausbleiben von ‚verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen‘ zu verlangen.

In den vergangenen Jahren wurde das ISDS zunehmend dazu genutzt, um in unterschiedlichsten Bereichen die Regierungspolitik anzufechten. Die Einbeziehung des ISDS in Freihandelsabkommen und bilaterale Investitionsabkommen hat es Unternehmen ermöglicht, mehr als 500 Klagen gegen 95 Regierungen einzureichen. Viele dieser Fälle greifen das öffentliche Interesse oder die Umweltpolitik direkt an. Aus folgenden Gründen fordern wir Sie nachdrücklich auf, das ISDS aus der TTIP auszugliedern.

Das ISDS zwingt Regierungen, Steuergelder dafür aufzuwenden, um Konzernen Kompensationen für Richtlinien in Gesundheitswesen, Umwelt, Arbeit und andere das Gemeinwohl betreffende Bereiche zu zahlen:

Das ISDS wurde dazu benutzt, das Gemeinwohl betreffende Politikbereiche wie Erneuerbare Energien, Bergbau, Landnutzung, Gesundheit, Arbeit u.a. anzufechten. Tatsächlich beziehen sich die 16 bereits unter US-amerikanischen Freihandelsabkommen anhängigen Fälle mit Forderungen von mehr als 14 Milliarden US-$ alle auf die Bereiche Umwelt- und Energiepolitik, Finanzregulierung, Gesundheitswesen, Landnutzung und Transportwesen – jedoch auf keine traditionellen Handelsfragen.

Konzerne nutzen das ISDS zunehmend dazu, um nicht diskriminierende Regierungsmaßnahmen anzufechten. So haben Investoren aus der EU beispielsweise das Anheben des Mindestlohns durch die ägyptische Regierung angefochten. Und ein US-amerikanisches Unternehmen klagte in Vereinbarung mit dem ISDS gegen die peruanische Regierung für deren Entscheidung, den Umgang mit Giftmüll zu regulieren und ein stark umweltschädliches Hüttenwerk zu schließen. In einem der berüchtigsten Fälle stieß der US-amerikanische Tabak-Gigant Philip Morris Prozesse zwischen Investoren und Staaten an, um Antirauchergesetze in Uruguay und Australien anzufechten, nachdem es dem Konzern nicht gelungen war, Gesetze im Gesundheitswesen in nationalen Gerichten zu untergraben. Gerade aufgrund der bedeutenden Anzahl von Unternehmen mit Sitz sowohl in den USA als auch in der EU, würde die Zahl an ISDS-Anfechtungen von Richtlinien, die das Gemeinwohl betreffen, im Falle der Einbeziehung des ISDS in die TTIP wahrscheinlich drastisch steigen. Regierungen müssen die Flexibilität bewahren, Politik im öffentlichen Interesse zu gestalten, handelsbezogene Gerichtsverfahren zu fürchten, die von Konzernen angeleihert werden.

Das ISDS untergräbt eine demokratische Entscheidungsfindung: Das ISDS gewährt ausländischen Konzernen das Recht, in privaten Handelsgerichten politische Entscheidungen und Maßnahmen von Regierungen direkt anzufechten, dabei nationale Gerichte zu umgehen und ein neues Rechtssystem zu schaffen, welches ausschließlich ausländischen Investoren und multinationalen Konzernen Zugang gewährt. Das ISDS bietet Konzernen außerdem einen Gerichtsstand an, um Entscheidungen nationaler Gerichte anzufechten sowie nationale Entscheidungsfindung zu untergraben. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass das ISDS eine Einbahnstraße darstellt, durch die Konzerne Regierungspolitik anfechten können, gleichzeitig aber weder Regierungen noch Einzelpersonen vergleichbare Rechte gewährt werden, um Konzerne haftbar zu machen.

Europäische und US-amerikanische Rechtssysteme sind befähigt, Investitionsstreitigkeiten zu behandeln: Die USA und die EU haben sehr strenge nationale Gerichtssysteme und Schutzvorkehrungen für Besitzrechte. Die Einbeziehung des ISDS in die TTIP würde Konzerne lediglich mit neuen Mitteln ausstatten, um die Politik der heimischen Regierung anzufechten, welche von nationalen Gerichten als statthaft erachtet wird. Ein System zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsstaaten ist mehr als ausreichend, um Investitionsstreitigkeiten in der TTIP zu schlichten.

Diese und weitere Bedenken unterstreichen, warum unsere Organisationen sich gegen die Einbeziehung des Investor-Staat-Mechanismus in der TTIP stellen. Wir rufen Sie daher dazu auf, das „Investor-State Dispute Settlement“ aus dem Abkommen auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

U.S. und EU bzw. global:
350.org
Global Marshall Plan Initiative
Greenpeace
IBFAN
International Trade Union Confederation
Naturefriends International
Transnational Institute

Vereinigte Staaten
ActionAid USA
African Services Committee, U.S. and Ethiopia
American Federation of Labor and Congress of Industrial Organizations (AFLCIO)
American Federation of State, County and Municipal Employees (AFSME)
Americans for Democratic Action
Blue Green Alliance
Center for Digital Democracy
Center for Effective Government
Center for Food Safety
Center for International Environmental Law (CIEL)
Citizens Trade Campaign
Coalition for Sensible Safeguards
Communications Workers of America (CWA)
Consumer Action
Consumer Federation of America
Consumers Union
Earthjustice
Environmental Investigation Agency
Fair World Project
Farmworker Association of Florida
Food & Water Watch
Friends of the Earth U.S.
Health GAP (Global Access Project)
Indiana Toxics Action Project
Institute for Agriculture and Trade Policy
Institute for Policy Studies, Global Economy Project
International Brotherhood of Boilermakers
International Brotherhood of Teamsters
International Fund for Animal Welfare
Knowledge Ecology International
National Association of Consumer Advocates
National Legislative Association on Prescription Drug Prices
National Wildlife Federation (NWF)
Natural Resources Defense Council (NRDC)
Oil Change International
Pesticide Action Network North America
Portland Area Global AIDS Coalition-Global South
Public Citizen
Sierra Club
Sisters of Notre Dame de Namur Justice and Peace Network
Sustainable Energy & Economy Network
United Steelworkers (USW)
Women’s Voices for the Earth

Europa:
11.11.11, Belgien
Act Up, Frankreich
Africa Europe Faith and Justice Network (AEFJN) Belgien
Afrika Kontakt, Dänemak
A G Post-Fossil, Deutschland
AITEC, Frankreich
Alliance for Cancer Prevention, UK
Amigos de la Tierra (FoE Spanien)
Aquattac, Europa
Arbeiterkammer Wien, Österreich
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL), Deutschland
Arbeitskreis Heckenschutz, Deutschland
ATTAC Österreich
ATTAC Darmstadt, Deutschland
ATTAC Frankreich
ATTAC Deutschland
Attac Gruppe Schwalm-Eder, Deutschland
ATTAC Stuttgart, Deutschland
Attac Wuppertal (Agrargruppe), Deutschland
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Baby Milk Action, UK
Bee Life European Beekeeping Coordination
Berliner Wassertisch (Berlin Watertable), Deutschland
Buglife – The Invertebrate Conservation Trust, Europe
BUND e.V. – Friends of the Earth Deutschland
Bürgerinitiative Fracking freies Hessen, Deutschland
Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach, Deutschland
Campact e.V., Deutschland
CEE Bankwatch Network, Europe
Center for Encounter and Active Non-violence, Österreich
Chaos Computer Club e.V., Deutschland
ClientEarth, UK, Belgium, Polen
Climate Action Network Europe
CNCD-11.11.11, Belgien
Corporate Europe Observatory, Belgien
Danish Ecological Council
Décroissance Bern, Schweiz
Deutsche Umweltstiftung, Deutschland
Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V
Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutschland
DIVaN e.V., Deutschland
Earth Watch Media, Niederlande
Ecologistas en Acción, Spanien
EcoNexus, UK and International
European Attac Network, Europe
European Environmental Bureau (EEB)
European Federation of Public Service Unions (EPSU)
European Professional Beekeepers Association
European Public Health Alliance
Fairwatch, Italien
Federation of Greek Beekeepers Associations
Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V., Deutschland
Friends of the Earth Europe
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Deutschland
Gen-ethisches Netzwerk, Europe
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), BirdLife partner, Deutschland
German NGO Forum on Environment and Development
Germanwatch
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten-Kunst, Medien,Sport, freie Berufe
(GdG-KMSfB), Österreich
Global Responsibility – Austrian Platform for Development and Humanitarian
Aid, Österreich
Health Action International
Health and Environment Alliance (HEAL), Europa
Health Care Without Harm, Europa
Health Poverty Action, UK
Ibfan Italia, Italien
Initiativ Liewensufank, Luxemburg
Initiative für Netzfreiheit, Österreich
Institut za trajnostni razvoj(Institute for Sustainable Development), Slovenien
John Mordaunt Trust, UK
Keep Our NHS Public, UK
KEPKA (Consumers Protection Center), Griechenland
Lambeth Keep Our NHS Public, UK
Les Verts du Golfe, Frankreich
Milieudefensie, Friends of the Earth Niederlande
National Union of Teachers, UK
NaturFreunde Deutschlands, Deutschland
NOAH, Friends of the Earth Dänemark
No Moor Fracking, Deutschland
ÖBV-Via Campesina Österreich
Occupy London Economics Working Group, UK
Occupy London – Real Democracy Working Group, UK
One World Week-UK
Patients4nhs, UK
PELLETIER, Rhone-Alpes
PEGAH – Verein für regionale und globale Kunst und Kultur / Iranischer Kunstund
Kulturverein, Deutschland
Pesticide Action Network Europe
Piratenpartei, Deutschland
PowerShift e.V., Deutschland
PRO-GE, Österreich
Quercus – ANCN, Portugal
Reseau Environment Sante, Frankreich
R.I.S.K. Consultancy, Belgien
Slovene Consumers Association, Slovenien
Slow Food Deutschland e.V., Deutschland
SOMO, Niederlande
StopTTIP, UK
Student Stop AIDS Campaign, UK
SÜDWIND, Österreich
The Berne Declaration, Switzerland
The Cancer Prevention & Education Society, England
The Danish Ecological Council
The Energy, Equity and Environment Group of Occupy London
Therapeutikum Wuppertal e. V., Deutschland
Tower Hamlets Keep Our NHS Public, UK
Trade Justice Movement,UK
Trades Union Congress, UK
Traidcraft Exchange, UK
Transition Town Brixton, UK
Transport & Environment
UK National Hazards Campaign, UK
Umweltdachverband, Österreich
UNISON, UK
Vrijschrift, Niederlande
War on Want, UK
Wasser in Bürgerhand (WIB), Deutschland
Women and Development (KULU), Dänemark
Women in Europe for a Common Future
World Development Movement (WDM), UK
World Economy, Ecology & Development (WEED), Deutschland
WWF European Policy Office

Afrika
AIDSCARE WATCH ORG, Kenya
Center for Health Human Rights and Development, Uganda
Girls-Awake Foundation (GAF), Uganda
Treatment Action Campaign, South Africa

Asien
IBFAN-ICDC, Malaysia

Lateinamerika
Democracy Center, Bolivia
LATINDADD

Englische Fassung des Offenen Briefes

TTIP: Über 250.000 Unterschriften in nur fünf Tagen – Gemeinsame Pressemitteilung vom 17.12.2013

Protest gegen Transatlantisches Freihandelsabkommen / Bürger fordern Verhandlungsstopp

Berlin, 17.12.2013.  Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) trifft auf wachsenden Widerstand. Innerhalb von nur fünf Tagen appellierten bereits mehr als eine Viertelmillion Menschen auf www.campact.de an EU-Handelskommissar Karel De Gucht und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, die Verhandlungen über das Abkommen zu stoppen. Unter dem Motto „Keine Geschenke für Monsanto, BASF & Co“ warnen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, das Abkommen gefährde Europas Demokratie. Initiiert worden war die Aktion von Campact, Bündnispartner sind Mehr Demokratie e.V., das Forum Informatiker/innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Berliner Wassertisch.

„Schon jetzt ist das einer der am besten laufenden Online-Appelle, die wir jemals gestartet haben“, sagte Maritta Strasser vom Kampagnennetzwerk Campact. „Das ist um so bemerkenswerter, weil das Abkommen bisher in den Medien kaum Thema war. Die Menschen wollen nicht, dass künftig Chlorhühnchen, Hormonfleisch und Gen-Essen auf ihren Tellern landet. Und sie wollen erst recht nicht, dass durch Sonderklagrerechte für multinationale Konzerne Demokratie und Rechtsstaat ausgehöhlt werden.“

Dr. Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie ergänzt: „Neben den Inhalten ist schon der Verhandlungsprozess selbst problematisch. Nur die EU-Kommission führt für die EU und deren Mitgliedsstaaten die intransparenten Gespräche. Lobby- und Wirtschaftsvertreter haben privilegierten Zugang.“

„Wir lehnen das geplante Abkommen ab, da unter dem Deckmantel des Schutzes des ‚geistigen Eigentums‘ die Rechte der InternetnutzerInnen unverhältnismäßig beschränkt würden und zudem Rückschritte beim Datenschutz drohen“ erklärt Werner Hülsmann, Beiratsmitglied des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF).

„Durch das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA kann den Ländern die Souveränität genommen werden, über gesetzliche Standards zukünftig selber zu entscheiden“, sagt Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Auch wenn es heißt, dass die jetzigen Standards anerkannt werden sollen, dann ist zu erwarten, dass bei sich weiter entwickelnden gesellschaftliche und technische Anforderungen in den Ländern und Regionen keine erforderlichen neuen Standards und Rechtsrahmen mehr gesetzt werden können. Um beispielsweise den negativen Auswirkungen von Gentechnik oder Pflanzenschutz begegnen zu können, reicht heute ein Rechtsrahmen von vor 20 Jahren nicht mehr aus.“

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertisches, der für eine kommunale Daseinsvorsorge eintritt: „Kaum haben die Bürger_innen Europas es mit ihrem Bürgerbegehren Wasser ist Menschenrecht geschafft, das Wasser aus der gefürchteten EU-Konzessionsrichtlinie zu verbannen, droht ihnen mit TTIP schon wieder die Gefahr der Wasser-Zwangsprivatisierung und damit der Verlust der guten Standards bei der Wasserversorgung. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen!“

Pressekontakte:

Maritta Strasser, Campact e.V., strasser@campact.de, mobil: 0170 – 73 10 897

Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V., presse@mehr-demokratie.de, mobil: 0178 – 816 30 17

Berit Thomsen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., thomsen@abl-ev.de, Tel.: 02381 – 905 31 72

Werner Hülsmann, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) werner@fiff-ev.de, mobil: 0179 / 14 28 594

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, wolfgang.rebel@berliner-wassertisch.info, Tel: 030-851 68 85, mobil: 0152-57 23 34 84

Rückkaufverträge zur „Rekommunalisierung“ der Berliner Wasserbetriebe

Am 30. Oktober 2012 wurde das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der RWE-Anteile und am 2. Dezember 2013 das Vollzugsprotokoll des Vertrags über den Rückkauf der Veolia-Anteile durch das Land Berlin unterzeichnet.

Eine Aufstellung der Vertragsdokumente mit den entsprechenden Links zum Download der entsprechenden PDF-Dokumente sind auf dieser Seite der Senatsverwaltung für Finanzen zu finden:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php

Überteuert und NEOliberal. Bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung geht anders!! – PRESSEMITTEILUNG VOM 3.12.2013

(Berlin, den 3. Dez. 2013) Gestern wurde der Kaufvertrag über den „Rückkauf der Anteile von Veolia an der Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB)“ vollzogen. In seiner Pressemitteilung behauptet der Senat, damit „den Wunsch des Volksentscheids umgesetzt“ zu haben. Der Berliner Wassertisch als Initiator des Volksentscheids weist diese Aussage scharf zurück.

Dazu Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens): „Dass die Berliner Wasserbetriebe nun wieder 100% in kommunaler Hand sind, ist ein Teilerfolg direkter Demokratie. Jedoch hat sich das Bündnis rund um den Berliner Wassertisch von Anfang an für eine bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung eingesetzt. Das Bürgernahe und Kostengünstige ist uns der Berliner Senat schuldig geblieben. Stattdessen hat die Regierung RWE und Veolia den Ausstieg vergoldet und dadurch die Perspektive auf einen Neuanfang bei den Berliner Wasserbetrieben verstellt.“

Die Schuldenlast werden die Berliner die nächsten dreißig Jahre zu spüren bekommen. Die ehemaligen Vertreter der Konzerne – Simon (für Veolia) und Bruckmann (für RWE) – bleiben weiter an der Spitze der Wasserbetriebe. Leidtragende der Konzernlobbyistenpolitik sind u.a. die Wasserwerker. Wenn, wie angedroht, 300-400 Stellen gestrichen werden, bleiben von ehemals über 6200 Arbeitsplätzen (1999) nur noch ca. 4200 übrig. Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) – Türöffner für Ausschreibung und Privatisierung – wird beibehalten. Diese Art der Schein-Rekommunalisierung birgt – gerade angesichts des drohenden Transatlantischen Handelsabkommens (TTIP) – die Gefahr einer Re-Privatisierung.

Rainer Heinrich weiter: „Der Wassertisch wird sich weiter für die Rückabwicklung der Verträge via Organklage einsetzen. Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, um unsere Berliner Wassercharta auch zur Anwendung zu bringen. Dazu gehört die Umstellung von einer AöR auf Eigenbetrieb. Außerdem muss noch die Kriminalgeschichte der Teilprivatisierung geschrieben werden! Wie bereits angekündigt, werden wir Strafanzeige gegen den Rückkauf stellen.“

Glasperlen für die Bürger, Diamanten für die Aktionäre
Der Leiter der Kommunikation Veolia Environment Deutschland Matthias Kolbeck (ehemals Pressesprecher und Büroleiter bei Finanzsenator Thilo Sarrazin) und Sylke Freudenthal, Geschäftsführerin Veolia Stiftung und seit Mai 2013 im Vorstand der Stiftung Naturschutz, kündigten anlässlich der Rekommunalisierung an, die Fördertätigkeit der Veolia-Stiftung in Berlin zu verringern. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Wenn ‚strukturelle Korruption‘ Konzernen nichts mehr bringt, dann beenden sie die Projekte. Die Konzerne RWE und Veolia haben dank einkalkuliertem Preismissbrauch seit 2001 hunderte Mio. Euro kassiert. Dagegen sind die 1,8 Millionen, die Veolia laut eigenen Angaben seit 2001 insgesamt für Projekte ausgegeben haben, geradezu lächerlich. Das Land darf sich nicht von Konzernen erpressen lassen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Rekommunalisierung bringt Preissenkung. Aber wer bezahlt für die niedrigeren Wasserpreise? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.11.2013

Koalitionsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15 haben nach Zeitungsberichten ergeben, dass die Frischwasserpreise schon 2014 dauerhaft um knapp 15 % gesenkt werden sollen. Diese Preissenkung kann aber angesichts der Finanzierungskosten für die Rekommunalisierung nur durch weiteren Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre Beschäftigten erwirtschaftet werden.

(Berlin, 20. November 2013) Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Anteile von Veolia an den Wasserbetrieben zurückzukaufen, verkündete Finanzsenator Nußbaum am 7. November in der Abendschau, man werde die Berliner*innen um 60 Mio. EUR im Jahr entlasten und die Wasserpreise um ca. 15 % senken. Nach der Einigung von SPD und CDU über den Doppelhaushalt sollen nun plötzlich 26 Mio. EUR Gewinnverzicht des Landes ausreichen, um den gleichen Effekt zu erzielen. „Abgesehen davon, dass nur die Frischwasser-preise sinken werden und dies aufgrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes nicht freiwillig geschieht, muss die Differenz von 34 Mio. EUR irgendwie erwirtschaftet werden. Wir haben den dringenden Verdacht, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten durch technische und organisatorische Rationalisierungen aus den Wasserbetrieben herausgeholt werden soll, denn die Finanzierung des Rückkaufs der Privatanteile von RWE und Veolia lässt nichts anderes zu“, sagt Rainer Heinrich, Betriebswirtschaftler des Wassertischs.

Gestützt wird diese Annahme durch die Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Yzer selbst. Um die Tarife abzusenken, habe man zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig Effiziente Optimierung“, kurz NEO, aufgelegt, berichtete die Senatorin am 24. Oktober in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Auch die vorzeitige Vertrags­erneuerung des Vorstandsvorsitzenden Simon bis Juni 2016 sei zur Umsetzung des wichtigen Projekts NEO erforderlich gewesen, so Yzer in Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten Kofbinger und Lederer. NEO entspricht somit der NEO-liberalen Grundhaltung der BWB-Leitung. 300 Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben sollen gestrichen werden. Auslagerungen werden wahrscheinlich.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es war niemals das Ziel des Volksentscheids, Wasserpreissenkungen auf Kosten der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erreichen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass der Senat Wasserwerker und Bevölke­rung gegeneinander ausspielt. Das Programm NEO zeigt, wie sich der fehlende finanzielle Spielraum nach dem überteuerten Rückkauf negativ auswirkt. Der Wassertisch fordert daher nach wie vor, dass die Privatisierungsverträge von 1999 nach einem erfolgreichen Ausgang der Organklage der Piratenfraktion rückabgewickelt werden müssen. Nur so gibt es einen wirklichen Spielraum für Preissenkungen, ohne dass dies auf Kosten der Wasserwerker geht.“

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Offener Brief gegen Fracking an die Koalitionsverhandlungs-AG Energie u. Wirtschaft und alle MdBs vom 04.11.2013

Initiativen gegen Fracking in Deutschland fordern in einem Offenen Brief, dass ein Fracking-Verbot in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden muss.
Der Berliner Wassertisch unterstützt den Offenen Brief. Wir bitten alle Menschen, die den schädlichen Einfluss des Frackings erkannt haben, diesen Offenen Brief zu verbreiten und ihn an Politiker*innen weiterzuleiten.
Außerdem würden wir uns freuen, wenn möglichst viele die Korbacher Petition für ein Fracking-Verbot unterstützen könnten. Die Zeichnungsfrist wurde bis zur Europawahl am 25. Mai 2014 verlängert.

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Aufruf zur Demonstration am 30. Nov. 2013 Berlin Hbf 13:00
Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom!

Die Energiewende ist eine riesige Chance, beim Klimaschutz ernst zu machen, Atomkraft abzuschalten, den Stromkonzernen den Stecker zu ziehen und für eine Energieversorgung in Bürgerhand zu sorgen. Genau deshalb setzen Eon, RWE, Vattenfall und Co. alles daran, dass eine neue Bundesregierung die Energiewende zurückdreht.

Damit dies nicht passiert, ist es an der Zeit, dass wir Bürger/innen uns wehren, auf die Straße gehen und die Energiewende gegen die Konzerne durchsetzen … weiterlesen

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