Scott Sinclair: „So viele Investorenrechte wie nie zuvor“

taz
04.06.2014

„So viele Investorenrechte wie nie zuvor“
Von Ulrike Hermann

FREIHANDEL. Das geplante Abkommen mit Kanada bedroht öffentliche Betriebe, warnt Scott Sinclair

[…] Ceta ist ein sogenanntes „Abkommen des 21. Jahrhunderts“. Nur ein Beispiel: Das Kapitel zum Investorenschutz enthält neue Regeln über den „Marktzugang“, die öffentliche Monopole oder spezielle Anbieter verhindern würden. Das würde auch für die lokale und regionale Ebene gelten. Es wäre nicht mehr möglich, Wasserwerke oder Elektrizitätswerke wieder zu verstaatlichen. […]
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Experten kritisieren die CETA-Verhandlungen

Heute im Bundestag:
Experten kritisieren die Ceta-Verhandlungen

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft/

Berlin: (hib/EIS) Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada fordern Sachverständige im Deutschen Bundestag. Tobias Andres von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kritisierte während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montagnachmittag das deutliche Ungleichgewicht der Informationspolitik seitens der EU-Kommission zwischen den Ceta-Verhandlungen und den Gesprächen zum TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA. Dieser Kritik schloss sich der Rechtswissenschaftler Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen an, denn selbst Experten erhielten kaum Einblick in den Stand der Verhandlungen, um sich eine adäquate Meinung bilden zu können. Bei der derzeit geübten Praxis würden die Sachverständigen in der Regel über einen geringeren Informationsstand verfügen als die Bundestagsabgeordneten, weil nur Abgeordnete über die entsprechenden parlamentarischen Rechte verfügten, solche Informationen abfragen zu dürfen. Weil das Verhandlungsmandat über Ceta bei der EU-Kommission liege, müsse deshalb die Bundesregierung, „die gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bundestag mit Informationen zu versorgen“, im Interesse der Öffentlichkeit aktiver werden. Auch der Sachverständige Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt bemängelte, das es kaum belastbare Textentwürfe gebe, die eine Bewertung des Verhandlungsstandes zulassen. „Es gibt keine konsolidierte Basis, die eine Meinungsbildung ermöglicht“, monierte er mit Blick auf die Konsequenzen für die Arbeitnehmer und die Arbeits- sowie Sozialstandards.

Wesentlich optimistischer bewertete P. Michael Schmitz von der Justus-Liebig-Universität Gießen die Folgen eines Freihandelsabkommens mit Kanada: „Die Milchwirtschaft wird zusätzlich profitieren.“ Insgesamt ging er von einer positive Entwicklung für den europäischen Agrarmarkt aus. Doch rechnete er im Bereich der Rind- und Schweinefleischwirtschaft auch mit „Druck“ auf die europäischen Produzenten.

„Dieser Druck entsteht aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kosten“, erklärte Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband. So seien EU-Agrarunternehmen zum Beispiel schärferen Zulassungsverfahren, Umwelt- und Flächennutzungsrechten ausgesetzt als kanadische Unternehmen. Deshalb seien aus Sicht der Landwirtschaft sogenannte Tarifquoten wichtig, um ungleiche Marktpositionen auszugleichen.

Tobias Andres von der Ernährungsindustrie betrachtete das Handelsabkommen als eine Chance. „Der Export ist für uns unverzichtbar“, sagte er, denn die Einkünfte aus Exporten würden bereits einen Anteil von rund 30 Prozent branchenweit ausmachen. Derzeit würden Lebensmittel in einem Volumen von nur 216 Millionen Euro mit Kanada gehandelt bei einem internationalen Gesamtvolumen von rund 40 Milliarden Euro. „Wir hoffen, den Marktanteil ausbauen zu können“, sagte Andres.

Dass das Handelsabkommen negative Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Schwellenländer haben werde, verneinte der Sachverständige Schmitz. „Es trifft Drittländer nicht, wenn die EU und Kanada stärkeren Handel treiben“, sagte er. Seiner Ansicht nach würde der durch solche Handelsabkommen bestärkte Trend, Handelsschranken abzubauen, das Geschäftsklima insgesamt begünstigen, weil Zölle reduziert würden. „Eine Öffnung der Märkte ist für die Entwicklungsländer grandios.“

Auf mögliche Folgen im Bereich der Lebensmittelstandards wies Scott Sinclair vom Canadian Centre for Policy Alternatives hin. So funktioniere die gegenseitige Anerkennung von Standards am besten, „wo beide Seiten annähernde Positionen vertreten“. Doch im Bereich „Genfleisch“ und „Hormonbehandlung“ stünden sich die Standpunkte der Nordamerikaner und Europäer „radikal“ gegenüber. Sinclair warnte, dass aus seiner Sicht die dafür vorgesehenen Regulierungsmechanismen einen Ausgleich nicht fördern würden. Zudem gab er zu bedenken, dass am Beispiel des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (Nafta) zwischen den USA, Mexiko und Kanada diverse Investitionsschutzklagen anhängig sind, die Kanada derzeit viele Millionen Dollar Prozesskosten aufbürden würden. Weil es in Zukunft immer mehr internationale Investoren geben werde, forderte Sinclair, das System der Schiedsgerichtsbarkeit und Entschädigungen zu überdenken. Sinclair sprach sich dafür aus, dass Unternehmen zuerst die regulären Rechtsmittel ausschöpfen müssen, wenn sie sich benachteiligt fühlen, bevor Entschädigungen durch ein Schiedsgerichtsverfahren erstritten werden können. Die EU, Kanada und Deutschland würden über ein weit entwickeltes Rechtssystem verfügen, das Investoren bereits ausreichend schützen würde. Als Negativbeispiel führte Sinclair an, dass in Kanada US-amerikanische Firmen über kanadische Tochterfirmen wiederum die USA im Rahmen des Nafta verklagt hätten, um auf diese Weise gegen Regulierungen vorzugehen.

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Rheinland-Pfalz
23.05.2014

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Ulrike Höfken (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: Kerstin Bänsch)

„Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden. Sauberes Wasser muss für alle gesichert und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“ Dafür setzt sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im Bundesrat ein. Auf Initiative unter anderem von Rheinland-Pfalz erteilte eine Mehrheit der Länder heute einer Privatisierung der Wasserversorgung eine klare Absage. „Dass die EU-Kommission die Pflicht privater Ausschreibung der Wasserversorgung zurückgenommen hat, ist dem Druck der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zu verdanken. Doch es besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung durch die Hintertür erfolgt“, erklärte Höfken. Mit Handelsabkommen wie TTIP drohe nicht nur die Unterwanderung von Umwelt- und Verbraucherstandards in der EU – sie könnten auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien erschweren oder gar unmöglich machen, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz und andere Länder fordern die Bundesregierung daher auf, keinem Abkommen zuzustimmen, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Versorgungsaufgaben wie der Wasserversorgung verstärkt. […]

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Letzte Rettung vor TTIP: Bundesverfassungsgericht

Mehr Demokratie e.V.
28.05.2014

TTIP und das deutsche Grundgesetz
Von Charlie Rutz

Prof. Dr. Axel Flessner legt in einem Aufsatz dar, weshalb der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP auch auf die rechtliche Ebene, letztlich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden sollte.

Prof. Dr. Axel Flessner: "TTIP und das deutsche Grundgesetz" (pdf)

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[Kommentar Berliner Wassertisch: Von dem Vorschlag von Professor Flessner halten wir sehr viel! 🙂 ]

Pia Eberhardt: Investitionsschutz am Scheideweg. TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts

Die neue Broschüre von Pia Eberhardt (CEO) ist da.

Ausschnitt aus der Broschüre (S. 14)

Pia Eberhardt verweist im Literaturverzeichnis auf einen (kostenpflichtigen) Artikel, in dem ein alter „Partner“ von Berlin eine Rolle spielt: VEOLIA.

Global Arbitration Review
28.06.2012

Can VEOLIA trash Egypt at ICSID?
Von Karadelis, Kyriaki

French environmental services company Veolia has filed an ICSID claim against Egypt arising out of a contract to provide waste management services for the governorate of Alexandria.

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