CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

BVerfG

Urteil Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos. Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016.

Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,
– dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
– dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
– dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen. []

Vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16 – Rn. (1-73), http://www.bverfg.de/e/rs20161013_2bvr136816.html

Kommentar

Björn Schiffbauer: Vorläufige Anwendung nur unter drei Auflagen – das (erste?) CETA-Urteil des BVerfG vom 13.10.2016.

Statement Campact, foodwatch und Mehr Demokratie

(Karlsruhe, 13. Oktober 2016) Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.“

Pressekontakte:

Campact: Jörg Haas, haas@campact.de
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0178/816 30 17; Ansprechpartnerin für Organisatorisches vor Ort: Nicola Quarz, 0157/72389352
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0174/3751689
noceta

Statement Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, BUND-Handelsexperte, Mobil: 0172-2903751 bzw. BUND-Handelsexpertin Maja Volland, 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Statement Deutscher Kulturrat

Deutscher Kulturrat: CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden. Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt. 13.10.2016.

KMU gegen TTIP

Kommentar „KMU gegen TTIP“ zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (pdf). 13.10.2016.
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand. CETA bedeutet unfaire Privilegien für ausländische Investoren und setzt ausgerechnet verantwortungsvolle Unternehmer*innen verstärkt unter Druck.“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“: „Auch wenn das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts über CETA noch aussteht: Karlsruhe sendet ein fatales Signal an unsere europäischen Nachbarn. Dort gibt Länder, die den Prozess sehr genau verfolgen und ihre Entscheidung im Rat auch von seinem Ausgang abhängig machen werden.“ (pdf)

Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V.: CETA-Urteil aus Karlsruhe: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht… 13.10.2016.

Reaktion Parteien

Kläger Klaus Ernst (DIE LINKE) bei #Correctiv über die verlorene CETA-Klage vor dem Verfassungsgericht. 13.10.2016.
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: CETA: Die Quittung für unsaubere Arbeit. 13.10.2016.

Pressemitteilung der Piratenpartei: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger! 13.10.2016.

DIE LINKE im Europaparlament: CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Gabriel auf die Verbindlichkeit seiner Äußerungen verpflichten“. 13.10.2016.

Presseberichterstattung:

Tagesschau: Kommentar zum CETA-Urteil „Solange“ – Karlsruhes Lieblingswort. 13.10.2016.
Tagesschau
Tagesthemen
WDR: CETA-Klägerin: „Das Urteil ist einfach super“. 13.10.2016.
MDR: Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für CETA. 13.10.2016.
MDR: Thüringer Koalition in Ceta-Frage gespalten. 13.10.2016.
Deutschlandfunk: Urteil zum Freihandelsabkommen. Gericht gibt Auflagen für CETA-Zustimmung. 13.10.2016.
FAZ: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Karlsruher Notbremse. 13.10.2016.
ZEIT ONLINE: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Die Glaubwürdigkeit entscheidet. 13.10.2016.
SZ: Ceta-Klägerin: „Das ist mindestens ein 70-Prozent-Sieg„. 13.10.2016.
SZ: Die Richter sollen das mal genauer prüfen. 13.10.2016.
Spiegel: Karlsruhes knallharte Bedingungen für Ceta. 13.10.2016.
Freitag: Noch ist nichts entschieden. 13.10.2016.
Der Tagesspiegel: Das Urteil ist nicht das letzte Wort. 13.10.2016.
RP: Ceta-Urteil des Verfassungsgerichts. Vorsicht, Herr Gabriel! 13.10.2016.
correct!v: Verfassungsgericht will demokratischeres CETA. 13.10.2016.
Deutsche Welle: Ceta-Urteil ist Demokratie-Unterricht. 13.10.2016.
SHZ: Ceta vorläufig anzuwenden, findet Robert Habeck „politisch falsch“. 13.10.2016.
Neue Westfälische (Bielefeld): Jura-Professor Fisahn, Rechtsvertreter der CETA-Gegner, fühlt sich nach dem Karlsruher Richterspruch als Sieger. 13.10.2016.

 

Mehr Demokratie e.V.: Bernd Lange (SPD) verharmlost die Gefahren von CETA

Mehr Demokratie e.V.
(01.09.2016) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit dem Papier von Bernd Lange (MdEP, Vorsitzender INTA) zu CETA beschäftigt und heute dazu eine Analyse veröffentlicht.

rotelinie

Ergebnis: Bernd Lange verharmlost die Gefahr von CETA und stellt teilweise sogar falsche Behauptungen auf. Außerdem führt er in die Irre, wenn er meint, im parlamentarischen Ratifikationsverfahren wären noch substanzielle Klarstellungen zu erreichen.

Die roten Linien der SPD sind überschritten.

Kritische Punkte sind vor allem das fehlende Vorsorgeprinzip, die enormen Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschusses, die weitgehenden und immer noch zu unbestimmten materiellen Investorenschutzrechte, die von Lange völlig verschwiegene vorläufige Anwendung sowie der mangelnde Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Michael Efler: CETA: Bewertung des „Lange-Papieres“. 1.9.2016 (pdf)

SPD-Delegierte stimmen auf Bundesparteitag pro TTIP und CETA

11.12. Aktion des Berliner Netzwerks gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem Bundesparteitag der SPD (Foto: Wassertisch)

11.12. Aktion des Berliner Netzwerks gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem Bundesparteitag der SPD

Vom 10.–12. Dezember 2015 fand in der Messe Berlin der Bundesparteitag der SPD statt.* Da die Tagesordnung für den Samstag, 12.12., eine Abstimmung zum Thema TTIP & CETA vorgab, wollte das Berliner Netzwerk gegen TTIP | CETA | TiSA an diesem Morgen die Delegierten mit einer Aktion empfangen. Nachdem Campact am Donnerstag eine Eilmeldung mit dem Hinweis, dass das Thema schon am Freitag, 11. Dezember aufgerufen werde, herumgeschickt hatte, hat das Netzwerk schnell umdisponiert und die Aktion vorverlegt. Doch leider haben viele die Nachricht nicht mehr bekommen; so mussten wir zum Beispiel auf ein Symbol unseres Netzwerks – die Menschenrechtsfee von FIAN – verzichten. Andere konnten sich so spontan nicht mehr freinehmen. Man traf sich am Freitag um 8 Uhr bei Kälte und Regen vor der Messehalle und versuchte, die Delegierten auf die Gefahren für Demokratie & Rechtsstaat durch TTIP & CETA aufmerksam zu machen. Unser Berliner Bündnis hatte ein gemeinsames Banner aufgespannt, um ganz besonders auf die oft unterschätzte Gefährlichkeit von CETA hinzuweisen. (unser herzlicher Dank gilt Toni & Kathrin von Greenpeace Berlin, die das Banner vorbereitet haben):

„Mit CETA ist TTIP schon da.
Stoppt den Ausverkauf der Demokratie

Wie verabredet trugen die Netzwerk-Aktiven zusätzlich Schilder, die auf unterschiedliche Problematiken von TTIP & CETA hinweisen sollten. Anlässlich des Klimagipfels in Paris (COP21) haben wir vom Berliner Wassertisch das klimaschädliche Öl aus Teersanden thematisiert, da wir befürchten, dass mit CETA „das umstrittene Öl aus kanadischen Teersanden in europäischen Kraftstoffen landen könnte.Außerdem könnte es sein, dass die auf dem Klimagipfel getroffenen Vereinbarungen in Zukunft durch die Abkommen CETA und TTIP in der Praxis ausgehebelt werden! Investitionsschutzabkommen betrachten Klimaschutz grundsätzlich als Handelshemmnis. Auch aus Gründen des Klimaschutzes ist TTIP und CETA unfairhandelbar

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Letztendlich fand die Abstimmung Chancen und Risiken des transatlantischen Freihandels dann doch am Samstag statt. Gegen alle Vernunft, aber von uns durchaus erwartet, stimmten die Delegierten der SPD für den Kurs von Vizekanzler Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) und damit für den Abbau von Demokratie und Rechtsstaat. Im Vorfeld hatte es immer wieder Stimmen gegeben, die versicherten, dass die Mehrheit der Delegierten „auf unserer Seite“ wäre und es eine Chance gäbe, eine Ablehnung von TTIP & CETA zu erreichen. Doch die SPD handelte, wie sie immer handelt („Links blinken, rechts abbiegen“). Die SPD spielt gleichzeitig Regierung, Opposition und NGO, um alle Kräfte einzufangen und keine echte Opposition entstehen zu lassen. Und am Ende „biegt sie rechts ab“. Das war auch am 12.12.2015 der Fall. Weiterlesen

SPD und CDU wollen in Berlin Volksbegehren erschweren

Der Berliner Wassertisch unterstützt den Aufruf von Mehr Demokratie e.V. Berlin/Brandenburg:

Keine neue Hürde bei Volksbegehren!

„Die direkte Demokratie in Berlin ist eine Erfolgsgeschichte. Sie sollte ausgebaut, nicht eingeschränkt werden! Jedoch plant die Große Koalition im Abgeordnetenhaus, die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erschweren. So soll zukünftig schon ein abgekürzter Straßenname oder eine einzelne unleserliche Angabe auf der Unterschriftenliste zur Ungültigkeit der Unterschrift führen, obwohl die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Damit steigt der Anteil ungültiger Uungueltignterschriften deutlich an, die Initiativen müssten noch mehr Unterschriften sammeln und das Quorum wird faktisch erhöht! Es gibt keinen Anlass für eine Verschärfung der Unterschriftenprüfung. Missbrauch bei der Unterschriftensammlung hat es bisher nicht gegeben. Die bisherige Praxis hat sich bewährt.“

Zum Aufruf

Im Januar soll der Gesetzentwurf bereits beschlossen werden!

NOlympia Hamburg. Die Vernunft siegt!

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Olympia-Referendum in Hamburg am 29. November 2015

Berlin, 30.11.2015

Die Mehrheit der Abstimmenden hat sich am 29.11. in Hamburg gegen die Olympischen Spiele 2024 in Hamburg ausgesprochen!

Der Berliner Wassertisch gratuliert den Hamburger BürgerInnen zu dieser klugen Entscheidung! abstimmung

In seinem lesenswerten Kommentar schreibt Jens Weinreich: „Ich verneige mich vor der Olympia-Opposition, vor Walter Scheuerl, vor den NOlympia-Aktivisten, vor NOlympia Hamburg und vielen anderen, die sich als wahre Demokraten erwiesen und unfassbar hartnäckig gekämpft haben. Respekt. […] mündige Bürger haben in Hamburg gegen die Propagandamaschine von Sport, Politik, Medien und Wirtschaft obsiegt.“ (Jens Weinreich, 29.11.2015) Weiterlesen

EBI StopTTIP-CETA: EU-Präsident nimmt Unterschriften entgegen

Martin Schulz nimmt 3.284.289 Unterschriften von Stop TTIP entgegen
9. November 2015

Stop TTIP
Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative fordert Anhörung im Europäischen Parlament

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat heute (9. November) 3.284.289 Unterschriften von der Selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP entgegengenommen. Sprecher und Aktive der Bürgerbewegung, die sich mit einer Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wendet, forderten Schulz dazu auf, für eine Anhörung von STOP TTIP vor dem Europäischen Parlament einzutreten.

(Foto: Jakob Huber)


Martin Schulz anlässlich der Übergabe der Unterschriften (Foto: Jakob Huber)

Der Präsident zeigte sich erneut beeindruckt von der hohen Zahl der zusammengekommenen Unterschriften. Das Parlament, so Schulz, nehme dies sehr ernst. Er versprach, sich bei der EU für eine öffentliche Anhörung einzusetzen. Auch wird das EU-Parlament mit der neuen Regierung in Kanada Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob Nachverhandlungen möglich sind. Es könne nicht angehen, dass aus TTIP die private Schiedsgerichtbarkeit herausgenommen wurde, diese aber noch in CETA enthalten ist. Positiv überrascht war er von der breiten Ablehnung der privaten Schiedsgerichte im EU-Parlament. Mit solch einem klaren Votum gegen ISDS habe er nicht gerechnet.
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