Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

The Council of Canadians
Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.

Im Jahr 1989 unterzeichneten Kanada und die U.S.A. das Free Trade Agreement (CUSTA) (US Kanada Freihandelsabkommen). Im Jahr 1994 unterzeichneten die beiden Länder und Mexiko das North American Free Trade Agreement (NAFTA) (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen). Diese beiden Abkommen gaben die Richtung für eine neue Generation von bilateralen und regionalen Handelsabkommen und schafften ein Modell das von den meisten Regierungen noch immer energisch verfolgt wird.

Nach dem CUSTA verlor Kanada einen großen Teil seiner Produktionsbasis, da amerikanische Unternehmen ihre kanadischen Fabriken schlossen und sie Offshore verlagerten. Kanada gab auch die behördliche Aufsicht über seine Energiereserven auf. NAFTA führt eine neue Bestimmung ein – das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) – bei dem Unternehmen aus den drei Ländern die Regierungen der jeweils anderen Länder wegen Gesetzesänderungen, Änderung von Richtlinien oder Praktiken, die ihren Bilanzen schadeten, verklagen konnten.

Das Vermächtnis der NAFTA ist sowohl in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) (Transatlantisches Freihandelsabkommen) zwischen der Europäischen Union und den U.S.A., wie auch im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada noch immer gegenwärtig. Obwohl diese Abkommen den Handelsrahmen auf mehrere neue Weisen erweitern, enthalten beide ISDS-Bestimmungen, die insbesondere in Europa umstritten sind.

Als Folge von NAFTA ist Kanada das durch Investor-Staat-Bestimmungen am meisten verklagte Land unter den Industrienationen und Kanadier haben bei der Auseinandersetzung mit TTIP und CETA eine wichtige Erfahrung an die Europäer weiterzugeben. Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.“ Oktober 2015
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Mehr Demokratie e.V.: Bernd Lange (SPD) verharmlost die Gefahren von CETA

Mehr Demokratie e.V.
(01.09.2016) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit dem Papier von Bernd Lange (MdEP, Vorsitzender INTA) zu CETA beschäftigt und heute dazu eine Analyse veröffentlicht.

rotelinie

Ergebnis: Bernd Lange verharmlost die Gefahr von CETA und stellt teilweise sogar falsche Behauptungen auf. Außerdem führt er in die Irre, wenn er meint, im parlamentarischen Ratifikationsverfahren wären noch substanzielle Klarstellungen zu erreichen.

Die roten Linien der SPD sind überschritten.

Kritische Punkte sind vor allem das fehlende Vorsorgeprinzip, die enormen Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschusses, die weitgehenden und immer noch zu unbestimmten materiellen Investorenschutzrechte, die von Lange völlig verschwiegene vorläufige Anwendung sowie der mangelnde Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Michael Efler: CETA: Bewertung des „Lange-Papieres“. 1.9.2016 (pdf)

Kultur ist kein Handelsgut! – „CETA & TTIP Wegbassen!“

ttipwegbassen

Quoten statt Qualität? Verkaufszahlen statt Vielfalt?
CETA und TTIP bedrohen auch Berlins Kulturlandschaft und Clubszene. Deshalb setzt das Berliner Bündnis „TTIP | CETA & TiSA stoppen!“ im Vorfeld der sieben Großdemonstrationen am 17. September auf Berlins Straßen ein starkes Zeichen:

„CETA und TTIP Wegbassen – Für kulturelle Vielfalt!“
Zeit: 10. September, 18 Uhr
Ort: Lausitzer Platz, 10997 Berlin (Openstreetmap)
Veranstalter: Berliner Netzwerk „TTIP | CETA & TISA stoppen!“*
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Was ist die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen und wo steht sie eigentlich im Vertragstext?

31.08.2016
von: Berliner Wassertisch

Die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen bezieht sich auf Gesetze, die jetzt schon bestehen und die Bestimmungen beinhalten, die eigentlich den Liberalisierungszielen des Abkommens widersprechen aber trotzdem bei Inkrafttreten des Abkommens unverändert bestehen bleiben dürfen. Diese Gesetze sind im Anhang I des Abkommens aufgelistet. (bezogen auf Deutschland ab S. 1664 der deutschen PDF-Version) Diese Gesetze beziehen sich z.B. auf medizinische oder auf Pflegedienstleistungen.
Werden später solche Gesetze aus welchen Gründen auch immer so geändert, dass darin enthaltene Vorbehalte verringert werden, z.B. beim Marktzugang für ausländische Investoren, dann dürfen diese Liberalisierungen später nie mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn sich deutlich herausgestellt haben sollte, dass dieser Liberalisierungsschritt ein Fehler war. Ein Parlament darf dieses Gesetz dann nicht mehr in die ursprüngliche Fassung zurückversetzen, weil der CETA-Vertrag als völkerrechtliches Abkommen rechtlich darüber steht.

CETA-Vertrags-Auszug

  Auszug aus dem CETA Vertrag – Hervorhebung von uns

Diese Sperrklinkenklausel (ratchet-clause) ist im Vertrag an mehreren sehr versteckten Stellen untergebracht. Im Investitionskapitel steckt sie im Artikel 8.15 (ab S. 111 der deutschen PDF-Version) unter der Überschrift „Vorbehalte und Ausnahmen“. Man muss sehr genau lesen, um mitzubekommen, dass die unter 1.c) stehende positiv klingende Erlaubnis, in Anhang I aufgeführte Gesetze (=“Maßnahmen“) ändern zu dürfen, diese Änderung nur in einer Richtung erlaubt, nämlich nur in Richtung von weiteren Liberalisierungen.