Pressemitteilung AöW: „Wasserpolitik für die nächsten Generationen ambitioniert und gemeinwohlorientiert angehen“

Zum heute veröffentlichten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des BMU und UBA:

Gummersbach/Berlin. Das BMU und das UBA haben heute am 8.6.2021 den Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgestellt. Vorangegangen war ein Dialogprozess – bestehend insbesondere aus Vertretern von Bund, Ländern, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Verbraucher- und Naturschutz sowie der Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger.

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer erklärt hierzu: „Mit der Nationalen Wasserstrategie wird ein Grundstein für einen guten Zustand der Gewässer geschaffen. Die beiden Grundsätze Vorsorge und die integrative Betrachtung werden unterstützt ebenso wir die Herstellerverantwortung und die Stärkung von regionalen Strukturen bei der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Das BMU und UBA müssen noch weitere Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse mit Ländern und Ministerien durchführen, bevor umfassende und ressortübergreifende Maßnahmen angegangen werden können. Es bleibt offen, inwieweit die Nationale Wasserstrategie von den zukünftigen Bundesregierungen mitgetragen wird. Nicht zuletzt hat aber die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll aufgezeigt, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen. Das betrifft auch unser Wasser. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dies setzt einen ausreichenden Zeitkorridor voraus. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Es wird themenübergreifend deutlich, dass die Vermeidung und die Vorsorge sowie das Verursacherprinzip in der Wasserpolitik viel stärker Beachtung finden muss – hierfür wird sich die AöW weiterhin stark machen.“

Weiter erklärte AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die AöW unterstützt die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie und hat sich an dem vorangegangenen Wasserdialog aktiv beteiligt. Positiv aus dem Wasserdialog haben wir vor allem mitgenommen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernbestandteile kommunaler Daseinsvorsorge, die Organisationsstrukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft sind anerkannt und die Potenziale durch öffentliche Kooperationen müssen stärker gefördert werden.“

Die AöW setzt sich für die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Sie positioniert sich zu Themen, die auch im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie – insbesondere im Rahmen des Wasserdialogs – von wichtiger Bedeutung sind:

  • Am 22.06.2021 führt die AöW eine Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Kernanliegen der AöW zu dem Thema ist: Die öffentliche Wasserwirtschaft muss konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist dabei kompetenter, verlässlicher und gemeinwohlorientierter Partner der Städte und Gemeinden sowie weiterer Akteure.
  • Auch die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung bei wachsenden Nutzungskonkurrenzen ist ein wichtiges Thema, wozu sich die AöW positionieren wird.

Näheres:

  • AöW-Position, Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen (pdf)
  • AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung, Link

Dr. Durmuş Ünlü wird neuer Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung. AöW-Geschäftsführung: Dr. Durmuş Ünlü folgt auf Kirsten Arp

Berlin, 24. März 2021) Im Rahmen der AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 hat AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer bekanntgegeben, dass Geschäftsführerin Kirsten Arp die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Ende Juni 2021 auf eigenen Wunsch verlassen wird. […]

Dr. Durmuş Ünlü (Foto: Frederic Schweizer)

Zum 1. Juli 2021 hat das AöW-Präsidium Dr. Durmuş Ünlü zum Geschäftsführer bestellt. Dr. Ünlü ist in der Branche und insbesondere der AöW kein Unbekannter. Bereits seit knapp 11 Jahren ist der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Er hat sich insbesondere bei der Kritik an Handelsabkommen einen Namen gemacht und ist ein überzeugter Verfechter der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Scheuer freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und dass er einen erfahrenen Mann aus dem eigenen Verband für die Nachfolge gewinnen konnte.

Der Berliner gratuliert der AöW zu dieser Entscheidung und freut sich auf den neuen Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü!

Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung! AöW zum WWT am 22. März 2021

Pressemitteilung vom 19.03.2021 zum Weltwassertag am 22. März:

„Wir gestalten heute mit der Wasserstrategie unsere Zukunftschancen. Dabei muss Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung gelten – damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas wirbt für solidarische, gesamtgesellschaftliche Weichenstellung


AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas
Fotoquelle: Gerhard Weber

Lengede/Berlin. „Ob heißer Sommertag oder wochenlanges Homeoffice: Auf die Wasserversorgung ist Verlass – zu jeder Tages- und Nachtzeit kommt unser Trinkwasser verlässlich aus der Leitung. Eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge, die wir uns gerade am Weltwassertag am 22. März ins Bewusstsein rufen sollten. Denn dieser Service ist ein wahrer Luxus unseres täglichen Lebens, um den uns andere Regionen der Welt beneiden. Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren und zukunftsfest auszugestalten. Wir müssen jetzt mit einer nachhaltigen, integrierten Wasserstrategie und Nutzungskonzepten die Weichen stellen, um das öffentliche Interesse deutlich zu stärken – mit einer Priorisierung für das Trinkwasser“, sagt Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aus Berlin und langjähriger Vorsteher des Wasserverbands Peine. Baas hat sich jahrzehntelang für die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland eingesetzt und ist ein vehementer Verfechter der guten kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum als wichtigem Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er warnt davor zu glauben, dass markt- und profitorientierte Mechanismen den Sektor Wasser zukunftssicher und gerecht gestalten können. „Hier ist öffentliche Verantwortung gefragt – und damit sind die politischen Entscheider*innen in der Pflicht, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit klaren und fairen Regeln auszugestalten. Damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

Öffentliches Interesse muss stärker gewichtet werden

„Wasser wertschätzen“ ist das Thema, das die UN in diesem Jahr für den Weltwassertag ausgegeben haben. „Der Wert des Lebensmittels Nummer eins ist uns in der täglichen Nutzung oft gar nicht mehr bewusst, was vermutlich auch daran liegt, dass Trinkwasser vergleichsweise sehr günstig ist“, gibt Baas zu bedenken. „Doch spätestens mit den langen, heißen Sommern der letzten Jahre ist klar geworden, wie kostbar die Ressource auch im wasserreichen Deutschland ist und es umso mehr um bewusste und nachhaltige Wassernutzung gehen muss. Dennoch oder gerade deshalb erleben wir in den letzten Jahren steigende Bedarfsmeldungen aus Industrie und Landwirtschaft, Nutzungskonkurrenzen haben spürbar zugenommen.“ Hier brauche es klare Ziele und die Konzentration auf das gesellschaftliche Gesamtwohl, mahnt Baas. Das sei bislang noch nicht ausreichend erfolgt. „Mehrmengen für alle werden nicht leistbar sein. Wir müssen effiziente Technik fördern, Einsparpotenziale in allen Sektoren prüfen und uns auf die zentralen Interessen der Gesellschaft und ihrer sicheren Trinkwasserversorgung konzentrieren, bevor andere Nutzergruppen weitere Rechte erhalten. Jeder und jede Einzelne ist ganz direkt und jeden Tag von einer guten kommunalen Trinkwasserversorgung und umweltschonenden Abwasserbeseitigung abhängig. Deshalb muss hier die erste Priorität liegen. Diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher und bezahlbar erhalten werden.“ Weiterlesen

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

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AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), 17. Oktober 2019

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Berlin/Kempten. Kirsten Arp, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), gratulierte am vergangenen Dienstag der Stadt Kempten (Allgäu) sowie ihrem Tochterunternehmen und AöW-Mitglied Kemptener Kommunalunternehmen (KKU) vor Ort zum Beitritt zur Blue Community-Initiative und dem Kampagnenstart „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“. „Die Stadt Kempten setzt in vorbildlicher Weise bereits heute die vier Prinzipien der internationalen Blue Community-Bewegung um: Sie erkennt Wasser als Menschenrecht und öffentliches Gut an, das nachhaltig genutzt wird und steht dafür ein, dass die Wasserversorgung auch zukünftig in öffentlicher Hand bleibt. Kempten und das KKU machen sich durch ihre Selbstverpflichtung und die Kampagne auf den Weg, ihr Engagement noch zu verstärken. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg, unsere gemeinsamen Themen voranzubringen“, so Kirsten Arp.

Oberbürgermeister Thomas Kiechle nahm im Rathaus das offizielle Blue Community-Zertifikat entgegen und erklärte zu diesem Anlass: „Die öffentliche Wasserversorgung ist ein nicht-verhandelbares Gut für die Stadt Kempten. Das Allgäu ist bekannt für seine hervorragende Trinkwasserqualität und diese wollen wir auch weiterhin bewahren.“

Thomas Siedersberger, Geschäftsführer des Kemptener Kommunalunternehmens (KKU), dessen Kernkompetenz die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Kempten ist, stellte dar, wie die Stadt Kempten als neue Blue Community ihre Bürger sensibilisieren will, welche Vorteile Leitungswasser gegenüber abgepacktem Wasser mitbringt: „Die Kampagne ,TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER‘ informiert anschaulich und ansprechend, dass Leitungswasser und umso mehr in Kempten von hoher Qualität, preiswert und plastikfrei ist. Der Transport durch die Wasserleitung spart zudem im Vergleich zu Flaschenwasser CO2.“ Darüber hinaus wird im Kemptener Rathaus ein Trinkwasserspender installiert, wie es ihn bereits in zahlreichen städtischen Verwaltungsgebäuden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch alle Sitzungen wie beispielsweise des Stadtrats werden nun mit Leitungswasser aus Karaffen versorgt.

Auch das AöW-Mitglied Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (FVOA), im Jahr 1969 u.a. von der Stadt Kempten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung gegründet, trägt maßgeblich zur Umsetzung der Blue Community Grundsätze bei. Verbandsvorsitzender Herbert Seger erläuterte, wie der Zweckverband seit 15 Jahren Projekte des Vereins „Wasser für Senegal“ (Oberstdorf Allgäu) unterstützt. Dabei gehe es vor allem um die Finanzierung und Beratung beim Bau von Brunnenanlagen und kleinen Fernwasserversor­gungsanlagen für mehrere Dörfer.

Hintergrund zu Blue Communities

Die Mitglieder der Blue Community Initiative verpflichten sich selbst, vier Prinzipien umzusetzen:

– Anerkennung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung

– Wasserdienstleistungen bleiben auch zukünftig in öffentlicher Hand

– Leitungswasser anstelle von abgepacktem Wasser trinken

– Pflege von internationalen Partnerschaften, um obengenannte Ziel weltweit weiter zu verbreiten

Der internationalen, in Kanada gegründeten Initiative der Blue Communities gehören in Deutschland bereits Augsburg, Berlin, Marburg und München an.

Weitere Informationen:

Die Blue Communities in Deutschland: www.blue-community-deutschland.com/

Kampagne „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“: www.kku-kempten.de/trinkwasser/

Berichterstattung zur Zertifikatsübergabe auf der Homepage der Stadt Kempten: www.kempten.de/18513.html

Auch der Berliner Wassertisch gratuliert Kempten zu dieser klugen Entscheidung!

StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

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