Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

 

Hitzewelle. Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft mahnt: Sorgsamer Umgang mit Wasserressourcen nötig

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 8. August 2018

Plötzlich wird wieder einmal überdeutlich wie wichtig der sorgsame Umgang mit Wasser ist betont die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW). „Die Trinkwasserversorgung ist sicher, weil die Wasserwirtschaft seit Jahren vorsorgend handelt und den Schutz der Wasserressourcen durchgesetzt hat, beim Grundwasser und bei den Trinkwassertalsperren“, betonte der Präsident der AöW, Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer. Wenn künftig mit weiteren heißen Sommern gerechnet werden muss, braucht die Wasserwirtschaft dafür noch mehr Rückhalt.

Berlin. Bei der anhaltenden Hitze brauchen die Menschen, Flora und Fauna und fast alle Wirtschaftszweige mehr Wasser zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs, zur Kühlung und Klimatisierung. Wasser, das durch ausbleibende Regenfälle fehlt oder bei Unwetter an einzelnen Stellen im Übermaß schlagartig anfällt. Die AöW weist darauf hin, dass ein vorsorgender Gewässerschutz, insbesondere die Vermeidung von Verschmutzungen der Gewässer, verstärkt angegangen werden muss. Ein Kredo, das die AöW und die öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasser- und Bodenverbände, die Mitglied der AöW sind, schon lange vertreten. „Wer unsere Umwelt und unsere wichtigste Ressource für das Leben der Menschen schützen will, muss ganzheitlich denken und handeln“, verdeutlichte Scheuer heute in Berlin.

Foto: AöW

Die AöW sieht keinen Anlass zur Panikmache, will aber auch angesichts der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger nicht abwiegeln. Die aktuelle Betroffenheit der Landwirte wegen der Ernteausfälle versteht die AöW, sie mahnt jedoch an, dass bei Lösungsvorschlägen für die Zukunft der Vorsorgegrundsatz beachtet werden muss. Dabei sind die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land in weiten Teilen günstig.

Das heißt für die AöW: Die natürlichen Wasservorkommen müssen sowohl mengenmäßig als auch in der Qualität geschützt werden. Darauf müssen auch alle anderen Wirtschaftszweige Rücksicht nehmen und die Bewahrung des Wasserschatzes darf nicht nur der Wasserwirtschaft aufgetragen oder sogar aufgebürdet werden. Die AöW fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger und die Politik dazu auf, sich für diese Ziele einzusetzen.

Pressemitteilung als pdf

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de. www.aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. Weiterlesen

Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“

Zeitschrift für kommunale Wirtschaft
12.7.2018

Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“
Sicheres, reines Trinkwasser für alle – dafür macht sich die Initiative aus Kanada stark. Nun bekennt sich Marburg als dritte deutsche Stadt zu den Zielen der „Blue Community“.
Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch gratuliert der Stadt Marburg!!!

 

Hintergrund: Was ist eine Blue Community?

Blue Communities anerkennen Wasser als öffentliches Gut. Sie achten auf einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und setzen sich dafür ein, dass Wasserversorgung und -nutzung in der öffentlichen Hand bleiben. Sie unterstützen andere Länder dabei, eine funktionierende öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen und einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erreichen. Dazu pflegen sie einen langfristigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Partnern im In- und Ausland.

Blue Communities regen die Menschen in ihrem Umfeld dazu an, wieder mehr Leitungswasser zu trinken. Innerhalb der eigenen Strukturen und betrieblichen Abläufe bemühen sie sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser und nutzen soweit wie möglich Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wer lokales, nicht abgefülltes und nicht transportiertes Wasser trinkt, schont die Umwelt. Die Bereitstellung von Leitungswasser benötigt tausend Mal weniger Energie als jene von Mineralwasser.

Die Initiative Blue Communities wurde vom Council of Canadians lanciert, einer kanadischen Organisation für soziale und ökologische Gerechtigkeit.“ (Quelle)

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: JEFTA so nicht ratifizieren!

Netzwerk Gerechter Welthandel!
22.5.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben drücken wir unsere tiefe Besorgnis über den Inhalt und das beschleunigte Ratifizierungsverfahren des EU-Japan-Handelsabkommens aus, das bereits am 26. Juni 2018 im Rat der EU beschlossen werden soll. Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, JEFTA sorgfältig zu prüfen und von der Bundesregierung die Ablehnung des Abkommens in seiner jetzigen Form zu fordern.

JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU verhandelt hat. Es wurde fünf Jahre lang im Geheimen verhandelt und würde ein Viertel des weltweiten Bruttoinlandsproduktes umfassen.

JEFTA beinhaltet Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU- Mitgliedsstaaten massiv einschränken. Die EU-Kommission stufte JEFTA als ein „EU only“ Abkommen vor; Bundestag und Bundesrat dürfen nach dieser Lesart nicht über das Abkommen abstimmen. Dennoch müssen die nationalen Parlamente in den Ratifizierungsprozess zumindest einbezogen werden.

Dies sind unsere grundlegenden Bedenken:

  • Obwohl die Intransparenz bei den Verhandlungen zu den Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) deutlich kritisiert wurde, führte die EU-Kommission die Verhandlungen mit Japan unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Durch die vorgesehene „Rendezvous-Klausel“ im JEFTA-Artikel 8.81 zum freien Datenverkehr könnten Bestimmungen des Abkommens nach Ratifizierung verändert werden. Ob bei solchen Veränderungen Parlamente mit einbezogen werden, ist unklar. Das ist in Anbetracht des Datenschutzskandals rund um Facebook und Cambridge Analytica besonders besorgniserregend.
  • Das JEFTA-Kapitel 18 zur regulatorischen Kooperation könnte dazu führen, dass künftig Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommt. Diese Vorgehensweise wirkt wie ein Filter, der die Spielräume demokratischer Politik massiv einschränken kann – denn auf diesem Wege können politische Projekte, die die Inhalte von JEFTA berühren, schon gestoppt werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt.
  • JEFTA schafft zehn Sonderausschüsse (Artikel 22.3) zwischen Regulierungsbehörden der EU und Japans zu Angelegenheiten, die nationale Kompetenzen berühren: öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Dienstleistungen, Investitionen, E-Commerce etc. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden, nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gibt keine Garantie in dem Text, dass nationale Parlamente involviert sein werden.
  • JEFTA nutzt ein Negativlisten-Konzept für Dienstleistungen: was dort nicht auftaucht, ist automatisch für den freien Markt geöffnet. Diese Methode beschränkt die Möglichkeiten von Regierungen stark, öffentliche Dienstleistungen einzuführen, auszuweiten und zu schützen sowie gescheiterte Privatisierungen umzukehren.
  • JEFTA würde es der EU und ihren Mitgliedsstaaten erschweren, japanische Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu kontrollieren, obwohl es bereits dokumentierte Fälle von illegalen Importen gentechnisch veränderter Organismen in Futtermitteln aus Japan gibt. Weltweit ist Japan das Land mit den meisten zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, sowohl in Lebens- als auch in Futtermitteln.
  • Das Kapitel 16 zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ist schwächer als das im CETA-Abkommen mit Kanada. Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA- Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten – obwohl Japan zwei der acht ILO Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Zudem enthält der Artikel über Wälder nur schwache Verpflichtungen – obwohl Japan ein großer Holzexporteur ist und als einziges G7-Land keine Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Einfuhr illegal eingeschlagenes Holzes hat. Bei den Themen Waldschutz und Biologische Vielfalt ist selbst die schwache Verpflichtung zur Kooperation, die in CETA enthalten ist, entfallen.
  • JEFTA enthält keine Vorrangstellung für den Klimaschutz: Klima – und Umweltschutzmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie keine Handelsbeschränkung oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei darstellen.
  • Das in der EU fest verankerte Vorsorgeprinzip ist im Abkommen nicht ausreichend verankert.
  • Hinter verschlossenen Türen verhandeln die EU und Japan parallel zum Handelsabkommen noch ein Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige Konzernklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Das bisher größte Handelsabkommen der EU erfordert eine viel umfassendere Überprüfung, als es momentan bekommt. Deshalb fordern wir Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dazu auf, eine kritische öffentliche Debatte in den Parlamenten und darüber hinaus anzustoßen, bevor es zu spät ist.

Brief auf der Website des Netzwerks Gerechter Welthandel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks Gerechter Welthandel

Vgl. auch die Stellungnahme der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft e.V. (AöW) zu JEFTA:

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck. Zum Beitrag

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.

Berlin, den 14.05.2018

AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.

Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).

Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.

Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:

  • Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.

Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.

  • Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.

Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.

  • Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.

Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.

  • Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).

Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

  • Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.

Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

  • Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.

Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme als pdf

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83

hecht@aoew.de
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stellungnahmen der AöW hier

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März: Menschenrecht auf Wasser: weltweit verwirklichen!

Pressemitteilung des Forum Umwelt und Entwicklung zum Weltwassertag am 22. März 2018

Menschenrecht auf Wasser:
weltweit verwirklichen!

  • Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht.
  • Wir fordern die neue Bundesregierung und die EU-Kommission auf,
    das Recht der Menschen auf Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung endlich weltweit zu verwirklichen.
  • Wir müssen uns vom einseitigen Ökonomisierungs-, Kommerzialisierungs- und Privatisierungskurs im Bereich Wasser abwenden. Vor allem in der internationalen Handels- und Entwicklungszusammenarbeit müssen Menschen, Umwelt und die lokale und regionale Entwicklung geschützt werden.

(Berlin, 21.3.2018) Zum morgigen Weltwassertag erinnern Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft an die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung und an die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Wir wollen keine Wasserraub-KomplizInnen sein
Heute leiden 1,3 Milliarden Menschen weltweit unter Wasserstress. 2030 werden voraussichtlich drei Mal so viele Menschen betroffen sein. Auch Deutschland importiert virtuelles Wasser in Form von landwirtschaftlichen Produkten und Industrierohstoffen aus Regionen, die unter Wasserstress leiden. Der zunehmende Ökonomisierungskurs weltweit, der von der Bundesregierung mitgetragen wird, hat schon jetzt dramatische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. „Als BürgerInnen eines demokratischen Rechtsstaats erwarten wir, durch unseren Konsum nicht zu Wasserraub-KomplizInnen zu werden. Daher sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, zumindest für Transparenz über die Herkunft von Konsumgütern und Lieferketten zu sorgen“, erklärt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Wasser muss öffentlich bleiben
Der Zugang zu Trinkwasser und zu Sanitärversorgung muss auf Dauer möglich und ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ausgestaltet sein. „Deutschland muss sich hierbei deutlich zu der kommunalen Daseinsvorsorge mit Organisationsstrukturen in öffentlicher Hand zur Lösung der Herausforderungen bekennen, denn das ist ein Erfolgsmodell“, bekräftigt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW). Sie bezieht sich dabei auch auf die Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels (SDG) 6. Sie fordert von der neuen Bundesregierung, die kommunale Ebene bei zukünftigen internationalen Umsetzungsbeiträgen zur Erreichung der Wasserziele stärker zu unterstützen und zu koordinieren.

Von einem verbesserten Zugang zu Wasser könnten nach Überzeugung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung viele Menschen in ihrem Alltag direkt profitieren.

„Leitungswasser sollte für alle Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland in guter Qualität, preiswert und überall zur Verfügung stehen. Dafür müssen Trinkbrunnen im öffentlichen Raum wie an Plätzen, wichtigen Verkehrsknotenpunkten, aber auch in Schulen und öffentlichen Gebäuden gebaut werden“, fordert Franziska Killiches von der Initiative a tip: tap.

Unter dem Druck der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (Right2Water) wurde der Wasserbereich zwar aus der Europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen – ein Riesenerfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Doch hier können die Schlussfolgerungen aus der Bürgerinitiative auf keinen Fall enden. „Auch vor dem Hintergrund, dass 2019 eine Überprüfung der Ausnahme durch die Europäische Kommission ansteht, fordern wir, dass die EU den politischen Auftrag ihrer Bevölkerung ernst nimmt und ihre Privatisierungspolitik bei der Wasserversorgung endgültig beendet“, so Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch.info.

Pressekontakte:
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
chef@forumue.de, +49 (0)30 678 177 588, 0171 38 36 135;
Helge Swars, Weltfriedensdienst e. V.
swars@weltfriedensdienst.de, +49 (0)30 253 990 28;
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW),
hecht@aoew.de, +49 303 974 36 19;
Franziska Killiches, a tip: tap e.V.
franziska@atiptap.org, +49 (0)30 218 043 77;
Rainer Heinrich, Berliner Wassertisch.info
rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info, +49 (0)30 915 092 41

Das Forum Umwelt und Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. In der AG Wasser sind unter anderem aktiv: Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft, A tip:tap, Berliner Wassertisch.info, BORDA, GegenStrömung, GRÜNE LIGA, WECF, Weltfriedensdienst.