Fracking in Niedersachsen

Soeben erreichte uns folgender Hinweis von der Bürgerinitiative Kein Co2-Endlager, den wir unseren LeserInnen zur Kenntnis geben möchten.

Bürgerinitiative Stoppt Co2-Endlager

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes vom 2. Juli 2014 (Drucksache 285/14)

 
Bildschirmfoto 2014-07-06 um 19.55.20
 

Hier findet sich folgende Passage:

Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck...

Die BI Kein Co2-Endlager schreibt hierzu:

 
Besonders schlimm ist der neue § 106a WHG: NACH der Gesetzesnovelle ist sogar die wasserwirtschaftliche Katastrophe einer Verpressung von Lagerstättenwasser ausdrücklich wasserrechtlich unangreifbar geworden, wenn sie bergrechtlich genehmigt worden ist.
Das heißt für mich als erfahrene Wasserfachfrau im Vollzug außerdem noch, dass dieser ausdrücklich gesetzliche Passus jede vom Gesetz grundsätzliche nachträgliche Auflage oder Verschärfungen durch rechtliche Anpassungen der bestehenden Einzelgenehmigung faktisch unmöglich macht.

FAZIT 1 : Das bestehende Wasserrecht bietet dem Vollzug erheblich mehr Möglichkeiten, Schlimmes zu verhindern als nach Einführung eines neuen § 106a WHG.

FAZIT 2: Die geplante Novelle gibt den Konzernen den wasserrechtlichen ungeprüften und absolut sicheren Halt, den sie im  bestehenden Wasserrecht zugunsten des Wohls der Allgemeinheit schmerzlich vermissen, weil nachträglich verschärfende  wasserrechtliche Auflagen und sogar ein sofortiges uneingeschränkte Verbot im Sinne des Allgemeinwohls möglich wären.

Nach Verabschiedung dieser geplanten Novelle haben die Wasserbehörden keinen wasserrechtlichen Einfluss mehr auf alles, was derzeit bereits praktiziert wird; egal, wie technisch katastrophal das ganze Ausmass der naturgegebenen Wirkungszusammenhänge auch sein wird.

FAZIT 3: Die Novelle ist eine Bankrotterklärung der Juristen an die wasserwirtschaftlichen Ingenieure und sonstigen vergleichbaren Fachleute.

So ähnlich ließe sich sogar juristisch sauber ein Supergau als ausdrücklich erwünscht beschreiben.

 

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!

Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

[…]

Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]

zum Artikel…

Bundestag: Chancen und Risiken von TTIP (3.7.2014)

Deutscher Bundestag

Chancen und Risiken von TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Anhörung) – 03.07.2014

Berlin: (hib/HAU) Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Vor einem „Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards“ warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“. Die Logik der „regulatorischen Harmonisierung“ ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier. Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

Wenn es lediglich um die Vereinfachung technischer Zulassungsverfahren gehe, bräuchte man nicht so ein riesiges Vertragswerk, sagte Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das kann man auch in einer Zollunion vereinbaren“, befand der DGB-Vertreter. Der Gewerkschaftler kritisierte zudem, „dass elementare Standards für die Beschäftigten von der amerikanischen Seite nicht ernst genommen werden“. In einzelnen Staaten der USA würde gar mit „gewerkschaftsfreien Zonen“ um Investoren geworben. „Wenn dadurch Druck auf die hiesigen Unternehmer ausgeübt wird, ebenfalls die Standards zu senken, ist das nicht nachhaltig“, sagte Payandeh.

Einer Umfrage unter 2.500 mittelständischen Unternehmen, die international engagiert seien, habe ergeben, dass 60 Prozent der Befragten TTIP für wichtig bzw. sogar sehr wichtig halten, sagte Volker Treier, Außenhandelschef beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK). 75 Prozent dieser Unternehmen hätten wiederum angegeben, den größten Vorteil des Abkommens in der gegenseitigen Anerkennung von produktrelevanten Standards zu sehen. Derzeit, so Treier, werde geprüft, wo man auf Doppelzertifizierungen verzichten könne. So könnten Kosten gespart werden, denen kein Nutzen gegenüber stehe.

Das Abkommen sei eine Chance, die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, sagte EU-Vertreter Schlegelmilch. „Wir werden die Amerikaner nicht so ohne Weiteres von der Angel lassen, wenn es um die Ratifizierung der bei ihnen umstrittenen Normen geht“, kündigte er an. Auch könnten in der Frage der nachhaltigen Fischerei oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder positive Effekte durch das Abkommen erzielt werden. „Und zwar unter einem starken Input der Zivilgesellschaft“, fügte er hinzu. Was den Investorenschutz angeht, so machte Schlegelmilch deutlich, das damit die Nachhaltigkeit nicht ausgehebelt werden dürfe.

Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“ zeigte sich dennoch skeptisch. Wenn von der EU-Kommission zu hören sei, alle Regulierungen, die die Wettbewerbsposition Europas gefährden könnten, müssten auf den Prüfstand, sei sein Vertrauen darauf, dass die europäischen Standards in den Verhandlungen aufrecht erhalten werden „relativ begrenzt“.

 

Regierung stellt Eckpunkte zum Thema Fracking vor

Stell dir vor, es ist der Tag des Länderspiels Deutschland gegen Frankreich und die Regierung stellt ihr Eckpunktepapier zu Fracking vor. No joke….

Nach dem Eckpunktepapier der Regierung soll Fracking unter Auflagen erlaubt werden.

Kritiker, darunter der Berliner Wassertisch, fordern jedoch ein vollständiges Fracking-Verbot!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
04.07.2014

Überblick über die geplante „Fracking“-Regelung

Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für die Regelung von Fracking geeinigt. Die Eckpunkte beinhalten die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.

Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität. Klar ist: Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Deshalb haben sich Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte verständigt: […]

zum Artikel…

Weitere Informationen

Video-Statement von Barbara Hendricks zum Thema „Fracking“

Statement Barbara Hendricks vom 04. Juli 2014 (mp3, 1,2 MB)

 

Kritische Kommentare hierzu:

Frankfurter Rundschau
07.07.2014

Schiefer-Gas: SPD will den Weg für Fracking freimachen

Von Thorsten Knuf

Die Bundesregierung will das Fracking in Deutschland unter strengen Auflagen erlauben. Das zeigt ein Brief von Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks an ihre eigene Bundestagsfraktion.

zum Artikel…

 

Frankfurter Rundschau
04.07.2014

Gutes Fracking, böses Fracking

Von Michael Bauchmüller

Die Deutschen lehnen das Fracking ab – dabei wird der Boden hierzulande schon seit Jahrzehnten gefrackt. Warum dieser energiepolitische Unsinn enden muss, zeigt ein Blick in die USA.

zum Artikel…

 

Klimaretter
04.07.2014

Fracking auf dem Prüfstand

Von Susanne Götze

Nach einem internen Eckpunktepapier von Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium soll Fracking weitgehend verboten werden – allerdings nur bis 3.000 Meter unter Tage. Konventionelles Fracken soll weiterhin erlaubt bleiben. Nach der Sommerpause soll die neuen Regeln beschlossen werden. Kritiker fordern hingegen ein vollständiges Frackingverbot für Deutschland.

zum Artikel…

 

Gegen Gasbohren
04.07.2014

Liebe Freunde, dies ist das Märchen vom Fracking-Verbot

Von BBU

Gabriel und Hendricks opfern mit ihrer Einigung beim Fracking die Umwelt den Interessen der Gasindustrie […]

zum Artikel…

 

Oliver Krischer
04.07.2014

GroKo schafft Fracking-Ermöglichungsgesetz

Am Tag des WM-Viertelfinalspiels Deutschlands legen Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks ihre Eckpunkte für ein Fracking-Ermöglichungsgesetz vor. Laut ihrem Schreiben haben die Minister zentrale Versprechen zum Schutz von Menschen und Umwelt beim Thema Fracking aufgegeben.

In ihrem Eckpunktepapier wird vor allem eines klar: Die Bundesregierung beugt sich dem Druck der Industrie. Sie wollen nicht nur Fracking für so genanntes ‚Tight Gas‘ erlauben, sondern dabei sogar wassergefährdende Stoffe zulassen. […]

zum Artikel…

 

WAZ
04.07.2014

Vermeintliches Fracking-Verbot lässt Ausnahmen zu

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagen: „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.“ Das lässt Ausnahmen zu – auch in NRW.

zum Artikel…

 

Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

The privatization of the Greek water companies in Athens and Thessaloniki has been frozen

Wunderbar! Die Privatisierungen der Wasserbetriebe in Athen und in Thessaloniki sind auf Eis gelegt!

European Federation of Public Service Unions (EPSU)
30.0EPSU6.2014

The privatization of the Greek water companies in Athens and Thessaloniki has been frozen

This was the news reported to the General Assembly of the Thessaloniki water company (EYATH) today. Workers representatives cheered the report that the ongoing privatisation of the public company is in direct conflict with a decision of the Council of State which had decreed that the privatization of the Athens water company sought by the Greek government and welcomed by Eurozone President and Dutch Finance minister Dijsselbloem was illegal. The workers, their union and a broad coalition of social movements had already successfully organized a referendum in which 98% of votes cast of nearly 220.000 people said No to the privatization, 18 May 2014. […]

zum Artikel…

 
Ein weiterer Artikel zum Thema:
Privatisation of Athens Water Utility ruled unconstitutional