Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

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PowerShift - Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- &
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Endspiel um die Kohle: Mittwoch Menschenkette am Kanzleramt

CAMPACT schreibt:

Seit Monaten wird um die Zukunft der Kohlekraft gestritten, nun hat Sigmar Gabriel verkündet: „Wir werden am 1. Juli die Entscheidung treffen.“ Damit ist jetzt klar: Am Mittwoch geht es um alles. Und wir haben Großes vor: Eine kraftvolle Menschenkette am Kanzleramt – während drinnen die Koalitionsspitzen mit Merkel, Gabriel und Seehofer darüber entscheiden, ob die dreckigsten Kohlekraftwerke endlich abgeschaltet werden.

Doch damit die Menschenkette gelingt, müssen wir richtig viele werden – und dafür brauchen wir Sie.

Kommen Sie am Mittwoch zur Menschenkette!

Ort: Forum vor dem Kanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
, (Stadtplanlink)
Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2015, 17.00 bis 18.30 Uhr

Bitte teilen Sie uns auf jeden Fall mit, wenn Sie kommen. Eine kurze E-Mail an aktion@campact.de genügt. Denn je mehr Leuten sich anmelden, desto größer können wir die Aktion planen – und schon vorher Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

Die Regierung erwägt, die von Vizekanzler Gabriel ins Spiel gebrachte Abgabe auf Kohlekraftwerke zu beerdigen – und durch ein milliardenschweres Subventionsprogramm für RWE, Vattenfall und Co. zu ersetzen. Die Klimaziele wären damit nicht mehr zu erreichen. Mit fatalen Auswirkungen für den Klimagipfel von Paris, der im Dezember ein neues Klima-Abkommen beschließen soll.

Schon einmal konnten wir mit einer Menschenkette die Kohlelobby stoppen. Im April trommelten die Kohlegewerkschaften IG BCE und Verdi zu einer Großdemo in Berlin. Ihr Ziel: die Kohle-Abgabe abräumen. Doch dieser Plan misslang, weil zeitgleich viele tausend Menschen am Braunkohletagebau Garzweiler den Baggern die rote Linie aufzeigten – und auf diese Weise deutlich machten, dass wir Bürger/innen den schrittweisen Ausstieg aus dem Klimakiller Kohle wollen.
Diesen Erfolg müssen wir wiederholen und den Kohleausstieg erneut gegen die Kohlelobby verteidigen. Doch bis Mittwoch bleibt nicht mehr viel Zeit. Leiten Sie diese E-Mail an Verwandte, Freund/innen und Kolleg/innen weiter und verbreiten Sie die Kohlekette über Soziale Medien. Der Mittwoch entscheidet – jede Person zählt!

Ich würde mich freuen, Sie am Mittwoch zu sehen.
Herzlich,
Ihr Chris Methmann, Campaigner

6000 Menschen demonstrieren für unser Klima. Anti-Kohle-Kette in Garzweiler II erfolgreich

anti-kohle-kette
Initiiert wurde die Menschenkette vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der BUNDjugend, Greenpeace, der Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Campact sowie der Bürgerinitiative »Stop Rheinbraun«

Die Organisatoren schreiben:

  • DANKE für DEINE Teilnahme an der Anti-Kohle-Kette am 25.04.2015 am Tagebau Garzweiler
  • WIR waren 6.000 und kamen aus vielen Ländern und drei Kontinenten.
  • WIR kamen zu Fuß, mit Fahrrädern, Treckern und Reisebussen, mit der Bundesbahn und mit Shuttlebussen, um ein kraftvolles Zeichen für den Kohleausstieg zu setzen
  • WIR haben mit unserer Menschenkette unseren Willen deutlich gemacht:
    Bis hierhin und nicht weiter: STOPPT die Kohlebagger und Klimakiller!
  • WIR haben gezeigt: unser Widerstand ist bunt, freundlich und kreativ, gruppen- und generationenübergreifend.
  • DANKE für DEIN Zeichen gegen die Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Braunkohle.
  • DANKE für DEINE Solidarität mit allen vom Kohleabbau – und der Kohleverstomung betroffenen Menschen.
  • DANKE für DEIN deutliches Signal für eine lebens- und liebenswerte Zukunft ohne Klimachaos.

Aktuelle Fotos findest Du hier: https://www.flickr.com/groups/antikohleketten/

Zum Beitrag

RP online berichtet:

Tausende Menschen haben am Samstag mit einer „Anti-Kohle-Kette“ für konsequenten Klimaschutz demonstriert. Es ist die größte Demonstration, die das Rheinische Braunkohlerevier jemals gesehen hat. Der Erkelenzer Bürgermeister dankte den Menschen „für dieses Zeichen nach Düsseldorf und Berlin“. Ausschreitungen gab es laut Polizei keine.“

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Reaktionen auf unsere gemeinsame Kampagne: Türhänger-Netzaktion: „Freihandelsabkommen, bitte draußen bleiben“

Türhänger-Netzaktion: „Freihandelsabkommen, bitte draußen bleiben“
Von Steffen Daniel Meyer

Vor der Europawahl wollen Aktivisten Millionen Türhänger gegen das transatlantische Freihandelsabkommen verteilen. Einige Parteien haben auf die Kritik bereits reagiert. Die CDU spricht von einer „Lügenkampagne“.

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Anti-TTIP Flashmob bei SPD-Wahlkampfauftritt von Martin Schulz

lokalkompass.de
03.05.2014

Anti-TTIP Flashmob bei SPD-Wahlkampfauftritt von Martin Schulz und Ullrich Sierrau

Zahlreiche Bürger haben am Freitagnachmittag in Dortmund an der Reinoldikirche den sozialdemokratischen Europa-Spitzenkandidaten Martin Schulz bei der SPD-Wahlkampfkundgebung mit ihrer Forderung nach dem sofortigen Stopp des EU-US-Freihandelsabkommens TTIP konfrontiert. […]

Bereits am letzten Montag übergab das campact-Netzwerk in Berlin über 460.000 Unterschriften für ein klares NEIN! zum EU-USA Freihandelsabkommenan (TTIP) an Martin Schulz. Wie auch am Freitag in der Dortmunder Innenstadt forderten die Unterzeichner die Verhandlungen über das umstrittene TTIP-Abkommen abzubrechen, weil es die Demokratie und Verbraucher, Umwelt und Gesundheit gefährde. Der onlinegestützte campact-Appell, der in dieser Woche täglich über 1000 neue Unterstützer verzeichnete, wird von Campact gemeinsam mit den Partnern Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Berlin 21, Berliner Wassertisch, Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), sowie Mehr Demokratie e.V. getragen.

TTIP Verhandlungsstopp fordern

Gemeinsamer Appell: Stopp TTIP

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