#Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!

Pressemitteilung der AöW:

AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Initiativbericht des Umweltsauschusses unverändert anzunehmen.

Berlin, 4. September. Am kommenden Montag droht im Europäischen Parlament ein Debakel. Mitte Juli hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht (A8-0228/2015) zu Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser beschlossen. Darin wurden konkrete Forderungen an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung formuliert. Der Bericht enthält zudem auch klare Positionen gegen Privatisierung und Liberalisierung im Wasserbereich und gegen die geplanten Freihandelsabkommen in Bezug auf den Wassersektor. Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und viele Organisationen, die für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser kämpfen, war der Beschluss des Umweltausschusses eine Genugtuung und wichtig, denn die Antwort der Europäischen Kommission in 2014 hatte nicht überzeugt. Der Bericht liegt nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Entschließung am 08.09.2015 vor, und der Kampf geht los.

Erstaunlich ist, dass aus der Fraktion der EVP einzelne Abgeordnete mit Änderungsanträgen genau die klaren Aussagen aus dem Bericht eliminieren wollen und damit eine Verwässerung der Position des Europäischen Parlaments droht. Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei – EVP (Christdemokraten) und die Europäischen Konservativen und Reformisten – ECR versuchen mit einem weiteren Schachzug und einer gänzlich neuen Resolution den gesamten Bericht vom Tisch zu fegen. Darin finden sich dann nur noch allgemeine Aussagen zur europäischen Wasserpolitik wieder.

Erstaunlich ist dieser Vorgang, als ja in den Ausschüssen des Parlaments die Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Parlament vertreten sind. Der im Ausschuss erzielte Kompromiss droht damit im Plenum zunichte gemacht zu werden. „Wir fragen uns, was angesichts solcher Vorgänge die Ausschussarbeit für die Abgeordneten bedeutet und wer wirklich für eine an den Interessen der Menschen in Europa orientierte Wasserpolitik kämpft“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW.

Die Allianz der öffentlichen Wasserpolitik hat in einem Brief, alle deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Bericht zu verabschieden. Sie fordert die Abgeordneten auf, die Aussagen im Bericht, dass Wasser keine Ware ist, sondern öffentliches Gut und für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist sowie die Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung aus den Binnenmarktvorschriften und allen künftigen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA…] auszunehmen, beizubehalten. Denn das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürger in Europa.


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EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen

ZEIT
02.09.2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler

Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.

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Wirtschaft
02.09.2015

Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.

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Zur Antwort von Malmström vom 1. September

Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission

CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.

CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.

The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.

CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.

Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.

EU-Kommission betreibt Geheimniskrämerei um TTIP-Dokumente

Süddeutsche Zeitung
13.08.2015

Freihandel, jetzt noch geheimer

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Alexander Mühlauer, Brüssel

  • Minister aus EU-Ländern, die wissen wollen, was Europäer und Amerikaner in Sachen TTIP verhandeln, erhalten die Dokumente nun nicht mehr.
  • Stattdessen dürfen sie die Papiere nur zu bestimmten Zeiten in einem Brüssler Leserraum einsehen.
  • Die Verhandlungen sind größtenteils geheim, bestimmte Details kennen noch nicht einmal deutsche Parlamentarier, die aber über den Vertrag abstimmen sollen.

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No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

orf

Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

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Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA