Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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CETA: Verkaufte Demokratie

Neue Studie (Nov. 2014):
Wie die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren das Allgemeinwohl in Kanada und in der EU bedrohen

Einige der wichtigsten Ergebnisse:
 
Deckblatt der Studie

  1. Die Erfahrungen, die Kanada bereits innerhalb der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gesammelt hat, zeigen deutlich die Gefahren der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
  2. Die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren räumen diesen noch größere Privilegien ein als NAFTA und erhöhen damit das Risiko, dass diese Klagerechte gegen zukünftige politische Maßnahmen benutzt werden
  3. Das Risiko für die kanadische Regierung, von Banken und Versicherungen verklagt zu werden, steigt enorm an.
  4. Durch CETA erhöht sich das Risiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten, von kanadischen Investoren aus dem Bergbausektor, der Öl- und Gasindustrie verklagt zu werden.
  5. Kanadische Tochterfirmen von in den USA ansässigen Multis können durch CETA europäische Regierungen verklagen.

zur Studie (PDF)

 

Calw: Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen

SWR Fernsehen
6.11.2014

Calw. Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen

Der Landkreis Calw darf seine Kliniken weiterhin finanziell unterstützen, so das vorläufige Beratungsergebnis des Oberlandesgerichts Stuttgart.

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Außerdem:
Schwarzwälder-Bote
6.11.2014

Kreis Calw hat Grund zur Hoffnung
Fröhliche Gesichter bei Landrat Helmut Riegger und den Rechtsbeiständen des Kreises Calw gestern nach einer lediglich einstündigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Es ging erneut um die Musterklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDP) gegen den Defizitausgleich der Calwer Kreiskliniken aus Steuermitteln.

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Welt
6.11.2014

Krankenhaus-Subventionen auf dem juristischen Prüfstand
Der Rechtsstreit um Subventionen von Städten und Kreisen an ihre finanziell klammen Kliniken ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die nächste Runde gegangen.
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Vgl. dazu die Schrift von Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

 

 

 

 

 

Studie der kommunalen Kliniken

Umstrittene EU-Regelung zur Daseinsvorsorge

OLG Stuttgart Mitteilung

Die „EnBW-Stadtwerke Kooperation“ in Stuttgart

Sendung von Leben mit der Energiewende TV vom 25.10. 2014
Ein Film von Frank Farenski zur Stuttgarter Konzessionsentscheidung für Strom und Gas

Die Ausschreibung der Strom- und Gaskonzessionen dient den Energiekonzernen
Erlebt und erklärt am Beispiel Stuttgart

Ein Film mit dem Stuttgarter Stadtrat Hannes Rockenbauch und Barbara Kern vom Stuttgarter Wasserforum

 

Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

TTIP – Droht Aufweichung bewährter Standards in der Versorgung?

aus: Messe-Spezial || wat 2014 – Karlsruhe
Vortragszusammenfassung aus WAT-Kongress

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) – Droht eine Aufweichung bewährter Standards in der Versorgung?
von Gunda Röstel (Stadtentwässerung Dresden GmbH)

Die Vortragszusammenfassung zeigt die Problematik auf, die sich für die Wasserversorgung mit dem TTIP Freihandelsabkommen ergeben könnte.