CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip

Berliner Zeitung
21.06.2016

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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip
Von Stefan Sauer
„Man muss bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA sowie mit Kanada mittlerweile den Eindruck gewinnen, Befürworter und Gegner sprächen von vollkommen unterschiedlichen Verträgen. Auf der einen Seite schwören EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Befürworter Stein und Bein, europäische Verbraucher-, Umwelt-, und Arbeitsschutzstandards blieben durch die Abkommen unangetastet. […] Der zentrale Befund der Studie [pdf] allerdings ist unzweifelhaft und überprüfbar: Auf keiner der 1600 Seiten, die das CETA-Abkommen umfasst, ist das Vorsorgeprinzip auch nur erwähnt.[…]“

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Vgl. auch die Pressemitteilung von Foodwatch: „Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln

 

Verfassungsbeschwerde gegen das Kanada-EU Abkommen CETA

Tagesspiegel
30.05.2016

Gegen Freihandelsabkommen Ceta
Nichtregierungsorganisationen planen Verfassungsbeschwerde

CETA oder DemokratieDas geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) höhle demokratische Rechte aus, kritisieren mehrere Nichtregierungsorganisationen. Sie wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Ceta einreichen.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen mehrere Nichtregierungsorganisationen gegen das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta vorgehen. Das Abkommen höhle demokratische Rechte aus und solle zudem nach dem Willen der EU auch ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, kritisierten die Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie am Montag. Inhalt und Umsetzung von Ceta seien daher verfassungswidrig.

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TTIP setzt 7-fach demokratische Regeln außer Kraft

foodwatch_logofoodwatch
21.03.2016

Hintergrund
TTIP und die Demokratie

Das foodwatch-Papier beschreibt in 7 Thesen kompetent und gut verständlich, wie Freihandelsabkommen der Marke TTIP oder CETA schon jetzt demokratische Grundsätze aushebeln und die Demokratie teilweise außer Kraft setzen werden, falls die Verträge in Kraft treten sollten.

Berlin, 21. März 2016. TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Zölle spielen bei dem geplanten transatlantischen Vertrag bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) nur eine geringe Rolle mehr. Der Schwerpunkt und das Ziel der Verhandlungen liegen auf regulatorischer Konvergenz. Unterschiedliche Regelungen („Standards“) zwischen den Wirtschaftsräumen, sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, sollen angeglichen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, damit sie nicht mehr handelshemmend wirken. Als handelshemmend werden sowohl „technische Handelshemmnisse“ angesehen wie z. B. unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für Automobile oder doppelte Zulassungsbestimmungen für technische Geräte, als auch „nicht-technische Handelshemmnisse“. Letztere regeln das „Schutzniveau“ in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Beispiele sind die Zulassung von gefährlichen Chemikalien, Höchstgehalte von Pestiziden in Obst und Gemüse, aber auch Arbeitnehmerrechte wie kollektive Tarifverhandlungen oder die Bildung von Betriebsräten.

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TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

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CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

Logo Europäischer Rat

  Logo des Europäischen Rates

Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht (siehe Stellungnahme). Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

 

Thilo Bode zu TTIP: „Da entsteht eine Paralleljustiz“

der Freitag
9.9.2015

„Da entsteht eine Paralleljustiz“

Jakob Augstein im Gespräch mit Thilo Bode über TTIP, die Gefahren für die Demokratie und den wachsenden Widerstand gegen das geplante Abkommen

Jakob Augstein: Herr Bode, die Mehrheit der Europäer hat mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP kein Problem – nur die Deutschen finden es ganz schlimm. Ist das die German Angst?
Thilo Bode: Nein, das glaube ich nicht. Eher Rationalität, die Leute informieren sich halt. Je mehr sie wissen, umso stärker sind sie gegen die Hinterzimmer-Absprachen zwischen den USA und Europa.

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