Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?

ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016

Berlin-direktZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
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Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:

  • Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
  • Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

 

Reformierte Schiedsgerichte verstoßen gegen Lissabon-Vertrag

taz
02.03.2016

Demonstration gegen TTIP und CETA am 15.10.2015

Foto: Uwe Hiksch

Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger

Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.

BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagen­vertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.

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Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)

 

CETA-Vertragstext veröffentlicht. CETA muss gestoppt werden!

Am 29. Februar 2016 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mit, dass die EU-Kommission den rund 1.600 Seiten starken ausgehandelten CETA*-Vertragstext veröffentlicht habe. Es zeigt sich, dass die gefährliche Paralleljustiz für Konzerne (lediglich leicht modifiziert) in CETA verankert wurde. Während der Europa-Abgeordnete der SPD Bernd Lange (Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments) einen vermeintlichen Etappensieg feiert, übt der Europa-Abgeordnete der Linken Helmut Scholz harsche Kritik. So erschien am 1. März folgender Beitrag:

DLFEuropäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA

(01.03.2016) „Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.

Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammenHelmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer

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Pia Eberhardt hat unlängst ihre Kritik an dieser vermeintlich neuen Form zum Ausdruck gebracht und fordert auf, „gegen diese Investor-Staat-Klagen zu handeln: durch die Aufkündigung aller bestehenden Verträge, die es Konzernen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn Gesetze und Regulierungen ihre Profitmöglichkeiten einschränken.“ (Eberhardt 2016, S. 4).

Der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß forderte bereits im November 2015 allgemein, „den Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit durch schlichte Streichung aus den Vertragstexten zu entfernen. […] Desgleichen müssen alle Klauseln über eine kooperative regulatorische Zusammenarbeit der Vertragspartner beseitigt werden.“ (Broß 2016, S. 10)

Die Position des Berliner Wassertischs: CETA darf nicht ratifiziert werden! CETA muss gestoppt werden!!!

Mit CETA kommt Fracking!

Die unlängst veröffentlichte Studie Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen
die Energiewende blockieren zeigt, „wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum FrackingMoratorium der kanadischen Provinz Quebec* – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren.“ (ebd.) Wegen des Fracking-Moratoriums verklagt nun der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine Kanada über eine Tochterfirma in den USA auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) auf 250 Millionen US$ (ZEIT, 6. März 2014). Solche Klagen drohen hierzulande, wenn CETA verabschiedet ist. Es ist bekannt, dass von kanadischer Seite gerade die Bergbauunternehmen („mining companies“) CETA vorantreiben. CEO schreibt: „Die Investitionsströme aus Kanada in die EU sind von erheblicher Bedeutung in diesen Sektoren und zahlreiche kanadische Bergbauunternehmen sind in der EU bereits an umstrittenen Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt. Branchen-Insider feiern CETA bereits als ,bahnbrechendes‘ Abkommen, das ,mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen‘.“ (CETA. Verkaufte Demokratie, 19.11.2014)

Wichtige Links zum Fall:
ICSID – International Center for Settlement of Investment Disputes: Lone Pine Resources Inc. v. Canada (ICSID Case No. UNCT/15/2)
Proceeding
Materials
Procedural Details

Aus: Studie 2015, veröffentlicht von: PowerShift e.V. et al.

Aus: Studie 2015, veröffentlicht von: PowerShift e.V. et al.

Wer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel auf der überregionalen Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe!
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

* CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement; Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und Europa.

Nachtrag:

Rolf-Henning Hintze: „Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen“. Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf. In: Telepolis, 2.3.2016.

 

TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt

Logo_KMU_gegen_TTIP_webPressemitteilung: TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt | Risiko für europäische Maschinenbauer | Kritik an Investorenschutz
Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP während 12. Verhandlungsrunde vor Ort / Unternehmen weisen auf die Gefahren des geplanten Freihandelsabkommens hin

(Brüssel, 24. Februar 2016): Im Rahmen des von der Europäischen Kommission organisierten Stakeholder Events weist Melanie Eck von der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP heute auf die Risiken hin, die von TTIP für den Mittelstand ausgehen. Anlass ist die 12. Verhandlungsrunde zur Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). „TTIP kann zu einem einseitigen Handelsvorteil für Unternehmen aus den USA führen“, warnt Eck die europäischen und amerikanischen Verhandlungsführer. Die Initiative spricht sich weiterhin grundsätzlich gegen Investorenschutzinstrumente in TTIP aus und lehnt auch den eingebrachten ICS-Vorschlag ab.

Zur Pressemitteilung (pdf)

Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP

Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP. (dt. Übersetzun, Februar 2016)

Abstract:
Im November 2015 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für den Investitionsschutz im Abkommen zur EU-US Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission weist jedoch eine Reihe von Schwachstellen im Hinblick auf das System des Investitionsschutzes auf. Diese Schwachstellen lassen insbesondere die Behauptung der Europäischen Kommission zweifelhaft erscheinen, sie habe das System der Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-state dispute settlement, ISDS) reformiert und biete nun einen ausreichenden Schutz für die staatliche Regulierungsfreiheit. Gleichzeitig verweisen diese Schwachstellen auf grundsätzliche Defizite in den Vorschlägen der Kommission zum Investitionsschutz in Abkommen wie dem TTIP.

English Abstract:
In November 2015, the European Commission released a proposed text on foreign investor protection in the EU-US Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). In this paper, I outline key flaws in this proposal, including language buried in the text that significantly undermines the EC’s proposed provisions on the investment court system (ICS) and on the right to regulate.

Der Text ist hier downloadbar

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

zombiisds

Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.