TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

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DOSSIER-ÜBERSICHT

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.

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Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen

Spiegel Online
6.8.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]

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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

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HiB: Die Linke hat Nachfragen zu TiSA

Deutscher Bundestag

 

Fraktion Die Linke hat Nachfragen zu TiSA

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage – 31.07.2014

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke hat weitere Fragen zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA und will deshalb in einer Kleinen Anfrage (18/2156) unter anderem die Definition öffentlicher Dienstleistungen erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie sie sicherstellen will, dass durch TiSA die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen [dazu zählt auch die Wasserversorgung!]  nicht erleichtert wird. Es handelt sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913.

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Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Institute for Agriculture and Trade Policy
24.07.2014

IATP Press Release / Analysis
Geleaktes Dokument enthüllt: USA-EU Freihandelsabkommen bedroht die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
von Andrew Ranallo und Dr. Steve Suppan

Der Entwurf eines Kapitels des USA-EU Handelsabkommens, das geleakt und heute über das Institut für Landwirtschaft und Handelspolitik (IATP) veröffentlicht wurde, zeigt einer begleitenden Analyse zufolge, dass die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit gefährdet sein könnten. Das geleakte Kapitel wird im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens (TTIP) derzeit verhandelt und betrifft Gesundheits- und Pflanzenschutz spezifische Punkte – einschließlich der Lebensmittelsicherheit, sowie der Tier- und Planzengesundheit. Nur TTIP Verhandlungsführer und sicherheitsüberprüfte Berater, meist Firmenvertreter, können die Entwürfe der Verhandlungstexte lesen und kommentieren.

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Noch ist TTIP nicht am Ende

taz.de
27.07.2014

Probleme beim Freihandelsabkommen
Noch ist TTIP nicht am Ende
von Kai Schöneberg

Das Abkommen zwischen EU und Kanada wackelt – ist das der Todesstoß für den geplanten Vertrag zwischen Europa und den USA?

Die Kritiker sind begeistert. „Gut so!“, twittert die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dem zufolge die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ablehnt.
Dass der Vertrag mit dem zwölftwichtigsten Handelspartner der EU scheitern könnte, ist dabei nicht Hauptgrund des Jubels. Das „Ceta“ genannte Abkommen mit Kanada wird jedoch von vielen als Blaupause für den umstrittenen Vertrag mit den USA gesehen. Deshalb hoffen Kritiker nun auch auf ernste Schwierigkeiten für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, kurz: TTIP.

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Kommentar Wassertisch: Wir halten es mit Peter Fuchs von Powershift: Auch wir trauen dem Braten nicht. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org ist jetzt wichtiger denn je! Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.