Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab

Süddeutsche Zeitung
26.07.2014

Streit über Investorenschutz
Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab
von Cerstin Gammelin

Ausländische Konzerne würden zu viel Macht bekommen, fürchtet die Bundesregierung. Sie bremst den kanadische Freihandelsvertrag aus – mit potentiell gravierenden Folgen für das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA.

Die europäischen Unterhändler für das angestrebte Freihandelsabkommen mit den USA erwarten bis September eine Entscheidung darüber, ob das Abkommen überhaupt eine Chance hat, unterzeichnet zu werden. Ob sich der Daumen über dem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hebe oder senke, hänge davon ab, ob die 28 nationalen Regierungen bereit seien, das fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zu akzeptieren, hieß es am Freitag in der Führung der Europäischen Kommission. „Der Freihandelsvertrag mit Kanada ist ein Test für das Abkommen mit den USA“, sagte ein hoher Kommissionsbeamter in Brüssel. Werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.

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Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) lehnt ISDS ab!

Selbst der Bundesverband für mittelständische Wirtschaft sagt No2ISDS!

Das belegt erneut, dass ISDS nur im Sinne von Großkonzernen, profitorientierten ISDS-Schiedsrichtern und Anwaltsfirmen ist!

 

Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Freihandelsabkommen TTIP

„Der Mittelstand lehnt den geplanten Investitionsschutz für Unternehmen im transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) ab. Die geplanten Regelungen zum Investitionsschutz benachteiligen die mittelständische Wirtschaft.

Hier finden Sie das Positionspapier (PDF), das der BVMW bei der EU-Kommission im Rahmen eines Konsultationsverfahren eingereicht hat.“

 

Auch der DGB sagt #No2ISDS

Der Berliner Wassertisch freut sich über das Bekenntnis des DGB gegen die Investitionsschutz-Klausel bei den Freihandelsabkommen und erwartet nun von der mächtigen Gewerkschaft, dass sie sich vehement dagegen zur Wehr setzt!

DGB gegen TTIP-Investitionsschutz
07.07.2014
DGB
Noch bis Ende dieser Woche läuft die öffentliche Online-Konsultation der EU-Kommission über eine Investitionsschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Der DGB hat bereits eine Stellungnahme abgegeben – und räumt darin mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf.

 

Seit vergangenem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA über ein Freihandelsabkommen: die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Der DGB hat bereits früh klar gemacht, dass er die öffentliche Kritik an den intransparenten Verhandlungen teilt. Erst kürzlich hatte der DGB gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) „volle Transparenz“ für den TTIP-Prozess angemahnt.

Reiner Hoffmann: Wertekanon der EU darf nicht vom Tisch gefegt werden

Außerdem fordert der DGB, dass TTIP keinesfalls zum Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen darf. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte, „dass ein solches Abkommen nicht zu Lasten der Beschäftigten und von Sozial- und Umweltstandards gehen darf“. Die EU baue auf einem Wertekanon auf, der zum Beispiel in der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Ausdruck komme, so Hoffmann. „Dieser Wertekanon darf nicht einfach in Folge eines Handelsabkommens vom Tisch gefegt werden.“

DGB: Investitionsschutz-Kapitel „nicht zu rechtfertigen“

Zu einem besonders umstrittenen Aspekt von TTIP hat die EU-Kommission im März eine öffentliche Online-Konsultation gestartet: Es geht um die Frage, ob das Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutz-Kapitel enthalten soll. Über eine Investitionsschutzklausel könnten Unternehmen vor nicht-staatlichen und nicht-öffentlichen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch nationale Gesetze oder Reformen wirtschaftliche Nachteile für sich sehen.

Auch der DGB hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin räumt der Gewerkschaftsbund mit einigen Argumenten der Investitionsschutz-Befürworter gründlich auf:

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass ohne eine entsprechende Klausel transatlantische Investitionen gefährdet seien.

Für den DGB ist klar: Rechtsstaaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen, wie die EU-Mitgliedstaaten und die USA, brauchen kein Investitionsschutzkapitel. Die Mitgliedstaaten der EU und die USA „schützen Eigentumsrechte umfänglich“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. Außerdem zeige das bereits heute vorhandene „hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen, dass Investoren sich bereits bislang nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen“. Aus Sicht des DGB ist ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nicht zu rechtfertigen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels behaupten, dass die EU auch mit anderen Staaten keinen Investitionsschutz mehr vereinbaren könne, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kein solches Kapitel enthielte.

Das ist falsch. Der DGB zeigt in seiner Stellungnahme, dass EU-Staaten wie Deutschland durchaus bereits mit anderen Staaten Investitionsschutz vereinbart haben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung mit den USA noch nicht gibt. Außerdem hat mit Australien eine andere Industrienation in ihrem Freihandelsabkommen mit den USA Investitionsschutz bereits ausgeschlossen.

Die Befürworter eines Investitionsschutz-Kapitels argumentieren, man könne die Verhandlungen über ein Investitionsschutz-Kapitel in TTIP nutzen, um das internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.

Der DGB sieht das in seiner Stellungnahme grundsätzlich anders: „Eine notwendige Reform darf nicht nur im Rahmen eines Abkommens stattfinden, sonder muss grundsätzlich für alle bestehenden und zukünftigen Abkommen angegangen werden.“

 


Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel (PDF, 92 kB) Stellungnahme des DGB zum TTIP-Investitionsschutz-Kapitel im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Ankündigung der EU-Kommission zu den Konsultationen (deutsch)

Direkter Link zur öffentlichen Online-Konsultation (noch bis 13.07.2014 zugänglich)

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DGB
 

„Neue Jobs? Ein Märchen!“

TAZ
07.07.2014

US-Kongressabgeordneter über TTIP
„Neue Jobs? Ein Märchen!“
Interview: Ulrike Herrmann

Der beim TTIP-Abkommen geplante Investorenschutz ist umstritten. George Miller über die Angst der US-Bürger, Obamas falsche Versprechen und die Macht der Konzerne.

taz: Herr Miller, Sie sind Demokrat wie US-Präsident Obama. Trotzdem sind Sie gegen eines seiner Lieblingsprojekte: das TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Warum?

George Miller: Wir sind nicht gegen Freihandel. Aber wir wollen, dass es um die Interessen der Bürger geht, nicht der Konzerne. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz wünschen wir uns die europäischen Standards. Aber wir fürchten, dass die laxeren US-Vorschriften missbraucht werden, um die europäischen Standards zu senken.

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Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!

Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

[…]

Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]

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Bundestag: Chancen und Risiken von TTIP (3.7.2014)

Deutscher Bundestag

Chancen und Risiken von TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Anhörung) – 03.07.2014

Berlin: (hib/HAU) Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Vor einem „Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards“ warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“. Die Logik der „regulatorischen Harmonisierung“ ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier. Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

Wenn es lediglich um die Vereinfachung technischer Zulassungsverfahren gehe, bräuchte man nicht so ein riesiges Vertragswerk, sagte Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das kann man auch in einer Zollunion vereinbaren“, befand der DGB-Vertreter. Der Gewerkschaftler kritisierte zudem, „dass elementare Standards für die Beschäftigten von der amerikanischen Seite nicht ernst genommen werden“. In einzelnen Staaten der USA würde gar mit „gewerkschaftsfreien Zonen“ um Investoren geworben. „Wenn dadurch Druck auf die hiesigen Unternehmer ausgeübt wird, ebenfalls die Standards zu senken, ist das nicht nachhaltig“, sagte Payandeh.

Einer Umfrage unter 2.500 mittelständischen Unternehmen, die international engagiert seien, habe ergeben, dass 60 Prozent der Befragten TTIP für wichtig bzw. sogar sehr wichtig halten, sagte Volker Treier, Außenhandelschef beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK). 75 Prozent dieser Unternehmen hätten wiederum angegeben, den größten Vorteil des Abkommens in der gegenseitigen Anerkennung von produktrelevanten Standards zu sehen. Derzeit, so Treier, werde geprüft, wo man auf Doppelzertifizierungen verzichten könne. So könnten Kosten gespart werden, denen kein Nutzen gegenüber stehe.

Das Abkommen sei eine Chance, die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, sagte EU-Vertreter Schlegelmilch. „Wir werden die Amerikaner nicht so ohne Weiteres von der Angel lassen, wenn es um die Ratifizierung der bei ihnen umstrittenen Normen geht“, kündigte er an. Auch könnten in der Frage der nachhaltigen Fischerei oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder positive Effekte durch das Abkommen erzielt werden. „Und zwar unter einem starken Input der Zivilgesellschaft“, fügte er hinzu. Was den Investorenschutz angeht, so machte Schlegelmilch deutlich, das damit die Nachhaltigkeit nicht ausgehebelt werden dürfe.

Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“ zeigte sich dennoch skeptisch. Wenn von der EU-Kommission zu hören sei, alle Regulierungen, die die Wettbewerbsposition Europas gefährden könnten, müssten auf den Prüfstand, sei sein Vertrauen darauf, dass die europäischen Standards in den Verhandlungen aufrecht erhalten werden „relativ begrenzt“.