Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner
Foto: H.D. Volz | pixelio.de
Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.
Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.
Reihe: Wissenschaft im Brennpunkt Hörfunksendung vom 02.08.2015
Risikobewertung in der Forschung. Wie TTIP mit Fakten hantiert.
Von Peter Kreysler
TTIP soll das größte Handelsabkommen aller Zeiten werden. Die Beteiligten versprechen: Europäische Standards bleiben unangetastet, Grenzwerte für Giftstoffe werden wissenschaftlich solide ermittelt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Schon jetzt gibt es in diesem Bereich ein Kräftemessen um die wissenschaftliche Meinungshoheit. […]
Seit über 20 Jahren finden diese in Nordamerika bereits ihre Anwendung. Sie wurden mit NAFTA, der Nordamerikanischen Freihandelszone eingeführt, auch deshalb gilt NAFTA als Blaupause für TTIP:
„Kanada hatte zum Beispiel ein Gesetz verabschiedet, das die Beimischung von Nero-Toxin in Benzin verbot. Obwohl die USA das gleiche Gesetz bereits hatten, dort war giftige Beimischung bereits untersagt, konnte ein US-Unternehmen den kanadischen Staat vor einem ISDS-Schiedsgericht verklagen, als Kanada das gleiche Gesetz einführte. […] Kanada verlor den Prozess und das Ergebnis war: das Nero-Toxin-Gesetz musste in Kanada rückgängig gemacht werden, Kanada musste dem Unternehmen die verloren gegangenen Gewinne erstatten und musste sich bei dem Unternehmen sogar entschuldigen.“
Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr
Pressemitteilung IG-Metall
(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.
Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.
Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.
Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.
Schlupfloch für US-Konzerne
Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.
Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.
Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.
Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.
Kein Schutz von Menschenrechten
Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:
Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.
Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab
Rumänien. Streit um die Genehmigung einer Goldmine.
Jule Reimer im Gespräch mit Georg Ehring
24.07.2015
Das Goldminen-Projekt zwischen Rumänien und Kanada sorgt seit Jahren für Ärger. Ein kanadisch-britisches Unternehmen [Gabriel Resources] will in Rumänien Gold in einer Miene in Siebenbürgen abbauen. Doch die Regierung stellt sich seit Jahren quer. Nun klagt das Unternehmen auf der Basis eines alten Investitionsschutzabkommen. Ein Testfall für TTIP?
Rumänien: Proteste gegen Gold-Mine. 13. September 2013.
In Rumänien sollte eine Gold-Mine gegraben werden. Aber viele Leute haben dagegen protestiert. Das Gold unter der Erde zu sammeln, kann gefährlich für die Natur sein. Jetzt hat die Regierung das Projekt aufgegeben.
Am 22.07.2015 hat der Investor Gabriel Resources erklärt, dass er sich an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID*), ein zur Weltbank gehörendes Schiedsgericht, gewandt hat.
*ICSID: International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) = internationales Schiedsgericht in Washington. “Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englischInternational Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist eine internationale Schiedsinstitution mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es unterstützt die Streitbeilegung vor allem bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen und multilateralen Investitionsschutzabkommen, indem es Verfahrensregeln, Räumlichkeiten, ein Sekretariat und administrative Unterstützung für Schiedsverfahren und Mediationen bietet. Das ICSID selbst nimmt, anders als zum Beispiel der Internationale Gerichtshof, keine Rechtsprechungsaufgaben wahr.” (Wikipedia)
UPDATE:
Freihandelsabkommen CETA fast fertig, TTIP nicht so bald
Das besonders umstrittene Freihandelsabkommen TTIP wird wohl nicht so schnell geschlossen werden können, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und hofft auf nächstes Jahr. CETA könnte schneller gehen.
Die EU-Kommission will ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) bis Ende Juli unterschriftsreif haben.
Zwanzig Jahre Freihandel in Amerika
Von Lori M. Wallach (Direktorin der Verbraucherschutzorganisation Public Citizen’s Global Trade Watch, Washington, D. C.)
In den USA, Mexiko und Kanada hat sich der versprochene Wohlstand nicht eingestellt. Als das Abkommen über die nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA) am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde das Blaue vom Himmel herunter versprochen – in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht. Heute sind sich in den USA die meisten Leute – quer durch alle politischen Lager – einig, dass NAFTA ihnen selbst und der Nation als Ganzes geschadet hat. Und je mehr Details über die streng vertraulichen Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bekannt werden, desto deutlicher wird, dass TTIP dieselben Konstruktionsfehler aufweist wie sein amerikanischer Vorgänger.