Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

hibHubertus Zdebel (Mitglied des Deutschen Bundestages, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)

Pressemitteilung
23.11.2015

Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

„Das Abstimmungsergebnis im Forschungsausschuss des Bundestages zur Subventionierung der Fracking-Forschung zeigt, dass die Große Koalition weiterhin an Fracking festhält. So haben ihre Vertreter einen Änderungsantrag der Linksfraktion für den Forschungsetat des Haushaltsplanentwurfs der Bundesregierung abgelehnt, der derartige Subventionen ausgeschlossen hätte.“ erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss.
„Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern, die an die Gaskonzerne fließen.“

Zdebel weiter:fracking
„Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde klar, dass die Bundesregierung beim Thema Fracking-Forschung nicht mit offenen Karten spielt. Erst aufgrund einer schriftlichen Frage von mir musste sie zugeben, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Doch ein Haushaltsposten hierfür war nicht zu identifizieren. Auf eine weitere Nachfrage musste das Forschungsministerium einräumen, dass die Millionen im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 68541 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung–Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Offensichtlich wollte die Bundesregierung die Bereitstellung dieser Mittel verschleiern, um einer Debatte aus dem Weg zu gehen. Dies ist vollständig gescheitert.“

 

Abschließend führt Hubertus Zdebel aus: „Das demonstrative Bekenntnis der Großen Koalition zur Subventionierung der Fracking-Forschung ist umso mehr ein Skandal als in zwei Wochen der Klimagipfel in Paris beginnt. Gefracktes Erdgas hat eine katastrophale Klimabilanz und konterkariert die Bemühungen zum Klimaschutz.“

 

 

Pressemitteilung

Beitrag auf der Website von Zdebel

Kein Fracking-Erlaubnisgesetzespaket vor den Sommerferien

ZEIT online
30.06.2015

Koalition verschiebt Fracking-Entscheidung

Berlin (dpa) – Die große Koalition hat die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das umstrittene Gas-Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Eigentlich hätte der Bundestag das Gesetzespaket am Freitag auf den Weg bringen sollen.
Links zum Thema:

Positionspapier des SPD-Netzwerks zum Fracking
Gesetzentwurf 1
Gestzentwurf 2
Umweltbundesamt zum Fracking
Fragen und Antworten der Bundesregierung
BGR-Fracking-Studie
Rechtsgutachten

Zum Artikel

Dazu:

Pressemitteilung von Greenpeace: Bundestag gibt vorerst kein Gas

Pressemitteilung vom BUND: Nach dem Scheitern der Verhandlungen über das Frackinggesetz: BUND fordert gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland

Pressemitteilung der Linksfraktion: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Pressemitteilung der Grünen: Fracking verhindern – aus Erlaubnispaket jetzt Verbotsgesetz machen

Fracking aus der Perspektive der öffentlichen Wasserwirtschaft: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? (17.06.2015)

Vom BUND empfohlene Links.

Nichts kann die Gefährdung des lebenswichtigen Guts Wasser rechtfertigen! Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein absolutes Fracking-Verbot aus!

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Hubertus Zdebel: Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

Linksfraktion

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.“

„Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

Zum Beitrag

 

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Bundestag: „Ja zur Inhouse-Vergabe!“ Die Linksfraktion setzt sich für die kommunale Daseinsvorsorge ein

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
15.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION im Bundestag:

DIE LINKEBerlin: (hib/HLE) Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen In-House-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden. Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchen würden, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern.

Zum Antrag 18/3745: Stadtwerke sollen Netze übernehmen
Stadtwerke sollen Netze übernehmen

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr

Sehr gut!!!

Bundespresseportal

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr
19.6.2014

Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert,

    dass die Privatisierung öffentlicher Unternehmen nur noch möglich sein soll, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in einem Volksentscheid zustimmt.

Einen entsprechenden Antrag für eine „Privatisierungsbremse“ wird die Fraktion bei der nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch, 25. Juni, in den Landtag einbringen.

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