Fracking – Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Das Parlament Nr. 25 / 15.06.2015

Breite Skepsis
Von Johanna Metz

Widerstand gegen Regierungspläne wächst. Expertenkommission im Fokus der Kritik

Im Bundestag wächst im Zuge der parlamentarischen Beratungen der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplanten Fracking-Gesetze (18/4713, 18/4714), mit denen die umstrittene Erdgasfördermethode stärker reglementiert werden soll. Nicht nur, dass die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke weiter auf ein generelles Verbot von Fracking pochen. Auch mehr als 100 Unionsabgeordnete wollen deutlich verschärfte Bedingungen für die Erdgasförderung in Deutschland durchsetzen. Der SPD-Fraktion ist vor allem die Expertenkommission ein Dorn im Auge, die ab 2016 Erkundungsbohrungen oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wissenschaftlich begleiten und anschließend bewerten soll, ob eine Förderung des dort lagernden Schiefergases zu kommerziellen Zwecken unbedenklich für Umwelt und Trinkwasser ist. Carsten Sieling, Sprecher des linken SPD-Flügels, erklärte in der vergangenen Woche: „Die Entscheidung über kommerzielles Fracking einer Expertenkommission zu überlassen, lehnen wir entschieden ab.“ Die Kommission sei überhaupt nur auf Wunsch des Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommen worden.

[…] Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgeriniativen Umweltschutz (BBU) bewertete Fracking hingegen als eine „nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“. Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die DUH warb er für ein Fracking-Verbot. Die 3.000-Meter-Grenze sei eine rein „ökomische Grenze“, urteilte er, bei der es nur dem Anschein nach um Sicherheit gehe. Tatsächlich solle sie die Schiefergasförderung mittels Fracking unterhalb von 3.000 Metern in Deutschland ermöglichen.

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis “Gegen Gasbohren

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Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf

Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.

Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

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Fracking weitgehend verbieten

Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.

Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).

Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)

Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
  • Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
  • Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
  • Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

Zur Website

Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Update:

Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713

Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerung_49_sitzung_fracking

Außerdem:

Experten fordern Änderungen im Bergrecht

Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.

Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.

Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung

In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.

Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.

Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität

Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.

„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.

Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast

Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.

In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.

Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“

Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.

Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.

Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit

Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.

Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“

Schlichtungsstellen auf Länderebene

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.

Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.

Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.

So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
  • Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
  • Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
  • N.N., Deutscher Städtetag

6000 Menschen demonstrieren für unser Klima. Anti-Kohle-Kette in Garzweiler II erfolgreich

anti-kohle-kette
Initiiert wurde die Menschenkette vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der BUNDjugend, Greenpeace, der Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Campact sowie der Bürgerinitiative »Stop Rheinbraun«

Die Organisatoren schreiben:

  • DANKE für DEINE Teilnahme an der Anti-Kohle-Kette am 25.04.2015 am Tagebau Garzweiler
  • WIR waren 6.000 und kamen aus vielen Ländern und drei Kontinenten.
  • WIR kamen zu Fuß, mit Fahrrädern, Treckern und Reisebussen, mit der Bundesbahn und mit Shuttlebussen, um ein kraftvolles Zeichen für den Kohleausstieg zu setzen
  • WIR haben mit unserer Menschenkette unseren Willen deutlich gemacht:
    Bis hierhin und nicht weiter: STOPPT die Kohlebagger und Klimakiller!
  • WIR haben gezeigt: unser Widerstand ist bunt, freundlich und kreativ, gruppen- und generationenübergreifend.
  • DANKE für DEIN Zeichen gegen die Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Braunkohle.
  • DANKE für DEINE Solidarität mit allen vom Kohleabbau – und der Kohleverstomung betroffenen Menschen.
  • DANKE für DEIN deutliches Signal für eine lebens- und liebenswerte Zukunft ohne Klimachaos.

Aktuelle Fotos findest Du hier: https://www.flickr.com/groups/antikohleketten/

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RP online berichtet:

Tausende Menschen haben am Samstag mit einer „Anti-Kohle-Kette“ für konsequenten Klimaschutz demonstriert. Es ist die größte Demonstration, die das Rheinische Braunkohlerevier jemals gesehen hat. Der Erkelenzer Bürgermeister dankte den Menschen „für dieses Zeichen nach Düsseldorf und Berlin“. Ausschreitungen gab es laut Polizei keine.“

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Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“

Gemeinsame Pressemitteilung
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
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Berlin, 17.04.2015

Presseeinladung

 

Globaler Aktionstag am 18. April 2015
Demonstration & Menschenkette in Berlin
Samstag, 18.04.2015
ab 16 Uhr
Potsdamer Platz

Am Samstag, 18. April lädt ein breites Berliner Bündnis im Rahmen des Globalen Aktionstags gegen TTIP und CETA zu einer Demonstration mit Menschenkette ein. Mehr als 1 000 Aktionen werden in vielen Ländern der EU und der USA und Kanada stattfinden. Alleine in Berlin sind mehr als 25 dezentrale Aktionen geplant.

Im Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ sind: Bündnis TTIP unfairhandelbar, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, NaturFreunde Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Gemeingut in BürgerInnenhand, PowerShift, FIAN, NABU Berlin, BUND Berlin.
Unterstützt wird der Aktionstag von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin.

Ablauf der Menschenkette:

Die Auftaktveranstaltung zur Menschenkette startet um 16 Uhr auf dem Potsdamer Platz. Von dort gehen wir gegen ca. 16.30 Uhr mit einem kurzen Demonstrationszug zur Kanadischen Botschaft. Dort beginnt unsere Menschenkette. Sie läuft von der Kanadischen Botschaft an der Botschaft der USA vorbei, durch das Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, bis zur Vertretung der Europäischen Kommission. Begleitet wird die Menschenkette von Musik, unter anderem von einer Sambaband. Die Menschenkette wird symbolisch ein Alternatives Handelsmandat von der Kanadischen Botschaft bis zur Vertretung der EU-Kommission durchreichen, das vor der Europäischen Kommission abgelegt wird, um mögliche Alternativen zu TTIP & Co sichtbar zu machen.

Text des Aufrufs:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!
Wir sagen NEIN
zu Freihandelsabkommen,

  • die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
  • die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
  • die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
  • die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
  • die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen

Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte
Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kanadas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.

Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.

Auflistung der dezentralen Aktionen und weitere Infos:
http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

 

Kontakt:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), Tel. 0176-62015902
Jana Light (Greenpeace Berlin), Tel. 0157-87712937
Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch), Tel.: 0152-57233484

 

Presseeinladung als PDF

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Tel: 030-851 68 85 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: www.paper.li/BWassertisch/1341576149

Vormerken: Am 21.05.2015, findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt! Mehr Infos HIER
 

NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an

NABU
04.06.2014

NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an
Von Josef Tumbrinck

In den Niederlanden soll zukünftig unter anderem an der Grenze zu Deutschland unkonventionelles Erdgas gewonnen werden. Von diesen Plänen der niederländischen Regierung wären alle grenznahen Regionen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Der NABU NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, in der zurzeit laufenden „strategischen Umweltprüfung“, die auch eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Kommunen, der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie der Naturschutzverbände vorsieht, Gespräche mit der niederländischen Regierung zu suchen und auf die Einstellung der Planungen hinzuwirken. Den in eine ähnliche Richtung zielenden parteiübergreifenden Antrag, der heute im Landtag auf der Tagesordnung steht, begrüßt der NABU ausdrücklich.

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Demo 22. Mai 10 Uhr StopTTIP

Am 22. Mai fand um 10 Uhr eine kleine Demo gegen #TTIP statt.
Anlass: Im Deutschen Bundestag standen vier Anträge von den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zum Freihandelsabkommen EU-USA auf der Tagesordnung.

Mitgemacht haben:
Attac, Berliner Wassertisch, Die Linke, Die Grünen, Umweltinstitut München e.V., Nabu, NaturFreunde, Powershift, WEED

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Fotos von Uwe Hiksch

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN. Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN.Für ein starkes Primat der Politik – Für fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP stoppen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Vertragstext zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada sofort vorlegen

Video: Rede Klaus Ernst TTIP-Verhandlungstexte ans Tageslicht und Verhandlungen stoppen

Video: Alexander Ulrich, DIE LINKE: TTIP und CETA stoppen!

Video gesamter „TOP 4 Fairer Handel“

Neues Deutschland 21.5.2014 Linke und Grüne gegen TTIP im Bundestag