Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“

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Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“. Am 1. Dezember 2016 veröffentlichten die Studienherausgeber Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirschaft (AbL), Compassion in world farming, Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und PowerShift die neue transatlantische Studie.

Die 106 Seiten starke Studie untersucht die unterschiedlichen Produktionssysteme in den USA und in Europa, die durch den vermehrten Handel und die neue Generation von Handelsabkommen immer schonungsloser gegeneinander ausgespielt werden. Die Kurzfassung gibt einen Überblick auf 8 Seiten. Autoren der Studie sind Sharon Treat und Shefali Sharma, beide IATP.

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Berliner Netzwerk fordert: Berlin muss im Bundesrat gegen CETA stimmen!

Pressemitteilung des Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!                                               netzwerk

Berlin, 12.10.2016

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies – jetzt – im Koalitionsvertrag verankert wird. Weiterlesen

Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?

ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016

Berlin-direktZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
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Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:

  • Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
  • Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

 

Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

bündnisttip

Download der Analyse als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

Zur Analyse (pdf)

PowerShift - Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- &
Weltwirtschaft e.V.
Greifswalder Str. 4 (Haus der Demokratie & Menschenrechte, Aufgang A, R.
1308) 10405 Berlin ** Deutschland/ Germany
Tel.: +49-(0)30-420 85 295
Alessa.Hartmann@power-shift.de ** http://power-shift.de

 

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

 Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

Pressemitteilung vom Bündnis „TTIP unfairhandelbar“

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.

Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“

Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“
Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153

Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462

Peter Fuchs, PowerShift
Email: peter.fuchs@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 6339 400

Zur Pressemitteilung
 

weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament:
Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.

Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.

Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.

So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.

Wer wie abgestimmt hat, finden Sie hier:
http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2015/06/P8_PV201506-10RCV_XC.pdf

[http://www.votewatch.eu/en/term8-postponement-of-the-debate-on-ttip-proposal-for-a-decision-vote-decision.html]

Hintergründe zur Abstimmung im Handelsausschuss:
http://www.sven-giegold.de/2015/bernd-lange-spd-stimmen-fuer-private-schiedsgerichte-in-ttip/

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten:
http://www.sven-giegold.de/2015/demokratischer-skandal-martin-schulz-unterdrueckt-debatte-zu-ttip/
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Sven Giegold MdEP
Ich freue mich über Unterstützung auf facebook & twitter:
facebook: https://www.facebook.com/sven.giegold
twitter: https://twitter.com/sven_giegold
Homepage: http://www.sven-giegold.de

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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon:
„Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story

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Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:

  • Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
  • Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
  • Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
  • In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
  • Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.

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TTIP-Leak vom 20. April belegt: Demokratische Gesetzgebungsprozesse sind in Gefahr!

LobbyControl, PowerShift, Corporate Europe Observatory, Center for
International Environmental Law, Friends of the Earth Europe
20.04. 2015
Pressemitteilung

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren
EU-Kommissionsvorschlag zu regulatorischer Zusammenarbeit

Köln/Berlin, 20.04.2015: Heute wurde ein neues Verhandlungsdokument der
EU-Kommission geleakt. Aus diesem geht hervor, dass mit TTIP künftig
jede Gesetzesiniative von EU-Mitgliedstaaten auf mögliche
Handelshemmnisse für transnationale Unternehmen überprüft werden soll.

Der Vorschlag ist Teil der EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer
Zusammenarbeit. Bereits seit längerem kritisieren zivilgesellschaftliche
Organisationen die potentielle Gefährdung von demokratischen
Gesetzgebungsprozessen und Regulierungs- und Verbraucherstandards durch
das Kapitel. Die nun aufgetauchten Vorschläge bestärken diese Befürchtungen.

„Die im TTIP-Abkommen vorgesehenen Regulierungsmechanismen verändern
unsere Gesetzgebungsprozesse grundlegend und stärken den Einfluss der
Unternehmenslobbys. Dies soll nun auch die nationalen Parlamente der
EU-Mitgliedstaaten und der US-Bundesstaaten betreffen. „Das ist ein
Eingriff in die demokratischen Rechte von Bürger/innen und den von ihn
gewählten Parlamenten“, so Max Bank von LobbyControl.

Regulatorische Zusammenarbeit könnte dazu führen, dass demokratisch
gewählte Politiker in der Zukunft ihre Gesetzesvorschläge einem
umfassenden Überprüfungsprozess unterwerfen müssten. Dieser
Überprüfungsprozess beträfe nicht nur Gesetzesentwürfe aus Brüssel und
Washington, sondern auch die der EU-Mitgliedstaaten und amerikanischen
Bundesstaaten. Gesetzesentwürfe würden dahingehend geprüft, ob sie mit
den Interessen transnationaler Unternehmen vereinbar sind oder nicht.
Zuständig für die Prüfung wäre ein „Gremium für regulatorische
Zusammenarbeit“. Dieses wäre mit europäischen und amerikanischen
Technokraten besetzt, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterworfen
sind.

Alessa Hartmann von PowerShift meint dazu: „Sowohl die EU-Kommission als
auch die zuständigen US-Stellen hätten mit den neuen
Regulierungsmmechanismen unverhältnismäßig viel Macht, Regierungen und
Politiker unter Druck zu setzen und in Gesetzgebungsprozesse
einzugreifen. Es kommt hinzu, dass beide Akteure aller Erfahrung nach
die Interessen transnationaler Unternehmen zuallererst im Blick haben.
Umwelt und Verbraucherinteressen bleiben dabei oft auf der Strecke.“

Der Überprüfungsprozess von Gesetzesvorschlägen beginnt, sobald sie
entstehen und dauert an, bis sie offiziell verabschiedet sind. Er könnte
auch derzeitig existerende Gesetze betreffen. Das bietet jede Menge
Möglichkeiten, Gesetze und Regulierungen zu schwächen oder deren
Einführung zu verzögern. Artikel 9 und 11 des geleakten Textes zeigen
dies im Detail.

„Die größte Gefahr ist, dass die neuen Vorschläge in der
EU-Verhandlungsposition auch bereits existierende Regulierungen und
Standards betreffen könnten. Das bedeutet, dass nicht nur künftige
Regulierungsvorhaben zur Disposition stehen, sondern auch aktuellen
Standards eine Abwärtsspirale bevorstehen könnte,“ so David Azoulay vom
Center for International Environmental Law (CIEL).

Link zu dem geleakten Verhandlungspapier

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie:

**Max Bank, LobbyControl: E-Mail: m.bank@lobbycontrol.de;
Tel. 0221- 99 57 150; Mobil: 0163-4568 741

**Alessa Hartmann, PowerShift: E-Mail: alessa.hartmann@power-shift.de;
Tel. 030-4208 5295; Mobil: 0177 3013 153

** David Azoulay, CIEL: E-Mail: dazoulay@ciel.org;
Tel. +41 7875 787 56