Tim Engartner: Der Irrglaube an die Privatisierung

ZEIT
03.11.2016 (Editiert am 05.11.2016)

Rekommunalisierung: Der Irrglaube an die Privatisierung
Kommunen sollten die Niedrigzinsen nutzen, um Wohnungen, Krankenhäuser und Energiebetriebe zurückzukaufen.
Von Tim Engartner
[…] Wenn geschlossene Schwimmbäder, Theater und Museen, erhöhte Preise für Wasser, Strom und Gas sowie steigende Kita-Gebühren als unerwünschte Privatisierungsfolgen begriffen werden, dürfte die „Verbetriebswirtschaftlichung“ der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Ende finden.

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Privatisierung ist und bleibt teuer

Telepolis
24.06.2015
Bundeswehr-Kleiderkammer in Nöten
Von Christoph Jehle

Verteidigungsministerium muss privatisierte Kleiderkammer zurückkaufen

Mit der Privatisierung der Bekleidungswirtschaft wollte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Kosten für die Beschaffung der Dienstbekleidung der Soldaten reduzieren. Inzwischen ist das Projekt, an welchem neben dem Bundesministerium für Verteidigung zwei private Unternehmen beteiligt sind, krachend gescheitert. Um eine Insolvenz zu vermeiden, kauft man die Unternehmensgruppe mit Tochter- und Enkelgesellschaften für einen Euro zuzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten zurück und versucht dann die von der Bundeswehr nicht benötigten Teile der Unternehmensgruppe zu verkaufen oder auf eine andere Weise abzustoßen.

Die Lernkurve der Politik scheint im Bereich von Public-Private-Partnership-Projekten außerordentlich flach zu sein.

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Zu teuer zurückgekauft? Senat verweigert Einsicht in die Wasser-Wertgutachten zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile – PRESSEMITTEILUNG VOM 09.09.2014

Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014

Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem ablehnenden Bescheid indirekt, dass bei der Kaufpreisfindung – abgesehen vom Rechtsstreit zwischen Kartellamt und Wasserbetrieben – andere wertmindernde Gerichtsverfahren unberücksichtigt gelassen wurden.

(Berlin, 9. September 2014) Der Berliner Wassertisch wollte die Wertgutachten einsehen, weil der Verdacht bestand, dass die Anteile von RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Sollte in diesen Wertgutachten versäumt worden sein, anhängige Gerichtsverfahren als Risiken für zukünftige Gewinne des Unternehmens zu berücksichtigen, würde der Senat für das Land Berlin einen Schaden in Millionenhöhe in Kauf genommen haben. Risiken für Gewinnmöglichkeiten senken immer den Wert eines Unternehmens – und diese Risiken bestanden zumindest für den Veolia-Rückkauf tatsächlich: 1. wegen eines Normenkontrollverfahrens gegen das Berliner Betriebegesetz, 2. wegen der Organklage gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch den Konsortialvertrag und 3. wegen einer immer noch anhängigen Beihilfebeschwerde gegenüber der Europäischen Kommission.

Nun hat sich herausgestellt, dass der Verdacht des Wassertischs, der ja auch zur Anzeige gegen Senator Nußbaum führte, nicht aus der Luft gegriffen war. Im ablehnenden Bescheid, mit dem die Einsicht in die Wertgutachten auch nach eingereichtem Widerspruch weiter verweigert wird, heißt es nämlich: Aus den veröffentlichten Kaufverträgen mit RWE und mit Veolia sei zu ersehen, „dass bzw. welche Gerichts- und sonstigen Verfahren im Rahmen der Kaufverträge und damit der Preisfindung berücksichtigt wurden.“ In den Kaufverträgen ist unter dem Gesichtspunkt der Preisfindung jedoch lediglich der Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Wasserbetrieben erwähnt. Daraus ergibt sich, dass die anderen damals anhängigen Verfahren für die Preisfindung offenbar nicht berücksichtigt wurden und deshalb zu teuer zurückgekauft wurde.

Dazu sagt Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die weisungsbefugte Senatsverwaltung für Justiz hat die Strafanzeige gegen Senator Nußbaum endgültig angehalten, nachdem schon die Staatsanwaltschaft Ermittlungen verweigert hatte. Dazu passt, dass uns die Senatsverwaltung für Finanzen mit äußerst schwachen Argumenten die Akteneinsicht verwehrt. Dadurch bleiben starke Zweifel, ob bei den Rückkäufen alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“

>> Eine ausführliche Langfassung dieser Pressemitteilung finden Sie hier.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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