Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015
Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
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Tagesspiegel
13.08.2015
EU-Kommission schränkt Zugang zu Dokumenten für Parlamente ein
Von Justus von Daniels, Marta Orosz
Die Protokolle über die TTIP-Verhandlungen werden von der EU-Kommission nicht mehr an Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten verschickt. Sie können nur noch in Brüssel eingesehen werden. Zuvor waren vertrauliche Dokumente nach außen gelangt..
Die Europäische Kommission schickt Protokolle über die TTIP-Verhandlungsrunden nicht mehr in digitaler Form an die Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten. Als Grund nennt die Kommission die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Recherchezentrum Correctiv im Juli. Die Kommission vermutet, dass die Leaks aus dem Deutschen Bundestag kamen. Abgeordnete können Informationen über die Verhandlungen mit den USA künftig nur noch in speziellen Leseräumen in Brüssel einsehen. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommission an die EU-Staaten vom 24. Juli hervor.
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Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015
Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner
Foto: H.D. Volz | pixelio.de
Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.
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Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.
siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA
Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.
Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.
Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?
Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.
1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).
2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.
3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).
4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).
5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).
6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).
7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).
8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“
Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der
Ratifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.
Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).
Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.
Handelsblatt
01.08.2015
TPP-VERHANDLUNGEN
Mega-Freihandelsabkommen vorerst gescheitert
Es fehlten die letzten zwei Prozent: Die zwölf Pazifikanrainer haben sich nach tagelangen Verhandlungen mit den USA nicht auf ein Abkommen einigen können. Besonders für US-Präsident Obama ist das ein herber Rückschlag.
Bangkok. Die Anstrengungen und die Hoffnungen auf einen Abschluss waren groß: Insgesamt 650 Delegierte schickten die Regierungen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) in Hawaii. 150 Journalisten reisten an, um über ein Ereignis zu berichten, dass die Weltwirtschaft verändern sollte.
Dabei gaben sich die Minister betont lässig. Im Luxushotel auf der Insel Maui, wo sie sich seit Dienstag verschanzten, posierten sie auf Fotos in Freizeitklamotten und mit Hemd aus der Hose. Doch in den Verhandlungen ging es alles andere als entspannt zu. Am Ende reisten die Delegierten ab, ohne eine Einigung erzielt zu haben.
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Kommentar Wassertisch: Vorsicht: Wenn TPP als transpazifisches Pendant zum TTIP-Abkommen vorerst gescheitert bzw. vertagt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch TTIP scheitert. Das Gegenteil könnte der Fall sein, dass nämlich die TTIP – Verhandlungen mit noch größerer Energie weiterverfolgt werden, um diese Scharte auszuwetzen. Deshalb unbedingt vormerken: Zentrale Demonstration »Stop TTIP CETA« am 10. Okt. in Berlin