Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Dirty Legacy — Schmutziges Erbe

onEarth.org
11.11.2014

Dirty Legacy
Exposing the lax regulation and health risks of Alberta’s tar sands industry

Laxe staatliche Aufsicht und Gesundheitsgefahren beim Teersand-Abbau in Alberta aufgedeckt

Von Ted Genoways

TeersandabbauIn der letzten Woche stoppten in Nord-Alberta (Kanada) mehr als 100 Zugvögel im dichten Nebel ihren Flug und gingen lieber auf dem nächsten besten See nieder. Das jedoch besiegelte das endgültige Ende ihrer Reise.

Früher, als Ihre Vorfahren diese Region überflogen hatten, war dort noch unberührter Wald, perfekter Lebensraum und Brutgebiet für Hunderte von Vogelarten. Jetzt ist es ein extrem unwirtlicher Ort, überzogen von giftigen Absetzbecken, gigantischen Teichen voll chemischer Abfallstoffe, die beim Extraktions- und Raffinations-Prozess entstehen, wenn das schmutzigste Öl der Welt aus riesigen Tagebauen gewonnen wird.

weiter mit der deutschen Fassung des Artikels … (Übersetzung: Wassertisch)

Zum Original-Artikel in englischer Sprache

Noch „passend“ zum Thema: EU mindert Risikoeinstufung für Teersandabbau Artikel in der Zeit

 

Blei im Leitungswasser: „Rohre restlos austauschen“

Spiegel Online
6.11.2014

Ein Interview von Frederik Jötten
Blei im Leitungswasser: „Rohre restlos austauschen“

Wo kommen noch Bleirohre in der Trinkwasser-Versorgung vor, wie gefährlich sind sie? Ingenieur Thomas Rapp erklärt, wie man sein Risiko verringert, Blei und andere Schwermetalle mit dem Leitungswasser aufzunehmen.

Zum Artikel

 

„TTIP hat es Kanada schwer gemacht“

Wiener Zeitung
07.10.2014

EUROPÄISCHE UNION
Steve Verheul: „TTIP hat es Kanada schwer gemacht“
von Alexander U. Mathé

Der kanadische Chefverhandler des Freihandelsabkommens zwischen EU und Kanada, Ceta, über den Stand der Dinge.

„Wiener Zeitung“: Vor ziemlich genau einem Jahr haben sich Kanadas Premierminister Stephen Harper und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso auf das Freihandelsabkommen Ceta geeinigt. Vergangene Woche haben die beiden offenbar noch einmal dasselbe getan. Was ist in diesem Jahr geschehen?

Steve Verheul: Vor einem Jahr ist es eher um die Kernpunkte und politischen Themen gegangen. Danach wurde an den Details gearbeitet und die prinzipiellen Einigungen in Text gefasst, der dann allmählich zu einem Vertragstext geformt wurde. So etwas braucht nun einmal viel Zeit.

Kommentar Wassertisch: Der Chefverhandler der kanadischen Seite berichtet über ein wichtiges Detail des CETA-Vertragswerks, was die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeht. Danach kann eine Liberalisierung der Abwasserentsorgung aufgrund dieses Abkommens nicht mehr rückgängig gemacht werden.

zum vollständigen Artikel…

 

Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

Ewige Werra-Weser-Versalzung?

Offener Brief der AöW an die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne)

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) kritisiert den „Vier-Phasen-Plan zur Salzwasser-Entsorgung von K+S“ auf den sich das Land Hessen mit dem Rohstoffunternehmen K+S verständigt hat

Grafik des 4-Phasen-PlansIn dem offenen Brief wird dringend darum gebeten, den beabsichtigten Vertragsabschluss zu überdenken. Die AöW moniert in dem Schreiben u. a., dass

  • der Maßnahmeplan gegen die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) verstößt
  • dass die Verpressung von Salzwasser in den Untergrund bis 2021 gestattet bleiben soll
  • dass damit das Vorsorgeprinzip der deutschen und europäischen Wasserpolitik verletzt wird

der offene Brief im Wortlaut

weitere Informationen:
– Veröffentlichung der Pressestelle des Hessischen Umweltministeriums
– Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen vom 29.09.2014
– Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.