Vandana Shiva und Maude Barlow prangern den Handel mit Wasser-Futures an

The Blue Planet Project
18. Dezember 2020

„Wir sind entsetzt darüber, dass die CME Group – das weltweit größte Börsenunternehmen für Finanzderivate – am 7. Dezember 2020 den weltweit ersten Terminmarkt für Wasser ins Leben gerufen hat und Spekulationen von Finanziers und Investoren auslösen wird, und die von der Wasserkrise des Planeten profitieren möchten. Der neue Terminmarkt ist mit dem Spotwassermarkt in Kalifornien verbunden, einem großen Lebensmittelproduzenten, der im Windschatten der anhaltenden Dürre segelt.

Wir bedauern diese Entwicklung und fordern Menschen und Regierungen überall auf, sich dagegen zu wenden. Dem Planeten geht das zugängliche saubere Wasser aus, weil Menschen es verschmutzt, überextrahiert, umgeleitet, aufgestaut und schlecht verwaltet haben. Wir haben Wasser zu lange als Ressource für unseren Profit und unsere Bequemlichkeit angesehen und nicht als das wesentliche Element für alles Leben, das wir schützen müssen. Private Unternehmen und Investoren haben Wasser bereits durch die Privatisierung von Wasserdienstleistungen, die Mineralwasserindustrie, Land- und Wasserraub und Wasserrechte für die Rohstoffindustrien wie Energie und Bergbau zur Ware gemacht.

Tatsächlich ist das chemiebasierte und wasserintensive Modell der industriellen Landwirtschaft in Kalifornien und vielen anderen Teilen der Welt ein Haupttreiber der Wasserkrise.

Kommerzialisierung von Wasser ist nicht die Lösung. Der Schutz und der Erhalt von Wasser und dessen gerechte Verteilung sind ökologisch notwendig und ein Gebot der Gerechtigkeit, damit das Recht aller Menschen und Lebewesen auf Wasser gewährleistet wird. Die Allgemeine Erklärung zu den Rechten von Mutter Erde stellt klar, dass Wasser und Natur inhärente Rechte haben. Die vorgeschlagene Vermarktung von Wasser würde gegen dieses Versprechen verstoßen.

Wenn Wasser wie Öl und Gas auf den freien Markt gebracht wird, führt dies unweigerlich zu steigenden Wasserpreisen in einer Welt, die dringend Wasser für das Leben benötigt. Fast zwei Millionen Kinder sterben jedes Jahr an schmutzigem Wasser – eine Situation, die in einer Zeit von Covid noch kritischer wird, da die Hälfte der Weltbevölkerung keinen Zugang zu einem Ort hat, an dem sie ihre Hände mit Seife und warmem Wasser waschen können. Dies ist an sich schon eine Tragik, aber sich vorzustellen, dass wohlhabende Hedge-Fonds-Spekulanten und unsichtbare Derivate-Spieler das Recht haben, den Wasserpreis zu ihrem eigenen Vorteil zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel und muss gestoppt werden.

Vor zehn Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, in der anerkannt wird, dass sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen grundlegende Menschenrechte sind. Der Schritt, Wasser an der Wall Street zu verwerten, bedroht diese Menschenrechte direkt und gefährdet Milliarden.
Wir fordern, dass Menschen überall in allen Regierungen die Vermarktung von Wasser und seinen Verkauf auf dem freien Markt ablehnen und anerkennen, dass Wasser ein öffentliches Gut und ein Menschenrecht in Recht und Praxis für alle Zeiten ist.

Maude Barlow ist eine kanadische Aktivistin und Autorin. Sie ist Gründerin des Blue Planet Project, Mitbegründerin des Council of Canadians und im Vorstand der in Washington ansässigen „Food and Water Watch“.

Dr. Vandana Shiva ist eine weltbekannte Umweltführerin, Physikerin, Ökologin, Aktivistin, Herausgeberin und Autorin zahlreicher Bücher.

(Übersetzt aus dem Englischen von Christa Hecht, Blue Community)

Zum Originalbeitrag

Vgl. auch UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

12.10.2018

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

Als wenig erfolgreich erwies sich die Privatisierung von Wasserversorgern in der EU, ergibt eine Vergleichsstudie der Technischen Universität Wien für Deutschland, Frankreich, England, Ungarn, Portugal und Österreich: Wo privatisiert wurde, waren entweder strenge Regulierungen nötig, etwa der Preise für die KonsumentInnen – oder es kam zur manchmal teuren Rücknahme der Privatisierung.

Die Langfassung sowie die Kurzfassung der Studie finden Sie hier zum Downloaden.

Präsentiert wurde die Studie heute, 12.10.2018, auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Arbeiterkammer, des Städtebunds und der Gewerkschaft younion im Bildungszentrum der AK Wien.

Forderung

Die Arbeiterkammer warnt vor erneutem Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung in der EU und spricht sich für die Erhaltung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus.

Anlass zur Beauftragung der Studie war, dass Anfang 2019 die EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auch an Private überprüft werden soll – derzeit sind die Wasserversorgung und die Entsorgung von Abwasser aus der Konzession ausgenommen. Gleichzeitig drängt die EU-Kommission auf die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den EU-Ländern, und internationale Handelsabkommen könnten indirekt die Liberalisierung der Wasserversorgung vorantreiben.

Die Studie zeigt, wie problematisch die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Oft sind strenge Regulierungen nötig – beim Preis für die KonsumentInnen, für Investitionen in die Infrastruktur und gegen hohe Leitungsverluste. Deshalb wurde schließlich die Privatisierung in vielen Gemeinden in Frankreich und in Deutschland wieder zurückgenommen. Ungarn machte die Privatisierung sogar zu 100 Prozent rückgängig.

Öffentliche Wasserversorgung ist unschlagbar

Die öffentliche Wasserversorgung ist hinsichtlich der meisten Kriterien unschlagbar. Bei den Wasserpreisen für KonsumentInnen gehört Österreich mit seiner fast hundertprozentig öffentlichen Wasserversorgung zu den günstigsten Ländern, bei den Leitungsverlusten wird Österreich mit 11 Prozent nur von Deutschland geschlagen (7 Prozent).

Die österreichische Bundesregierung muss sich während ihrer EU-Präsidentschaft für die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie einsetzen, verlangt die stellvertretende AK Wien Direktorin Maria Kubitschek. Und die Wasserversorgung muss in Österreich in öffentlicher Hand bleiben.

Überdies, so Kubitschek, müsse für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge die goldene Investitionsregel gelten: Entsprechende Investitionen dürfen nicht auf das Defizit nach den EU-Budgetregeln angerechnet werden.

Zum Beitrag

Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. Weiterlesen

Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technik bekannt und in der Presse berichtet wurde, hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % auch nach der formalen Rekommunalisierung für das Jahr 2015 weiterhin auf hohem Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, dadurch werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig rentierlich anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlenden. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Warum muss ein öffentlicher Betrieb der Daseinsvorsorge den Wasserkunden fiktive kalkulatorische Zinsen in Rechnung stellen? Das mag bei privaten Unternehmen üblich sein, für ein öffentliches Unternehmen ist das völlig inakzeptabel! Das betriebsnotwendige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Sie haben dieses Kapital über Jahre mit ihren Gebühren angespart. Warum sollen sie nun auch noch Zinsen darauf zahlen?“

Damit zeigt sich: Die vom Senat hochgelobte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Gewinne sollen vielmehr genauso hoch bleiben wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30 % igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes, das die „angemessene“ kalkulatorische Verzinsung (sind 6,1 % in der heutigen Niedrigzinsphase denn angemessen?) ermöglicht, wird von der Politik nicht verfolgt. Der Wassertisch fordert dagegen, dass die Berliner Wasserbetriebe im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt werden und nicht gewinnorientiert arbeiten sollen. Dies setzt auch eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes voraus.

Eine Möglichkeit für die Berliner Wasserkunden, bereits gezahlte Preisüberhöhungs-Beträge zurückzuerhalten, besteht jetzt noch für die Frischwassergebühren des Jahres 2011. Hier können noch privatrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden, die sich aus dem Bundeskartellamtsbeschluss vom 04.06.2012 und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 ergeben. Näheres hierzu finden Sie unter http://localhost/wassertisch/?p=9804

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

Wasser marsch gegen die irische Regierung

Spiegel online
11.12.2014

Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong

Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.

Parlament DublinDublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.

zum Artikel…