Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. Weiterlesen

Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch „im Kern eine herbe Niederlage“

ergebnis

363 stimmten für die Resolution, 96 dagegen, 261 enthielten sich

(8.9.2015, update: 9.9.) „Am heutigen Dienstag hat eine Mehrheit von Abgeordneten der Grünen/EFA-, sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterstützt. Konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten versucht, die Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution zu Fall zu bringen. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.“ (Quelle)

Das EU-Parlament hat ein deutliches Signal an die EU-Kommission geschickt: Die Mehrheit spricht sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware!

Wasser darf nicht dem Profit geopfert werden und hat darum nichts in „Freihandels“- und Investitionsschutzabkommen wie TTIP, CETA und Co zu suchen.

Der Berliner Wassertisch begrüßt, dass die Resolution angenommen wurde. Er kritisiert jedoch gleichzeitig, dass – wie die Filmemacher von Water Makes Money schreiben – „ausgerechnet die Public Private Partnership als eigentlich perfideste Form der Privatisierung der Wasserversorgung [..] mit einer Mehrheit der EU-Abgeordneten von dem Verbot der Privatisierung ausgenommen“ wurde. Damit wird „die verbreiteste und effektivste Form der Privatisierung von Wasser [..] von jeder Warnung und jedem Verbot ausgenommen. Wer den Film >Water Makes Money< gesehen hat, weiß, dass dieser Sieg im EU-Parlament vor allem im Kern eine herbe Niederlage ist.“ Dies kann der Berliner Wassertisch nur bestätigen!

Die von einer Großen Koalition aus CDU und SPD durchgeführte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ein sogenanntes PPP-Projekt – führte zu um mindestens 30% überhöhten Trinkwasserpreisen.

Bedenklich ist die Haltung von CDU/CSU, FDP und ALFA. Deren Parlamentarier haben ausnahmslos der von uns abgelehnten „Alternativresolution“ zugestimmt, die im Kern eine Privatisierung der Wasserversorgung befürwortet und das Menschenrecht Wasser vollends ausgehöhlt hätte.

Der Berliner Wassertisch fordert als Konsequenz aus dieser Resolution, dass sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD dafür einsetzt, dass die geplante Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki und Athen im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe verhindert wird.

 

Glücklicherweise gescheitert! CDU/CSU, FDP und ALFA wollten Menschenrecht Wasser mit einer Alternativresolution verhindern

Presseerklärung des Parlaments: Right2water citizens’ initiative: Commission must act, say MEPs
Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: Kommission zeigt wenig Ehrgeiz

Reaktionen:
08.09.2015: Frankfurter Rundschau: Streit um Wasser-Privatisierung.

08.09.2015: Die LINKE im Europaparlament: CDU spielt falsch. Resolution zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water

08.09.2015: ECI Water is a human right:  Victory for citizens, victory for the Human Right to Water!

08.09.2015: Europagruppe Grüne: Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“
EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Sven Giegold (MEP, Die Grünen/EFA): Erfolg bei Bürgerinitiative ‘Recht auf Wasser’: EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Attac Österreich: „Recht auf Wasser“: Erfolg für europäische Zivilgesellschaft im EU-Parlament

Quellen:
Abstimmung A8-0228/2015 pdf
Angenommene Resolution: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser

Weitere Blogbeiträge zum Thema:
8.9.2015: Berliner Wassertisch: HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?
7.9.2015: Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf
4.9.2015: Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
4.9.2015: Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
4.9.2015: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW): #Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
3.9.2015: #Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!

Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technik bekannt und in der Presse berichtet wurde, hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % auch nach der formalen Rekommunalisierung für das Jahr 2015 weiterhin auf hohem Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, dadurch werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig rentierlich anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlenden. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Warum muss ein öffentlicher Betrieb der Daseinsvorsorge den Wasserkunden fiktive kalkulatorische Zinsen in Rechnung stellen? Das mag bei privaten Unternehmen üblich sein, für ein öffentliches Unternehmen ist das völlig inakzeptabel! Das betriebsnotwendige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Sie haben dieses Kapital über Jahre mit ihren Gebühren angespart. Warum sollen sie nun auch noch Zinsen darauf zahlen?“

Damit zeigt sich: Die vom Senat hochgelobte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Gewinne sollen vielmehr genauso hoch bleiben wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30 % igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes, das die „angemessene“ kalkulatorische Verzinsung (sind 6,1 % in der heutigen Niedrigzinsphase denn angemessen?) ermöglicht, wird von der Politik nicht verfolgt. Der Wassertisch fordert dagegen, dass die Berliner Wasserbetriebe im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt werden und nicht gewinnorientiert arbeiten sollen. Dies setzt auch eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes voraus.

Eine Möglichkeit für die Berliner Wasserkunden, bereits gezahlte Preisüberhöhungs-Beträge zurückzuerhalten, besteht jetzt noch für die Frischwassergebühren des Jahres 2011. Hier können noch privatrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden, die sich aus dem Bundeskartellamtsbeschluss vom 04.06.2012 und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 ergeben. Näheres hierzu finden Sie unter http://localhost/wassertisch/?p=9804

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Weihnachtsgrüße vom Kartellamt

junge Welt
08.12.2014

Rückzahlung möglich
Weihnachtsgrüße vom Kartellamt
von Ben Mendelson

Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern

Als Folge der Privatisierung hatten die überteuerten Wasserpreise im Land Berlin dem Senat und multinationalen Konzernen seit 1999 saftige Gewinne beschert. Das Bundeskartellamt schritt dagegen im vorletzten Jahr mit einer Preissenkungsverfügung ein, die Jahre 2009 bis 2011 blieben davon aber unberührt. Für diesen Zeitraum können die Berliner nun bis Ende des Jahres Rückforderungen stellen.
Seit Ende vergangener Woche rufen der Berliner Wassertisch.info und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer die Berliner Wasserkunden dazu auf, für den Preismissbrauch bis 2011 Rückzahlungen zu fordern. Das Schreiben an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) findet sich im Internet: kurzlink.de/musterschreiben.

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Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Neues Deutschland: Wasserpreise in Berlin sinken bis 2018

Neues Deutschland
08.05.2014

Wasserpreise in Berlin sinken bis 2018
Von Martin Kröger

Kunden profitieren von Deal zwischen Bundeskartellamt und kommunalen Unternehmen. Berlins Wasserkunden müssen bis 2018 deutlich weniger für Trink- und Abwasser aufbringen als bisher geplant: Statt 200 Euro pro Person und Jahr werden ab sofort nur noch 182 Euro fällig, kündigte der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe an.

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