Workshop Wasserrecht 26. Juni 2014

Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin veranstaltet am 26. Juni einen „Workshop zum Wasserrecht“.
Ort: EUREF-Campus am Gasometer
Haus 13, 3. OG
Torgauer Str. 12-15
10829 Berlin

Preise:
Für Nicht-Mitglieder: 600 Euro
Anmeldung hier (pdf)

Programm ist hier downloadbar (pdf).

Zur „Berliner Wasser-Entscheidung“ vgl. auch Bundeskartellamtverfahren

Zur Website mit der Tagungsankündigung

Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“

Parlament Berlin
Mai 2014

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 47. Sitzung der 17. Wahlperiode am 08. Mai 2014 gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ eingesetzt.

Aufgabe der Kommission ist es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z.B. der Energiewende, zu untersuchen.

Insbesondere soll untersucht werden, welche wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen auf die wichtigsten Einrichtungen (z.B. Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz sowie die zentralen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) zukommen und wie die öffentlichen und privaten Strom- und Wärmenutzer in Bezug auf Einsparungen beim Verbrauch und Erhöhung der Energieeffizienz unterstützt werden können.

Dabei soll auch geklärt werden, ob eigene kommunalwirtschaftliche Aktivitäten des Landes Berlin zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sinnvoll und notwendig sind, ob Kooperationsstrukturen mit anderen Akteuren anzustreben sind und mit welchen Instrumenten andere private energiewirtschaftliche Akteure in eine energiepolitische Strategie des Landes Berlin eingebunden und private Investitionen in die Energiewirtschaft mobilisiert werden können.

Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen kann dem Einsetzungsbeschluss (siehe Verknüpfung auf der rechten Seite) entnommen werden. Das Abgeordnetenhaus hat damit die 1. Enquete-Kommission in dieser Legislaturperiode eingesetzt.

Die Enquete-Kommission wird am 21. Mai 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Das Ergebnis seiner Arbeit wird die Enquete-Kommission dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines Berichts vorlegen.

zum Artikel…

 

Energiewende. Energie-Kommission tagt hinter verschlossenen Türen

Morgenpost
09.06.2014

Energiewende. Energie-Kommission tagt hinter verschlossenen Türen
Von Jens Anker

Nach dem Tempelhof-Volksentscheid forderten Kritiker mehr Transparenz bei politischen Großprojekten. Doch ausgerechnet das Riesenthema Energiewende wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. […] Der Chef der Wasserbetriebe, Jörg Simon, sollte seine Pläne für das Stadtwerk darlegen. Die große Koalition hat die Gründung beschlossen – allerdings gibt es Streit darüber, welche Aufgaben das Stadtwerk künftig übernehmen soll.

zum Artikel…

 

Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

Aktueller Rabe Ralf (Juni/Juli 2014)

Der neue Rabe Ralf von der Grünen Liga ist da!
Enthalten ist ein – wie gewohnt – empfehlenswerter Artikel von Janine Behrens über die Berliner Wasserbetriebe: „Geld stinkt nicht. Berliner Wasserbetriebe nutzten marktbeherrschende Stellung über Jahre aus“

Rabe Ralf Juni/Juli 2014

Der Rabe Ralf freut sich sehr über Unterstützung:

Jetzt Spenden für „DER RABE RALF“ bei betterplace.org

Impressum:
GRÜNE LIGA Berlin e.V.
DER RABE RALF – Die Berliner Umweltzeitung
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg
(Tram M2 Prenzlauer Allee/ Metzer Straße, U2 Senefelderplatz),
Tel.: 030/ 44 33 91-47, -0, Fax: -33
E-Mail: raberalf@grueneliga.de
Internet: www.raberalf.grueneliga-berlin.de

Herausgeber: GRÜNE LIGA Berlin e.V.
ISSN: 1438-8065

Post-Bezug: Folgen Sie dem Link zum Bestellformular.
Konto: Nr. 306 05 02, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
IBAN: DE38100205000003060502, BIC: BFSWDE33BER
Spenden steuerabzugsfähig