Mit TTIP droht ein Angriff auf die öffentlichen Unternehmen. Kommerz statt Sozialstaat

Süddeutsche Zeitung
29.07.2015

USA vs Staatsbetriebe. Kommerz statt Sozialstaat
Von Alexander Hagelüken und John Goetz

  • Die US-Regierung will, dass öffentliche Unternehmen >nach kommerziellen Erwägungen< statt nach Kostendeckungsprinzip agieren
  • Das zeigen geheime Dokumente aus den Verhandlungen zum TPP-Abkommen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.*
  • Die Dokumente werfen die Frage auf, wie die Regierung in Washington beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit Europa taktieren wird.

„Öffentliche Unternehmen maximieren oft nicht den Gewinn. Stattdessen zielen sie nur auf eine Deckung der Kosten, um stattdessen das größtmögliche Angebot auch für sozial Schwache oder Bewohner entlegener Regionen zu ermöglichen.“

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StopTTIP Berlin

Kommentar Berliner Wassertisch:
Gewinnorientierung versus Gemeinwohlorientierung – Clash of Leitbilder:
Dass öffentliche Unternehmen nach Gewinnmaximierungsprinzipien agieren sollen und nicht nach Gemeinwohlansprüchen, stellt einen Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge dar! Alle öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen – nach unserer Überzeugung – Gemeinwohlaspekten genügen. Gewinnorientierung halten wir für grundsätzlich falsch. Krankenhäuser müssen z.B. den Patienten dienen. Sie dürfen nicht als Renditeobjekt für Aktionäre missbraucht werden.

Wir müssen TTIP verhindern, wenn wir die Privatisierung der öffentlichen Unternehmen verhindern wollen.

* Inzwischen online unter:

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TTIP: Regulierungs-Kooperation USA-EU könnte Parlamente entmachten

Foodwatch
foodwatch.org
27. Juli 2015

Geleaktes Dokument zu TTIP-Verhandlungen beweist: Bundesregierung sieht Gefahr der Entmachtung der Parlamente durch zukünftige Regulierungskooperation

Regulatorische Kooperation in TTIP

Video: Lobbycontrol

Ein vertrauliches Regierungsprotokoll über die TTIP-Verhandlungen zeigt: Trotz anders lautender öffentlicher Beteuerungen fürchtet die Bundesregierung, dass durch das geplante Freihandelsabkommen weitreichende Regulierungsvorhaben in Zukunft ohne parlamentarische Zustimmung beschlossen werden könnten.

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AöW: CCS-Entscheidung des Bundesrates begrüßt und Warnung vor den Gefahren von Fracking

AöW e.V.

(28.09.2011) Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entschei­dung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzes­vorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.

„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource >sauberes Wasser< Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“ 

Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.

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Gegen Fracking „Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Klimaretter
26.07.2015

„Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Von Ralf Hutter

Die oberfränkische Grünen-Politikerin und Umweltaktivistin Brigitte Artmann will gegen zentrale deutsche Energieprojekte wie Stromtrassen, Kohleabbau und Fracking vor einer UN-Kommission in Genf klagen. Sie ist davon überzeugt, dass die EU die Bürgerbeteiligungs-Pflichten aus dem internationalen Aarhus-Abkommen missachtet.

Egal, ob es Nachlässigkeit oder politischer Wille ist – irgendjemand hätte es besser wissen müssen. Irgendwo in der deutschen Bürokratie hätte jemandem klar sein müssen, dass die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung nicht mit der Aarhus-Konvention zusammenpasst, sagt Brigitte Artmann. Weil es nun aber anders gekommen ist und die Stromtrassen gebaut werden, die Endlagersuche für den AKW-Müll angelaufen ist und weitere große Energieprojekte mit ökologischen Auswirkungen von der EU-Rechtsprechung gedeckt sind, bereitet Artmann eine Klage an höchster Stelle vor. […]

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Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Vgl. auch: Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern! (27.04.2015)

Nicht einmal Bundestagsabgeordnete dürfen die TTIP-Verhandlungsprotokolle sehen

13. Juli – Bundestagspräsident Lammert schickt einen Brief an den US-Botschafter John B. Emerson. Er fordert, dass den Bundestagsabgeordneten Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle [zu] ermöglichen (Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten)

26. Juli – Die Berliner Zeitung – der die Antwort des US-Botschafters vorgelegt wurde – macht bekannt, dass die US-Botschaft den Abgeordneten den Zugang zu den TTIP-Dokumenten verwehrt. Die US-Botschaft ist übrigens not amused, dass das Büro Lammert den Brief geleakt hat. Der Botschafter des Landes, der mittels NSA die halbe Welt abhört, meint: „Die Botschaft betrachtet Briefwechsel zwischen dem Botschafter und Mitgliedern des Bundestages als vertraulich“. Was soll man dazu noch sagen?

28. Juli Mehr Demokratie e.V. kritisiert Leseverbot für Bundestagsabgeordnete.
RA Ralf Stadler (Fachanwalt für IT- Recht): Abgeordnete erhalten auch weiterhin keinen Zugang zu den TTIP-Dokumenten. „Das Verfahren in dem das transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) verhandelt wird, genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.“

 

Süddeutsche Zeitung
28. Juli 2015, 12:43 Uhr

Mangelnde Transparenz bei TTIP

Von Robert Roßmann, Berlin

Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten können Einsicht in die Verhandlungstexte über das TTIP-Abkommen nehmen. Intervention von Bundestagspräsident Norbert Lammert erfolglos.

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Berliner Zeitung

26.07.2015

Bundestagsabgeordnete bekommen keinen Einblick

Von Holger Schmale

Abgeordnete der nationalen Parlamente bekommen keine Einsicht in Verhandlungen um das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP. Nur Regierungsbeamte haben eingeschränkt Zugang, die USA steht in der Kritik.

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Freiwilliges Fracking-Moratorium (bis CETA und TTIP da sind)

TagesschauTagesschau

27.07.2015

Nach vier Jahren Pause. Die Fracking-Skepsis bleibt

Jürgen Döschner (WDR): „Fracking – also das Verfahren, Erdgas aus unterirdischem Gestein zu gewinnen – ist hierzulande so umstrittten, dass heute vor vier Jahren zum letzten Mal gefrackt wurde.* Und das, obwohl Fracking nach gültigem Bergrecht in Deutschland zulässig wäre. […] Die seit vier Jahren andauernde Fracking-Pause in Deutschland ist also nicht von oben verordnet, sondern eine Reaktion auf die gesellschaftliche Debatte und die Skepsis in der Bevölkerung. Und solange diese Skepsis nicht überwunden ist, wird es wohl auch weiterhin kein Fracking in Deutschland geben.

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Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Kommentar Berliner Wassertisch:
Wir teilen den Optimismus nicht so ganz. Falls die Investitionsschutzverträge TTIP und CETA ratifiziert werden sollten, wird spätestens dann das Ende des Fracking-Moratoriums erreicht sein. Dann heißt es: Entweder wird in Deutschland gefrackt, oder die Konzerne zerren Deutschland vor ein internationales Schiedsgericht und verklagen uns auf astronomische Summen wegen entgangener Gewinne.** Diese Beträge kann kein Land auf Dauer tragen. Also wird Fracking kommen – wenn wir nicht TTIP und CETA stoppen!

* Es gab am 16. Juni 2014 einen von Demonstrationen begleiteten Test-/Forschungs-Frack in Saal. Er war nicht kommerzieller Art.

** „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Wttip-demoer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel am 10. Oktober 2015!