Bundesregierung will Fracking-Forschung mit 4,75 Mio. Euro subventionieren

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Keine Haushaltsmittel für die Fracking-Kommission!
DIE LINKE

 

„Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. Jetzt sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen, wie die Bundesregierung auf meine Anfrage zugeben musste. Darunter sind auch Mittel für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzten Expertenkommission“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Dies ist eine skandalöse, indirekte Subventionierung der Konzerne. Das wollen wir unterbinden und haben einen Antrag auf Streichung der Mittel gestellt.“

Zdebel weiter: „Die CDU/CSU-SPD- Bundesregierung will Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein vorantreiben. Dazu hat sie die Einrichtung einer sogenannten ‚Expertenkommission‘ beschlossen, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll. Schon jetzt ist klar, dass diese Kommission überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzt sein wird. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle dieser Expertenkommission sind im Entwurf des Haushaltsplans Gelder in Höhe von 250.000 Euro für das Jahr 2017 vorgesehen. Ich spreche mich klar gegen die Finanzierung dieser Fracking-Kommission aus Haushaltsmitteln des Bundes aus. Diese Kommission darf keinen Euro aus Steuermitteln erhalten.

Für einen wissenschaftliche Begleitprozesses im Rahmen eines Forschungsplans werden im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder werden jährlich aufgewendet. Dies ist eine skandalöse, indirekte Subventionierung der Konzerne.

Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort werden Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro eingeplant. Da absehbar ist, dass diese Gelder für die Akzeptanzschaffung für Fracking eingesetzt werden, werden hier Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Die Information der Bundesregierung vom 10.10.2016 zur geplanten Subventionierung der Fracking-Forschung ist hier; der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist dort zu finden.

Tim Engartner: Der Irrglaube an die Privatisierung

ZEIT
03.11.2016 (Editiert am 05.11.2016)

Rekommunalisierung: Der Irrglaube an die Privatisierung
Kommunen sollten die Niedrigzinsen nutzen, um Wohnungen, Krankenhäuser und Energiebetriebe zurückzukaufen.
Von Tim Engartner
[…] Wenn geschlossene Schwimmbäder, Theater und Museen, erhöhte Preise für Wasser, Strom und Gas sowie steigende Kita-Gebühren als unerwünschte Privatisierungsfolgen begriffen werden, dürfte die „Verbetriebswirtschaftlichung“ der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Ende finden.

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TTIP-Thriller: Tödliche Geheimnisse

Tödliche Geheimnisse (Spielfilm Deutschland 2016)

ARD/Marco Krüger

ARD/Marco Krüger

„Journalistin Rommy Kirchhoff will einen Whistleblower interviewen. Paul Holthaus, Lobbyist im Auftrag des Agrarkonzerns Norgreen Life Inc., ist bereit, über die Hintergrundverhandlungen zu TTIP zu berichten. Doch kaum geht das brisante Interview los, wird Rommy überwältigt. Als sie wieder zu sich kommt, fehlt von dem Informanten jede Spur. Rommy wird klar, dass sie in eine Geschichte ungeahnten Ausmaßes geraten ist.

Der Thriller um das umstrittene Freihandelsabkommen macht greifbar, welche Gefahren für Demokratie, Verbraucherschutz und viele Lebensbereiche von TTIP ausgehen und wie schwer es ist, sich dagegen aufzulehnen.“ (Quelle)
Zum Film in der Mediathek (bis 5.2.2017 (zwischen 20-6 Uhr abrufbar))

Der Berliner Wassertisch empfiehlt den TTIP-Thriller. „Tödliche Geheimnisse“ bringt es auf den Punkt. Bei TTIP (und CETA) geht es nicht um Zölle, sondern um eine „Diktatur der Konzerne“.

 

Bündnis Unfairhandelbar: Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Bündnis TTIP Unfairhandelbar

Zur Absage des EU-Kanada-Gipfels erklärt das Bündnis TTIPUnfairHandelbar:

Berlin, 27.10.2016

CETA ist nicht mehr zu retten. Wallonien und andere belgische Regionalregierungen bleiben trotz des enormen Drucks der EU-Kommission standhaft und verweigern die Unterschrift unter dieses Vertragswerk. Die große Mehrheit der Menschen in Europa teilt die Einwände Walloniens: Sie wollen keine privilegierte Paralleljustiz für multinationale Konzerne, sondern gleiches Recht für alle. Sie wollen keine weitere Weltmarktorientierung der Landwirtschaft, sondern eine Landwirtschaft in der Region für die Region. Sie wollen keine weitere Kommerzialisierung der öffentlichen Dienstleistungen, sondern eine öffentliche Daseinsvorsorge außerhalb der Marktlogik. Sie wollen keine erleichterte Zulassung für Gentechnik, sondern ihr Verbot. Millionen Menschen in Europa haben dafür demonstriert, unterschrieben, protestiert – und lehnen deshalb CETA und TTIP ab.

Es wird Zeit, dass die EU-Kommission, die Bundesregierung und die anderen EU-Regierungen endlich akzeptieren, dass CETA zumindest in der bisher geplanten Form gescheitert ist. »Wer jetzt fordert, die Entscheidungen in der EU zu zentralisieren, damit Wallonien oder einzelne Mitgliedstaaten ausgebremst werden, hat nichts begriffen. Die Inhalte der EU-Handelspolitik müssen geändert werden, nicht die Mitspracherechte der Länder.«, so Roman Huber, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V.

Aber CETA steht nicht allein. Genau dieselben Ziele verfolgt die EU-Kommission mit vielen anderen Handelsabkommen, über die sie derzeit verhandelt. TTIP, das Dienstleistungsabkommen TiSA, geplante »Freihandelsabkommen« mit vielen anderen Ländern verfolgen alle dieselben Ziele. »Das wallonische Nein hat gezeigt, was passieren wird, wenn die Menschen diese geplanten Vertragswerke verstehen. Auch diese Verträge werden scheitern.«, so Maritta Strasser von Campact.

Absurd sind die Behauptungen, mit dem Scheitern von CETA habe sich die EU blamiert. Vielmehr hat die EU gezeigt, dass in Demokratien auf Dauer eine diskreditierte Politik nicht gegen die Mehrheit der Menschen durchgesetzt werden kann. »Das Scheitern von CETA ist auch eine Ermutigung für alle, die sich in Kanada und weltweit für eine andere Gestaltung der Globalisierung einsetzen. Handelspolitik braucht eine breite demokratische Legitimation, oder sie wird scheitern.«, so Jürgen Maier vom Forum Umwelt & Entwicklung.

Pressekontakte:
Roman Huber, Mehr Demokratie e.V., +49 179 9162 056
Maritta Strasser, Campact, +49 170 7310 897
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, +49 171 3836 135
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung, grotefendt@forumue.de

Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 Mitglied im Bündnis TTIP unfairhandelbar
Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 im Bündnis TTIPunfairhandelbar aktiv

„Merci, Wallonie! – CETA stoppen!“ Kundgebung vor der Belgischen Botschaft

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! hat anlässlich der Weigerung Walloniens, dem CETA-Vertrag zuzustimmen, kurzfristig zu einer halbstündigen Kundgebung für Mittwoch, 26. Oktober, 12 Uhr vor der belgischen Botschaft aufgerufen.
wallonie
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Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): CETA – Wallonien hat Recht

Euractiv
26.10.2016

wallonie
CETA: Wallonien hat recht
Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung)

Es war 2009, als die EU anfing, das Ceta-Abkommen mit Kanada zu verhandeln. Geheim, wie immer. Schon das Verhandlungsmandat blieb geheime Verschluss-Sache. Lasst uns verhandeln, und wenn wir fertig sind, bekommen die Parlamente den Text, und dann können sie sich ein Urteil bilden und ja oder nein sagen – so hiess es unisono aus der Kommission und der Bundesregierung. […] Wer aber eine diskreditierte neoliberale Politik auf Biegen und Brechen mit Verfahrenstricks weiter durchsetzen will, und die EU-Institutionen als Hebel dafür missbraucht, zerstört die europäische Idee gründlich und nachhaltig. Das dürfen wir nicht zulassen.
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Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

Merci Wallonie – CETA stoppen! 26.10., 12 Uhr – Kundgebung des Berliner Netzwerks TTIP | CETA | TiSA stoppen!

wallonieDie EU erhöht den Druck auf das Parlament von Wallonien. Wir wollen zeigen: Wir unterstützen die Wallon*innen in ihrem schweren Kampf gegen das Freihandelsabkommen CETA.

Mit einem bunten Aktionsbild macht das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ deutlich: Die Mehrheit der Bürger*innen der EU lehnen das Freihandelsabkommen EU-Kanada ab. Mit der Aktion vor der Belgischen Botschaft bedanken wir uns bei den Parlamentarier*innen der Wallonie für ihre klare Haltung gegen CETA und bitten sie:

Haltet dem Druck stand! Bleibt bei Eurem Nein gegen CETA!

Unter dem Motto „Merci Wallonie – CETA stoppen!“ sagen wir Danke und wollen gleichzeitig unseren Protest gegen die Freihandelsabkommen zeigen!

Bringt viele Fahnen und Schilder mit. Zeigt Euren Widerstand gegen das Freihandelsabkommen!

Wir treffen uns

Mittwoch, 26.10.2016
12.00 Uhr
Vor der Belgischen Botschaft
(Jägerstraße 52-53, 10117 Berlin, Nähe Gendarmenmarkt)
netzwerk
Zum Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen! gehören: NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, NABU Berlin, BUND Berlin, DIDF, DIDF-Jugend, FIAN Berlin.

Fracking-Verbot soll ins Landesraumordnungsprogramm! Offener Brief an niedersächsischen Landwirtschaftsminister

FrackingBUNDESTREFFEN der unter GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen
OFFENER BRIEF

15. Oktober 2016

An den Minister für Ernäherung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen
Herrn Christian Meyer
Calenbergst. 2
30169 Hannover

Sehr geehrter Herr Minister Meyer,

auf dem Bundestreffen der unter „gegen Gasbohren“ vernetzten Bürgerinitiativen wurde eingehend über die Situation in Niedersachsen diskutiert. Dabei ging es auch um das Landes-Raumordnungsprogramm als planerisches Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung.

Wir richten an Sie als grünen Landwirtschaftsminister und Mitglied eines Landesverbandes, der die Korbacher Resolution mitträgt, die ein ausnahmsloses Fracking-Verbot fordert, den dringenden
A P P E L L , ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auch im Landesraumordnungsprogramm als Ziel aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag: Dr. med. Maria Entrup-Henemann
die auf dem Bundestreffen vertretenen und nachfolgend aufgeführten Bürgerinitiativen:

AK Braunschweig
Aktionsbündnis No Moor Fracking
BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)
Berliner Wassertisch
BI Aktionsbündnis salzfreies Märchenland e.V.
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
BI FRACK-loses Gasbohren im LK Rotenburg
BI gegen CO2-Endlager
BI Kein Fracking in der Heide
BI kein-frack-in-wf
BI Lebenswertes Korbach
BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
BI STOP Fracking!
BI Witten für sauberes Trinkwasser
BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
BI Umweltschutz Uelzen
BI Walsrode
BIGG Drensteinfurt
Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Food & Water Europe
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V.
GENUK e.V.
IG Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
IG Rees gegen Gasbohren e.V.
IG Schönes Lünne
IGTL Tecklenburger Land
Interessengemeinschaft Fracking-freies Artland e.V.

Brief als pdf

Über 100 Juraprofessoren fordern: CETA und TTIP dürfen weder Investitionsschutz noch Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten

20161017

Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA

Als Mitglieder des europäischen Rechtswesens fordern wir, Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) weder in die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union noch in das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada aufzunehmen. Dies begründen wir wie folgt: Weiterlesen

CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

BVerfG

Urteil Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos. Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016.

Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,
– dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
– dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
– dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen. []

Vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16 – Rn. (1-73), http://www.bverfg.de/e/rs20161013_2bvr136816.html

Kommentar

Björn Schiffbauer: Vorläufige Anwendung nur unter drei Auflagen – das (erste?) CETA-Urteil des BVerfG vom 13.10.2016.

Statement Campact, foodwatch und Mehr Demokratie

(Karlsruhe, 13. Oktober 2016) Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.“

Pressekontakte:

Campact: Jörg Haas, haas@campact.de
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0178/816 30 17; Ansprechpartnerin für Organisatorisches vor Ort: Nicola Quarz, 0157/72389352
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0174/3751689
noceta

Statement Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, BUND-Handelsexperte, Mobil: 0172-2903751 bzw. BUND-Handelsexpertin Maja Volland, 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Statement Deutscher Kulturrat

Deutscher Kulturrat: CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden. Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt. 13.10.2016.

KMU gegen TTIP

Kommentar „KMU gegen TTIP“ zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (pdf). 13.10.2016.
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand. CETA bedeutet unfaire Privilegien für ausländische Investoren und setzt ausgerechnet verantwortungsvolle Unternehmer*innen verstärkt unter Druck.“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“: „Auch wenn das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts über CETA noch aussteht: Karlsruhe sendet ein fatales Signal an unsere europäischen Nachbarn. Dort gibt Länder, die den Prozess sehr genau verfolgen und ihre Entscheidung im Rat auch von seinem Ausgang abhängig machen werden.“ (pdf)

Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V.: CETA-Urteil aus Karlsruhe: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht… 13.10.2016.

Reaktion Parteien

Kläger Klaus Ernst (DIE LINKE) bei #Correctiv über die verlorene CETA-Klage vor dem Verfassungsgericht. 13.10.2016.
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: CETA: Die Quittung für unsaubere Arbeit. 13.10.2016.

Pressemitteilung der Piratenpartei: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger! 13.10.2016.

DIE LINKE im Europaparlament: CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Gabriel auf die Verbindlichkeit seiner Äußerungen verpflichten“. 13.10.2016.

Presseberichterstattung:

Tagesschau: Kommentar zum CETA-Urteil „Solange“ – Karlsruhes Lieblingswort. 13.10.2016.
Tagesschau
Tagesthemen
WDR: CETA-Klägerin: „Das Urteil ist einfach super“. 13.10.2016.
MDR: Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für CETA. 13.10.2016.
MDR: Thüringer Koalition in Ceta-Frage gespalten. 13.10.2016.
Deutschlandfunk: Urteil zum Freihandelsabkommen. Gericht gibt Auflagen für CETA-Zustimmung. 13.10.2016.
FAZ: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Karlsruher Notbremse. 13.10.2016.
ZEIT ONLINE: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Die Glaubwürdigkeit entscheidet. 13.10.2016.
SZ: Ceta-Klägerin: „Das ist mindestens ein 70-Prozent-Sieg„. 13.10.2016.
SZ: Die Richter sollen das mal genauer prüfen. 13.10.2016.
Spiegel: Karlsruhes knallharte Bedingungen für Ceta. 13.10.2016.
Freitag: Noch ist nichts entschieden. 13.10.2016.
Der Tagesspiegel: Das Urteil ist nicht das letzte Wort. 13.10.2016.
RP: Ceta-Urteil des Verfassungsgerichts. Vorsicht, Herr Gabriel! 13.10.2016.
correct!v: Verfassungsgericht will demokratischeres CETA. 13.10.2016.
Deutsche Welle: Ceta-Urteil ist Demokratie-Unterricht. 13.10.2016.
SHZ: Ceta vorläufig anzuwenden, findet Robert Habeck „politisch falsch“. 13.10.2016.
Neue Westfälische (Bielefeld): Jura-Professor Fisahn, Rechtsvertreter der CETA-Gegner, fühlt sich nach dem Karlsruher Richterspruch als Sieger. 13.10.2016.