Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs

Neues Deutschland
27.12.2014

Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Von Martin Kröger

[…]
Der Berliner Wassertisch (info) und der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) empfehlen den Berliner Wasserkunden darüber hinaus, noch in diesem Jahr Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2009 bis 2011 geltend zu machen, in denen ebenfalls zu hohe Trinkwasserpreise erhoben worden sein sollen. Ein entsprechendes Musterschreiben (doc) hat der Berliner Wassertisch (info) auf seiner Homepage veröffentlicht. […]

VDGN WT
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Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

VDGN und Berliner Wassertisch: Wasserkunden sollten Wassergeld einfordern

Berliner Abendblatt
20.12.2014

Wassergeld einfordern
Von Online-Redaktion in Prenzlauer Berg

Bislang haben die Wasserbetriebe (BWB) nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. Allen Berliner Wasserkunden empfiehlt daher der Berliner Wassertisch ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen.

VDGN WT
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Das Musterschreiben (doc) aktualis. Version

 

Focus: Fracking schürt Angst vor Krebs. Viele Krebskranke in Erdgasregion

Focus
19.12.2014

Viele Krebskranke in Erdgasregion. Fracking schürt Angst vor Krebs: Viele Krebskranke in Erdgasregion
Überdurchschnittlich viele Menschen erkranken in Bothel an Krebs. In der Region wird Erdgas gefördert. Jetzt fragen sich Bürger: Gibt es einen Zusammenhang?

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Fracking bedroht die Wasserversorgung!

Enthüllungen zum Handelsabkommen: Tisa ist ein Angriff auch auf den Datenschutz

Süddeutsche Zeitung
17.12.2014

Enthüllungen zum Handelsabkommen TiSA*. Angriff auf den Datenschutz
Von Alexander Hagelüken

Tisa ist der unbekannte Bruder des Freihandelsabkommen TTIP. Und nicht weniger umstritten: Nach nun enthüllten Vorschlägen soll der nationale Datenschutz abgeschafft werden.

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Weitere Artikel zu TiSA

* TiSA = Trade in Services Agreement, multilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen

Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Deutscher Kulturrat
11.12.2014
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21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Der Sprecherrat, das höchste politische Gremium des Deutschen Kulturrates, hat gestern beschlossen, dass der 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. werden soll. Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum internationalen Tag der kulturellen Vielfalt ausgerufen.

Der Deutsche Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag, damit im kommenden Jahr an diesem besonderen Tag in vielen Städten und Gemeinden Aktionen gegen die Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) und EU-Kanada (CETA) stattfinden. Dabei sieht der Deutsche Kulturrat eine besondere Chance darin, Veranstaltungen im Schulterschluss mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen durchzuführen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA und Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der kulturellen Vielfalt. Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Künstler, Kultureinrichtungen und Organisationen überall im Land darum, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.!“

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: g.schulz@kulturrat.de

Ab Mitte Januar wird eine Homepage für den Aktionstag freigeschaltet werden. Dort kann dann Informationsmaterial abgerufen werden. Auch wird eine Kontaktbörse angeboten werden, die Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung bringen kann.

Zur Mitteilung

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Berliner Bewerbung für Olympia. Gegner wollen nicht mit DOSB zusammenarbeiten

Tagesspiegel
12.11.2014

Berliner Bewerbung für Olympia. Gegner wollen nicht mit DOSB zusammenarbeiten
Von Sigrid Kneist

Olympiagegner zu Gast beim Deutschen Olympischen Sportbund: Doch die Positionen liegen weiterhin weit auseinander. […] Der Nolympia-Initiative gehören unter anderem die Grüne Liga, der Umweltverband Nabu, die Initiative Wassertisch, die Naturfreunde und Vertreter der Linken an.

NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
Zum Artikel

NOlympia–Bündnis trifft DOSB an der Spree

NOlympia-Bündnis: Presseerklärung vom 11. September 2014

NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
Das NOlympia Berlin Bündnis hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die nächste Präsidiumssitzung des DOSB am 11. September 2014 im Hotel „Ameron Abion Spreebogen“ in Berlin stattfindet.
Wir haben uns entschlossen, dies zu nutzen, um dem DOSB eine Stellungnahme zur Interessensbekundung des Landes Berlin und unsere Antworten auf den Fragenkatalog des DOSB zu übergeben.

Wie wir dem DOSB bereits schriftlich mitgeteilt haben, wird eine Delegation des NOlympia Berlin Bündnisses unmittelbar vor dem, vom DOSB Präsidium angesetzten Pressegespräch, um 13:45 Uhr die entsprechenden Unterlagen übergeben.
Begleitet wird die Übergabe von einer symbolischen Aktion an/auf der Spree, mit der wir einmal mehr zum Ausdruck bringen wollen, wir sind für den Sport und für Berlin und deshalb gegen die Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele.

PM als pdf

 

TTIP: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand

Süddeutsche Zeitung
17.08.2014

Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich

Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.

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Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Foto: Uwe Hiksch

FR: Freihandelsabkommen TTIP: Vereint gegen den Freihandel

Frankfurter Rundschau
17.07.2014

Freihandelsabkommen TTIP: Vereint gegen den Freihandel
Von Stefan Sauer

Eine europäische Bürgerinitiative will die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta mit den USA und Kanada stoppen. Welche Ziele hat das Bündnis? Wie sind die Erfolgsaussichten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. […]

Gabe es schon einmal einen EBI-Erfolg?

Genau einmal. Das europäische Bürgerbegehren gegen die Wasserprivatisierung bewegte den zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier im Januar dazu, die Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen. Allerdings könnte die Privatisierung über das TTIP doch noch kommen.

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Auswertung der Großen Anfrage der LINKEN zu TTIP

Da es nicht jedem liegt, sich durch 63 Seiten zu kämpfen, stellt die Fraktion DIE LINKE eine Auswertung bereit:

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE »Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens«

Sie ist HIER nachlesbar!

Eine kompakte Kommentierung dazu hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Klaus Ernst in seinem Beitrag Freihandelsabkommen – zwischen Diplomatie und Mafia verfasst.

Passend dazu: Martin Greive: Gabriel (SPD) kämpft weiter FÜR Abkommen mit den USA (TTIP). In: Die Welt, 10.07.2014.

Ja, so kennt man die Sozialdemokraten….

 

Heute EBI-Registrierung StopTTIP StopCETA

Hier die aktuelle Pressemitteilung der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/StopCETA, bei der auch der Berliner Wassertisch mitmacht

Europäische Bürgerinitiative STOP TTIP
Pressemitteilung, 15.7.2014

Europäische Bürgerinitiative fordert Verhandlungsstopp bei TTIP und CETA

Europäische Bürgerinitiative fordert Verhandlungsstopp bei TTIP und CETA

EBI-Registrierung am 15. Juli 2014 – Kritik: mangelnde demokratische Beteiligung und Aushöhlung von Standards

Am heutigen Dienstag (15. Juli) hat die 47. Europäische Bürgerinitiative (EBI) ihren Antrag auf Registrierung bei der Europäischen Kommission gestellt. Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Hinter der Initiative stehen knapp 150 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedsländern. In Deutschland koordinieren die Organisationen Attac, Campact, BUND, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI. Auch Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW gehören dem stetig wachsenden Bündnis an. […]

Pressemitteilung (pdf, deutsch)

Press release (pdf, english)

Die Bündnisliste kann man HIER (pdf) einsehen (Stand: 15.07.2014)