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Monatsarchive: September 2016
Proteste gegen TTIP und CETA – laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung weder Querfront noch Querschnitt
Querfront oder Querschnitt der Bevölkerung? Die Proteste gegen TTIP und CETA
16. September 2016
„Am 16. September 2016, einen Tag vor den sieben bundesweit organisierten Demonstrationen gegen CETA und TTIP, lud das Institut für Protest- und Bewegungsforschung zu einem Pressegespräch ins Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung ein.“
„Aus unserer Sicht ist also festzuhalten: Die TTIP-Demonstrationen sind weder Querfront-Veranstaltungen noch bilden sie den Querschnitt der Bevölkerung ab. Sie gleichen eher dem Profil anderer Großdemonstrationen: hoch gebildet, sich als links einordnend, deutlich in der Kritik, aber in Loyalität zur liberalen Demokratie. Die Grenze zwischen links und rechts verschwimmt hier nicht. Auch wenn es sehr wohl eine TTIP-Kritik aus beiden politischen Spektren gibt, kommen sie bei den Demonstrationen nicht in einer relevanten Größenordnung zusammen. Vielmehr zeichnen sich die vielfach als überholt bezeichneten Lager in der Abgrenzung deutlicher ab.“
Zur Website
Presseresonanz:
Hans Springstein: Alles Querfront oder was? In: Freitag, 16.09.2016
CETA vor dem Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung am 13. Oktober
23.09.2016
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.
Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.
Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe eine Entscheidung zu verkünden.
Zur Pressemitteilung
Zur Terminladung
CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft
Neues Gutachten
12.09.2016
Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski
CETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?
Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.
Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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250 Tonnen Quecksilber im „Silbersee“ – Sanierung der Bohrschlammdeponie gefordert
volksstimme.de
24.09.2016
BOHRSCHLAMMDEPONIE
Bürger fordern Nägel mit Köpfen
von Cornelia Kaiser
Geht es nach der Bürgerschaft, sollte schnellstmöglich mit der Sanierung der Brüchauer Bohrschlammdeponie begonnen werden.
Kakerbeck. Eigentlich, das betonte Herbert Halbe, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Altmarkkreis Salzwedel, am Donnerstagabend im mehr als vollen Dorfgemeinschaftshaus von Kakerbeck, hätte es schon nach der Jahrtausendwende keine Betriebserlaubnis mehr für die Bohrschlammdeponie Brüchau, auch Silbersee genannt, geben dürfen. Der Grund: die damals von der Betreiberfirma GDF Suez (heute Engie) beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dass dennoch weiter in die alte Tongrube eingelagert werden konnte, hat die Betreiberfirma dem zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAG) zu verdanken, das die Rechtslage damals anders auslegte, wie sein Präsident Kurt Schnieber am Donnerstagabend im Zuge einer Bürgerversammlung in Kakerbeck deutlich machte. Dort räumte er Fehler seiner Behörde ein, zumal es „keine klaren Angaben zur Stärke des Geschiebemergels“, der die Grube nach unten abdichte, und zur Dynamik des Grundwassers gebe. Gleichzeitig forderte er aber dazu auf, gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Denn die halte erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten bereit.Zum vollständigen Artikel hier
zum Video-Bericht des MDR hier
Offener Brief an den Tagesspiegel zur Berichterstattung im Fall Gerwald Claus-Brunner
(Berliner Wassertisch, 22. September 2016) Am 20. September 2016 veröffentlichte der Tagesspiegel einen Nachruf auf den Piratenpolitiker Gerwald Claus-Brunner. Der Text wirkte auf uns unangemessen, weil er unserer Ansicht nach auf Kosten des Toten in die politische Meinungsbildung eingriff. Das in einem Nachruf übliche Abwägen des politischen Wirkens und ein neutraler Überblick über die Betätigungsfelder des Politikers wurden nicht gegeben. Wir haben in einem Tweet darauf hingewiesen.* Die online-Ausgabe des Artikels wurde inzwischen vom Tagesspiegel gelöscht.
Leider ist dafür am 21. September ein anderer Artikel erschienen, der gleichermaßen aufgebaut ist („Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ Titel beim Tsp wg. UPDATE inzw. geändert). Verfasst wurde er von drei Autoren. In der heutigen Druckausgabe erschien ein weiterer Artikel, der in die gleiche Richtung geht („Der Fall Claus-Brunner. Vor aller Augen“). Diesmal zeichnen sieben Autoren (!) dafür verantwortlich. Dennoch gehen diese Artikel von falschen Voraussetzungen und fragwürdigen Quellen aus und zeichnen so ein verzerrtes Bild. Unserer Ansicht nach werden dadurch bestimmte politische Intrigen gegen Claus-Brunner fortgesetzt.
Eigentlich wollten wir uns zu der Thematik nicht weiter äußern. Doch denken wir, dass auch beim Tod eines Politikers, der nach jetzigen Erkenntnissen im privaten Bereich schwere Schuld auf sich geladen hat, die üblichen journalistischen Standards eingehalten werden sollten. Dass dies auch in den neuen Artikeln nur bedingt der Fall ist, wird an einem Kernstück des Artikels „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ deutlich sichtbar.
1.
Zunächst zum Aufbau des Artikels. „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die neuen makabren Ermittlungsergebnisse und Reaktionen zu der Tat berichtet. Im zweiten Teil werden einige harsche Tweets des Toten zitiert, danach wird eine Rüge der Fraktion gegen ihn angeführt. Die Auflistung kulminiert in dem Verweis auf die Begründung eines Fraktionsausschluss-Verfahrens, das gegen Claus-Brunner eingeleitet wurde (wenn auch letztlich ohne Erfolg).
Im letzten Teil stellen die Autoren die Tat dann mit den politischen Auseinandersetzungen in der Piratenfraktion in Zusammenhang. Dem Leser, solchermaßen unter den Eindruck der Tatbeschreibung gesetzt, präsentieren die Autoren eine aus den Todesfällen extrahierte Erklärung für fraktionsinterne Auseinandersetzungen. Das zugrundeliegende Muster: Die Tat und ihre Vorgeschichte zeigten psychologisch auffällige Begleitumstände. Also seien wohl auch seine politischen Auseinandersetzungen Folgen psychischer Defizite. Tenor:
„Nicht nur Fraktionsmitglieder, sondern auch andere Parlamentarier im Abgeordnetenhaus beschreiben Claus-Brunner als unbeherrscht und unberechenbar.“ oder: „Er galt als eigenwillig, narzisstisch. Einige sagten, er sei ,psychologisch auffällig gewesen‘. Derzeit will sich in der noch verbliebenen Piratenfraktion kaum jemand offen äußern.“
weiterlesen
CETA-Ja in Wolfsburg: Gabriels unseriöse Versprechungen
correctiv.org
19.09.2016
SPD-Linke rettet Gabriel
von Justus von Daniels
Die Sozialdemokraten billigen das Handelsabkommen CETA. Die Strippen gezogen hat dabei der linke SPD-Bezirksverband Hannover.
Keine andere Partei arbeitet sich so an den geplanten internationalen Handelsabkommen ab wie die SPD. Sie hatte für Montag extra einen eigenen Parteikonvent für CETA einberufen, zu dem selbst die kanadische Handelsministerin anreiste. Die Mitglieder stimmten am Ende mit großer Mehrheit für CETA – allerdings mit Forderungen.
zum vollständigen Artikel
Hinweis: Der Beschlussantrag des Parteivorstandes zur CETA-Zustimmung wäre wohl durchgefallen, wenn nicht noch ein Änderungsantrag dazu gestellt worden wäre. Dadurch konnten viele Delegierte, die eigentlich CETA ablehnen wollten, ihre dann doch gegebene Zustimmung mit ihrem Gewissen leichter vereinbaren.
Gerwald Claus-Brunner ist gestorben. Statt eines Nachrufes
(Berlin, 19.09.2016)
Einen Nachruf zu schreiben, möchten wir uns nicht anmaßen. Dafür kannten wir Gerwald Claus-Brunner („Faxe“) nicht gut genug. Doch ist es uns ein Bedürfnis, seine politische Arbeit, soweit sie uns betraf, zu würdigen, weil sie in mancherlei Hinsicht herausragte. Wer unsere Pressemitteilungen und zuletzt unser Redemanuskript für den Piraten-Bundesparteitag im August gelesen hat, weiß, dass sein Beitrag für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe unersetzlich war. Zu diesem Herzensanliegen von uns und von der überwältigenden Mehrheit der Berliner Bürger haben sehr viele beigetragen – doch ohne ihn wäre die vollständige Rekommunalisierung vermutlich nicht geglückt. Die Wasserprivatisierung hatte die Berliner bekanntlich mehrere Hunderte Millionen Euro gekostet – insofern hat er mehr für die Stadt getan, als manche seiner Kollegen, die im Politbetrieb mehr Erfolg hatten und haben.
Es ist jedoch nicht nur die unersetzliche sachliche Unterstützung gewesen, für die wir ihm dankbar sind. Viel mehr noch hat es uns beeindruckt, dass Faxe einer der wenigen Politiker war, der es ernst meinte mit seinem Mandat. Elitärer Dünkel lag ihm fern. Faxe war angetreten, die Politik wieder bürgernaher zu machen und das tat er auch. Selbst als es ungemütlich wurde, als ihn seine Gegner mit einer Mitleidlosigkeit bekämpften, die auf den Nicht-Politiker monströs wirkte, als er auch in den Medien übermässig in die Schusslinie geriet, als er politisch mehr und mehr kaltgestellt wurde, blieb er seinen Zielen treu und hielt seine Zusagen ein. Eigenschaften, die uns menschlich sehr berührt haben und die wir nicht häufig angetroffen haben.
*Foto: Von Piratenpartei Deutschland – http://wiki.piratenpartei.de/Datei:5484208850_0a4abd2013.jpg, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16585910
Nachtrag vom 20. September 2016:
Der oben stehende Text wurde verfasst, bevor die näheren Umstände des Todes von Gerwald Claus-Brunner bekannt wurden. Wir sind tief erschüttert durch die Nachricht, dass nach Polizeiangaben ein weiterer Mensch durch Gerwald Claus-Brunner zu Tode gekommen sein soll. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden.
—
Hilfe bei suizidalen Gedanken bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800-111 0 111 und 0 800-111 0 222 erreichbar.
„CETA, TTIP, TiSA – Die Zivilgesellschaft, die EU und ihre Feinde.“
Redebeitrag des Berliner Wassertischs auf der Demo „StopTTIP StopCETA“ am 17. September 2016 „Als Mitglied des Berliner Wassertisches begrüße ich Euch ganz herzlich. Vielen Dank auch an alle, die diese wichtige Demo ermöglicht haben. Für die, die den Berliner Wassertisch nicht kennen: Wir sind eine Bürgerinitiative, die seit mittlerweile 10 Jahren für den Erhalt der … weiterlesen
Kurt Markert: Anmerkung zu LG Berlin vom 14.6.2016, 16 O 348/15 Kart, – Berliner Wasserbetriebe
Preismissbrauch: Follow-on-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe als „unschlüssig“ abgewiesen. Kommentiert von Prof. Dr. Kurt Markert. In: Wirtschaft und Wettbewerb, 2016, Heft 9 (2. September), S. 444–448.
Der Volltext dieses Artikels steht exklusiv Abonnenten von „Wirtschaft und Wettbewerb“ (WuW) zur Verfügung.
Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen
18.09.2016
von Wolfgang Rebel
Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.
Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.
Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.
#StopCetaTTIP pic.twitter.com/GlMl17ar2n
— foodwatch (@foodwatch_de) 17. September 2016
So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.
Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.
Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.
CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.
Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.
Beitrag als PDF
siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)
SPD-Parteikonvent soll CETA durchwinken
welt.de
17.09.2016
SPD PARTEIKONVENT
Tag der Wahrheit für Gabriel und den Freihandel
von Nikolaus Doll
Zwei Studien liefern den Kritikern des Freihandelsabkommens neue Munition. Das ist brisant für SPD-Chef Gabriel. Er selbst will Ceta. Entscheidet der Parteikonvent anders, steckt er in der Klemme.
Niedersachsen ist für SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel immer ein bisschen Heimspiel. Von dort kommt er, da war er Ministerpräsident.
Den kommenden Montag wird Gabriel in Wolfsburg verbringen, einer Stadt, in der die SPD bei Kommunalwahlen immer noch knapp ein Drittel der Stimmen holen kann. Klingt alles nach sicherem Terrain. Ist es aber nicht.
Zum vollständigen Artikel hier
Um in Wolfsburg den Delegierten deutlich zu machen, sich nicht von Gabriel erpressen zu lassen, sondern gegen den Vorschlag des Parteivorstandes, gegen CETA zu stimmen: Kommt morgen, Montag, den 19. Sept. 2016 (Abfahrt 7:30 Uhr) mit nach Wolfsburg!
Für 8,00 EUR (einschließlich Rückfahrt) gibt es die Möglichkeit, noch einen Platz im Bus zu buchen: Hier geht es zur Buchung