Missachtung des Volkswillens – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 27.06.2013

Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden

Zum geplanten Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Die Berlinerinnen und Berliner haben im ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins dafür gestimmt, die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) offenzulegen. Klares Ziel des Volksentscheids ist es gewesen, die Preise für Wasser und Abwasser zu senken, indem die die Privatisierungsverträge mit ihrer Gewinngarantie für die privaten Anteilseigner juristisch angefochten und als nichtig von Anfang an erklärt werden können. Darauf zielt auch die Organklage der Piratenfraktion. Wenn Finanzsenator Ulrich Nußbaum den Ausgang des Organklageverfahrens nicht abwarten und auch Veolia mit goldenem Handschlag verabschieden will, dann sind für die Rekommunalisierung höhere Kosten als nötig zu befürchten. Das aber stellt ein Mißachtung des Volkswillens dar.

Wasserverträge: Will Senat mit schnellem Rückkauf Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen? – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.06.2013

(Berlin, 27. Juni 2013) Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, in endgültige Rückkaufverhandlungen mit Veolia einzutreten. Ziel ist der vollständige Rückkauf der Anteile des Wasserkonzerns durch das Land.

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Senat entschieden, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe(BWB) von 1999 rückgängig zu machen und den verbliebenen Anteilseigner Veolia auszuzahlen. Das Angebot, sich vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist seit Ende April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin anhängig. Nach den Erfahrungen mit dem Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr dürfte sich die Rückkaufsumme auf ca. 800 Mio. EUR belaufen. (siehe auch Berliner Zeitung vom 26. Juni)

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Statt abzuwarten, bis der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt, um damit eine für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstige Rückabwicklung der Verträge zu ermöglichen, soll Veolia jetzt schnell mit goldenem Handschlag verabschiedet werden.“

So sehr der Berliner Wassertisch es auch begrüßt, wenn die BWB rekommunalisiert werden, so scharf wendet er sich gleichzeitig dagegen, dass alle damit verbundenen Kosten den Bürgern aufgebürdet werden sollen. Der Senat scheint mit den eingeleiteten Rückkaufverhandlungen im Einvernehmen mit Veolia rasch Tatsachen schaffen zu wollen, während er gleichzeitig mit der Beantragung von Fristverlängerungen beim Organstreitverfahren versucht, dieses in die Länge zu ziehen. Bis Ende September hat der Senat nun Zeit, dem Gericht eine erste Stellungnahme zu übermitteln.

Wie schon beim Rückkauf der RWE-Anteile bedient der Senat auch jetzt wieder die Interessen eines internationalen Konzerns statt zuerst die von den Bürgern im Volksentscheidsgesetz geforderte rechtliche Klärung der Verträge voranzubringen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Geheimes Parallelrecht – Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren

WDR Monitor – Sendung vom 06.06.2013

WDR Monitor

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Prozesse im Hinterzimmer. Firmen gegen Staaten. Großkonzerne wie Chevron, Philip Morris und Vattenfall. Es geht um Milliarden und um große Politik. Kaum jemand weiß von diesen geheimen Verfahren, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Die Verhandlungsgrundlage: So genannte Investitionsschutzabkommen. Sie weiß, was sich dahinter verbirgt: Pia Eberhardt forscht seit Jahren über solche internationalen Verträge. Auch Deutschland hat diese Verträge abgeschlossen, eigentlich um deutsche Firmen im Ausland vor Enteignung zu schützen.

Europäische Bürgerinitiative:
Weitersammeln bis zum 9. September!

LOGO von right2water.eu

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Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ berichtete am
24. Juni 2013 in einer Erklärung über ihren ersten politischen Erfolg, der gegen die Gefahr einer drohende Wasserprivatisierung durch eine Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie in der EU zum Tragen kam. Gleichzeitig wurde in der Einschätzung der Bürgerinitiative betont, dass ein grundlegendes Umdenken innerhalb der EU-Bürokratie in Sachen Wasser nötig ist: Weg vom marktorientierten Ansatz und Wettbewerb hin zur Gewährleistung von Wasser und sanitärer Versorgung als ein Recht! Deshalb soll die Unterschriftensammlung mit dem Ziel 2 Millionen auch bis zum 9. September weitergeführt werden.

Nachstehend folgt die deutsche Fassung der Erklärung (Übersetzung: Wassertisch):
Noch bevor die Unterschriften der Europäische Kommission übergeben worden sind hat die Europäische Bürgerinitiative einen ersten politischen Erfolg erreicht! Kommissar Barnier hat wissen lassen, dass der Anwendungsbereich Wasser aus der Konzessionsrichtlinie http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/barnier/headlines/speeches/2013/06/20130621_en.htm herausgenommen wird. „Es ist unsere Pflicht, die Bedenken in Betracht zu ziehen, die von so vielen Bürgern zum Ausdruck gebracht worden sind“, und „ich hoffe, dass dies den Bürgern erneut bestätigen wird, dass die Kommission ihnen Gehör schenkt,“ sagte Barnier in seiner Stellungnahme. Der Erfolg unserer EBI machte Schlagzeilen in vielen Ländern.
Wir sind sehr glücklich über dieses großartige Ergebnis, trotzdem werden wir bis zum 9. September fortfahren, Unterschriften zu sammeln. Unsere Bürgerinitiative richtet ihr Interesse nicht nur auf die Art und Weise wie Wasser-Dienstleistungen bereitgestellt werden sollten, sondern zuerst und vor allem auf eine immer noch fehlende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für viele Bürger. Sie ist ein Werkzeug, um das Bewußtsein innerhalb der Europäischen Kommission zu ändern: Weg von einem Markt-orientierten Ansatz mit dem Schwerpunkt Wettbewerb hin zu einer auf Rechte gründenden Herangehensweise mit dem Schwerpunkt Öffentlicher Dienstleistungen. Sie zielt darauf, einen universalen (globalen) Zugang zu Wasser und Abwasserbehandlung zu erreichen und die begrenzten öffentlichen Wasser-Ressourcen für künftige Generationen zu bewahren. Viele Millionen Menschen sind im Hinblick auf eine saubere, sichere und erschwingliche Wasserver- und Abwasserentsorgung benachteiligt, selbst in Europa. Die Europäische Kommission kann daran etwas ändern. WIR wollen das auf ihre Tagesordnung setzen!
Unterschreibt!

EU-Bürger*innen stoppen Wasserprivatisierung durch die Hintertür – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.06.2013

(Berlin, 22. Juni 2013) EU-Kommissar Barnier nimmt den Sektor Wasserversorgung aus seinem Richtlinienvorschlag heraus und reagiert damit auf die 1,6 Mio. Unterschriften der EU-Bürgerinitiative right2water.

In der geplanten EU-Richtlinie, mit der die europaweite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen vorangetrieben werden soll, wird der Bereich Wasser aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen. Dies wurde gestern aus Luxemburg mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch in der endgültigen Entscheidung des EU-Parlaments so beschlossen werden wird. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Dies ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass breiter Bürgerprotest Wirkung entfalten kann. Selbst die EU-Kommission muss jetzt akzeptieren, dass es zumindest bei der Wasserversorgung ein Recht auf demokratische Selbstbestimmung gibt. Die Forderung vieler Menschen, auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge aus der Richtlinie herauszunehmen, bleibt aber bestehen!“

EU-Kommissar Barnier hatte immer versichert, dass sein Vorstoß nicht zur Privatisierung der Wasserversorgung führen müsse und deswegen darauf beharrt, den Bereich Wasser in der Richtlinie zu belassen. Der Protest der ersten EU-weiten Bürgerinitiative hat ihn nun zum Einlenken gezwungen. Seine Auffassung dürfte sich damit aber nicht geändert haben: „Die Kommission wird natürlich die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen,“ heißt es in seiner Erklärung. Skepsis und Wachsamkeit von Seiten der Bürger*innen sind also weiter nötig, am besten gezeigt durch weitere Unterschriften unter die Europäische Bürgerinitiative. Das Ziel sind 2 Mio. bis zum 9. September 2013. Der Berliner Wassertisch wird die Sammlung „Wasser ist ein Menschenrecht“ deshalb wie bisher weiter unterstützen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Es gab niemals ein Risiko

taz
21.06.2013

WASSERPRIVATISIERUNG IN DER EU
Es gab niemals ein Risiko

EU-Kommissar Barnier wollte einheitliche Regeln zur Dienstleistungsvergabe in der EU. Die Wasserversorgung möchte er nun aus den Richtlinien ausnehmen.

LUXEMBURG afp | Als Reaktion auf Proteste gegen eine befürchtete Privatisierung von Trinkwasser in Deutschland will EU-Kommissar Michel Barnier die Wasserversorgung von der umstrittenen EU-Konzessionsrichtlinie ausnehmen. „Obwohl ein solches Risiko niemals bestand, haben die Bürgerinnen und Bürger in der Tat diesen Eindruck gewonnen und ihre Sichtweise zu diesem Thema sehr klar zum Ausdruck gebracht“, erklärte Barnier am Freitag in Luxemburg.

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