Gefährliche Geheimnisse – Wie USA und EU den Freihandel planen

3sat – Wissenschaftsdokumentation – Sendung vom 20.03.2014 20.15 Uhr

Film von Michael Wech
3sat WissenschaftsdokuDiese Sendung
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In diesen Wochen verhandeln die USA und die EU hinter verschlossenen Türen über ein transatlantisches Frei­handels­ab­kommen, das 2015 in Kraft treten soll. Die Geheimver­hand­lun­gen bedrohen massiv die Rechte der Bürger in Europa. Das geplante Regelwerk ist in erster Linie ein Angriff auf den Ver­brau­cherschutz – auch in Deutschland. Nicht Parlamentarier, sondern Fachbeamte und Konzernberater sitzen bei den Verhandlungen exklusiv am Tisch. Eine Teilhabe demokratisch legitimierter Akteure ist nicht vorgesehen. Setzen sich die Unternehmen und ihre Lobbyisten durch, könnten Deutschland und Europa hinter gesetzte Standards zurückfallen: Grenzwerte für toxische Belastung könnten sinken, das Recht auf Privatsphäre eingeschränkt, die Errungenschaften des Arbeitsschutzes aufgeweicht und die Fortschritte der Klimapolitik zunichte gemacht werden. Staaten und Regierungen würden zudem einen Großteil ihrer Souveränität verlieren, sodass Kritiker von einem „Staatsstreich in Zeitlupe“ sprechen. Sollte es in Einzelfällen zum Streit kommen, würden demokratisch nicht legitimierte Schiedsgerichte entscheiden.

… globale Konzerne Sonderrechte bekommen sollen?

Handelsblatt via „Deutschland made by Mittelstand“
20.03.2014

STIMMT ES DASS …
… globale Konzerne Sonderrechte bekommen sollen?
Von Norbert Häring

Wenn die Vorstellungen der EU-Kommission zum Freihandelsabkommen mit den USA Wirklichkeit werden, dann werden internationale Konzerne bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Staat privilegiert.

Die „Zeit“ hat einen geheimen Entwurf der EU-Kommission für das angestrebte Freihandels- und Investitionsschutzabkommen mit den USA veröffentlicht. Der Text aus dem letzten Sommer deckt auf, warum die Kommission die Details so lange wie möglich geheim halten möchte. Denn unverkennbar werden internationalen Konzernen Privilegien zugestanden.

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Ukraine-Krise beflügelt Freihandels-Gespräche

FAZ
23.03.2014

Investorenschutz umstritten
Ukraine-Krise beflügelt Freihandels-Gespräche
Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Die Ukraine-Krise verdeutlicht der EU und Amerika die Vorteile des Freihandels. Bis zu einem Abkommen ist aber noch viel zu klären. Hierzulande ist vor allem der Investorenschutz umstritten.

Es kommt neuer Schwung in die Freihandelsgespräche zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Angesichts der Ukraine-Krise sind beiden Seiten offenbar der Ansicht, dass sie sich nicht bremsen lassen dürfen. „Die jüngsten Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen“, sagte der amerikanische Handelsbeauftragte Michael Froman am Wochenende in Brüssel im Gespräch mit dieser Zeitung und internationalen Medien. „Aus strategischer und wirtschaftlicher Sicht könnte das Argument für ein Freihandelsabkommen nicht stärker sein.“ Es gelte das Momentum bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen EU-Kommission im Herbst zu nutzen.

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Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

„US-Firmen fordern Milliarden-Beträge“

FREIHANDEL
taz
20.03.2014

„US-Firmen fordern Milliarden-Beträge“
Von Ulrike Herrmann

Die Kanadier haben sehr schlechte Erfahrungen mit dem Konzept Investorenschutz gemacht, warnt Aktivist Garry Neil. Er will daher das geplante Abkommen zwischen Kanada und Europa verhindern

taz: Herr Neil, Sie wollen das geplante Freihandelsabkommen Ceta zwischen Kanada und der EU verhindern. Warum?

Garry Neil: Unsere Erfahrungen mit anderen Handelsvereinbarungen waren sehr negativ. Vor 30 Jahren haben Kanada und die USA ein Abkommen namens Nafta geschlossen, das wie Ceta Klauseln zum Investorenschutz enthält. Und in diesen vergangenen 30 Jahren wurde die kanadische Regierung mehr als 30-mal von US-Firmen angeklagt und vor ein Schiedsgericht gezerrt. Bei den meisten Fällen ging es darum, dass Kanada die Umwelt und die Gesundheit seiner Bürger schützen oder alternative Energien fördern wollte. Doch die US-Firmen argumentierten, dass dadurch ihre Gewinne geschmälert würden.

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„Wer Geld hat, kauft sich das Ohr der Mächtigen“

Zeit Online
24.03.2014

FREIHANDELSABKOMMEN
„Wer Geld hat, kauft sich das Ohr der Mächtigen“
Von Alexandra Endres

Konzerne bestimmen die Brüsseler Politik, sagt die Lobbykritikerin Pia Eberhardt. Sie erklärt, wie die EU-Kommission sich zum Büttel der Unternehmen macht.

ZEIT ONLINE: Frau Eberhardt, Sie bieten Touren durch das Brüsseler EU-Viertel an, um die Macht der dortigen Lobbyisten zu entlarven. Jetzt gibt es eine Führung speziell zum geplanten EU-US-Freihandelsabkommen TTIP. Was zeigen Sie den Leuten?

Pia Eberhardt: Die Tour zeigt, wie Konzerne die Agenda der TTIP-Verhandlungen mitgestalten. Sie beginnt am Gebäude der Generaldirektion Handel, die zur EU-Kommission gehört. Dann geht es zur Bertelsmann-Stiftung, deren Studien die öffentliche Debatte über das Freihandelsabkommen sehr stark beeinflusst haben; zur US-Handelskammer, die großen Einfluss auf die Kommission nimmt; weiter zu einem Kommissionsgebäude, in dem die sogenannten Marktzugangs-Arbeitsgruppen tagen…

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