John Hilary: TTIP ist ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen. Freibrief zur Deregulierung. Angriff auf Arbeitsplätze. Ende der Demokratie.

TTIP ist (daher) nicht als Verhandlung zwischen zwei konkurrierenden Handelspartnern zu verstehen, sondern als Angriff gegen die europäischen und US-amerikanischen Gesellschaften seitens transnationaler Unternehmen.
Deren Ziel ist die Beseitigung regulatorischer Hindernisse für ihre Geschäfte beiderseits des Atlantiks.

TTIP: Ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie. Von John Hilary, veröffentlicht Mai 2014 von dem RLS-Büro Brüssel

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen, das gegenwärtig – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Die Absicht zur Aufnahme von TTIP-Verhandlungen wurde erstmalig im Februar 2013 von Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission und ihren US-amerikanischen VerhandlungspartnerInnen fand im Juli desselben Jahres statt. Die Gespräche sollen möglichst rasch durchgeführt werden, ohne dass Details an die Öffentlichkeit dringen, in der Hoffnung sie abzuschließen, bevor die Menschen in Europa und den USA das Ausmaß der Bedrohung durch TTIP erkennen.

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* John Hilary ist Direktor von War on Want. Er hat in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Beiträge zum Thema Handel und Investitionen veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde er zum Honorarprofessor am Institut für Politik und internationale Beziehungen der University of Nottingham berufen. Sein neues Buch „The Poverty of Capitalism: Economic Meltdown and
the Struggle for What Comes Next“ erschien im Oktober 2013 bei Pluto Press


 

Vergabe an Veolia wird BEG*-intern als Fehler betrachtet

*BEG = Bayerische Eisenbahngesellschaft

TZ
05.06.2014

Von Veolia betriebene Bayerische Oberlandbahn: Fahrgäste laufen, Schaffner klettert unter Zug

Hausham – Ein gebrannter BOB-Zugpassagier fasst es so zusammen: „Das schlägt dem Fass den Boden aus.“ Am Montag blieb ein Zug auf freier Strecke liegen. Die Passagiere gingen zu Fuß nach Hause. Man meint, man hätte schon alle Chaos-Geschichten über die Bayerische Oberlandbahn (BOB) gehört – und dann wird trotzdem noch eine drauf gesetzt. Wie uns Fahrgast Josef M. berichtet, ist der Zug München-Schliersee (Abfahrt 17.27 Uhr) am Montag nach einer Betriebsstörung auf freier Strecke kurz vor der Haltestelle Hausham liegengeblieben. Die Störung sei ja nichts Ungewöhnliches, meint der Haushamer Pendler. Es sei vielmehr schon alltäglich, dass nichts weitergeht. […] Längst schon wird die Neuvergabe an den Betreiber Veolia im Dezember 2013 BEG-intern als Fehler betrachtet. Doch rückgängig gemacht werden kann die Entscheidung: Bei einer Kündigung des Vertrags mit der BOB würde sich die Frage stellen, welches Unternehmen einspringen könnte. Einfache Antwort: keines.

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Kommentar Berliner Wassertisch:
Es erweist sich immer wieder, dass eine Privatisierung der kommunalen Infrastruktur den Bürgern und der Gesellschaft schadet!
Hier kann man noch einmal auf die Aussage des Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Dr. Siegfried Broß verweisen:
Der Staat höhlt auf diese Weise [durch Privatisierung] das Sozialstaatsprinzip aus, was ihm über Art. 79 Abs. 3 GG nicht einmal mit der für die Änderung des Grundgesetzes erforderlichen Mehrheit erlaubt wäre. Der ungeschmälerte Erhalt und Schutz der grundlegenden Strukturelemente setzt entsprechende bereichsspezifische Organisationsstrukturen zu deren Absicherung voraus. Das sind für das Sozialstaatsprinzip die staatlichen Krankenhäuser und auch Eisenbahn, Post und die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser. […] Wenn man die Betrachtung nun unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge weiter einengt, ergibt sich Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 38, 258, S.270f. darauf hingewiesen, dass eine Entwicklung besteht, in deren Verlauf die öffentliche Hand in wachsendem Umfang im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben übernehme, die unmittelbar oder mittelbar der persönlichen Lebensbewältigung des einzelnen Bürgers dienten. Der Staat handelt insoweit nicht als „Wohltäter“, der sich auch wieder zurückziehen könnte, sondern nimmt hier seine Verpflichtungen aus dem Sozialstaatsprinzip wahr. Das Bundesverfassungsgericht zählt in diesem Zusammenhang die Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, des Nahverkehrs, der Abfallbeseitigung, der Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten wie auch sonstige Maßnahmen zum Ausbau der örtlichen „Infrastruktur“ im weiteren Sinne auf.“ (Broß 2014, 14ff.)

Gewerkschaft NGG lehnt Fracking ab: „Die Risiken sind unkalkulierbar“

Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG)
05.06.2014

Fracking. „Die Risiken sind unkalkulierbar“
Von Claus-Harald Güster

Medienberichten zufolge will die Bundesregierung noch in diesem Jahr entscheiden, unter welchen Bedingungen die umstrittene Gasfördertechnik „Fracking“ in Deutschland künftig zum Einsatz kommen darf. Beim Fracking – eine vor allem in den USA weitverbreitete, relativ neue Fördertechnik – wird unter Einsatz von Chemikalien und hohem Druck in großen Tiefen Gestein zerbrochen. So können Gasvorkommen erschlossen werden, die der konventionellen Förderung bisher verschlossen blieben. Kritiker des Frackings kritisieren vor allem die weitestgehend ungeklärten, möglicherweise fatalen Auswirkungen auf die Umwelt, z.B. das Grund- und Trinkwasser.

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TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten

ZEIT ONLINE
05.06.2014

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten
Von Zacharias Zacharakis

EU und USA planen offenbar ein Supergremium, das Industrievertretern exklusiven Zugang zu Gesetzesvorhaben einräumen soll. Kritiker des Freihandelsabkommens sind empört.

[…]

Mehr als 170 internationale Organisationen – darunter Attac, LobbyControl, Transparency International und der Umweltschutzverband Nabu [und der Berliner Wassertisch 🙂 ] – kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Brief (pdf) an die Brüsseler EU-Kommission und die US-Regierung.

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NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an

NABU
04.06.2014

NABU kündigt Proteste gegen niederländische Fracking-Pläne an
Von Josef Tumbrinck

In den Niederlanden soll zukünftig unter anderem an der Grenze zu Deutschland unkonventionelles Erdgas gewonnen werden. Von diesen Plänen der niederländischen Regierung wären alle grenznahen Regionen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Der NABU NRW fordert die Landesregierung deshalb auf, in der zurzeit laufenden „strategischen Umweltprüfung“, die auch eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Kommunen, der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie der Naturschutzverbände vorsieht, Gespräche mit der niederländischen Regierung zu suchen und auf die Einstellung der Planungen hinzuwirken. Den in eine ähnliche Richtung zielenden parteiübergreifenden Antrag, der heute im Landtag auf der Tagesordnung steht, begrüßt der NABU ausdrücklich.

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