Scott Sinclair: „So viele Investorenrechte wie nie zuvor“

taz
04.06.2014

„So viele Investorenrechte wie nie zuvor“
Von Ulrike Hermann

FREIHANDEL. Das geplante Abkommen mit Kanada bedroht öffentliche Betriebe, warnt Scott Sinclair

[…] Ceta ist ein sogenanntes „Abkommen des 21. Jahrhunderts“. Nur ein Beispiel: Das Kapitel zum Investorenschutz enthält neue Regeln über den „Marktzugang“, die öffentliche Monopole oder spezielle Anbieter verhindern würden. Das würde auch für die lokale und regionale Ebene gelten. Es wäre nicht mehr möglich, Wasserwerke oder Elektrizitätswerke wieder zu verstaatlichen. […]
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Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Mikrokredite: „Lebensgefährlich und zynisch“

„Lebensgefährlich und zynisch“
03.06.2014

Kleinstdarlehen bedeuten oft die Privatisierung öffentlicher Güter, sagt Ökonom Philip Mader. Er hält einen Großteil des Mikrofinanzsektors für eine Fehlentwicklung.
Interview: Hermannus Pfeiffer

Zitat von Philip Mader aus dem Interview, die Wasserversorgung in Indien betreffend:
Mikrokredite drängen dort in den Wasser- und Sanitärbereich ein. Der Staat wurde in den 90er Jahren geschwächt, Privatisierungen durch die Weltbank scheiterten aber an Protesten. Viele Slums stehen immer noch ohne Wasser und Sanitärversorgung da. Als Lösung werden nun Mikrokredite gepriesen. Arme Menschen sollen private Schulden für öffentliche Güter aufnehmen. Was ihnen von der Mehrheitsgesellschaft vorenthalten wird, sollen die Armen nun auf Pump selbst kaufen: Privatisierung durch die Hintertür.

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Tongrube Vehlitz: Umweltskandal belastet Veolia

[Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!]

Handelsblatt
02.06.2014

Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]

In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.

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Weitere Berichte zum Thema:

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.

MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
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Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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Experten kritisieren die CETA-Verhandlungen

Heute im Bundestag:
Experten kritisieren die Ceta-Verhandlungen

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft/

Berlin: (hib/EIS) Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada fordern Sachverständige im Deutschen Bundestag. Tobias Andres von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kritisierte während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montagnachmittag das deutliche Ungleichgewicht der Informationspolitik seitens der EU-Kommission zwischen den Ceta-Verhandlungen und den Gesprächen zum TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA. Dieser Kritik schloss sich der Rechtswissenschaftler Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen an, denn selbst Experten erhielten kaum Einblick in den Stand der Verhandlungen, um sich eine adäquate Meinung bilden zu können. Bei der derzeit geübten Praxis würden die Sachverständigen in der Regel über einen geringeren Informationsstand verfügen als die Bundestagsabgeordneten, weil nur Abgeordnete über die entsprechenden parlamentarischen Rechte verfügten, solche Informationen abfragen zu dürfen. Weil das Verhandlungsmandat über Ceta bei der EU-Kommission liege, müsse deshalb die Bundesregierung, „die gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bundestag mit Informationen zu versorgen“, im Interesse der Öffentlichkeit aktiver werden. Auch der Sachverständige Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt bemängelte, das es kaum belastbare Textentwürfe gebe, die eine Bewertung des Verhandlungsstandes zulassen. „Es gibt keine konsolidierte Basis, die eine Meinungsbildung ermöglicht“, monierte er mit Blick auf die Konsequenzen für die Arbeitnehmer und die Arbeits- sowie Sozialstandards.

Wesentlich optimistischer bewertete P. Michael Schmitz von der Justus-Liebig-Universität Gießen die Folgen eines Freihandelsabkommens mit Kanada: „Die Milchwirtschaft wird zusätzlich profitieren.“ Insgesamt ging er von einer positive Entwicklung für den europäischen Agrarmarkt aus. Doch rechnete er im Bereich der Rind- und Schweinefleischwirtschaft auch mit „Druck“ auf die europäischen Produzenten.

„Dieser Druck entsteht aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kosten“, erklärte Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband. So seien EU-Agrarunternehmen zum Beispiel schärferen Zulassungsverfahren, Umwelt- und Flächennutzungsrechten ausgesetzt als kanadische Unternehmen. Deshalb seien aus Sicht der Landwirtschaft sogenannte Tarifquoten wichtig, um ungleiche Marktpositionen auszugleichen.

Tobias Andres von der Ernährungsindustrie betrachtete das Handelsabkommen als eine Chance. „Der Export ist für uns unverzichtbar“, sagte er, denn die Einkünfte aus Exporten würden bereits einen Anteil von rund 30 Prozent branchenweit ausmachen. Derzeit würden Lebensmittel in einem Volumen von nur 216 Millionen Euro mit Kanada gehandelt bei einem internationalen Gesamtvolumen von rund 40 Milliarden Euro. „Wir hoffen, den Marktanteil ausbauen zu können“, sagte Andres.

Dass das Handelsabkommen negative Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Schwellenländer haben werde, verneinte der Sachverständige Schmitz. „Es trifft Drittländer nicht, wenn die EU und Kanada stärkeren Handel treiben“, sagte er. Seiner Ansicht nach würde der durch solche Handelsabkommen bestärkte Trend, Handelsschranken abzubauen, das Geschäftsklima insgesamt begünstigen, weil Zölle reduziert würden. „Eine Öffnung der Märkte ist für die Entwicklungsländer grandios.“

Auf mögliche Folgen im Bereich der Lebensmittelstandards wies Scott Sinclair vom Canadian Centre for Policy Alternatives hin. So funktioniere die gegenseitige Anerkennung von Standards am besten, „wo beide Seiten annähernde Positionen vertreten“. Doch im Bereich „Genfleisch“ und „Hormonbehandlung“ stünden sich die Standpunkte der Nordamerikaner und Europäer „radikal“ gegenüber. Sinclair warnte, dass aus seiner Sicht die dafür vorgesehenen Regulierungsmechanismen einen Ausgleich nicht fördern würden. Zudem gab er zu bedenken, dass am Beispiel des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (Nafta) zwischen den USA, Mexiko und Kanada diverse Investitionsschutzklagen anhängig sind, die Kanada derzeit viele Millionen Dollar Prozesskosten aufbürden würden. Weil es in Zukunft immer mehr internationale Investoren geben werde, forderte Sinclair, das System der Schiedsgerichtsbarkeit und Entschädigungen zu überdenken. Sinclair sprach sich dafür aus, dass Unternehmen zuerst die regulären Rechtsmittel ausschöpfen müssen, wenn sie sich benachteiligt fühlen, bevor Entschädigungen durch ein Schiedsgerichtsverfahren erstritten werden können. Die EU, Kanada und Deutschland würden über ein weit entwickeltes Rechtssystem verfügen, das Investoren bereits ausreichend schützen würde. Als Negativbeispiel führte Sinclair an, dass in Kanada US-amerikanische Firmen über kanadische Tochterfirmen wiederum die USA im Rahmen des Nafta verklagt hätten, um auf diese Weise gegen Regulierungen vorzugehen.