Archiv des Monats: Januar 2016
Mit Brot das Trinkwasser schützen
tz.de
04.01.2016
Einzigartiges Grundwasserprojekt
Mit Brot das Trinkwasser schützen
Der Boden in Unterfranken und damit auch das Grundwasser ist stärker mit Nitraten belastet als der in anderen Regionen. Landwirte, Bäcker und Wasserversorger haben sich deshalb zusammengetan und wollen mit einem deutschlandweit einzigartigen Brot ihr Trinkwasser verbessern.
Foto: Lupo | pixelio.de
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SPD-CDU-Senat setzt neoliberale Preispolitik bei den Wasserbetrieben fort – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.01.2016
Pressemitteilung vom 12. Jan. 2016
Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von mehr als 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.
(Berlin, 12. Januar 2016) Auch für das Jahr 2016 hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % weiterhin auf dem gleichen hohen Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlenden. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“
Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Der Rückkauf der Anteile an den BWB hat an der Gewinnmaximierungspolitik von Senat und Geschäftsleitung nichts geändert. Kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital sind fiktive Kosten und haben in einem öffentlichen Betrieb der Daseinsvorsorge nichts zu suchen! Das betriebsnotwendige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Warum sollen sie auf ihr eigenes Kapital Zinsen zahlen?“
Damit zeigt sich erneut: Der Berliner Senat hat aus dem Wasser-Volksentscheid offensichtlich nichts gelernt. Die überteuerte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Wasserkunden werden genauso zur Kasse gebeten wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die zu geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30%igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Die Preise für das Abwasser sind noch fast gar nicht gesenkt worden.
An der aktuellen Maßnahme des Senats wird wieder einmal deutlich, dass die Beibehaltung der alten Konzernstrukturen und des alten neoliberalen Managements für eine wirkliche Rekommunalisierung im Interesse der Berliner Bevölkerung nicht ausreicht. Hierfür ist eine rigidere öffentliche Kontrolle des Managements und Einengung seiner Entscheidungsspielräume erforderlich, um eine klarere Legitimierung der Wasser- und Abwasserpolitik zu erreichen.
Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids betont: „Wir fordern die Abwicklung der alten für die Privatisierung geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und stattdessen einen Wasser-Eigenbetrieb unter Aufgabe der immer noch praktizierten neoliberalen Profitwirtschaft.“
Bei der Gelegenheit weist der Berliner Wassertisch auf den Gerichtstermin gegen den Deal des Senats mit dem Bundeskartellamt am 14. Juni 2016 (LG Berlin) und die aktuellen Aktivitäten des VDGN gegen die Wasserpolitik des Senats hin.
Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)
Manipulation bei Wasserkosten? VDGN stellt Strafanzeige
Betrügen Berliner Wasserbetriebe und Senat die Bürger? VDGN stellt Strafanzeige
BWB und Senat stehen im Verdacht, die Kosten für Trink-und Abwasser zu manipulieren, um die Preise in die Höhe zu treiben und ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen
Die Berliner Bürger zahlen seit Jahren nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) einen wirtschaftlich nicht gerechtfertigten und damit rechtswidrigen Wasser- und Abwasserpreis auf der Grundlage einer offensichtlich überhöhten Kostenkalkulation. Deshalb hat der VDGN am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt.
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Oliver Kalusch (BBU): Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik
Tagesspiegel
8.01.2016
Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik.
Kommentar von Oliver Kalusch (Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)
Gefahr für das Grundwasser, Erdbeben, schlechtes Sicherheitskonzept: Angesichts der gravierenden Gefahren für Mensch und Umwelt müssen die Pläne für ein Pro-Fracking-Recht endgültig aufgegeben werden.
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Dieser Beitrag gibt auch die Meinung des Berliner Wassertischs wieder.
Wasserpreisbetrug? Verband VDGN stellt Strafanzeige
Neues Deutschland
08.01.2016
Wasserpreisbetrug? Verband stellt Strafanzeige
Von Nicolas Šustr
Wasserbetriebe und Wirtschaftsverwaltung sollen Kosten manipulieren, um Preise in die Höhe zu treiben
Nach Zivilklagen wegen überhöhter Wasser- und Abwasserpreise hat der streitbare Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag Strafanzeige gestellt.
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Es läuft übrigens noch eine Klage:
„Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern.
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern…“ Zum Beitrag

