Proteste gegen TTIP und CETA – laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung weder Querfront noch Querschnitt

ipbQuerfront oder Querschnitt der Bevölkerung? Die Proteste gegen TTIP und CETA
16. September 2016

„Am 16. September 2016, einen Tag vor den sieben bundesweit organisierten Demonstrationen gegen CETA und TTIP, lud das Institut für Protest- und Bewegungsforschung zu einem Pressegespräch ins Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung ein.“

„Aus unserer Sicht ist also festzuhalten: Die TTIP-Demonstrationen sind weder Querfront-Veranstaltungen noch bilden sie den Querschnitt der Bevölkerung ab. Sie gleichen eher dem Profil anderer Großdemonstrationen: hoch gebildet, sich als links einordnend, deutlich in der Kritik, aber in Loyalität zur liberalen Demokratie. Die Grenze zwischen links und rechts verschwimmt hier nicht. Auch wenn es sehr wohl eine TTIP-Kritik aus beiden politischen Spektren gibt, kommen sie bei den Demonstrationen nicht in einer relevanten Größenordnung zusammen. Vielmehr zeichnen sich die vielfach als überholt bezeichneten Lager in der Abgrenzung deutlicher ab.“

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Presseresonanz:

Hans Springstein: Alles Querfront oder was? In: Freitag, 16.09.2016

 

CETA vor dem Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung am 13. Oktober

23.09.2016
BVerfG

 

 

 

 
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.

Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.

Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe eine Entscheidung zu verkünden.

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CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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250 Tonnen Quecksilber im „Silbersee“ – Sanierung der Bohrschlammdeponie gefordert

volksstimme.de
24.09.2016

BOHRSCHLAMMDEPONIE
Bürger fordern Nägel mit Köpfen
von Cornelia Kaiser

Geht es nach der Bürgerschaft, sollte schnellstmöglich mit der Sanierung der Brüchauer Bohrschlammdeponie begonnen werden.

Protest gegen Bohrschlammdeponie

Video im MDR

Kakerbeck. Eigentlich, das betonte Herbert Halbe, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Altmarkkreis Salzwedel, am Donnerstagabend im mehr als vollen Dorfgemeinschaftshaus von Kakerbeck, hätte es schon nach der Jahrtausendwende keine Betriebserlaubnis mehr für die Bohrschlammdeponie Brüchau, auch Silbersee genannt, geben dürfen. Der Grund: die damals von der Betreiberfirma GDF Suez (heute Engie) beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dass dennoch weiter in die alte Tongrube eingelagert werden konnte, hat die Betreiberfirma dem zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAG) zu verdanken, das die Rechtslage damals anders auslegte, wie sein Präsident Kurt Schnieber am Donnerstagabend im Zuge einer Bürgerversammlung in Kakerbeck deutlich machte. Dort räumte er Fehler seiner Behörde ein, zumal es „keine klaren Angaben zur Stärke des Geschiebemergels“, der die Grube nach unten abdichte, und zur Dynamik des Grundwassers gebe. Gleichzeitig forderte er aber dazu auf, gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Denn die halte erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten bereit.

Zum vollständigen Artikel hier

zum Video-Bericht des MDR hier

 

Offener Brief an den Tagesspiegel zur Berichterstattung im Fall Gerwald Claus-Brunner

(Berliner Wassertisch, 22. September 2016) Am 20. September 2016 veröffentlichte der Tagesspiegel einen Nachruf auf den Piratenpolitiker Gerwald Claus-Brunner. Der Text wirkte auf uns unangemessen, weil er unserer Ansicht nach auf Kosten des Toten in die politische Meinungsbildung eingriff. Das in einem Nachruf übliche Abwägen des politischen Wirkens und ein neutraler Überblick über die Betätigungsfelder des Politikers wurden nicht gegeben. Wir haben in einem Tweet darauf hingewiesen.* Die online-Ausgabe des Artikels wurde inzwischen vom Tagesspiegel gelöscht.

Leider ist dafür am 21. September ein anderer Artikel erschienen, der gleichermaßen aufgebaut ist („Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ Titel beim Tsp wg. UPDATE inzw. geändert). Verfasst wurde er von drei Autoren. In der heutigen Druckausgabe erschien ein weiterer Artikel, der in die gleiche Richtung geht („Der Fall Claus-Brunner. Vor aller Augen“). Diesmal zeichnen sieben Autoren (!) dafür verantwortlich. Dennoch gehen diese Artikel von falschen Voraussetzungen und fragwürdigen Quellen aus und zeichnen so ein verzerrtes Bild. Unserer Ansicht nach werden dadurch bestimmte politische Intrigen gegen Claus-Brunner fortgesetzt.

Eigentlich wollten wir uns zu der Thematik nicht weiter äußern. Doch denken wir, dass auch beim Tod eines Politikers, der nach jetzigen Erkenntnissen im privaten Bereich schwere Schuld auf sich geladen hat, die üblichen journalistischen Standards eingehalten werden sollten. Dass dies auch in den neuen Artikeln nur bedingt der Fall ist, wird an einem Kernstück des Artikels „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ deutlich sichtbar.

1.
Zunächst zum Aufbau des Artikels. „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die neuen makabren Ermittlungsergebnisse und Reaktionen zu der Tat berichtet. Im zweiten Teil werden einige harsche Tweets des Toten zitiert, danach wird eine Rüge der Fraktion gegen ihn angeführt. Die Auflistung kulminiert in dem Verweis auf die Begründung eines Fraktionsausschluss-Verfahrens, das gegen Claus-Brunner eingeleitet wurde (wenn auch letztlich ohne Erfolg).

Im letzten Teil stellen die Autoren die Tat dann mit den politischen Auseinandersetzungen in der Piratenfraktion in Zusammenhang. Dem Leser, solchermaßen unter den Eindruck der Tatbeschreibung gesetzt, präsentieren die Autoren eine aus den Todesfällen extrahierte Erklärung für fraktionsinterne Auseinandersetzungen. Das zugrundeliegende Muster: Die Tat und ihre Vorgeschichte zeigten psychologisch auffällige Begleitumstände. Also seien wohl auch seine politischen Auseinandersetzungen Folgen psychischer Defizite. Tenor:
„Nicht nur Fraktionsmitglieder, sondern auch andere Parlamentarier im Abgeordnetenhaus beschreiben Claus-Brunner als unbeherrscht und unberechenbar.“ oder: „Er galt als eigenwillig, narzisstisch. Einige sagten, er sei ,psychologisch auffällig gewesen‘. Derzeit will sich in der noch verbliebenen Piratenfraktion kaum jemand offen äußern.“
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CETA-Ja in Wolfsburg: Gabriels unseriöse Versprechungen

correctiv.org
19.09.2016

SPD-Linke rettet Gabriel
von Justus von Daniels

Protest

>  Protest vor dem SPD-Parteikonvent    Foto: Wassertisch

Die Sozialdemokraten billigen das Handelsabkommen CETA. Die Strippen gezogen hat dabei der linke SPD-Bezirksverband Hannover.

Keine andere Partei arbeitet sich so an den geplanten internationalen Handelsabkommen ab wie die SPD. Sie hatte für Montag extra einen eigenen Parteikonvent für CETA einberufen, zu dem selbst die kanadische Handelsministerin anreiste. Die Mitglieder stimmten am Ende mit großer Mehrheit für CETA – allerdings mit Forderungen.

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Hinweis: Der Beschlussantrag des Parteivorstandes zur CETA-Zustimmung wäre wohl durchgefallen, wenn nicht noch ein Änderungsantrag dazu gestellt worden wäre. Dadurch konnten viele Delegierte, die eigentlich CETA ablehnen wollten, ihre dann doch gegebene Zustimmung mit ihrem Gewissen leichter vereinbaren.