Volker Bajus: Wir Grüne würden Fracking gerne komplett verbieten

Antwort von Volker Bajus, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen auf den Offenen Brief von Gegen Gasbohren: „Kein SPD-Fracking in Niedersachsen dulden“ vom 9. Oktober 2016:

18.11.2016

Sehr geehrte Frau Dr. med. Entrup-Henemann,

sehr geehrte Damen und Herren der unterzeichnenden Bürgerinitiativen,

vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Fracking. Ich darf Ihnen im Namen meiner FraktionskollegInnen als umweltpolitischer Sprecher antworten.

Auch wir sehen das neue Frackinggesetz des Bundes als leider nur lückenhaften Fortschritt.  So erlaubt das Gesetz weiter Bohrvorhaben im Schiefergestein, also „unkonventionelles Fracking“. Da der Bund die Entscheidung, ob ein Einstieg in die Schiefergasförderung stattfinden kann, den Ländern überlässt, haben wir eine gute Möglichkeit, dieses zu verhindern. Diese Möglichkeit nutzen wir. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag hat bereits im Juli 2015 beschlossen, keine Schiefergasförderung zuzulassen. Nicht nur aus Gründen der Risikovorsorge, sondern auch aus Klimaschutzgründen sind diese fossilen Rohstoffe in der Erde zu belassen.

Wir Grüne sehen auch das Fracking im Sandstein, im Tight Gas, kritisch und hätten es gerne unterstützt, wenn der Bundesgesetzgeber auch dieses unterbindet. Unsere Bundestagsfraktion hatte eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht. Leider ist der Bundestag dem nicht gefolgt.

Eine Hoheit des Landes, Frackvorhaben ausnahmslos zu untersagen, sieht das Gesetz nicht vor. Eine Entscheidungsbefugnis des Landes dazu gibt es nicht. Sofern der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt und eine UVP ergibt, dass eine Gefährdungslage von Mensch und Umwelt nicht gegeben ist, hat der Antragsteller weiterhin einen Anspruch auf Genehmigung.

Allerdings verlangt das Gesetz nunmehr erhebliche Auflagen und Schutzvorkehrungen und eine UVP-Pflicht. Zudem können nun wasserrechtlichen Versagensgründen besser Geltung verschafft werden, es gibt Ausschlussgebiete zum Trinkwasserschutz und es muss das Benehmen mit der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises hergestellt werden. Die Spielräume, die das Gesetz damit zum Schutz von Mensch und Umwelt gibt, werden wir in Niedersachsen maximal nutzen.

Auch mit Blick auf die ungeklärten Krebsfälle in den Landkreisen Rotenburg und Nienburg, bei denen ein Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasförderung nahe liegt, wäre ein weiteres freiwilliges Moratorium durch die Förderindustrie sinnvoll. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihren Appell auch an diese richten, denn nur die Industrie selbst kann ein solches Moratorium durchführen.

Zusammengefasst:

Wir Grüne würden Fracking gerne komplett verbieten. Das kann nur der Bund. Ohne absolute Mehrheit dort bleibt uns nur der Einfluss über die Länder. In Niedersachsen haben wir im Kompromiss mit der SPD einen vernünftigen Weg gefunden. So wird es mit uns keinen Einstieg in die Schiefergasförderung samt massivem Fracking geben. Die bestehende „konventionelle“ Förderung machen wir so sicher wie möglich.

Auch wenn das Gesetz noch Lücken enthält, haben wir jetzt erstmals die Möglichkeit, die konventionelle Erdgas- und Erdölförderung streng zu regulieren und Schiefergasfracking zu verbieten. Vorher gab es für den Umgang mit Lagerstättenwasser und Erdbebenschäden nur unzureichende Gesetzesvorgaben.

Zum Schutz des Klimas müssen wir schrittweise und schnellstmöglich raus der Nutzung der fossilen Energieträger und eine Versorgung mit 100% erneuerbaren Energien erreichen.

Beste Grüße

Volker Bajus

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Volker Bajus, MdL
Sprecher für Umwelt-, Energie- und Kulturpolitik
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: 0511/3030-3316
Mail: volker.bajus@lt.niedersachsen.de
Web: www.volker-bajus.de

Patrick Breyer: Warum blockieren SPD, Grüne und SSW ein Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein?

Patrickbreyer Breyer MdL

18.11.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Unternehmen Central Anglia hat die Anträge für die Erlaubnisfelder Leezen (umfasst Plön, Bad Segeberg und Bad Oldesloe) und Eckernförde und für das Bewilligungsfeld Waabs zurückgenommen. Dort sollte nach Öl gesucht bzw. Öl gefördert werden.

Mein Kommentar als Abgeordneter der PIRATEN im Landtag:

„Dieser überfällige Schritt ist ein großer Erfolg für den zivilgesellschaftlichen und politischen Widerstand gegen riskante Bohrpläne im Land. Doch die Dea hält stur an ihren Plänen zur Bohrung in Ost- und Nordsee fest. Und Umweltminister Robert Habeck handelt nur halbherzig:

Warum werden die Bohrpläne der DEA im Wattenmeer nicht gestoppt, sondern verschleppt?

Und warum blockieren SPD, Grüne und SSW eine vollständige Offenlegung der Antragsunterlagen und ein Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein?

Es können jederzeit neue Anträge gestellt werden. Bei der Erdölförderung in Schleswig-Holstein hat es schon 100 gemeldete Unfälle gegeben; die Altlasten sind bis heute ungeklärt. Wenn der grüne Umweltminister Habeck trotzdem von ‚vergleichsweise umweltverträglichen Formen der Erdölförderung‘ spricht und die grüne Finanzministerin Heinold weiter mitverdienen will, ist das unverantwortlich für Umwelt und Wasser.“

Hintergrund: Der DEA ist die Ölförderung im Wattenmeer und in Schwedeneck bereits genehmigt worden. Weitere Lizenzanträge liegen vor. Die PIRATEN enthüllten erst vor wenigen Wochen, dass über das gesamte Land ehemalige Bohrschlammgruben verstreut sind. Auch nach Jahren kann eine Gefahr für unser Wasser nicht ausgeschlossen werden.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer MdL

Vgl. auch Patrick Breyer: Zum Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen. 17.11.2016

* Der Jurist Dr. Patrick Breyer wurde am 6. Mai 2012 zum Abgeordneten der Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt und ist dort Fraktionsvorsitzender, Mitglied im Richterwahlausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss.

Website von Dr. Patrick Breyer

Große Mehrheit. Bundesbürger sind gegen Autobahn-Privatisierung

SPIEGEL ONLINE

18.11.2016
Umfrage. Bundesbürger lehnen Autobahn-Privatisierung ab
Mit seiner Idee, die Autobahnen zu privatisieren, stößt Bundesfinanzminister Schäuble auf breiten Widerstand. Nicht nur die Länder sind dagegen, sondern auch eine Mehrheit der Bürger.
Zum Artikel

Die Spiegel-Umfrage: Autobahnen privatisieren? Finanzminister Schäuble will die Autobahnen zum Teil privatisieren. Wie finden Sie das? ergab bei einer Gesamtbeteiliung von 113.231: Nur 7,8% sind für eine Privatisierung. Sie erhoffen sich, dass marode Straßen künftig sicher schneller repariert werden. Und 86,3% lehnen die Privatisierung ab, weil sie zu recht meinen, dass dies für Autofahrer sicher teuer wird. (Stand: 18.11.2016, 23:09)

Der DGB hat dazu eine klare Meinung: Investieren statt privatisieren.

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist marode, Straßen mit Schlaglöchern allgegenwärtig, jede zweite Brücke inzwischen unbefahrbar. Die Lösung heißt aber nicht Privatisierung. Der DGB-klartext.

Handelsblatt

18.11.2016
Große Mehrheit. Bundesbürger gegen Autobahn-Privatisierung
Autobahnen in privater Hand? Nein danke! Die Mehrheit der Deutschen will, dass sich der Bund weiter um die mehrspurigen Fernstraßen kümmert – und keine Investoren. Das geht aus der Umfrage des ARD-Morgenmagazins hervor.

Zum Artikel

Artikel zum Thema Privatisierung der Autobahnen:

Kirbach, Roland: Kommunen. Schön gerechnet. In: Zeitonline. 4. November 2012.

Kirbach, Roland: Privatisierte Autobahnen. Deutschlands gefährlichste Straße . In: Zeitonline. 19. Juli 2010.

Salewski, Christian: Gabriel und die Autobahn. In:  ARD, 16.11.2016.

Salewski, Christian, Nils Naber u. Johannes Edelhoff: Privatisierung: Die zweifelhafte Rolle der Gutachter. In: NDR, 04.04.2013.

Salewski, Christian: Cash oder Crash. Autobahnen. In: Capital 10/2009, S. 49–50.

Salewski, Christian: Staatsaufträge. Die Selbstbediener. Bei Public-Private Partnerships verdienen Konzerne, Banken und Berater das große Geld. Gemeinsam mit der öffentlichen Hand haben sie ein intransparentes System geschaffen, von dem vor allem sie selbst profitieren – zulasten von Mittelstand und Steuerzahlern. In: Impulse. Feb. 2012. S. 16–25).

Salewski, Christian: Sie nennen es Mitgift. In: Financial Times Deutschland. Dienstag, 22. Mai 2012, S. 23–24.

Schlieter, Kai: Der Autobahn-Klau. In: taz, 5. 1. 2013.

TTIP-Ersatz für die Pharmaindustrie

Correctiv.org
17. November 2016

TTIP-Ersatz für die Pharmaindustrie
von Justus von Daniels und Marta Orosz

Seit der US-Wahl liegt das transatlantische Handelsabkommen TTIP auf Eis. Die Verhandler wollen für die Pharmabranche bereits erreichte Verhandlungsergebnisse retten und ein Spezialabkommen schliessen. Dieser Plan liegt CORRECTIV exklusiv vor.

Zum Beitrag

Slowenien verankert das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung

(Berlin, 18.11.2016) Dank des jahrelangen Kampfes von Wasseraktivisten hat SWaterRight_bg Thanks SMALLlowenien am 17. November 2016 das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung verankert. Zentrale Punkte sind hier: Wasser ist keine Ware – d.h. die Wasserversorgung darf nicht privatisiert werden. Das schließt auch PPP-Projekte ein.

In Artikel 70 a der slowenischen Verfassung wurde aufgenommen: Recht auf sauberes Trinkwasser / pravica do pitne vode

Jeder hat das Recht auf Trinkwasser.

Wasser ist eine öffentliche Ressource, die vom Staat verwaltet wird.
Die Wasserressourcen dienen in erster Linie der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser und Wasser für die Haushalte. Wasser darf nicht als Ware behandelt werden.
Die Wasserversorgung wird direkt durch Gemeinden vor Ort gemeinnützig gewährleistet.(Übersetzung: Berliner Wassertisch; vgl. Orginaltext)

Der Berliner Wassertisch gratuliert den slownischen Aktivisten zu ihrem großen Erfolg. Dieser Sieg ist ein weiterer Beleg, dass sich der mühevolle Einsatz für #right2water lohnt. Es wäre wünschenswert, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen und das Menschenrecht Wasser in ihre Verfassung aufnehmen, um es zu sichern. Denn der Kampf ums Wasser wird auf vielen Ebenen fortgesetzt. Zu denken ist an TTIP-CETA-TiSA. Auch die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie kommt irgendwann wieder auf die Tagesordnung. Die Konzerne geben nicht nach.

Zum Hintergrund:

Brane Golubović: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 17.11.2016. „The right to drinking water was written down into the Constitution today, after I have been trying to achieve this for three and a half years, from May 2013 and with Civil initiative For Slovenia and freedom one year, from November 2015. […]“

Artikel dazu:

European Public Service Union – Food & Water Europe – European Water Movement: Trade Unions and Civil Society Welcome the Introduction of the Human Right to Water into the Constitution of Slovenia. 18.11.2016.

Epoch Times: Slowenien: Trinkwasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. 18.11.2016

Guardian: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 18.11.2016.

Facebookseite der Wasseraktivisten: https://www.facebook.com/ZAsLOVEnijoinsVOboDO/

Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)