Gerechter Welthandel: Appell an die Grünen: Wort halten – CETA stoppen!

Aus dem Newsletter vom 20. April 2021:

Mitte März veröffentlichten die Grünen ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm. Darin heißt es: „Am Ceta-Abkommen haben wir erhebliche Kritik. Wir wollen daher das Ceta-Abkommen in seiner derzeitigen Fassung nicht ratifizieren, sondern es bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen.“
Mit dieser Formulierung verabschiedet sich die Partei von ihrem klaren Nein gegen das EU-Kanada- Abkommen – dabei hatten die Grünen die breiten Proteste 2015 und 2016 stark unterstützt, ein Großteil der Basis lehnt CETA bis heute ab.

Sollte die Formulierung im endgültigen Wahlprogramm übernommen werden, unterstützen die Grünen somit ein Abkommen, das die parlamentarische Kontrolle umgeht und Konzerninteressen freie Bahn lässt. Denn schon jetzt tagen sogenannte CETA-Ausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Erst kürzlich kritisierte ein Rechtsgutachten  im Auftrag von Foodwatch die demokratischen Defizite dieser Ausschüsse.

Als Reaktion auf das Grünen-Wahlprogramm starteten Foodwatch und Mehr Demokratie Anfang April eine Protestaktion: In einer Petition an die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck fordern sie: „Sorgen Sie dafür, dass das finale Wahlprogramm ein klares und unmissverständliches NEIN zu CETA enthält.“ Die Petition kann hier unterzeichnet werden: www.ceta-stoppen.foodwatch.de 

Auch in Baden-Württemberg regt sich weiterer Protest gegen die Linie der Grünen in Sachen CETA: Am gestrigen Montag veröffentlichten 18 Organisationen einen Appell  zu den laufenden grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen. Darin fordern sie, eine Ablehnung von CETA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Die Stuttgarter Zeitung berichtete.

a tip:tap – Bildungsmaterialien


Bildungsmaterial

Hier findet Ihr freie Bildungsmaterialien zum Download, die Ihr gern verwenden könnt. Mit dem Projekt „leitungswasserfreundliche Schule“ wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, auf den wir kontinuierlich aufbauen und den wir in den Projekten Wasserbildung im Gepäck und Wasserwende weiterentwickeln. Für den neuen Wasserkoffer wird unser Bildungsmaterial derzeit überarbeitet und überregional angepasst.

https://atiptap.org/bildung/bildungsmaterial/

Deutsche Umwelthilfe: Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven

16. April 2021

• Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven

• Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt

• Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an

Zur Pressemitteilung

Taz: Umstrittenes NRW-Wassergesetz – Zurück in die 90er Jahre

14. 4. 2021

Weniger Umwelt- und Trinkwasserschutz per Gesetz: Umweltverbände und Opposition in NRW kritisieren die Regierung Laschet.
Andreas Wyputta

Trotz massiver Kritik von Umweltverbänden, Grünen und SPD will NRWs Landesregierung unter CDU-Bundeschef Armin Laschet ihr Landeswassergesetz (LWG) schnell in Kraft treten lassen. „Das LWG könnte schon im Mai, vielleicht sogar schon Ende April, im Parlament beschlossen werden“, warnt der Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Norwich Rüße. Dabei diene das Gesetz nicht dem Wasserschutz, sondern sei ein „Kniefall vor der Rohstofflobby“.

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Dlf: Energiechartavertrag. Investitionsschutz und Klimaschutz im Konflikt

14. April 2021
Der Energiechartavertrag ist ein internationales Investitionsabkommen mit über 50 Staaten, darunter auch die EU-Länder. Das Problem: Wenn Staaten aufgrund des Klimawandels aus Energieträgern aussteigen wollen, dann drohen ihnen Klagen in Milliardenhöhe.
Von Nicolas Morgenroth

[…] „Aus dem Energiechartavertrag auszutreten, ist nicht schwer. Es ist eher eine Frage von politischem Willen. Aber: Der Vertrag hat eine ganz problematische Klausel, wir nennen sie die Zombieklausel. Sie besagt, dass ein Staat noch 20 Jahre nachdem er ausgetreten ist, weiter verklagt werden kann.“ […]

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