Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

T-Online | dpa
09.06.2015

Bundestag
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

Fracking-Bohrstelle

Foto: Joshua Doubek | CC BY-SA 3.0

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deutliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum umstrittenen Gas-Fracking in Deutschland.

„Der Deutsche Bundestag soll über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist der Sinn der Expertenkommission, die nur auf Wunsch unseres Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommenen wurde, zu kritisieren“, erklärten die Sprecher der sogenannten Netzwerker, Eva Högl und Martin Rabanus.
[…]
Nach bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Ein Rechtsgutachten sieht das Konstrukt als verfassungswidrig an.

zum vollständigen Artikel

aktuelle Infos zur Fracking-Debatte in der SZ hier

 

Hat Martin Schulz (SPD) Angst vor dem Votum StopTTIP?

Spiegel-online
09.06.2015

EU-Parlament: Martin Schulz sagt TTIP-Abstimmung ab
Von Nicolai Kwasniewski

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hat die für Mittwoch vorgesehe Abstimmung über eine TTIP-Resolution gestoppt. Gegner werfen ihm „politische Manipulation“ vor und ein Einknicken vor Wirtschaftslobbyisten.

Es sollte die große Stellungnahme des EU-Parlaments werden: Am Mittwoch wollten die Abgeordneten darüber abstimmen, wie die EU-Kommission die Verhandlungen über das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA führen soll. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiss drohte aber zu platzen – sodass der Präsident des Europaparlaments die Abstimmung kurzerhand absagte.

Zum Artikel

weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorgang: hier und hier

Warnung vor PPP: Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer

Tagesspiegel
08.06.2015

Zwei Verkehrsminister warnen
Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer
Von Michael Groschek, Winfried Hermann

Für Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur fehlen Milliarden. Die sollen nun private Geldgeber aufbringen. Doch es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen – ein Debattenbeitrag zweier deutscher Verkehrsminister.

Straßenbau

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten (vor allem in den alten Bundesländern) vernachlässigt worden. Es wurde zu wenig für Erhalt, Sanierung und Modernisierung getan. Dies gilt für alle Verkehrsträger und staatlichen Ebenen. Die Expertenkommission der Verkehrsminister der Länder (Daehre-Kommission) hat die Dimension des Defizits erstmals in eine weithin anerkannte Zahl gegossen: 7,2 Milliarden Euro fehlen pro Jahr für Erhalt und für den Abbau des Sanierungsstaus auf 15 Jahre! Diese Unterfinanzierung hat einen gewaltigen Vermögensverzehr zur Folge.
[…]
Es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen und dem Staat vorurteilsvoll zu misstrauen. Wir halten die Finanzierung von Infrastruktur nach wie vor für eine öffentliche, das heißt staatlich zu lösende Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und Nutzungsentgelten auskömmlich finanziert werden. Sie kann durch öffentlich aufgelegte Fonds ergänzt werden.
[…]
Eine gute öffentlich finanzierte und für jeden zugängliche Infrastruktur war lange Zeit Grundlage unseres Wohlstandes. Als Daseinsvorsorge für Stadt und Land und nicht nach privatem Renditekalkül hat die öffentliche Finanzierung auch für gleiche und gerechte Lebensverhältnisse in Deutschland gesorgt. Wenn wir nicht jetzt eine nachhaltige Finanzarchitektur schaffen, gefährden wir dies alles für die Zukunft. Deshalb plädieren wir für eine öffentlich und auskömmlich finanzierte Verkehrsinfrastruktur als Grundlage für eine Politik der nachhaltigen Mobilität für alle.

Zum vollständigen Artikel

 

Was TTIP mit Macht macht

Tagesspiegel
09.06.2015

Political Animal
Was TTIP mit Macht macht
von Stephan-Andreas Casdorff

Das Freihandelsabkommen ist auch ein Test auf künftige Bündnisse

Gabriel

Foto: Arne Müseler | pixelio.de

TTIP und kein Ende. Nicht nur, dass das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA durch die Geheimdienstaffäre belastet ist – auch das Abkommen selbst ist eine Last, die nicht gestemmt ist. Nicht in Berlin, nicht in Brüssel. Und beides hat wechselseitige Aus­wir­kungen.
Es gibt in Brüssel nämlich eine große Koalition im Europaparlament aus Konservativen, Sozial­demo­kra­ten und Liberalen, die sich immer besser versteht. Und was leidet darunter? Das Per­spek­tiv­bündnis – um es mal so zu nennen -, das eigentlich in Brüssel traditionell eng ist, zwischen Rot und Grün.

Zum vollständigen Artikel

Kommentar Wassertisch:
Apropos „Geheimdienstaffäre“: Hier hatte Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses, am 30.08.2014 schon einmal rote Linien gezogen. Im IPG-Journal hatte er geschrieben: „Die Enthüllungen rund um den NSA-Skandal haben das Vertrauen zwischen Europäern und Amerikanern nachhaltig beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und dem Umgang mit Daten allgemein ist offensichtlich. Ohne ein solches Abkommen, das parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für Sozialdemokraten nicht möglich sein.“
Sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker machten schon mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Kann man jetzt der SPD im Allgemeinen und Gabriel im Besonderen noch glauben, wenn versichert wird, dass es ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente kein TTIP geben wird?

 

NRW – „Experten“ fordern Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

SPON
08.06.2015

Polizisten

Foto: Karl-Heinz Laube
pixelio.de

Expertenbericht in NRW: Polizei soll Aufgaben abgeben
Von Jörg Diehl

Ruhestörungen, Schutz von Synagogen und Moscheen, Blechschäden: Eine Expertenkommission in NRW empfiehlt, die Aufgaben der Polizei deutlich zu reduzieren. Doch die Fachleute rechnen auch mit Unmut in der Bevölkerung.

Laute Musik dröhnt aus der Nachbarwohnung und raubt den Schlaf. Die letzte Rettung der Nachtruhe verspricht jetzt ein Anruf bei der Polizei zu sein. Doch der geplagte Nordrhein-Westfale könnte in einem solchen Fall dort demnächst zu hören bekommen: „Dafür sind wir nicht mehr zuständig.“

Zum Artikel

Der Berliner Wassertisch lehnt eine Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben strikt ab. Hoheitliche Aufgaben müssen von verantwortungsvollen Institutionen durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass renditeorientierte Unternehmen diese Aufgabe übernehmen. Erstere sind dem Gemeinwohl verpflichtet, letztere per Aktiengesetz den Aktionären.

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung