„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

Zum Beitrag

(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern

Vortragsveranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!:

Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß:

„TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern“

Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)

Zeit: Montag, 11. Februar 2019, 19:30

Veranstaltungsort: Urania Berlin e. V., An der Urania 17, 10787 Berlin

Kaum eine Frage wühlte die bundesrepublikanische Öffentlichkeit so auf wie die geplanten umstrittenen Handels- und Investitionsschutz-Abkommen der EU mit den USA (TTIP), mit Kanada (CETA) oder mit Japan (JEFTA). Nicht zu Unrecht, wie ein genauer Blick auf diese Konstruktionen zeigt. Der ehemalige Verfassungsrichter Professor Dr. Siegfried Broß erklärt das Neuartige dieser Abkommen, ihren besonderen völkerrechtlichen Charakter und ihre Gefahren für das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip.

Verkehrsverbindung (Openstreetmap):
U-Bhf. Wittenbergplatz: U1, U2, U3
An der Urania: 106, 187, M19, M29, M46, N1, N2, N26
U-Bhf. Nollendorfplatz: U1, U2, U3, U4

Urania: https://www.urania.de/

 

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

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Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de

Dezentraler Aktionstag: Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA stoppen!

Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA stoppen!

Am 30. September gehen wir im Rahmen des bundesweiten dezentralen Aktionstags „CETA stoppen!“ auf die Straße, um gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens EU-Kanada (CETA) zu demonstrieren. In den letzten Jahren haben viele Menschen mit Aktionen, Demonstrationen, Petitionen und vielen Diskussionsveranstaltungen deutlich gemacht, dass sie sich für einen gerechten Welthandel und gegen neoliberale Freihandelsabkommen einsetzen.

Bei dem Protest der letzten Jahre haben auch die Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE aktiv mitgearbeitet. Jetzt wollen wir Taten sehen! Wir erwarten, dass beide Parteien ihre Möglichkeiten real nutzen und CETA im Bundestag und vor allem im Bundesrat ablehnen.

Um eine Zustimmung zu CETA im Bundesrat zu erreichen, müssen bei der Gesamtanzahl von 69 Stimmen für die absolute Mehrheit 35 Ja-Stimmen abgegeben werden. Die Landesregierungen, in denen ausschließlich die CDU, CSU, SPD oder FDP miteinander regieren, kommen lediglich auf 28 Stimmen. Die Bundesländer, in denen Bündnis 90/Die Grünen mitregieren, haben zusammen 37 Stimmen. In Bundesländern, in denen DIE LINKE mitregiert, sind 12 Stimmen vereint. Beide Parteien haben die Proteste gegen CETA aktiv unterstützt. Nun erwarten wir, dass diese Parteien in den jeweiligen Landesregierungen zu ihren eigenen Aussagen stehen und CETA im Bundesrat ablehnen oder zumindest eine Enthaltung durchsetzen.

Die Partei DIE LINKE hat zugesichert, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass die Landesregierungen, in denen sie beteiligt ist, sich im Bundesrat enthalten werden. Aus manchen Landesregierungen, in denen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt sind, kommen keine so deutlichen Signale.

Deswegen wollen wir ein Zeichen setzen: Mit Musik, Töpfen und kreativen Instrumenten wollen wir die drei Landesvertretungen besuchen, in denen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch klar Stellung gegen CETA beziehen müssen. Obwohl die jeweiligen Landesparteien signalisieren, dass sie gegen das neoliberale Freihandelsabkommen sind, legen sich die Minister*innen in den Landesregierungen nicht fest.

Deshalb auf zu den Landesvertretungen von Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg! Wir machen vor den Vertretungen deutlich: Grüne, steht zu Euren Positionen! CETA im Bundesrat stoppen!

Enden wird die Demonstration vor der Landesvertretung von Bayern. Hier haben die SPD Bayern, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern und die FREIEN WÄHLER Bayern zugesagt, im Falle einer Koalition nach den Landtagswahlen am 14.10.2018 in den Koalitionsvertrag festzuschreiben, dass Bayern im Bundesrat CETA nicht zustimmen darf! Wir wollen vor der Landesvertretung die Parteien lautstark daran erinnern!

Kommt zur Demo am 30. September 2018! Bringt Trommeln, Trompeten, Töpfe mit, um die Landesregierungen der Bundesländer aufzuwecken! Sagt deutlich: Für einen gerechten Welthandel! CETA stoppen!

 

Wir fordern:

  • Einen gerechten Welthandel! Freihandelsabkommen stoppen!
  • Ratifizierung von CETA verhindern!
  • Vorläufige Anwendung von CETA beenden!

 

Wir treffen uns

Sonntag, 30.09.2018

15.00 Uhr

Vor der Landesvertretung Baden-Württemberg, Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin (openstreetmap)

 

Es lädt ein:
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

 

Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit


Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit
21.08.2018 06:45
Wegen Hitze und Dürre wird in vielen Teilen der Welt das Wasser knapp. In den französischen Vogesen gibt es nun sogar einen Streit zwischen der Bevölkerung und Nestlé: Wem gehört das Wasser?

Von Notker Blechner, boerse.ard.de
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Ein weiterer Sieg für den Neoliberalismus. Die Stadt Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

 

  • Selm schreibt Trinkwasserversorgung aus
  • Ratsbeschluss am Donnerstag
  • Entscheidung des OLG Düsseldorf wird damit umgesetzt

Die Stadt Selm sucht jetzt europaweit nach einem neuen Trinkwasserversorger. Das hat der Rat am Donnerstag (23.08.2018) beschlossen.

Die Entscheidung zur Ausschreibung war nicht ganz freiwillig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Stadt dazu verdonnert.

Erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde

Eigentlich hatte Selm seine eigenen Stadtwerke mit der Wasserversorgung beauftragen wollen. Der bisherige Versorger – die Gelsenwasser AG – fühlte sich benachteiligt und klagte.

Mit Erfolg. Es ist das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben.

Bei Strom und Gas ist das schon üblich.“

Zum Beitrag (Stand: 23.8.2018)

Kommentar Berliner Wassertisch: Grundsätzlich finden wir es skandalös, dass es einer Stadt oder Kommune nicht erlaubt sein soll, über ihre Daseinsvorsorge zu verfügen und ihre eigenen Stadtwerke mit dieser so wichtigen Aufgabe der Wasserversorgung zu betreuen. Es gibt Bereiche, darunter zählen wir u.a. die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Krankenhausversorgung, die haben auf dem Markt nichts verloren.

Was jedoch den konkreten Fall anbelangt: Auch die Stadtwerke in Selm sind nicht zu 100% in öffentlicher Hand: „2012 hatte der Rat beschlossen, die Trinkwasserversorgung in die Hände der stadteigenen Wirtschaftsbetriebe zu legen, an denen die Remondis Aqua zu 25 Prozent beteiligt ist.“ (Quelle)