Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern

Neue Westfälische
23.02.2016

Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern
Andreas Fisahn: „CETA schafft eine Nebenverfassung“
Von Johannes Hülstrung

ceta

Der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn bereitet die größte Verfassungsklage vor, die es in Deutschland je gab. Er will das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA verhindern. Im Interview spricht Fisahn über die Gründe.

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Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP

Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP. (dt. Übersetzun, Februar 2016)

Abstract:
Im November 2015 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für den Investitionsschutz im Abkommen zur EU-US Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission weist jedoch eine Reihe von Schwachstellen im Hinblick auf das System des Investitionsschutzes auf. Diese Schwachstellen lassen insbesondere die Behauptung der Europäischen Kommission zweifelhaft erscheinen, sie habe das System der Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-state dispute settlement, ISDS) reformiert und biete nun einen ausreichenden Schutz für die staatliche Regulierungsfreiheit. Gleichzeitig verweisen diese Schwachstellen auf grundsätzliche Defizite in den Vorschlägen der Kommission zum Investitionsschutz in Abkommen wie dem TTIP.

English Abstract:
In November 2015, the European Commission released a proposed text on foreign investor protection in the EU-US Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). In this paper, I outline key flaws in this proposal, including language buried in the text that significantly undermines the EC’s proposed provisions on the investment court system (ICS) and on the right to regulate.

Der Text ist hier downloadbar

„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“

„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“ – Zdebel (DIE LINKE) begrüßt Beschlüsse der Anti-Fracking-Bewegung

 

12651321_502123866642232_5942454801485210107_n(23. Februar 2016) „Angesichts der offenbar wiederbelebten Pro-Fracking-Pläne der Bundesregierung ist es umso wichtiger, breiten Widerstand dagegen zu zeigen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, zu den Entscheidungen des Zusammenschlusses Gegen Gasbohren vom vergangenen Wochenende. „DIE LINKE setzt sich für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein und hat dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht“, so der Abgeordnete.

Zdebel weiter: „Nach Informationen aus den BürgerInneninitiativen sind nach den Landtagswahlen am 13.3.2016 neue Gespräche der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU über die Einführung eines Pro-Fracking-Rechts geplant. Die Anti-Fracking-Bewegung hat dazu wichtige Beschlüsse gefasst. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den bundesweiten Aktionstagen der Anti-Fracking-Bewegung vom 1. bis 10. April 2016 zu beteiligen sowie weitere Aktivitäten gegen Fracking zu unterstützen und zu initiieren. Mit konsequentem Widerstand können die Fracking-Pläne der Großen Koalition verhindert werden.

DIE LINKE hat bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, dass sie an der Seite der BürgerInneninitiativen gegen Fracking steht. Am 5.5.2015 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für ein Fracking-Verbot vorzulegen. Dieser Antrag befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Änderung des Bundes-Berggesetzes, durch die sichergestellt wird, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking ohne Ausnahmen verboten wird. Egal ob Gas, Öl oder Metalle – Fracking muss für jeden Bodenschatz, für jede Lagerstätte und in jeder Tiefe verboten werden. Der Schutz des Grundwassers und die Gesundheit der Menschen müssen Vorrang vor den Profitinteressen der Konzerne haben. Das werde ich auch bei der Fracking-Debatte im Bundestag am kommenden Freitag (26.2.2016) deutlich machen.“

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TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

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Video: TTIP – Herrschaft der Konzerne

TTIP - die Herrschaft der Konzerne

Video in Spanisch mit englischen und deutschen Untertiteln

Die spanische Organisation No al TTIP erläutert in diesem Video, welche Folgen TTIP für die Demokratien der Europäischen Union haben würde und wie entscheidend es ist, sich gegen diese sogenannten Freihandelabkommen zu wehren.

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Wahl der Untertitel-Sprache: klicken auf CC

Übersetzung der Untertitel: Wassertisch

 

Ministerrat der EU könnte CETA am 13. Mai ratifizieren

The Council of Canadians
21.02.2016

Council of the European Union could ratify CETA on May 13

Protest von Council of Canadians in Brüssel

The Council of Canadians protestiert vor der Europäischen Kommission in Brüssel

Übersetzung des Original-Artikels:

Der Rat der Europäischen Union (in dem Minister der EU zusammenkommen, um Gesetze zu beraten, zu ändern und anzunehmen und wo sie Ihre Politik zu koordinieren) könnte schon am Freitag, den 13. Mai dafür stimmen, das Kanada-EU Freihandelsabkommen CETA zu ratifizieren.

Dieses Organ wird üblicherweise als Rat oder Ministerrat bezeichnet. In der einstweiligen Tagesordnung für die Zusammenkunft ist eingetragen: „(poss.) Council Decision on signature and provisional application of the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)“ [(möglicherweise) Rats-Entscheidung über die Unterzeichnung und provisorische Anwendung des EU-Kanada Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA).]

Es gibt Bedenken, dass die Europäische Kommission (das Exekutiv-Organ der EU, das CETA verhandelt hat) den Deal als ein „nicht gemischtes“ Abkommen betrachtet (was bedeutet, dass CETA als ein in die ausschließliche Kompetenz oder das Rechtssystem der EU gehörendes Abkommen angesehen wird) und in diesem Fall könnte der Rat CETA mit Mehrheit beschließen (also mit mindestens 55% der Staaten – oder mit mindestens 16 von 28 Ministern – die 65% der Bevölkerung Europas repräsentieren).

CETA müsste außerdem noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, wo es eine hartnäckige Opposition dagegen gibt.

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Wie aber die französische Zeitung Le Monde neulich berichtete, könnte CETA und sein kontroverses Schiedsgerichts-Kapitel (ISDS) „vorläufig“ noch vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments angewendet werden. Die Zeitung berichtet: „Wenn die EU-Minister der Unterzeichnung von CETA zur vorläufigen Anwendung zustimmen würden, könnte es bereits im folgenden Monat in Kraft treten. Solch eine Entscheidung hätte ernsthafte Folgen.“ Bemerkenswerterweise enthält CETA die folgenden beiden Bestimmungen:

  • Artikel X.06-3(a): „Dieses Abkommen kann vorläufig angewendet werden ab dem ersten Tag des folgenden Monats, der auf das Datum folgt, an dem die Parteien sich gegenseitig mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen dazu notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.“
  • Artikel X.07-4: „Wenn die vorläufige Anwendung dieses Abkommens beendet wird und es nicht in Kraft tritt, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entsprechend der Regeln dieses Abkommens geltend gemacht werden, hinsichtlich jeder Angelegenheit, die sich während der Zeit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zugetragen hat, entsprechend den Regeln und Verfahren, die in diesem Abkommen begründet wurden, und der nicht später als drei (3) Jahre nach dem Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Anwendung eingereicht wird.“

Le Monde schließt daraus: „Das bedeutet, das selbst für den Fall, dass die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) das CETA in feierlicher Abstimmung zurückgewiesen und begraben haben sollten, welche für die zweite Hälfte des Jahre 2016 erwartet wird, der Schiedsgerichts-Mechanismus in diesem Abkommen noch für drei Jahre angewendet werden könnte, obwohl er dafür kritisiert wurde, das Recht von Regierungen, regulieren zu dürfen, zu bedrohen.“

Es ist nicht klar, was am 13. Mai geschehen wird:

  • Falls die Europäische Kommission das Abkommen als ein „gemischtes“ Abkommen ansieht (was bedeutet, dass Aspekte des Abkommens die „Kompetenzen“ oder das Rechtssystem der EU-Mitgliedsstaaten betreffen) dann würde für die Ratifikationsabstimmung im Rat ungeteilte Zustimmung erforderlich sein (nicht nur 16 von 28 Ministern), was weniger wahrscheinlich ist.
  • Indem aber die Europäische Kommission kürzlich angedeutet hat, dass sie CETA als ein „nicht-gemischtes“ Abkommen sieht, hat die Handelskommissarin der EU Cecilia Malmström gesagt: „Selbst wenn die Macht darüber zu entscheiden, ob es eine vorläufige Anwendung geben soll beim Rat liegt, (…) stehe ich bereit, wenn ich Entscheidungen zur Unterzeichnung politisch wichtiger Handelsabkommen vorschlagen soll, die unter meine Verantwortung fallen, den Rat darum zu ersuchen, die vorläufige Anwendung zu verschieben, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Maude Barlow, die Vorsitzende des Council of Canadians, wird verschiedene europäische Länder und das Europäische Parlament besuchen, wenige Wochen vor dieser erwarteten Abstimmung.

Übersetzung Wassertisch           Original-Artikel

Bundestag: Grüne für Fracking-Verbot

Diese Woche im Plenum des Bundestages:

Freitag, 26. Februar

Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.

gesetzentwurf

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CETA versus Arbeitsrechte

verdiEinfach ausgetrickst. In dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es zwar ein Kapitel zu Arbeitsrechten, aber eines mit trickreichen Täuschungen
Von Werner Rügemer

Wie eine Krake will das Freihandelsabkommen CETA Rechte vor allem der Beschäftigten schlucken. Der Widerstand wächst

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Mit einer Serie von „Freihandelsverträgen“ wollen die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und elf pazifischen Staaten wurde TPP (Trans-Pacific Partnership), die Transpazifische Partnerschaft zu Ende verhandelt, seit Mitte November 2015 ist der Vertrag in der rechtlichen Prüfung. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, ist ausverhandelt. Die Verhandlungen über TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, zwischen der EU und den USA laufen noch.

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Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

GEGEN GASBOHREN fordert: Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

gegengasbohren

Am 20/21. Februar 2016 fand das Bündnistreffen vom Netzwerk „Gegen Gasbohren“ in Osnabrück statt.


(Osnabrück, 21.02.2016) Mit Empörung haben die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen auf ihrem Bundestreffen am 20./21.2.2016 in Osnabrück auf die Fracking-Pläne der Fraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag reagiert. Beide Fraktionen wollen erneut über die Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts verhandeln. Die Verhandlungen sollen nach den drei Landtagswahlen am 13.3.2016 stattfinden. GEGEN GASBOHREN fordert SPD und CDU/CSU auf, die Gespräche abzusagen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen. Dafür wird sich die Anti-Fracking-Bewegung in den nächsten Wochen verstärkt mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen einsetzen. Dazu gehören auch bundesweite Aktionstage vom 01. bis 10.04.2016.
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Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

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Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.

 

Neue Schriftenreihe: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen

jff

(Berlin, 13. Februar 2016) Anlässlich des 5. Jahrestags des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Wasser“ präsentiert der Berliner Wassertisch eine neue Schriftenreihe:

Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF)

Die erste Ausgabe bestreitet der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß.

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016 (pdf)

Freihandel mit Nebenwirkungen

3sat | nano
Sendung vom 10.02.2016

Wohin Freihandelsabkommen mit den USA führen können, wissen Mexikos Maisbauern: Ihre Produkte sind durch billigen Importmais aus den USA nicht mehr wettbewerbsfähig. Vielen Farmern droht wegen NAFTA das Aus.

Anti-TTIP-Demo am 10.10.2015In einer Freihandelszone vereinigen sich Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbe­schränkungen zwischen ihnen soll die Wirtschaft beleben.
Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen. Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten.
zum vollständigen Text auf der Glossar-Seite von 3sat link_icon

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Regulatorische Zusammenarbeit – schon länger schlimmer als gedacht!

Studie über Regulatorische Zusammenarbeit„Regulatorische Zusammenarbeit“ auch „Regulatorische Kooperation“ genannt ist gegenwärtig ein vieldiskutiertes Thema im Rahmen der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.

Die Regulatorische Zusammenarbeit ist kein neues Instrument. Es ist vielmehr eine seit 1995 zwischen den USA und der EU bestehende Praxis, die im Rahmen des TTIP allerdings massiv ausgeweitet werden soll und einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen würde. Die Idee des transatlantischen Freihandelsabkommens ist aus dem Wunsch heraus entstanden, die bereits bestehende Regulatorische Zusammenarbeit mithilfe dieses Instrumentes „Freihandel“ für die großen internationalen Unternehmen weiter zu öffnen, ihren Anwendungsbereich zu vergrößern und sie vor allen Dingen obligatorisch zu machen.

Die neue Studie von Corporate Europe Observatory (CEO) und Lobby Control, die im Januar 2016 auch in deutscher Sprache erschienen ist, widmet sich jetzt dieser etwas anderen historischen Sicht auf die regulatorische Zusammenarbeit – unbedingt lesenswert: PDF